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Anmelden als Sängerin (Finanzamt etc.)

Joyce.B.Ley
Joyce.B.Ley
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Hallo,
ich hoffe ich habe hier das richtige Forum erreicht. Falls nicht würde ich mich freuen wenn man diese Frage irgendwie an den richtigen Ort bringen könnte.
Um meine Frage vielleicht besser nachvollziehen zu können hier eine kurze Angabe zu meiner Person: ich bin 22 Jahre alt und habe 2014 an der Deutschen Pop Akademie mein Diplom zur Synchronsprecherin gemacht, nebenbei habe ich immer auf geringfügiger Basis gearbeitet. Vorletzte Woche habe ich mein Freiwilliges Soziales Jahr abgebrochen da ich mich voll und ganz meiner Musik widmen möchte. Seit 2009 singe ich auf Hochzeiten und anderen Partys, seit zwei Jahren in diversen Cafés und Bars. Nun möchte ich dies zu meinem Vollzeit Job machen. Ich weiß ich muss zum Finanzamt um mich freiberuflich zu melden. Ich verdiene nun kein festes Gehalt mehr und bin laut letztem Arbeitgeber beim Arbeitsamt gesperrt, (das stört mich allerdings nicht da ich diese Möglichkeit noch nie in Betracht gezogen habe und auch nicht werde). Doch wie komme ich als Sängerin nun an ein festes Gehalt mit dem ich monatlich meine Krankenversicherung und Co bezahlen kann und was gebe ich an bei der steuerlichen Einschätzung vom Finanzamt? Ohne dass ich mich bei einem anderen Arbeitgeber verpflichten muss sondern meine Musik voll und ganz leben kann.
Ich hoffe mir kann hier geholfen werden und ich freue mich auf die Antworten.

Vielen Dank für eure Zeit und euren Rat.

Eure Joyce B. Ley
 
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Hallo und herzlich Willkommen hier!

beim Arbeitsamt gesperrt
Was soll das denn bedeuten?

Doch wie komme ich als Sängerin nun an ein festes Gehalt mit dem ich monatlich meine Krankenversicherung und Co bezahlen kann und was gebe ich an bei der steuerlichen Einschätzung vom Finanzamt? Ohne dass ich mich bei einem anderen Arbeitgeber verpflichten muss sondern meine Musik voll und ganz leben kann.
Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen.
Aber bei welcher Krankenkasse bist Du denn bisher krankenversichert?
Die haben normalerweise auch immer Broschüren und bieten ferner an, sich freiwillig zu versichern, das ist man meist, wenn man selbstständig ist. Dann gibt es natürlich keinen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberteil, denn Du must den vollständigen Beitrag zahlen, der sich z.T. wohl auch danach richtet, was Du verdienst. Wieviel Du verdienst, das wirst Du vermutlich am besten selbst wissen. Was hast Du denn bisher mit Deinem Gesang verdient? Rechnest Du mit ähnlichen Engagements?
Am ehesten kommst Du sicherlich an ein 'festeres' Gehalt als Sängerin, wenn Du Schüler unterrichtest. Das ist vermutlich halbwegs planbar. Inwieweit da Deine Ausbildung paßt und die Nachfrage vorhanden ist, kann ich natürlich nicht beurteilen.
Hier gibt es eher sehr viele ausgebildete Sängerinnen, die sich in allen möglichen Bereichen umsehen, um ein paar Euro mehr zu verdienen.
Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück bei Deinem Vorhaben!
 
Willkommen im Forum,

ich hoffe ich habe hier das richtige Forum erreicht. Falls nicht würde ich mich freuen wenn man diese Frage irgendwie an den richtigen Ort bringen könnte.

Nicht ganz - ich schiebe.

Trotzdem ein paar Antworten.

Doch wie komme ich als Sängerin nun an ein festes Gehalt

Der Nachteil am selbständig sein: Ein "festes Gehalt" bekommst du nicht - es sei denn du hast das unwahrscheinliche Glück, eines festes Engagement zu bekommen. Oder gibst evtl nebenbei regelmäßig Unterricht. Der Rest ist eben von deiner Akquise abhängig.

