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Gema Gebühren beim Abiball

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Birdseye
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Ich hoff mal, dass ich das hier ins richtige Forum poste, wenn nich bidde verschieben :rolleyes: . Ich mach dieses Jahr Abitur, und da is ein Abiball obligatorisch. Wir haben auch schon eine Halle angemietet (Philharmonie, falls das jemand was sagt). Dort wollen wir auf jeden Fall Livemusik spielen, evtl. auch aus der Konserve. Daher meine Fragen:

Ich muss da dann doch sicher Gema Gebühren zahlen, oder?

Wenn ja, von was hängt das alles ab? Nur von der Größe des Saales?

Macht es einen Unterschied, wenn ich das als Schulveranstaltung laufen lass?

Letztes Jahr ham die auf die Abiball Karten irgendwie sowas wie "70% des Preises werden gespendet" draufgeschrieben - was dann irgendwie zu einer Verringerung der Gemagebühren geführt hat. Is da was dran?

Danke schon mal für die Mühe :)
 
Eigenschaft
 
Birdseye schrieb:
Ich muss da dann doch sicher Gema Gebühren zahlen, oder?
Wenn es sich nicht ausschließlich um GEMA-freie Songs handelt, ja.

Wenn ja, von was hängt das alles ab? Nur von der Größe des Saales?
Seeehr kompliziert. Das weiß nur die GEMA. Die gibt aber gerne und freundlich Auskunft. ;)

Macht es einen Unterschied, wenn ich das als Schulveranstaltung laufen lass?
Ja, meistens schon. Und zwar deshalb, weil die Schule in dem Fall Veranstalter ist, und der Schulträger in aller Regel Rahmenverträge mit der GEMA hat (eine Art "Abo"), die meist eine gewisse Zahl von Veranstaltungen mit einschließt. Somit wird es zumindest billiger, bzw. ihr als Schüler müsst (je nachdem, wie ihr euch mit der Schule einigt) die GEMA evtl. gar nicht übernehmen.
Redet mit eurer Schulleitung. Wenn die keine Ahnung haben (was vorkommt), dann wendet euch ans Schulamt oder fragt bei den Ehemaligen, wie die das gemacht haben. Das lohnt sich!

Letztes Jahr ham die auf die Abiball Karten irgendwie sowas wie "70% des Preises werden gespendet" draufgeschrieben - was dann irgendwie zu einer Verringerung der Gemagebühren geführt hat. Is da was dran?
Das kann gut sein (wenn denn dann auch wirklich gespendet wurde). Für Wohltätigkeitsveranstaltungen gibt es AFAIR andere Tarife...


Jens
 
Kann man die Schulveranstaltung nicht als geschlossene Gesellschaft laufen lassen, was imho die GEMA aussen vorlässt?
 
Ziffi schrieb:
Kann man die Schulveranstaltung nicht als geschlossene Gesellschaft laufen lassen, was imho die GEMA aussen vorlässt?
Das kann dir erstens die GEMA genauer beantworten.
Zweitens könnte aber schon der öffentliche Verkauf von Karten an einen nicht näher bestimmten Personenkreis (vor allem auch an Eltern, Freunde etc., die nicht der Schule angehören), das ganze im Sinne der GEMA durchaus "öffentlich" werden lassen.
Und drittens ist es i.d.R. ja doch so, dass es auch eine Abendkasse gibt, bzw. irgendwann später die "Tore geöffnet" werden, und spätestens dann ist es auch öffentlich.

Jens
 
Leider ist das Umgehen von GEMA Gebühren auf einem Abi Ball nicht möglich.

QUOTE (http://www.gema.de/kommunikation/mfa/kunden.shtml)

"Davon ausgenommen ist natürlich der Fall, dass diese Personen alle miteinander befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise sind deshalb öffentlich. Die private Party ist es dagegen nicht"



Gemäß Auskunft der Gema ist der oben Zitierte Interpretationsspielraum bei einem Abi Ball ausgeschlossen!

D.h Gebühren werden auf jeden Fall fällig...
 
Puh, *gerüchteausräum* ;)

Also, bei einem Abiball ist in aller Regel die Schule schon mal kein Veranstalter. Wenn sie es wäre, täte das aber auch nichts zur Sache. Es gibt zwar zwischen der GEMA und vereinzelten Bundesländern Vereinbarungen mit den Schulministerien, aber Abibälle sind da keinesfalls von betroffen, sondern - wenn - ausschließlich Veranstaltungen in den Räumen der Schule zu pädagogischen Zwecken bis 2,50 Eintritt. Die Anzahl dieser Veranstaltungen ist auch nicht begrenzt, sie müssen allerdings die o.g. Voraussetzungen erfüllen.

