Erfahrungen mit Proguitar Shop in Schwarzenbruck?

  • Ersteller smurfcaster
  • Erstellt am
Ich habe 2006 bei ProGuitar eine Les Paul R9 gekauft. Diese ist damals wie heute erstklassig und ich habe es noch keine Sekunde bereut.

ProGuitar war damals, einer von bestenfalls einer Handvoll Händler, die die tatsächlichen Gitarren, also kein Musterbild, auf ihrer Homepage abbildeten, was bei Les Pauls mit deren Decken ja durchaus von Relevanz sein kann. Außerdem lieferte er schon damals Zusatzinformationen wie Gewicht der Gitarre etc., was auch ganz, ganz selten war. Das, was auf der Homepage abgebildet war, war auch da. Ich hab damals das halbe Internet umgepflügt, um Händler in Deutschland zu finden, die einen Bestand hatten, der für mich einen Besuch und eine längere Autofahrt auch lohnenswert machten.

Diese Texte, die Tips & Tricks und die Aufmachung waren damals schon. War und ist mir egal, wenn das Sortiment stimmt und ich es in einem einwandfreien Zustand übernehmen kann. Zum Besuch selber kann ich nur sagen: es war mit vorheriger Terminabsprache. Sehr freundlich und ungezwungen. Ich konnte mich durch das Sortiment spielen und es war von seiner Seite auch selbstverständlich, ein paar Sachen auszuprobieren, obwohl ich dazu keine Kaufabsicht geäußert habe. Alles in allem war ich über eine Stunde dort und kann nicht behaupten, dass ich störend vollgetextet oder "bekehrt" wurde. Der Preis der Gitarre lag übrigens auch etwas unter dem damaligen Händler-Niveau in Deutschland.

Die AGBs entsprechen, sofern ich das als Laie einschätzen kann, wohl nicht den Verbraucherbestimmungen. Da ich vor Ort gekauft habe und die Gitarre nie Schwierigkeiten gemacht hat, kann ich zu Problemlösungen und deren Konfliktpotential mit dem Händler natürlich nichts sagen. Ähnliche Produkte finden sich in Holland bei MaxGuitar. Es sollte sich dann mal jemand die Mühe machen, die AGBs dort zu lesen. Man wird Ähnlichkeiten in Bezug auf Versandrückläufer, Garantiebestimmungen etc. finden. Ich habe sie letzte Woche erst durchgelesen... Fernabsatz-Regelung gilt meines Wissens EU-weit. Ich hör aber von MaxGuitar grundsätzlich nur Gutes bisher.

Für kleine Händler (die wirklichen Ein-Raum-Musikläden, die in den Städten jetzt leider alle aussterben) sind diese Rücksendungen aber ein wirkliches logistisches Problem und bei der heutigen Geläufigkeit, einfach mal was zurückzuschicken, weil man es sich aus ner Laune heraus bestellt hat, um es mal auszuprobieren, kann es schnell ein Problem werden. Hat man von dem exotischen Modell einen im Laden stehen und verschickt diesen, ist er erstmal weg und wenn ein Kunde kommt, muss man ihn vertrösten. Kommt er als Rückläufer zurück und dann prinzipiell verfügbar (sofern er einwandfrei ist), ist der Kunde aber vielleicht schon weitergezogen.

Händler wie ProGuitar haben heute nur eine Chance zu überleben, wenn sie eine Nische finden, die z.B. Thomann nicht abdeckt. Dann kommt man auch nicht drum herum, eine Internetpräsenz aufzubauen. Verkauft man online, greift das Fernabsatzgesetz und mit ihm kommt der Schlamassel. Das tut den Kleinen sehr weh, die Großen können es ja auch nur durch die schiere Masse an Verkäufen abfangen.

Das Fernabsatzgesetz schützt zwar den Verbraucher, ist aber in seiner Konsequenz bei Musikalienhändlern fast nur bei den mittleren und großen Läden so umsetzbar, ohne dass diese sich ständig an der Klippe zu einem potenziellen finanziellen Desaster bewegen. Ich kann es daher schon nachvollziehen, wenn kleine Händler versuchen, in ihren AGBs Klauseln einzubauen, um dies abzufedern, auch wenn diese bei einem Rechtsstreit zerbröseln würden.

