humbrella-shielding
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Im Zusammenhang mit sich häufenden Vorfällen in Internet Auktionshäusern stellt sich mir eine
grundsätzliche Frage:
Ab wann darf eine Gitarre / oder ein Bass nicht mehr als „original“ angeboten werden?
Außer dass es sich um absichtliche Täuschung des Käufers handeln kann, was ganz klar eine Straftat ist, sind aber auch andere Situationen denkbar:
1. Der Besitzer einer Gitarre oder eines Basses tauscht die PUs aus.
2. Der Besitzer tauscht den Body aus, und montiert wieder die original Elektrik und den originalen Hals.
3. Der Besitzer tauscht den Schraubhals gegen einen (ggfs. lizensierten) Hals aus.
4. Der Besitzer kombiniert den Tausch von Komponenten 1 bis 3.
5. Der Besitzer verändert sonstige Komponenten oder Teile.
Pickups, Korpus und Hals sind die wesentlichen Bestandteile eines solchen Instruments.
Im Internet werden solche (ausgebauten) Teile häufig angeboten, also original Bodies, original Hälse mit original Logo, ausgebaute Pickups oder original full-loaded pickguards.
Ich gehe davon aus, das der Verkauf von original Teilen rechtlich völlig OK ist, da ein Besitzer eines
Instrumentes damit letztendlich machen kann was er will.
Wie sieht es aber aus, wenn man das ursprüngliche, originale Instrument durch die o.a. Punkte verändert hat? Wenn z.B. die ursprünglich Fiesta rote Gitarre nun einen Eschebody Natural eines Drittanbieters
besitzt, oder wenn anstatt des originalen Halses mit RW Griffbrett ( im Internet als Originalhals verkauft) einen Replacementhals ( ohne Logo) aus Vogelaugenahorn bekommen hat, ansonsten aber im
Auslieferungszustand geblieben ist?
Wie sieht es aus, wenn man einen Hals verwendet, der die geschütze Kopfplattenform hat, aber keine Lizenzkennzeichnung?......oder, oder , oder……………….
Verliert man den Anspruch darauf ein Instrument als original unter dem echten Handelsnamen anzubieten, wenn man wesentliche Teile verändert oder ausgetauscht hat?
Irgendwie nicht nachvollziehbar, dass bei Instrumenten andere Gesetze gelten sollen als z.B. bei Autos.
Wer käme schon ernsthaft auf die Idee, einem Autoverkäufer zu untersagen, seinen Porsche als Porsche anzubieten, weil er superteure Alufelgen und Breitreifen montiert, sowie eine andere Bremsanlage
eingebaut hat, also wesentliche Bestandteile durch andere ersetzt hat.
Jedenfalls darf man sich hier an der Stelle Gedanken machen, wie schnell man mit dem Gesetz in Konflikt kommen kann, wenn man in Unkenntnis der Gesetzeslage veränderte Instrumente anbietet.
Und das Beste zum Schluss: In der Offerte vorgelegte „Hangs and Tags“ sind kein Garant für Originalität, so was lässt sich leichter manipulieren als man glaubt.
Wobei man wieder beim Vorsatz ist. Und auch die, in Unkenntnis der Rechtslage unter dem Namen und der Typenbezeichnung angebotene Gitarre, birgt beim Verkauf die Gefahr in sich, dass der Käufer im
Nachhinein eine komplette originale Gitarre einklagen kann, und er wird Recht bekommen.
Also liebe Musiker, immer schön aufpassen, ggfs. Seriennummern recherchieren, Screenshots anfertigen usw……………..Im Zweifelsfalls den Hersteller kontaktieren, die helfen gerne !!
Und als Verkäufer auf Veränderungen hinweisen, niemals als original anbieten wenn es nicht den Tatsachen entspricht.
Ich schreibe das hier, weil ich in meinem Musiker-Freundeskreis all dies schon erlebt habe.