Ich habe gerade bei mir berechnet, dass ich 2016 ein monatliche Durchschnittseinkommen von etwa 1500 EUR hatte. Aber das stand mir natürlich nicht tatsächlich jeden Monat zur Verfügung. Man hat dann halt im Januar vielleicht nur 800, im Februar dafür dann 2200.

mit dem ich monatlich meine Krankenversicherung und Co

Als Sängerin hast du die Möglichkeit, dich über die Künstlersozialkasse (KSK) versichern zu lassen. Die übernimmt den Arbeitgeberanteil der Sozial- und Krankenversicherung. Dein Mindesteinkommen sollte dafür nicht unter 3900 EUR IM JAHR liegen. Aber da mach dich nochmal schlau - meine Zahlen sind vielleicht nicht mehr aktuell.

Die Beitragssumme wird jährlich nach Selbstauskunft berechnet. Wenn du also angibst "ich werde 2018 7500 EURO als Sängerin einnehmen", dann wird dein monatlicher Beitrag für das Jahr bei ca. 120 bis 140 Euro liegen.

Die Angaben sollten etwa der Realität entsprechen. Wenn du also Ende 2018 merkst, dass du 14000 statt 7500 verdient hast, sollte deine Selbsteinschätzung für das Folgejahr dementsprechend höher sein.

was gebe ich an bei der steuerlichen Einschätzung vom Finanzamt?

In der Regel wirst du vom Finanzamt an dem bemessen, was du im Vorjahr eingenommen hat.

Du kannst auch erstmal als "Kleinunternehmerin" beginnen, dann bist du von der Umsatzsteuer befreit, dein Umsatz ist dann Netto wie Brutto - darfst aber nicht mehr als 17.500 Euro jährlich umsetzen (!). Wenn du merkst, dass du mehr verdienst / verdienen könntest / verdienen musst, musst du regulär Mehrwertsteuer berechnen - dann gibt es aber kein zurück mehr in die Kleinunternehmerregelung.

Was soll das denn bedeuten?

Beim Arbeitsamt geperrt werden kann man zB wenn man selbst ohne Not kündigt, statt gekündigt zu werden. Diese Sperre wäre dann im Normalfall temporär - zB für die ersten drei Monate. Je nach Sachlage und Grund.
 
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antipasti hat das Wesentliche schon gesagt. Für Künstler, also z.B. Berufsmusiker, gibt es die KSK, aber du musst schauen, dass du ein Mindesteinkommen im Jahr erreichst, sonst wird deine künstlerische Tätigkeit als Hobby/Liebhaberei eingestuft und du wirst nicht versichert bzw. fliegst wieder raus, soweit ich weiss. Genaueres kannst du wahrscheinlich direkt erfragen bzw. über den link herausfinden. Ich selbst bin zwar auch Sängerin, lebe aber in Österreich und da gibt es wohl versicherungstechnisch gesehen einige Unterschiede. Auch gelten selbständige Musiker hier generell als Kleinunternehmer und sind von der Mehrwertsteuer befreit. Ich weiss nicht, ob und inwieweit das in Deutschland zutrifft.
Was ich dir auf jeden Fall (ich bin schon ziemlich lange dabei) sagen kann, ist folgendes: leicht wird es nicht!
Ich kenne die Gagen in Bars und Cafés; davon zu leben dürfte unmöglich sein. Hochzeiten sind saisonabhängig, denn geheiratet wird vornehmlich von Mai bis Juli, außerdem ist die Konkurrenz in diesem Segment riesengroß. Du könntest versuchen, in einer top gebuchten Gala-Band unterzukommen, davon lässt es sich noch am besten leben, allerdings bedeutet das: viel unterwegs sein, vor allem an den Wochenenden, und dementsprechend wenig Zeit für andere Projekte zu haben. Du brauchst dafür auch eine belastbare Stimme und ein großes Repertoire in allen möglichen Stilrichtungen. Du musst in der Lage sein, Songs zu singen, die du dir zu Hause freiwillig nie antun würdest.
Ich kenne viele Berufsmusiker, aber eigentlich niemanden, der nur von gigs lebt - alle unterrichten. Kannst du das auch ?
Und das mit dem "festen Einkommen" solltest du dir abschminken. Das gibt es für Künstler nicht. Es wird Monate geben, da kommst du gut über die Runden, und es wird (viele!) Monate geben, an denen du nicht wissen wirst, wie du die Miete bezahlen sollst. Und die KSK.
Einen Plan B (beruflich gesprochen) brauchst du unbedingt auch. Erstens gibt es keinerlei Garantie, dass du von der Singerei leben kannst, zweitens kann immer etwas mit der Stimme sein (Knoten, Ödeme, Dysphonien....) und was dann ? Spielst du ein Instrument ? Auch das wäre wichtig.
Sorry for no better news, aber ich würde mir an deiner Stelle noch einmal sehr gut überlegen, wie ich aufgestellt bin, was ich kann, zu welchen Kompromissen ich bereit bin und ob sich das wirklich rechnen wird.
 
