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Plagiat Vorwurf

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jsjs19xx
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Hallo Community,

folgendes, rein hypothetisches Problem:
Eine Person erstellt ein Instrumental 'A' und tritt sogut wie alle Rechte zu diesem Instrumental komplett (ausgenommen UrR und einem kleinen Anteil bei Verkäufen) bei einem Label (beispielsweise sehr klein aber mit Gema) ab.

Die Person erstellt weiterhin Werke und vermarktet diese Unabhängig. Jetzt kommt ein Vorwurf des Labels ein Werk sei dem Werk 'A' zu ähnlich, was zu 100% nicht der Fall ist. Das Label verlangt Anteile welche die Person verweigert.
Muss die Person irgendetwas befürchten?
Bzw. ist es korrekt, dass das Werk ein "Plagiat" sein muss um seitend Label rechtlich einschreiten zu können?
Wie sollte sich die Person verhalten?

Hoffe das passt so.
Grüsse
 
Eigenschaft
 
“zu ähnlich“

Und “zu 100% nicht der Fall“ ist mir zu gegensätzlich.

Ließe sich ja analytisch nachweisen, was zu ähnlich ist.
 
“zu ähnlich“

Und “zu 100% nicht der Fall“ ist mir zu gegensätzlich.

Ließe sich ja analytisch nachweisen, was zu ähnlich ist.

Nehmen wir mal an, der labelinhaber ist unerfahren und verärgert und die Person hat viele Jahre kompositions/produktions erfahrung. Deshalb 100%
 
Hallo,
obwohl hier im Business und Rechte Sub, möchte ich gerne mal ganz un-juristisch ein paar Gedanken äussern.
Kennt der Kläger die genretypischen Muster und Ausdrucksstile und erkennt er solche auch?
Für mich hören sich zB alle Schlager gleich an, für jemanden der im Schlagergenre drinne ist, ganz sicher nicht.
Ein Plagiat bedeutet ja, dass ein Teil eines Stückes oder ein ganzes Stück kopiert wurde.
Kann der Kkäger das nachweisen?
Wenn beide Fragen mit "Nein" zu beantworten sind, würde ich mir zu dem Vorwurf erst mal keinen Kopf machen.
Bin ich zu naiv?
Grüße
Markus
 
Wenn 100 %, hat der Beklagte nichts zu befürchten.

In einem letzten Fall wurde die Klage von Kraftwerk gegen Moses P abgewiesen, obwohl er ein längeres Kraftwerk sample verwendet hat.
 
obwohl hier im Business und Rechte Sub, möchte ich gerne mal ganz un-juristisch ein paar Gedanken äussern.
Trotzdem Danke für die AW ;)


Kennt der Kläger die genretypischen Muster und Ausdrucksstile und erkennt er solche auch?
Im obrigen Bsp. nicht wirklich. Genau das könnte eines der Probleme sein; für den Inhaber hört sich alles gleich an.
Kann der Kkäger das nachweisen?
Im obrigeb Bsp.: Nur Drohungen; Gema, "vertraglich geregelt",... kein Einsehen. Voll in seinem Film.

Ein Plagiat bedeutet ja, dass ein Teil eines Stückes oder ein ganzes Stück kopiert wurde.
Die Frage ist zum obrigen Bsp: muss es ein Plagiat sein? Oder reicht Ähnlichkeit in diesem Falle schon aus? Da ja beide Werke von der Person geschaffen sind, sie also von sich selber ein Plagiat
gemacht hat (!?)
 
die Klage von Kraftwerk gegen Moses P abgewiesen, obwohl er ein längeres Kraftwerk sample verwendet hat.
Genau - Moses hatte aber ein Sample aus einem bestehenden Stück genommen, rauskopiert. Hier habe ich verstanden, dass der Komponist einfach weiter komponiert und der Labeltyp meint, das wäre ein Plagiat zu einem Stück, für das er Geld bezahlt hatte.
 
Muss die Person irgendetwas befürchten?

Hier gehen ja offenbar die Meinungen auseinander. Label sieht "Plagiat", Person "zu 100% nicht". Person kann abwarten und Tee trinken, ob das Label rechtliche Schritte startet. Dann braucht die Person Rechtsbeistand, muss sich mit Abmahnungen, Fristen, bösen Briefen und Gerichtsterminen befassen.

