Jetzt steh ich vor der Wahl: entweder Transportschaden anmelden und mich auf einen langen Zeitraum des diskutierens einstellen oder reparieren lassen.
Zunächst mal bist nicht du der Vertragspartner von DHL, sondern der Verkäufer, der dir die Gitarre geschickt hat.
So ist es seine Aufgabe, eine DHL Schadensmeldung einzureichen.
Jetzt ist es tatsächlich so, wie Murle schon sagt, dass DHL in den allermeisten Fällen eine Schadensbegleichung ablehnt. Dies erfolgt in der Regel per Brief, der recht allgemein gehalten ist (im Text wird nicht auf den individuellen Fall eingegangen, z.B. welcher Paketinhalt, welcher Schaden etc.) und darauf hinweist, dass "nicht AGB konform verpackt" wurde.
Es gibt im Net auch ein bisschen versteckt diese Richtlinien, wie verpackt werden muss. Kurz gesagt ist es so, dass z.B. eine E-Gitarre sich in einem geeigneten Karton (z.B. mit Styroporaufnahmen für die Gitarre - alternativ gepolstertes Gigbag im Karton) befinden muss, um diesen herum Füll- und Stützmaterial und dieses in einem größeren Umkarton. Dabei muss so verpackt werden, dass der Paketinhalt einen Sturz aus 1 Meter Höhe überlebt. Leider ist man so auch nicht gefeit vor DHL Mitarbeitern, die die Pakete mit Wucht in den Lieferwagen gegen die Wand werfen oder im Zentrum mit dem Stapler rammen... *g*
Sollte der Versand doch wie beschrieben erfolgt sein, besteht eine reelle Chance, sich die Kosten zur Reparatur oder ggf. den Totalschaden begleichen zu lassen.
Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass das eine ziemlich nervige Angelegenheit ist.
Der DHL Vertragspartner muss nachweisen können, wie verpackt wurde - in der Regel sollte man sofort innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Pakets die Schadensmeldung einreichen - dabei wird dann das Paket mit Inhalt "wie es ist" zu DHL geschickt, so dass die selbst die Verpackung überprüfen können. In deinem Fall würde ich vorher noch ein Gutachten erstellen lassen von einem Gitarrenbauer, der das Ausmaß des Schadens benennen kann. Dann ist es empfehlenswert, nachweisen zu können, dass die Gitarre kurz vor dem Versand noch in Ordnung war. Dann erfolgt die Zustellung des oben beschriebenen pauschalen Ablehnungsschreibens, woraufhin man - wenn AGB konform verpackt wurde - DHL darauf aufmerksam machen sollte, sich anwaltliche Hilfe zu holen. Das kann auch wiederholt nötig werden, sollte ein erstes Schreiben einfach ignoriert werden. Mit etwas Glück lässt sich DHL dann doch darauf ein, den Schaden zu begleichen. So war es bei mir und bei anderen auch schon.
Ich verschicke gerne mit DHL, weil sie in der Regel zuverlässig und schnell sind.
Allerdings ist es ein Unding, wie in Schadensfällen reagiert wird. Kann ich aber aus Sicht von DHL durchaus verstehen. Die allermeisten Leute werden sich mit diesen pauschalen Ablehnungsschreiben abwimmeln lassen und die Sache auf sich beruhen lassen. Es kann sich jetzt jeder mal einfach so zusammenreimen, wie viele Pakete in einem Jahr von DHL transportiert werden, wie viele Schäden der Paketinhalte es da in etwas geben könnte und welche Summen da eingespart werden, wenn für den Schaden nicht aufgekommen wird.
Ich kann nur jedem empfehlen, der Gitarren verschickt, wirklich alles vorher zu fotografieren. Die Gitarre aus sämtlichen Perspektiven, jeden Schritt beim Einpacken bis zum fertig frankierten Paket.
Macht natürlich nur Sinn, wenn man mindestens zwei Kartons (oder Karton und Koffer) benutzt und Füllmaterial dazwischen. Sonst ist das alles obsolet.