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Mucki
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Hallo,
haben hier einen Künstlervertrag vorliegen und es gab schon Knies, weil wir am Ersteklusivoptionsrecht rumgemäkelt haben. Das meint, dass nach zwei Jahren Vertrag eine Erstexklusivoption auf Seiten der Plattenfirma vorliegt. Das heißt wir sollen dann weiter einen Künsltervertrag sowie einen Managementvertrag unterschreiben. Option verstehen wir so, dass wir nicht mal sagen können, dass wir das in zwei Jahren nicht machen wollen. Mündlich erklärt wurde uns, dass nach zwei Jahren Zusammenarbeit kein Vertrag mit anderen zustandekommen darf, dass wir aber bei der Plattenfirma keine Vertragsverlängerung machen müssten, wenn wir nicht wollten. Soweit ich das im Internet erkennen konnte, müsste es juristisch korrekt aber heißen: Erstverhandlungsrecht.
Lizenzen stehen und uns zu - doch davon werden wir realistisch gesehen nichts kriegen, auch wenn genügend Einnahmen daraus entstehen sollten. Klar, die ganzen Promotionskosten, die Plattenaufnahmen sollen erst wieder reingespielt werden. Ab da erfolgt eine Gewinnausschüttung auch an uns. Dazu müsste man aber erst mal wissen, wann es soweit ist. Dazu dürfen wir die Bücher einsehen, allerdings in den Geschäftsräumen mit einem Fachanwalt. Die Fahrt- sowie die Anwaltskosten sind viel zu hoch - also ich ist eh klar, dass wir keine Einsicht in die Bücher erhalten werden.
Was noch unklar ist: gehören die Studioaufnahmen zur Promotion? Denn wenn nicht, dürfen wir die Fahrt dahin und die Übernachtung auch noch selber zahlen...
Hat jemand Erfahrungen und Ideen zu dem Thema? Ich hab' keine Lust mich veralbern zu lassen, nur um zwei CDs im Schrank stehen zu haben oder so...
LG
Mucki
haben hier einen Künstlervertrag vorliegen und es gab schon Knies, weil wir am Ersteklusivoptionsrecht rumgemäkelt haben. Das meint, dass nach zwei Jahren Vertrag eine Erstexklusivoption auf Seiten der Plattenfirma vorliegt. Das heißt wir sollen dann weiter einen Künsltervertrag sowie einen Managementvertrag unterschreiben. Option verstehen wir so, dass wir nicht mal sagen können, dass wir das in zwei Jahren nicht machen wollen. Mündlich erklärt wurde uns, dass nach zwei Jahren Zusammenarbeit kein Vertrag mit anderen zustandekommen darf, dass wir aber bei der Plattenfirma keine Vertragsverlängerung machen müssten, wenn wir nicht wollten. Soweit ich das im Internet erkennen konnte, müsste es juristisch korrekt aber heißen: Erstverhandlungsrecht.
Lizenzen stehen und uns zu - doch davon werden wir realistisch gesehen nichts kriegen, auch wenn genügend Einnahmen daraus entstehen sollten. Klar, die ganzen Promotionskosten, die Plattenaufnahmen sollen erst wieder reingespielt werden. Ab da erfolgt eine Gewinnausschüttung auch an uns. Dazu müsste man aber erst mal wissen, wann es soweit ist. Dazu dürfen wir die Bücher einsehen, allerdings in den Geschäftsräumen mit einem Fachanwalt. Die Fahrt- sowie die Anwaltskosten sind viel zu hoch - also ich ist eh klar, dass wir keine Einsicht in die Bücher erhalten werden.
Was noch unklar ist: gehören die Studioaufnahmen zur Promotion? Denn wenn nicht, dürfen wir die Fahrt dahin und die Übernachtung auch noch selber zahlen...
Hat jemand Erfahrungen und Ideen zu dem Thema? Ich hab' keine Lust mich veralbern zu lassen, nur um zwei CDs im Schrank stehen zu haben oder so...
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