Interpretation meinerseits: Klingt jetzt etwas so, als würde die Person Stücke mit ähnlichem Sound/Feel/Arragement machen, woher der Vorwurf "zu ähnlich" kommen könnte. Wie bekannt sein sollte: So lange die Melodie anders ist, sollte "eigentlich" nichts zu befürchten sein. Andererseits wird es, wann immer es tatsächlich vor Gericht geht, immer schwierig.
 
Oder reicht Ähnlichkeit in diesem Falle schon aus?
Ja, das mit der Ähnlichkeit. Ich weiß nicht, ob ein Gericht es genauso sehen würde, aber letztlich haben wir nur eine bestimmte Anzahl an Tönen zur Verfügung. Die Zusammenstellung macht den Unterschied. Wenn also tragende Teile der Melodie sehr ähnlich sind, könnte man vielleicht von einem Plagiat sprechen.
 
Wenn 100 %, hat der Beklagte nichts zu befürchten.
Ok. Wobei wenn beispielsweise die Person das Werk auf einem großen Wettbewerbskanal hochladen würde, würde das Label das Video striken (-> Video wird entfernt) und damit großen Schaden und sehr viele
andere Probleme verursachen

muss sich mit Abmahnungen, Fristen, bösen Briefen und Gerichtsterminen befassen.
Und darauf haben ja die wenigsten Lust. Aber scheinbar kann Person nicht viel machen.

Klingt jetzt etwas so, als würde die Person Stücke mit ähnlichem Sound/Feel/Arragement machen
So war es auch in dem Beispiel gemeint.

So lange die Melodie anders ist, sollte "eigentlich" nichts zu befürchten sein.
Im Bsp. ist die Melodie grundverschieden. Teilweise ähnliche Akkordfolgen und dieselbe Tonart verursacht ein "Das-ist-ein-Plagitat Gefühl" (das wäre meine Vermutung)

Wenn also tragende Teile der Melodie sehr ähnlich sind, [...]
Nein, sehr sehr unwarascheinlich. Die Person ist vollkommen überzeugt.
 
Ein minutenlanges jazz solo das keinen hohen Wiedererkennungswert hat kann schonmal verwendet werden ohne Plagiatsvorwurf. Andererseits reicht manchmal nur eine archetypische Tonfolge (intro smoke on the water) für Plagiatsvorwurf. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an.

Aber wieviele Jahre Erfahrung hat der Komponist?
 
Ein minutenlanges jazz solo das keinen hohen Wiedererkennungswert hat kann schonmal verwendet werden ohne Plagiatsvorwurf. Andererseits reicht manchmal nur eine archetypische Tonfolge (intro smoke on the water) für Plagiatsvorwurf. Letztlich kommt es auf den Einzelfall an.

Aber wieviele Jahre Erfahrung hat der Komponist?

Nehmen wir mal folgendes an: der komponist hat 6 Jahre mal mehr mal weniger intensiv komponiert.
Folgende Beschreibung/Vergleich zu dem Werk:
Melodie: - identischer Rythmus (nur 16tel - ketten) (8 Taktiges Thema)
- Im Thema etwas mehr als 50% der Intervalle ANDERS (nicht nur versetzt, wirklich anders)
Also hört sich komplett anders an. Ein Laie würde bei unaufmerksamen zuhören sagen 'war das nicht dasselbe?'
Wobei der Komponist das nicht mal als variation einordnen würde.
Akkorde: an manchen stellen übernimmt das selbe Instrument (nichtmal der selbe synth) in beiden Stücken den typischen 'westcoast (hiphop)' Rythmus.
Ein Akkord in erster umkehrung wird in 8teln wiederholt. (S. z.B. Dr. Dre - still dre)
Die akkorde wechseln sich ab. In Werk 'A' die akkordfolge als klassische Kadenz (in moll) im anderen Werk nur zwischen Dominante und subdominante abwechselnd.

Eure Meinung zu diesem Beispiel?
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
An dieser Stelle Danke an Alle für die AW's !!
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Meinung ist, dass ich mir ohne Hörbeispiel (das es ja bei einem hypothetischen Fall nicht geben kann...) keine Meinung bilden kann. Kann mir das Arrangement in etwas vorstellen, aber eben nicht, wie das Gesamtwerk wirkt. :nix:
Ich denke, wir stoßen hier an die Grenzen dessen, was im Forum möglich ist...
 