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Was vieleicht zur "freiwilligen Versicherung" noch fehlt: Die "Selbsteinschätzung" wird im Nachhinein mit der Steuererklärung abgeglichen, und je nachdem musst du nachzahlen.
Außerdem gibt es eine Mindestbemessungsgrenze, falls du am Anfang z.B. weniger verdienst (liegt glaube ich um die 900 Euro), zahlst du trotzdem den Mindestsatz
 
Die "Selbsteinschätzung" wird im Nachhinein mit der Steuererklärung abgeglichen, und je nachdem musst du nachzahlen.

Jain. Wie ich ja schrieb, sollte die Selbstauskunft fürs nächste Jahr entsprechend der Einnahmen des Vorjahres (gemäß der Steuererklärung) sein.

Dass man bei Falschangeben nachzahlen muss, stimmt nur bedingt. Da kommt es wohl auch auf die Differenz an und ob man "Ersttäter" ist. Ich hatte bstimmte acht bis neun Jahre lang viel zu niedrige Einkünfte angegeben (wegen des Trugschlusses, man müsse nur die rein künstlerischen Tätigkeiten seiner Arbeit angeben). Dann kam die Prüfung (Steuererklärung der letzten vier Jahre einreichen). Nachzahlen musste ich nichts - wurde aber angehalten, künftig das Einkommen des Vorjahres anzugeben. Jetzt zahle ich knapp doppelt so viel.
 
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Hallo,

als ehemaliger Mitarbeiter in einer Krankenkasse, Abteilung freiwillige KV, KSK, studentische KV kann ich Dir nur empfehlen, so schnell als möglich einen Termin zu machen. Ich hab schon Tränen gesehen wegen unterschätzten Mindestbeiträgen, Nachzahlen wegen Lücken in den Versicherungszeiten, Empörung wegen der Einstufung zur Bemessungsgrenze (Höchstsatz) oder gar Abweisung weil alle Fristen und Formen verschlampt wurden...

So ein Termin kostet nichts und Du hast anscheinend schon Fakten geschaffen. KSK hat auch nicht jeder Sachbearbeiter, mangels Praxisfällen, mit allen Teilen drauf. Also frag Dich bis zum "Spezi" Deiner Kasse durch und mache einen Termin. Es könnten sonst Beiträge für zurückliegende Zeiten fällig werden, weil es keine Versicherungslücke geben darf, und, und...

Parallel suchst Du Dir Rat beim Finanzamt. Kostet ebenfalls nichts, dort einen Termin zu machen und die Beratung ist besser als man denkt; WENN: Wie oben. Frag nach dem "Spezi" für Künstler. Die wissen wie es läuft und laufen kann und merken sich sehr wohl, wer vor geschaffenen Fakten nachgefragt hat.