Eine geschlossene Gesellschaft gibt es im Urheberrecht nicht. Die Öffentlichkeit, die für eine Vergütungspflicht an die GEMA Voraussetzung ist, ist definiert als eine Mehrzahl von Personen, die keine enge persönliche Verbundenheit zueinander oder zum Veranstalter haben. Diese Verbundenheit wird in der Rechtssprechung in aller Regel, wie VOXplayer richtig schreibt, nur verwandschaftlichen oder freundschaftlichen Verhältnissen zugesprochen. Würden bei einem Abiball ausschließlich die Schüler eines Jahrgangs teilnehmen, wäre das schon schwierig nachzuweisen, da eine "Teilnahme am persönlichen Lebensbereich der anderen Personen" vorliegen muss. Das ist aber bei allen Schülern untereinander wohl kaum der Fall. Und wenn jetzt noch die Eltern, Freunde, Verwandte dazu kommen...

Es gibt für "Wohltätigkeitveranstaltungen" (warum auch immer ein Abiball eine solche sein sollte ;) ) keine anderen Tarife, sondern einen maximalen Nachlass von 10% auf die "normalen" Tarife. Der Nachlass kann nicht höher ausfallen oder eine Vergütungspflicht sogar entfallen, weil die GEMA sich ihren Mitgliedern gegenüber verpflichtet hat, deren Ansprüche wahrzunehmen (§6 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz - Wahrnehmungszwang).

Die "Spenden" als solche nur zu benennen, sie aber als obligatorischen Anteil am Eintrittsgeld zu bemessen, hat zur Folge, dass sie Eintrittsgeld bleiben und komplett als Berechnungsgrundlage für die GEMA-Vergütung dienen. WAS möglich ist, ist "Eintrittsgeld X EUR, um eine zusätzliche Spende wird gebeten". Wird es konkreter, mit Betrag Y, funktioniert das schon nicht mehr. Somit dürfte auch die Geschichte von Birdseye - zumindest so wie am Anfang dieses Threads erläutert - diesbezüglich ins Reich der Gerüchte zu verweisen sein ;)

Grüße
Marc
 
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Der Thread ist zwar schon "gut abgehangen" ;) (Februar 2005), da aber sowohl voxplayers Frage als auch M-Zees Antwort von Allgemeininteresse sind, bleibt der Thread weiterhin geöffnet.
 
Aber M-Zee, wäre nicht bei Veranstaltungen wie Abi-Ball usw. noch ein Hinweis auf die Härtefallregelung angebracht (GEMA-Gebühr beträgt auf Antrag maximal 10 % des geldwerten Vorteils)? Oder gilt die nur in einem anderen Tarif?
 
Hi Beyme,

der Hinweis ist sehr wertvoll, danke dafür. Die Härtefallnachlassregelung ist absolut anwendbar, da der hier einschlägige Tarif diese beinhaltet.

Es handelt sich dabei um den Tarif M-U I (Musik vom Tonträger, Laptop etc. vorausgesetzt). Im Falle des Falles, hier zu finden: http://www.gema.de/fileadmin/inhalt...arifuebersicht_veranstaltungen_tontraeger.pdf in Verbindung mit: http://www.gema.de/musiknutzer/sozial-und-kulturtarif/ (hier unter "Härtefallnachlassregel für Einzelveranstaltungen"

Danke an Sticks für's "Offenlassen", der Anlass ist ja quasi jährlich immer wieder von Interesse.

Grüße
Marc
 
@ Sticks

Ich habe nichts gefragt, sondern Licht in das Auge der Blinden getragen! *rofl* :eek: :)


Ich bin seit 11 Jahren DJ und Live-Musiker (und fast schon Betreuer) für Abiturjahrgänge. Insbesondere rund um Fragen fü Abiturfeierlichkeiten.



.
 