Fazit: genau hinschauen, so mancher Schnäppchenjäger hat schon sein sauer verdientes Geld verpulvert.
grundsätzliche Frage:
Ab wann darf eine Gitarre / oder ein Bass nicht mehr als „original“ angeboten werden?
Außer dass es sich um absichtliche Täuschung des Käufers handeln kann, was ganz klar eine Straftat ist, sind aber auch andere Situationen denkbar:
1. Der Besitzer einer Gitarre oder eines Basses tauscht die PUs aus.
2. Der Besitzer tauscht den Body aus, und montiert wieder die original Elektrik und den originalen Hals.
3. Der Besitzer tauscht den Schraubhals gegen einen (ggfs. lizensierten) Hals aus.
4. Der Besitzer kombiniert den Tausch von Komponenten 1 bis 3.
5. Der Besitzer verändert sonstige Komponenten oder Teile.
Pickups, Korpus und Hals sind die wesentlichen Bestandteile eines solchen Instruments.
Im Internet werden solche (ausgebauten) Teile häufig angeboten, also original Bodies, original Hälse mit original Logo, ausgebaute Pickups oder original full-loaded pickguards.
Ich gehe davon aus, das der Verkauf von original Teilen rechtlich völlig OK ist, da ein Besitzer eines
Instrumentes damit letztendlich machen kann was er will.
Wie sieht es aber aus, wenn man das ursprüngliche, originale Instrument durch die o.a. Punkte verändert hat? Wenn z.B. die ursprünglich Fiesta rote Gitarre nun einen Eschebody Natural eines Drittanbieters
besitzt, oder wenn anstatt des originalen Halses mit RW Griffbrett ( im Internet als Originalhals verkauft) einen Replacementhals ( ohne Logo) aus Vogelaugenahorn bekommen hat, ansonsten aber im
Auslieferungszustand geblieben ist?
Wie sieht es aus, wenn man einen Hals verwendet, der die geschütze Kopfplattenform hat, aber keine Lizenzkennzeichnung?......oder, oder , oder……………….
Verliert man den Anspruch darauf ein Instrument als original unter dem echten Handelsnamen anzubieten, wenn man wesentliche Teile verändert oder ausgetauscht hat?
Irgendwie nicht nachvollziehbar, dass bei Instrumenten andere Gesetze gelten sollen als z.B. bei Autos.
Wer käme schon ernsthaft auf die Idee, einem Autoverkäufer zu untersagen, seinen Porsche als Porsche anzubieten, weil er superteure Alufelgen und Breitreifen montiert, sowie eine andere Bremsanlage
eingebaut hat, also wesentliche Bestandteile durch andere ersetzt hat.
Jedenfalls darf man sich hier an der Stelle Gedanken machen, wie schnell man mit dem Gesetz in Konflikt kommen kann, wenn man in Unkenntnis der Gesetzeslage veränderte Instrumente anbietet.
Und das Beste zum Schluss: In der Offerte vorgelegte „Hangs and Tags“ sind kein Garant für Originalität, so was lässt sich leichter manipulieren als man glaubt.
Wobei man wieder beim Vorsatz ist. Und auch die, in Unkenntnis der Rechtslage unter dem Namen und der Typenbezeichnung angebotene Gitarre, birgt beim Verkauf die Gefahr in sich, dass der Käufer im
Nachhinein eine komplette originale Gitarre einklagen kann, und er wird Recht bekommen.
Also liebe Musiker, immer schön aufpassen, ggfs. Seriennummern recherchieren, Screenshots anfertigen usw……………..Im Zweifelsfalls den Hersteller kontaktieren, die helfen gerne !!
Und als Verkäufer auf Veränderungen hinweisen, niemals als original anbieten wenn es nicht den Tatsachen entspricht.
Ich schreibe das hier, weil ich in meinem Musiker-Freundeskreis all dies schon erlebt habe.
Fazit: genau hinschauen, so mancher Schnäppchenjäger hat schon sein sauer verdientes Geld verpulvert.
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