alexanderjoseph
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Das wäre eine Falschaussage und Betrug, wenn auch nicht unbedingt nachweisbar.
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Bis dahin ging es nicht um Autorenrechte weil:Was Autorenrechte angeht, es ist eine heikle Sache.
Das Autorenrecht hast erst du ins Spiel gebracht.wir haben aber nur Coverstücke gespielt und in erster Linie Traditionals / Folklore.
Das was er ebenso wie seine Mitstreiter geleistet hat ist also das Einspielen und die Interpretation seines Parts.Aber er muss beweisen, dass er irgendwas am Recording geleistet hat.
Übrigens über welchen Streitwert sprechen wir? Ich glaube da gibt es auch minimale Grenzen die erreicht werden müssen.
Du würdest dich wundern was Anwälte alles versuchen wenn sie Geld verdienen können...Man sollte es vielleicht darauf ankommen lassen, dass er sich einen Anwalt nimmt. Wahrscheinlich bekommt er sowieso nur vom Anwalt zu hören, dass es quatsch ist, 1/3 zu fordern. Und so wie die Sache geschildert wird, könnte sein Anwalt sogar (endlich) jemand sein, mit dem man vernünftig über die Sache reden kann.
Evtl. reicht es ja, die Spuren des ausgeschiedenen Mitglieds neu einzuspielen.
dem neuen Bandmitglied, der ja nun Ersatzweise die selben Lieder spielt, einen Anteil vom CD Verkauf zukommen lassen. Kann das ehemalige Bandmitglied da rechtlich gegen vorgehen?
Es ist grundsätzlich in Deutschland juristisch sehr schwierig jemanden gegen seinen Willen aus einer GbR rauszuwerfen.......
Ich bezog mich auch genau auf den §737 BGB.
Dieser § bedingt das Vorliegen (und das Beweisen) eines wichtigen Grundes.
Nach gängiger Rechtsprechung gelten strengste Anforderungen an die Annahme eines wichtigen Grundes.
Damit ist es grundsätzlich in Deutschland juristisch sehr schwierig, jemanden gegen seinen Willen aus einer GbR rauszuwerfen.......
Oder anders....es kommt selten vor.
Ich bezog mich auch genau auf den §737 BGB.
Dieser § bedingt das Vorliegen (und das Beweisen) eines wichtigen Grundes.
Nach gängiger Rechtsprechung gelten strengste Anforderungen an die Annahme eines wichtigen Grundes.
Damit ist es grundsätzlich in Deutschland juristisch sehr schwierig, jemanden gegen seinen Willen aus einer GbR rauszuwerfen.......
Oder anders....es kommt selten vor.
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