Ich glaube den Leuten, die berichten, dass sie Probleme mit der Abwicklung hatten und möchte da eine eventuelle kundenunfreundliche Behandlung nicht verteidigen.
Wie immer bei Händlerbewertungen in einem Forum macht aber der Kunde den ersten Schritt mit einer Threaderöffnung. Selten wird ein Thread über einen Händler eröffnet, weil man hochzufrieden mit ihm war... aber 100% zufriedene Kunden hat kein Laden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 7 Benutzer
Es gibt meiner Meinung genauso viele Beiträge von zufriedenen Kunden, wenn hier mal gefragt wird, ob man mit dem Shop XY denn schon Erfahrungen gemacht hat. Wenn es eben zufriedene Kunden gibt.

Ich glaube auch, dass es von Vorteil ist, wenn man dort vor Ort kauft. Dann kann man sich davon überzeugen, dass die Ware fehlerfrei funktioniert und keine Mängel hat.
Wenn man das erst feststellt, wenn das Paket bei einem zu Hause angekommen ist, steht man erstmal dumm da. In so einem Fall wünsche ich dem Kunden auch gute Nerven!
 
Trotzdem denke ich nicht, dass man hier etwas rechtfertigen kann. Es gibt Gesetze, daran musss sich jeder halten. Tut es ein Händler nicht verschafft er sich einen unfairen Vorteil auf Kosten der anderen Händler auf dem Markt. Mich wundert eh, dass hier noch kein Konkurrent eine Abmahnung erwirkt hat.
 
Naja, man sollte keinen Aufgrund der AGB verurteilen, wenn da was drin steht was vor Gericht keinen Bestand haben wird was solls?

Probleme mit der Rücknahme kann man immer bekommen, auch bei freundlichen AGB.

Meiner Meinung nach kann Sonderanfertigung nicht auf lagernde Ware zutreffen.

Ach hier ist's:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

ZITAT:
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1.zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind ...
 
Ja, ein ganz Schlauer…. Nur muss man die einschlägige Judikatur zu der Regelung kennen. Zielt auf Maßanfertigungen und bestimmte Leistungen ab, die individualisiert sind. Beispiel: Geburtstagstorte mit Namenszug für einen Herrn Alfons Pimmelsack.
 
Einige haben hier was missverstanden.
Der gute Mann verkauft ALLES als Sonderanfertigung. Selbst, wenn es ein handelsübliches Kabel, ein Effektgerät, ein Speaker oder sonstwas ist, das genau mit diesen Spezifikationen in hohen Stückzahlen hergestellt wird.
Genau das ist ja der Witz an der ganzen Sache.

Zitat:

"§3 Rückgaberecht

1.
Jedes Produkt im Angebot von ProGuitar sind Einzelstücke und handgebaut! Deshalb unterliegen sie NICHT dem Fernabsatzgesetzt! "
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Einige haben hier was missverstanden.
Der gute Mann verkauft ALLES als Sonderanfertigung. Selbst, wenn es ein handelsübliches Kabel, ein Effektgerät, ein Speaker oder sonstwas ist, das genau mit diesen Spezifikationen in hohen Stückzahlen hergestellt wird.
Genau das ist ja der Witz an der ganzen Sache.

Zitat:

"§3 Rückgaberecht

1.
Jedes Produkt im Angebot von ProGuitar sind Einzelstücke und handgebaut! Deshalb unterliegen sie NICHT dem Fernabsatzgesetzt! "
Dass den noch kein "Abmahnanwalt" erwischt hat, wundert mich.
 
Was zum Teufel ist eigentlich ein Fernabsatzgesetzt?!?! :D
... ist schon ein starkes Stück - Schade eigentlich, hat er doch eine tolle Ampauswahl! :cool:
 
Verstanden habe ich es schon was er will, bloß keinen Bestand haben ;)

Nur weil ich meine M6 Muttern als Einzelstücke definiere, trifft es laut BGB noch lange nicht zu.
Ist halt Gesetzt, ob gut oder schlecht und kein Wunschkonzert ;)

Es können ja auch Einzelstücke sein, aber diese sind nicht nach MEINEN Spezifikationen gefertigt worden.