@ Sticks

Ich habe nichts gefragt, sondern Licht in das Auge der Blinden getragen! *rofl* :eek: :)
Da hast Du recht und ich habe nicht genau aufgepaßt. Man möge mir diesen Fauxpas, um die Lateiner zu bedienen: den "Lapsus Memoriae" und für die Freudianer: den "Freud'schen Versprecher", bitte nachsehen. :redface: :D
 
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hallo.. was kostet gema für einen abiball.. danke anke
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
worauf muss man achten..??



edit/ambee: an die besonderen Regeln angepasst, bitte in Zukunft beachten, sonst müssen Beiträge gelöscht werden.
 
Also erstmal herzlich willkommen im Forum, Anke. ;)

Eigentlich möchte ich nicht unfreundlich sein, schon gar nicht nach dem ersten Beitrag. Wenn ich deine Frage allerdings so lese, kommen mir an der heutigen Qualität der "allgemeinen Hochschulreife" doch Zweifel auf. Die konsequente Kleinschreibung schiebe ich mal auf die "Generation Facebook" und nehme das nicht zum Anlass für Kritik.
Aber: du hast ja offensichtlich diesen Thread gefunden und dich extra angemeldet. Wenn du den Thread gelesen hättest anstatt einfach nur eine Frage im Telegrammstil drunterzuklatschen, dann wüsstest du seit dem zweiten Beitrag, dass deine Frage konkret nur die GEMA selbst beantworten kann (und einiges mehr... nachlesen kann man das, wenn man mit der Maus (oder dem Finger auf dem Smartphone) weiter nach oben scrollt).

Abitur zu machen hat zu meiner Zeit noch vorausgesetzt, ein Mindestmaß an Lesekompetenz und Textverständnis zu besitzen, und allgemeine Umgangsformen wenigstens rudimentär (frz./lat. "ansatzweise") zu beherrschen. Falls das nicht nur ein vorübergehender Anflug von extremer Bequemlichkeit war, wäre da evtl. noch einiges nachzuholen...
 
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Will weder .Jens und ambees Autorität jetzt untergraben, aber seit M-Zees fundiertem Statement (2009) hat sich bei der GEMA-Tarifierung eniges gravierend geändert (im Zuge der Auseinandersetzungen mit den Diskotheken und dem dort gefällten Schiedsstellenverfahren) - und das betrifft auch die Musiknutzung z.B. bei Veranstaltungen unter die auch ein Abiball fällt.


Sollte beim Abiball eine Liveband spielen und GEMA-relevante Werke aufführen, dann käme folgender GEMA-Tarif zur Anrechnung:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_u_v.pdf

Würde das ganze nur mit Tonträgern (CDs oder von Festplatte) ablaufen, wäre das der Tarif:
https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_mv.pdf

Lesen, und wenn etwas nicht verstanden wird, dann gerne nochmals melden.

BG
Bernd
 
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Danke für das aufschlussreiche Update und die Verlinkung der Tarife. Damit ich die Aufstellung richtig interpretiere, ein Beispiel:
a. eine Veranstaltung mit Musikern, Raumgröße 460qm, kein Eintritt: es fällt nur die Mindestvergütung von 114 EUR an
b. eine Veranstaltung mit Musikern, Raumgröße 460qm, 5 EUR Eintritt: zur Mindestvergütung kommen noch Gebühren durch den Eintritt dazu, also 114 + (5 x 33,33) = 280,65 EUR
Korrekt?
 
@dr_rollo : es wird sogar etwas billiger!
Beispiel a) ist korrekt
Beispiel b) darf man addieren. Sprich: Zum Grundbetrag von 114,00 € (0 - 2 € Eintritt) muss man (bei fiktiven 5 € Eintritt) lediglich weitere 3 x 33,33 € hinzu addieren = 213,99 € (zzgl. 7 % UST).

BG, Bernd

EDIT:
Kommen aber zu der Veranstaltung nur 300 Personen (à 5 € = 1.500 € AK), dann darf die GEMA-Rechnung nicht höher sein, als 10 Prozent des so genannten "geldwerten Vorteils.
Sprich: 10 Prozent von 1.500 € AK = 150,00 €
Hier wäre bei der zuständigen GEMA-Bezirksdirektion ein Antrag auf Anwendung der "Angemessenheitsregelung" zu stellen. Wird i.d.R. auch immer stattgegeben. Man muss halt seine Einnahmen offenlegen und z.B. durch eine Kassenabrechnung belegen.
 
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Sehr schön Deine Beiträge bezgl. GEMA Kosten bei Veranstaltungen. Endlich - zumindest spreche ich hier mal für mich - kommt etwas Licht in den GEMA Gebühren Dschungel.

