Myxin
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Ich schätze mal, dass der sowieso immer erstmal auf stur stellt.
War bei mir nicht anders, bis ich mit dem Anwalt gedroht hab.
Der kann zwar einfach in seine AGB reinschreiben, was ihm grad Lustiges einfällt - rechtskonform muss das aber noch lange nicht sein!
Die Box ist meiner (laienhaften) Einschätzung nach ganz sicher keine Sonderanfertigung, weil sie schon vor deinem Kauf bzw. Bekunden des Kaufinteresses dort im Laden stand. Sie wurde nicht extra für dich hergestellt. Alles, was er gemacht hat, ist, den Speaker gewechselt zu haben. Das lässt sich ohne Rückstände bzw. Wertminderung der Sache wieder rückgängig machen und wie vorher gehabt und geplant verkaufen.
Find ich gut, dass du dir das nicht gefallen lässt!
War bei mir nicht anders, bis ich mit dem Anwalt gedroht hab.
Der kann zwar einfach in seine AGB reinschreiben, was ihm grad Lustiges einfällt - rechtskonform muss das aber noch lange nicht sein!
Die Box ist meiner (laienhaften) Einschätzung nach ganz sicher keine Sonderanfertigung, weil sie schon vor deinem Kauf bzw. Bekunden des Kaufinteresses dort im Laden stand. Sie wurde nicht extra für dich hergestellt. Alles, was er gemacht hat, ist, den Speaker gewechselt zu haben. Das lässt sich ohne Rückstände bzw. Wertminderung der Sache wieder rückgängig machen und wie vorher gehabt und geplant verkaufen.
Find ich gut, dass du dir das nicht gefallen lässt!