Es hat auch nicht den Anschein das die AGB mal von einem Anwalt oder sonstjemand mit Erfahrung geprüft worden sind. Schreiben kann man halt alles...
 
Richtig! Meine AGB sind auch von der Wirtschaftskammer Österreich geprüft.
 
@ Zulu666:

Das mag schon sein.

Es soll aber auch Leute geben, die haben keine Lust, Geschäfte mit jemandem zu machen, wenn sie schon im Vorfeld wissen, dass sie einen Anwalt brauchen, falls irgendwas nicht passt.

Einfach umtauschen/zurückgeben ist nämlich nicht drin.

Daher sag ich ja: Wenn überhaupt, bloß vor Ort kaufen.

Und selbst dann würde ich mich fragen, was wohl passiert, wenn z.B. der Amp nach ein paar Monaten aus welchem Grund auch immer den Geist aufgibt. Wenn er eh schon seine 15% abzieht, falls er überhaupt Ware zurücknimmt, und dem Kunden unterstellt, er würde irgendwelche Bauteile auswechseln (Zitat: "nahezu bei allen unseren Produkten werden von den Herstellern mit handselektierten Bauteilen bestückt und sind vom Kunden leicht auszutauschen! Eine Kontrolle über die Originaliät ist daher nur mit einem hohen Aufwand zu bewältigen, weswegen wir auch gezwungen sind, eine Nutzungspauschale von ca. 15% vom Gutschriftsbetrag abzuziehen!" ), dann wünsche ich demjenigen viel Spaß, das nachzuweisen, dass man das nicht gemacht hat und das nicht der Grund für den Defekt ist.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
"Es hat auch nicht den Anschein das die AGB mal von einem Anwalt oder sonstjemand mit Erfahrung geprüft worden sind."

Er hat ja noch nicht mal einen, der sich mal die verhunzte Rechtschreiben anschauen mag. Für mich ziemlich Prolo-like…..
 
Und selbst dann würde ich mich fragen, was wohl passiert, wenn z.B. der Amp nach ein paar Monaten aus welchem Grund auch immer den Geist aufgibt. Wenn er eh schon seine 15% abzieht, falls er überhaupt Ware zurücknimmt, und dem Kunden unterstellt, er würde irgendwelche Bauteile auswechseln (Zitat: "nahezu bei allen unseren Produkten werden von den Herstellern mit handselektierten Bauteilen bestückt und sind vom Kunden leicht auszutauschen! Eine Kontrolle über die Originaliät ist daher nur mit einem hohen Aufwand zu bewältigen, weswegen wir auch gezwungen sind, eine Nutzungspauschale von ca. 15% vom Gutschriftsbetrag abzuziehen!" ), dann wünsche ich demjenigen viel Spaß, das nachzuweisen, dass man das nicht gemacht hat und das nicht der Grund für den Defekt ist.

Naja, innerhalb des ersten halben Jahres dürfte das dank Beweislastumkehr kein Problem sein. Da müsste dann halt der Verkäufer nachweisen, dass die Ursache eben nicht schon vorher da war. Danach könnte es allerdings haarig werden, da gebe ich dir recht.
 