Tipp: Notiere Dir Deine Gesprächsergebnisse und lass den Sachbearbeiter mindestens "zur Kenntnis genommen" kurz gegenzeichnen. Diese Auskünfte haben verbindlichen Charakter seitens der Einzugsstellen.
EDIT und
Tipp 2: Die richtigen Profis SGB V und Beiträge sind nicht in der Schalterhalle, wo Zahnersatz genehmigt wird, sondern in der Beitragsabteilung (Verbinden lassen, durchfragen). Die wird mittlerweile irgendwohin hinzentralisiert worden sein, aber die Spezialistenantwort ist den evtl. weiteren Weg wert.
Tipp3: Rentenberatung nicht vergessen. Es geht nicht vordergründig um die Höhe der erwartbaren Mindestrente, sondern um sich Beitragszeiten mit freiwilligen (Mindest)zahlungen zu sichern. Deine gesetzliche Krankenversicherung als Rentner kann davon abhängen und es gibt Fristen zu beachten.

Fürs Tägliche dann kannst Du Dir Dienstleister anheuern. ABER: Gib denen nicht Dein Leben ab. Man liest ja manchmal über Stars, denen auch der Steuerberater nichts über Steuern erzählt hat.

Sowas sollte aber auch mal kurz Inhalt in einer künstlerischen Ausbildung sein, finde ich...

Micha
 
Grund: Nachträge
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Ich kann das nur bestätigen, dass es vermutlich schwierig wird, richtig Geld mit der Singerei zu verdienen.
Ich z.B. würde im Moment für lau auf Hochzeiten singen, Stück auch nach Wunsch des Hochzeitspaares, wenn mich nur jemand zum Singen dabei haben wollte ...
Ich hab noch nicht einen Pfenning mit der Singerei verdient, aber schon viele, viele Euro dafür bezahlt ...
 
Ich hab noch nicht einen Pfenning mit der Singerei verdient, aber schon viele, viele Euro dafür bezahlt ...

Nun hast du das allerdings auch nie ernsthaft angestrebt und bist recht spät mit Ü40 eingestiegen. Und 'ne Familie war auch schon gegründet.

Zu meinen aktiveren Zeiten hatte ich zB überhaupt keine Kosten durch das Singen - aber ein einigermaßen solides Nebeneinkommen von etwa 8-10.000 DM jährlich. Aber die Verhältnisse sind natürlich ein bisschen schlechter geworden mittlerweile.
 
Nun hast du das allerdings auch nie ernsthaft angestrebt
Doch, doch ... und ich bin weiterhin dran. Leider, leider wird es nicht besser, wenn man mehr Geld dafür ausgibt ...
Wie oft hab ich schon den Kantor gefragt ... und ich werde es weiter versuchen.
DemoTape bin ich auch noch dran, aber da muß so vieles einfach stimmen. Fängt schon beim Foto an, das ich auch schon lange machen (lassen) will. Hat bisher noch nicht gepaßt, bzw. die Fotos haben nicht gepaßt ...

"Als Sängerin anmelden" werde ich mich natürlich trotzdem nicht. Wenn sich da irgendwann mal etwas wesentliches ergeben sollte, dann würde ich das natürlich dementsprechend in der Steuererklärung angeben. Ich habe derzeit meinen Verdienst aus einer Teilzeitbeschäftigung, und mein Mann arbeitet voll. Soll heißen, das Geld, was ich derzeit ins Singen stecke, kann ich auch entbehren. Wie für jedes andere Hobby ...
 