BTW: Ist das immer noch so, dass man, wenn man eine geplante Veranstaltung nicht angemeldet hat, aber einer der anscheinend in jedem kleinsten Dorf vorhandenen GEMA-Vertretern bei der Veranstaltung auftaucht und mit seinem Messrädchen erst einmal die Saal-Größe ausmisst, mit doppelten Gebühren belegt wird? Oder ist das nur ein Gerücht?
 
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Das Lustige vorneweg: die GEMA ist inzwischen moderner geworden. Aus Messrädchen oder Maßband ist inzwischen ein Laserabstandsmesser geworden, um die Raumgröße zu ermitteln.

Zum weniger Schönen: Ja den so genannten 100-Prozent KK-Zuschlag (Kontrollkostenzuschlag) gibt es weiterhin und wird es weiter geben. Zum einen wurde das der GEMA mal höchstrichterlich als legitim bescheinigt und zum anderen generieren die darüber massenhaft Kohle.
Ich habe gerade bei unserem eigenen Verband/Veranstalternetzwerk ( https://www.allmusic.de/netzwerk/ ) für ein Mitglied ein dickes Brett zu bohren. Der hat ein Comedy-Duo auftreten lassen, das ihm keinen Musikfolgebogen vorgelegt und auch nicht gesagt hat, dass es Musik mit aufführt. Sein subjektives Empfinden war, dass die beiden (TV-bekannt!) während des Auftritts auch keine Musik aufgeführt hätten. Haben sie nach eigenem Ermessen aber doch und das der GEMA gemeldet. Die GEMA hat für die gesamte Veranstaltung a) 450 € (berechnet am AK-Income) plus b) weitere 450 € als Kontrollkostenzuschlag berechnet.
Als ich mich da reingearbeitet habe, stellte sich heraus, dass das Comedy-Duo gerade mal 6 "Songs" mit einer Gesamtspieldauer von 5:45 Minuten (!!!) im Programm hatte. Dafür dann 900 € an die GEMA zu zahlen ist starker Tobak. Das Duo - jetzt muss ich vorsichtig sein, um die nicht zu outen - hat der GEMA sechs "lautmalerische Musikstücke" gemeldet, die z.T. nur 25 Sekunden lang waren. Die A-Karte bekam der Veranstalter von der GEMA präsentiert. Und die Kuh ist noch nicht vom Eis. Daran beisse ich noch - vegetarisch! ;-)
 
Hallo zusammen,

sry, dass ich den Thread noch einmal heraufbeschwöre. Doch auch ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Abifeier mit Livemusik; 600qm; Dauer: 3h; 250 Leute, 5 Euro Eintrittsgeld, insgesamt also ca. 1250€ Einnahmen; Ausgaben in Höhe von ca. 1800€

Laut Tarifrechner beliefen sich die GEMA-Gebühren auf 274,78€. Dies ist aber größer als 10% der Bruttoeinnahmen (1250€ * 0,1 = 125€).
Demnach würde hier ja die Angemessenheitsregelung greifen, oder?
Die Kosten wären dann so hoch wie die Mindestvergütung bei 600qm, oder? Also 114,00€ plus 22,80€. Stimmt das so?
 
Der GEMA-Tarifrechner setzt hier den wesentlich teureren Allerwelts-&-Standardtarif "U-V" an. Weil - ihr hier das Wort BALL verwendet.
Argumentiert bei der Veranstaltungsanmeldung so, dass ihr in den "Konzerttarif U-K" reinkommt - was ja auch der Tatsache eines Livekonzerts mit einer Liveband entspricht.

Ich würde die Veranstaltung als "Abi-Abschluss-KONZERT" titulieren.

Dann sähe die Berechnung nach "U-K"-Tarif wie folgt aus:

Gesamteinnahme: 1.250,- €
gem. U-K (aktuell 2015) 5 % Lizenz von den Gesamteinnahmen (Anm.: die Ausgaben sind für die GEMA irrelevant)
hieße netto: 62,50 € (zzgl. 7 % Umsatzsteuer).

Würden weniger Einnahmen erzielt, dann käme die von Dir oben erwähnte "Mindestvergütung" in Höhe von 22,80 € je 150 Besucher erst zum tragen, wenn die 5 % aus den Bruttoeinnahmen geringer als 45,60 € wären.
 
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