Meine Meinung ist, dass ich mir ohne Hörbeispiel (das es ja bei einem hypothetischen Fall nicht geben kann...) keine Meinung bilden kann. Kann mir das Arrangement in etwas vorstellen, aber eben nicht, wie das Gesamtwerk wirkt. :nix:
Ich denke, wir stoßen hier an die Grenzen dessen, was im Forum möglich ist...
Hast warscheinlich Recht.
Wobei die Person in dem Beispiel sicher (v.a. vom Gesamteindruck) davon ausgeht, dass es sich um kein Plagiat handelt sondern maximal um den selben Typ.

Trotzdem Danke dir für die Antworten!
 
'westcoast (hiphop)' Rythmus.

Warum wusste ich von Anfang an, dass es sich um HipHop handelt? :D

Bei diesem "klassischen" Westcoast-Style sind die, wenn man es so nennen mag/kann, "Style-Grenzen" so eng gefasst, dass sich, vielleicht etwas übertrieben gesagt, zwei von drei Beats sehr ähnlich sind. Was soll da auch groß an Varianz kommen, bei Standard-Drum-Sounds plus obligatorischem Cheesy-Synth und vielleicht noch ein paar Streicher?
 
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Warum wusste ich von Anfang an, dass es sich um HipHop handelt? :D

Bei diesem "klassischen" Westcoast-Style sind die, wenn man es so nennen mag/kann, "Style-Grenzen" so eng gefasst, dass sich, vielleicht etwas übertrieben gesagt, zwei von drei Beats sehr ähnlich sind. Was soll da auch groß an Varianz kommen, bei Standard-Drum-Sounds plus obligatorischem Cheesy-Synth und vielleicht noch ein paar Streicher?
Genau das ist im Bsp. der Fall. Und nicht mal dahingehend (Sound & Drums) sind die Werke ähnlich. Theoretisch könnte Dr.Dre dies Person auch verklagen. Genau dieses Argument hat die Person bei label auch gebracht; hat natürlich nicht gefruchtet.
 
Die Beantwortung Deiner Frage hängt letztlich und entscheidend an der Beurteilung, OB es sich nun um ein Plagiat HANDELT, ODER NICHT.

Und das wiederum liegt letzten Endes ganz in der Beurteilung irgendeines (musik-affinen, oder auch gar nicht ?) Richters, der sich dabei womöglich auch noch auf das vorherige Urteil eines beigezogenen Sachverständigen stützt und beruft.

Und WIE die beiden das beurteilen werden, wenn´s einmal soweit ist, kann kein Mensch vorhersehen. Schon gar nicht in Unkenntnis der KONKRETEN Musikbeispiele.

Wenn Deine "Person" tatsächlich überzeugt (!!) davon ist, daß ein Plagiatsvorwurf zu 100 % (!!) unberechtigt ist, dann sollte sie auch nichts befürchten müssen. Aber OB sie zurecht dieser Überzeugung ist, das wissen eben nur die Götter, entscheiden am Ende andere ... nämlich Richter und Sachverständiger.

Thomas
 
Ich hab mal für eine große deutsche Rundfunkanstalt an einem Plagiatsfall gearbeitet. Die Sendeanstalt wurde angeklagt und ich wurde gefragt, ob ich an der Expertise mitarbeite.
Aber vorher musste der Kläger seine Begründung vorlegen (mit Notenbeispielen). Ohne dieses Gutachten wäre es sogar nie vor Gericht gekommen.

Sprich: Das Label muss erstmal seinen Verdacht begründen und zwar an Hand eines Gutachtens, welches die Person dann, mit einem Gegengutachten, anfechten kann.

Gerade bei Genres, die nicht wirklich durch Vielseitigkeit glänzen, ist es ein Leichtes den Plagiatsvorwurf abzuwehren, sofern die Melodie nicht übereinstimmt.
Denn mit der Begründung, die @Signalschwarz schon geliefert hat und einigen Hörbeispielen, sollte auch jedem Nicht-Musiker ein Licht aufgehen, dass die Ähnlichkeiten genrebedingt zustande kommen und nur die Melodie in diesen Fällen zur Unterscheidung beitragen.