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Hallo, (...)
Vorletzte Woche habe ich mein Freiwilliges Soziales Jahr abgebrochen da ich mich voll und ganz meiner Musik widmen möchte. Seit 2009 singe ich auf Hochzeiten und anderen Partys, seit zwei Jahren in diversen Cafés und Bars. Nun möchte ich dies zu meinem Vollzeit Job machen. (...) Doch wie komme ich als Sängerin nun an ein festes Gehalt mit dem ich monatlich meine Krankenversicherung und Co bezahlen kann (...)?(...)
Moin Joyce,

erstmal sorry für die fiese Verkürzung deiner Anfrage. Aber mal im Ernst: Wenn du das so aufs Wesentliche reduziert liest, macht dich das nicht stutzig? Du schmeißt ein FSJ um voll und ganz Musik zu machen und ahnst nicht im Ansatz, wie du damit über die Runden kommen sollst? Du trittst seit bald acht Jahren (!) hier und da auf und fragst dich, wie du an ein festes Gehalt kommst? Ich bin - nimm's mir nicht übel - irritiert.

Mit Musik, zumal Gesang, Geld zu verdienen ist nicht so einfach; das hast du schon gemerkt. Die Art Auftritte, die du absolvierst, werden kaum genügen, dir ein bescheidenes Einkommen zu sichern. Wobei die Betonung auf "sichern" liegt. Schwierig als Freiberufler. Von der ganzen Kohle, die du vielleicht einnimmst, gehen ja auch erst einmal alle Aufwendungen und Steuerrücklagen (!) ab, bevor du das als "deins" verbuchen kannst. Oder anders ausgedrückt: Für im Schnitt €1.500,- netto im Monat musst du etwa €2.200,- erwirtschaften. Das wäre für jemanden, der "nur" ein bisschen singt, schon durchaus viel. Aber viel weniger als das sollte es nicht sein, du brauchst wenigstens kleine Rücklagen, musst deinen gesamten Lebensunterhalt davon bestreiten.

Wenn du also Geld verdienen willst, musst du möglicherweise künstlerisch Kröten schlucken: Top-40-Bands, Honorarengagements - mag als trockenes Brot erscheinen, sorgt aber, wenn du gut und zuverlässig bist und man dich gerne bucht, vielleicht für genau den finanziellen Grundstock, ohne den wir alle nicht existieren können.


Als Hobby ist's diesbezüglich leichter.....
 
Wenn du also Geld verdienen willst, musst du möglicherweise künstlerisch Kröten schlucken: Top-40-Bands, Honorarengagements - mag als trockenes Brot erscheinen, sorgt aber, wenn du gut und zuverlässig bist und man dich gerne bucht, vielleicht für genau den finanziellen Grundstock, ohne den wir alle nicht existieren können.

Man ist sozusagen ein musikalischer Dienstleister und muss das spielen, was der Auftraggeber wünscht, sprich: musikalisch schmerzfrei sein.
Ich habe in jüngeren Jahren öfter mal in Top40/Tanz/Galabands gesungen und manchmal hab ich wirklich gedacht: wie gut, dass mich hier niemand kennt! Manche Songs waren mir echt peinlich. Aber man darf sich nichts anmerken lassen und es muss so aussehen, als hätte man nie etwas anderes getan als "Herzilein" und ähnliches Gruselzeugs zu singen. So nach dem Motto "Close your eyes and think of the Empire" (angeblich sagten das manche viktorianischen Mütter zu ihren Töchtern vor deren Hochzeitsnacht).
I was only in it for the money ;-)
 
Mir fällt noch ein: Ich sagte zwar, dass man als Selbständiger meistens kein dauerhaftes festes Gehalt hat. Meines Wissens darf man aber einen zusätzlichen 400-€-Job annehmen, der mit nur 2% versteuert wird (bitte überprüfen). Das könnte dann evtl. schon mal für Sozialkasse und einen Teil der Miete reichen.

Als Hobby ist's diesbezüglich leichter.....

Hobbies sind immer leichter. Aber Arbeit ist auch irgendwie scheiße :)

Ich denke, solange man keine Kinder zu versorgen hat, künstlerisch schmerzfrei und auch ein bisschen genügsam und engagiert ist, darf man sowas auch mal ausprobieren. Zur Not klappt es halt nicht und man sucht sich was anderes.

Wichtig nur:

  • Wie bereits gesagt, Beratungsmöglichkeiten wahrnehmen
  • Nicht alles ausgeben. Nach einem Jahr droht die erste Steuererklärung. Da kann es zu bösen Überraschungen (Nachzahlung) kommen. Also am besten wenn möglich immer so 25-30% der Einnahmen auf ein Rücklagenkonto überweisen, sofern du keine "Kleinunternehmerin" bist. Ich habe das damals vernachlässigt und da habe ich noch heute - 12 Jahre später - dran zu kauen.
 
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Du darfst, wenn du über die KSK versichert bist, nebenher eine geringfügige Beschäftigung ausüben, musst aber nachweisen, dass du hauptberuflich künstlerisch tätig bist. Hauptberuflich meint hier nicht die Menge an Herzblut, die du reinsteckst, sondern der Hauptanteil deines Einkommens muss aus der künstlerischen Tätigkeit stammen. Es gibt aber bei der KSK Ausnahmen für BerufsanfängerInnen.
 
Gut, dass du es sagst:

nachweisen, dass du hauptberuflich künstlerisch tätig bist.

Diese Nachweise müssen in Form von Aufträgen bzw Engagements vorgelegt werden. Also früh genug anfangen, schriftliche Nachweise zu sammeln. Den nächsten Hochzeitsjob nicht auf Handschlag machen.

Die brauchen nicht unbedingt viele Nachweise. Ich glaube, ich hatte damals unter 10 Auftragsnachweise eingereicht.

EDIT:

Frag bei der ALGE noch mal nach dem Existenzgründungszuschuss - ich habe keine AHnung von den heutigen Voraussetzungen.

Ich zumindest habe das damals in Anspruch genommen und ohne hätte ich es nicht hingekriegt. Sie wurde für ein halbes Jahr als Überbrückung ausgezahlt. In dieser Zeit hatte ich kaum Aufträge, könnte aber ein paar Nachweise für die KSK sammlen und eben schon mal in die Akquise gehen, Kontakte knüpfen usw. Als sie auslief, kamen dann pünktlich die ersten richtigen Aufträge.
 
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Hier wurde schon viel gutes gesagt!

Ergänzend noch:
Am besten Du fängst Deine Selbstständigkeit aus einer Festanstellung heraus an. Zuerst Vollzeit Arbeiten und an den Samstagen in der Selbstständigkeit.
Danach halbtags Arbeiten und den Rest in der Selbstständigkeit.
Erst wenn das dann klappt, Du die Kontakte hast und ein Sockel an Buchungen kannst Du den Schritt in die Volle Selbstständigkeit tun.

Du hast ja eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium. Nutze das auch!

In der Selbstständigkeit wirst Du dann aber auch bemerken das >50% der Zeit Kontaktpflege und Aquise von Aufträgen sowie Bürokram ist. < 50% bleibt dann zum Üben und für die eigentlichen Gigs.

Zum Verdienst: Du musst auch Fahrt- und Hotelkosten mit einrechnen. Außerdem Geld für Auftrittskleidung und Technisches Equipment. Kannst Du Dich schon teuer genug verkaufen?
Der Tip mit den Rücklagen ist übrigens sehr zu empfehlen!

viele Grüße und viel Erfolg!

Fish
 
Frag bei der ALGE noch mal nach dem Existenzgründungszuschuss - ich habe keine AHnung von den heutigen Voraussetzungen.
wichtig ist hier zu wissen, dass eine Voraussetzung für den Existenzgründerzuschuss ist, dass du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Solange du beim Arbeitsamt eine Sperre hast, fällt das also flach. Aber üblicherweise sind die Sperren ja zeitlich befristet.
 
Ihr schreibt euch die Finger wund und Madame hat sich Sonntagabend ausgeloggt, die Posts wahrscheinlich nicht mal gelesen und ward wohl nimmer mehr gesehen. :D
 

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