Dennoch hätte sich der Store sicherlich keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn er bei einem langjährigen Kunden ausnahmsweise mal etwas mehr Kulanz gezeigt hätte.
Haben Sie doch...!? Es hätte der vom MS unterstellten Sachlage überhaupt kein Rückgaberecht gegeben - trotzdem haben sie das Gerät zurückgenommen. Nur eben nicht gegen bar, sondern gegen Gutschrift. That's it. Da jetzt auch noch auf Bargeld zu bestehen, strapaziert das Entgegenkommen doch sehr.
agb liest kein schwein. hand aufs herz! niemand macht das. ihr nicht und ich nicht.
Nö, aber wenn man sich erst als GbR präsentiert, um irgendwie die Steuer kleinzurechnen, und sich dann wundert, dass man als Unternehmer eingestuft wird, ist das schon blauäugig. Da braucht es nämlich erstmal keine AGB dazu, sondern wann man ein Recht auf Rückgabe hat, steht im Gesetz. Wenn man sich dann ins Steuerrecht soweit reinfuchst, um da das Maximum für sich rauszuholen, indem man so tut, als wäre das eine unternehmerische Tätigkeit (die nur leider nichts abwirft), dann muss man auch B sagen und sich ein paar Basics draufschaffen, welche Konsequenzen es hat, wenn man die Rechnung "auf Firma" schreiben lässt.
Auch habe ich mehrmals geschrieben, dass mein hiesiges Finanzamt auf dieser Angabe des Bandnamens ab 100€ Rechnung besteht. Sonst würde ich das doch nicht machen. Steuerlich gesehen ist das ganze bei mir knapp Liebhaberei, aber das muss man ja auch nachweisen.
In welcher Richtung "knapp"? Wenn es lt. Finanzamt Liebhaberei ist, kannst du m.W. n. am Ende die Ausgaben nicht geltend machen - also brauchst du auch keine GbR-Rechnung, wenn es nur ein Hobby ist. Wenn es kein Hobby ist, und du also Ausgaben gegenrechnest, dann bist du in dem Moment eben auch kein Verbraucher mehr, wie es das BGB versteht.
Wie dem auch sei: dass der Store bei Rechnungsadresse "XYZ GbR" erstmal von gerwerblichen Kunden
ausgeht, ist ihnen nicht vorzuwerfen. Da ist man dann halt als Kunde "in der Pflicht", denen nachzuweisen oder zu erklären, warum man dann trotzdem als Privater angesehen werden möchte.
Die haben nämlich im Zweifel auch keine Lust drauf, dass da jemand ein Gerät kauft, zurückschickt und dann mit der noch vorhandenen Rechnung möglicherweise Vorsteuer abzieht, die am Ende nie geflossen ist - weil der Kauf inzwischen rückabgewickelt wurde. Da zahlen sie nämlich dann drauf, wenn's blöd läuft. Und gegen sowas sichern die sich ab...