Ja und wer verhilft dir zu deinem Recht, wenn der Händler sich stur stellt? Eben, das kostet dann Zeit und Nerven... und evtl. einen Anwalt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Hallo zusammen,
ich habe gerade heute sehr schlechte Erfahrungen mit ProGuitar machen müssen: Ich bestellte eine 1x12 Box von Divided by 13, da sie sowohl eine open back als auch closed back Möglichkeit bietet. Problem war lediglich,
dass der Celestion Speaker ab Werk 16 Ohm hat, ich aber eine 8Ohm Variante brauche. Das wurde mit Ron von ProGuitar kommunizert, alles schick. Box kam an, alles tiptop, nur leider gefiel mir der Sound in meinem Setup einfach nicht.
Dann wollte ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen, was sofort abgelehnt wurde: wir haben die Box extra umgebaut für dich, deshalb ist sie von der Rücknahme ausgeschlossen. Ich entgegnete dann, dass ich doch das Recht hätte usw, es gab ein Hin- und Her und er will sie definitiv nicht zurücknehmen. Die Frage ist zum einen, darf er das überhaupt? Es wurde nämlich mit keinem Wort erwähnt, dass aufgrund des Speaker-Tauschs das Rückgaberecht erlischt.
Zum anderen: Warum kommt er mir, also seinem Kunden nicht mehr entgegen? Ich habe volles Verständnis, dass das als Händler nervt, aber so viele seiner Konkurrenten (nein, nicht Thomann usw), sind da viel entgegenkommender. Und er haut sofort zurück und ist absolut unnachgiebig. Und deswegen werde ich die Sache von meinem Anwalt checken lassen. Hier geht es jetzt ums Prinzip. Bin mir nämlich nicht sicher, ob er damit durchkommt. Wahnsinn, warum kommt er mir als Kunden nicht entgegen. Zum Kotzen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
In den Informationen zum Widerrufsrecht finde ich auf der Seite vom ProGuitar Shop keinen Passus zum Auschluss von modifizierter Ware.
Nach denen müßten sie meiner Meinung nach auch die umgebaute Box zurücknehmen.
Hast du beim Kauf AGBs oder Widerrufsbelehrungen bekommen in denen das anders steht?

Wobei ich es an sich verständlich finde, daß Händler/Firmen extra angefertigte oder umgebaute Sachen nicht zurücknehmen wollen. Hab auch noch nicht viele gesehen die das machen. Die meisten schliessen das in den AGBs aus.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ohje, macht Ron mal wieder Probleme und möchte das Fernabsatzgesetz mal wieder nicht akzeptieren. Leider bist du da bei proguitar.de kein Einzelfall. Ich kenne leider ein paar Leute, denen es ebenso erging. Bisher haben aber alle die ich kenne, den Gang des Rechtsweges nicht beschritten. Warum kann ich dir nicht einmal genau sagen.

Ron selbst, gibt auf seiner Website, unter FAQ, Punkt 8 an, bei Kundenbestellungen keine Rücknahme zu akzeptieren. http://www.proguitar.de/ProGuitar.de/FAQ.html

Meiner Meinung nach ist das im Grunde bei Spezialanfertigungen tatsächlich so geregelt bzw. Zu verstehen, berührt die von ihm "gemachten" Anpassungen an Kleinserien aber m. E. nicht.
Und bei Onlineversand ist das Fernabsatzgesetz immer noch zu beachten.

Es gibt noch die AGBs, in Englisch. Dort begrenzt er das Widerrufsrecht auf 48h, was grundsätzlich bei Ladengeschäften in Ordnung ist (müsste er nicht einmal), bei Onlinegeschäften aber wiederrum dem Fernabsatzgesetz erneut widerspricht.
http://www.proguitar.de/ProGuitar.de/Terms_&_Conditions.html

Ich kann nur sagen, auch wenn es der aufreibenste Weg ist, einen Rechtsschutz einzuschalten (sofern vorhanden) und dir dort eine zu deinem Fall fundierte Beratung geben zu lassen.

Auch wenn es für dich zu spät ist, meine Empfehlung, Geschäfte mit proguitar.de einfach zu unterlassen. Das Geschäftsgebahren dieses Menschen ist einfach unter aller Kanone, und von einer gewissen Überheblichkeit des Inhabers mal abgesehen, auch nicht gerade kundenorientiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 4 Benutzer
Ich habe eine Rechtsschutzversicherung und die werde ich in Anspruch nehmen. Diese ganzen AGBs scheinen mir mehr als widersprüchlich. Keine Ahnung ob man dagegen ankommt, aber das lasse ich morgen mal überprüfen.
Es ist so bescheuert, ich will einfach nur mein Geld zurück, würde ihm den Mehraufwand durch den Speakertausch ja sogar begleichen, aber das will er wohl nicht. Interessant ist, dass wirklich noch keiner rechtliche Schritte unternommen hat. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ja, bitte gib ihm Feuer.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben