Ich habe nicht übersehen, dass das ein steinalter Thread ist, aber ...
Ich suche gerade nach einem Amp bei Ebay-Kleinanzeigen und da fällt mir inflationär folgendes auf:
"Da dies ein Privatverkauf ist, kann keine Gewährleistung gewährt werden."
Dazu mal folgendes:
Natürlich kann sie das, der private Verkäufer kann sie aber auch abbedingen.
"Gewährleistung" ist die Haftung des Verkäufers für Sach- und Rechtsmängel. Das heisst, der Verkäufer schließt hier seine Haftung dafür aus, dass das Gerät nicht geklaut ist und nicht seit 2007 ein Rattenpärchen im Topteil wohnt (ich vereinfache und spitze das mal zu, in Wahrheit ist es etwas komplexer und selten so spektakulär).
Würde ich nie kaufen, und ich verkaufe so auch nicht. Bei dem Teil, das ich gerade suche (1974x) sind alle mit dieser Klausel versehen, würde mich nicht wundern, wenn die Sachen auch deswegen nicht weggehen. Für mich jedenfalls dealbreaker.
Andersrum muss ich ebenfalls als Verkäufer mit der Klausel sagen, dass ich schonmal ziemlich penetriert wurde. Seitdem ist das für mich Standard. Gebrauchtkauf ist immer ein gewisses Risiko, wer das nicht mag muss halt zum Probieren vorbeifahren / neu kaufen. Die Amps bleiben wie Steine liegen, weil aktuell niemand sowas kauft. Wofür auch. Für zu Hause zu laut, die Liebhaber haben ihr Zeug schon, lieber irgendwelche Klons und Chase Bliss Limiteds
Schließt du keine Gewährleistung aus, gibst du als privater Verbraucher automatisch 1 Jahr Gewährleistung, inklusive Beweislastumkehr (Schönes Wort, unbedingt merken!)
In den ersten 6 Monaten musst du nachweisen, dass die Sache ohne Mangel war. Kannste nicht? Pech gehabt. Der Käufer behauptet der Verstärker hätte seit Kauf nach altem Bier gerochen, und der Kurzschluss ist definitiv durch deine Lagerung entstanden. Er meldets erst nach der letzten Kneipentour, weil er jetzt erst dazu kommt. Der war definitiv schon bei Auslieferung i.A..
Auch danach ists schwierig, ist der Verstärker im Monat 7-12 defekt und der Käufer möchte dich schikanieren, lässt er von nem befreundeten Elektriker das Gerät aufmachen, stellt ein Gutachten aus, wieso der Elko aus dem Jahr zwoundzwickig ein Durchbrennen des AT verursacht hat und du bist in der Beweislast, dass dem nicht so ist. Kannste nicht? Pech gehabt.
So wie es schwarze Schafe beim Verkauf gibt, gibt es noch mehr Käufer die einen abzocken wollen.
Rundumschlag für den Thread:
Gewährleistung ist eine (für gewerbliche) verpflichtende Leistung, die aber nach den ersten 6 Monaten nicht mehr wert als das gedruckte Wort ist. Da die Verpflichtung, den Mangel auf die Herstellung zurück zu führen leider nicht auf "billige Bauteile, schlechte Konstruktion, völlig unproportionale Komponenten" fußen kann.
Freiwillige (Hersteller-) Garantien schließen heutzutage dermaßen viel aus, dass man schon drei mal lesen sollte, bevor man sich auf sowas freut. Auch die Garantie ist schon lange kein Freifahrtsschein für Blödeleien (wie laut wird mein Amp wohl bei 1 Ohm Brückenschaltung und solche Späße).