Hyrael
Registrierter Benutzer
Hallo liebes Board,
es geht in diesem Fall zwar nicht unbedingt um Musik, aber hat indirekt damit zu tun - vl. hatte ja jemand schon einen ähnlichen Fall und weiß dazu Rat.
Folgendes: Ich arbeite bei einer bekannteren Band als Backliner und freiwillig nebenbei als freiwilliger Fotograf. Die Band verwendet öfter mal meine Fotos auf Social Media, natürlich unter Nennung meines Namens & Verlinkung auf meine Webpräsenz.
Eines Tages hat die Band ein Konzert dessen Veranstalter eines meiner Bilder zur Bewerbung der Show verwendet hat. Darunter fallen Plakatierung im Ort auf größeren Kunststoffbannern an Zäunen, Brücken usw., sowie Werbeanzeigen in der Zeitung (Bezirksblatt) mit gedruckten Ticketpreisen, VVK-Stellen und dergleichen.
Namentlich erwähnt wurde ich natürlich nie, auch mein Wasserzeichen war nie sichtbar (entfernt oder überdeckt). Schriftlich genehmigt wurde dies weder meinerseits, noch seitens der Band bzw. deren Booker.
Der Veranstalter ist im übrigen auch Medieninhaber des bezirksweiten Jugendmagazins. In diesem hat er selbiges Foto auch als Titelblatt verwendet, ebenso ohne vorheriger Absprache.
Der Veranstalter wird diesbezüglich höflich von mir um eine Stellungnahme gebeten, zeigt aber keine Einsicht und behauptet, dass die Verwendung des Fotos seitens Bookers genehmigt worden wäre was nach Rücksprache mit diesem aber nicht stimmt. Auf Aufforderung des Bookers selbst, uns diese angebliche Genehmigung zukommen zu lassen, wird nicht reagiert.
Nun stellt sich die Frage - könnte ich theoretisch dagegen als Urheber des Bildes rechtlich vorgehen?
Danke & liebe Grüße,
Lukas
es geht in diesem Fall zwar nicht unbedingt um Musik, aber hat indirekt damit zu tun - vl. hatte ja jemand schon einen ähnlichen Fall und weiß dazu Rat.
Folgendes: Ich arbeite bei einer bekannteren Band als Backliner und freiwillig nebenbei als freiwilliger Fotograf. Die Band verwendet öfter mal meine Fotos auf Social Media, natürlich unter Nennung meines Namens & Verlinkung auf meine Webpräsenz.
Eines Tages hat die Band ein Konzert dessen Veranstalter eines meiner Bilder zur Bewerbung der Show verwendet hat. Darunter fallen Plakatierung im Ort auf größeren Kunststoffbannern an Zäunen, Brücken usw., sowie Werbeanzeigen in der Zeitung (Bezirksblatt) mit gedruckten Ticketpreisen, VVK-Stellen und dergleichen.
Namentlich erwähnt wurde ich natürlich nie, auch mein Wasserzeichen war nie sichtbar (entfernt oder überdeckt). Schriftlich genehmigt wurde dies weder meinerseits, noch seitens der Band bzw. deren Booker.
Der Veranstalter ist im übrigen auch Medieninhaber des bezirksweiten Jugendmagazins. In diesem hat er selbiges Foto auch als Titelblatt verwendet, ebenso ohne vorheriger Absprache.
Der Veranstalter wird diesbezüglich höflich von mir um eine Stellungnahme gebeten, zeigt aber keine Einsicht und behauptet, dass die Verwendung des Fotos seitens Bookers genehmigt worden wäre was nach Rücksprache mit diesem aber nicht stimmt. Auf Aufforderung des Bookers selbst, uns diese angebliche Genehmigung zukommen zu lassen, wird nicht reagiert.
Nun stellt sich die Frage - könnte ich theoretisch dagegen als Urheber des Bildes rechtlich vorgehen?
Danke & liebe Grüße,
Lukas
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