Im Zweifelsfall muss man sich einfach auf die Samplingkultur des Hip Hop berufen und bekommt recht (siehe Pelham) :D
 
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Ok. Wobei wenn beispielsweise die Person das Werk auf einem großen Wettbewerbskanal hochladen würde, würde das Label das Video striken (-> Video wird entfernt) und damit großen Schaden und sehr viele
andere Probleme verursachen
Halten wir uns mal an die Schrittfolge:

Solange der Vorwurf des Plagiats nicht rechtlich relevant erhoben wurde, hat das Label absolut keine Handhabe, irgendetwas zu tun, was der Person schadet.

Völlig unbenommen davon, ob sich später herausstellen würde, dass es ein Plagiat wäre, müßte das Label den Rechtsweg beschreiten, um eine Handhabe zum Einschreiten zu haben. Es ließe sich seitens des Labels möglicherweise eine Begründung finden, warum es trotz dieser fehlenden Handhabe eigenmächtig eingeschritten ist, dies würde aber begrenzt und nur in Kraft treten, wenn das Label glaubhaft nachweisen kann, dass dazu beispielsweise die Zeit gefehlt hat. Zumindest würde hier seitens des Gerichts verlangt, dass das Label alle anderen Möglichkeiten bereits ausgeschöpft hat: nämlich der Person eindeutig und begründet (!) mitzuteilen, dass und warum es sich aus Ihrer Sicht um ein Plagiat handelt, die Person zu einer Stellungnahme aufzufordern, die Person zum Beispiel zu einer Unterlassung aufzufordern, und letztlich auch bei Gericht begründet und glaubhaft so etwas wie einen "Ruhezustand" zu erstreiten, so dass das Musikstück, das unter dem Verdacht des Plagiats gestellt wird, solange nicht gespielt/veröffentlicht etc. wird, bis geklärt ist, ob es sich um Plagiat handelt oder nicht. Und allein das ist juristisch schon nicht ohne, da ja klar ist, dass damit erhebliche Beschneidungen bezüglich der Rechte der Person einhergehen.

Somit:
Erstens: solange nichts juristisch wirksames vorliegt, wie etwa ein begründeter Vorwurf, eine Klage oder die Aufforderung zur Unterlassung (etwa des Hochladens des plagiatverdächtigen Stückes im Rahmen eines Wettbewerbes), kann Person tun und lassen, was es will.
Zweitens: Wenn das Label eigenmächtig Schritte unternimmt, die Person schädigen, hat es für die Folgen aufzukommen und die liegen unter anderem im Ersatz des (vermuteten bzw. festgestellten) Schadens, der Person zugefügt wurde.

All das berührt natürlich nicht beispielsweise die Ebene, dass Person weiterhin Interesse am Label hat, es sich mit diesem nicht verscherzen möchte und was der weiteren Verhältnisse und Beziehungen sein mögen.

Möglicherweise würde eine einfache Nachricht von Person an Label genügen, die beinhaltete, dass wenn das Label überzeugt ist, dass das neue Stück ein Plagiat des alten ist, ihm der Rechtsweg offen stehe und dass solange dies nicht geklärt ist, Person dieses Stück öffentlich verwenden wird und im Falle eines Einschreiten des Labels einen entstandenen Schaden sich von diesem ersetzen lassen würde.

Möglicherweise bewirkt das beim Label ein gewisses Sich-Einlassen auf die in einem Rechtsstaat üblichen Wege, die zu beschreiten sind, wenn man sich in seinem Recht beschnitten fühlt.

x-Riff
 
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Für mich klingt das so, als ob es in diesem fiktivem Fall noch eine persönliche Geschichte gäbe. Label ist sauer, weil die anderen Werke anderweitig vermarktet werden, oder weil etwas anders abgesprochen war oder sich irgendwo mehr Mühe gegeben wurde oder was weiß ich.
Falls da noch etwas Anderes im Raum steht, könnte sich die Person vielleicht das Leben leichter machen, wenn sie auf Label zugeht und die Sachen klärt. Meiner Erfahrung nach lohnt es sich in nur wenigen Fällen sein vermeintliches Recht durchzuboxen. Oft sind schon mit kleinen Kompromissen Lösungen möglich, die viel Ärger sparen und von der alle irgendwie profitieren.
 
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