Nach bestem Wissen und Gewissen (und 'ner Menge Google zur Absicherung), jedoch auch nur danach. Mit Vorsicht zu genießen ;p.
Stimmtherapeut: Der Bergiff Therapeut ist erstmal nicht gesetzlich geschützt und kann (mit Ausnahmen) verwendet werden. Ungemütlich wirds, wenn das in Kombination mit geschützten Berufsbezeichnungen und/oder akademischen Titeln auftritt.
Kompliziert wirds, da das Handeln des "Therapeuten" mit dem
Heilpraktikergesetz kollidieren kann, das Personen ohne Approbation (also Nichtärzten) die (berufs- und gewerbsmäßige) Ausübung der Heilkunde nur unter staatlicher Genehmigung erlaubt. Sprich: entweder du studierst etwas, das dich dazu befugt an Menschen rumzudoktoren (gelangst so an deine Approbation) oder du beantragst die Zulassung zur Ausübung der Heilkunde. Hast du keins der beiden und diagnostizierst und behandelst, hast du bald ein zweites Arschloch.
Jetzt wirds subjektiv: ich konnte nichts finden, das einen Schutz des Begriffes "Stimmtherapeut" (oder generell irgendwas dazu abseits der Logopädie) besagt, finds allerdings gefährlich, da es eben eine heilende Wirkung impliziert und verdammt nah an der Medizin ist (
Logopäde, Sprachheilpädagoge und
Atem-,
Sprech- und Stimmlehrer sind btw. geschützt
).
Keine Ahnung, wie (und ob (; ) das in diesem Fall geregelt ist, doch würd ich ohne passenden Background einfach die Finger vom "Therapeut" lassen. Sicher, ich darf mich als Therapeut bezeichnen und mach mich auch nicht strafbar, solange ich keine Heilkunde ausübe (die Leute also zu Fachleuten weiterleite, die dazu befugt sind) und keine geschützte Berufsbezeichnung wähle, doch im Zweifelsfall kann auch noch mit dem Versuch der Täuschung argumentiert werden. Meeehh, was bringts im Endeffekt? Loremipsumtherapeut, der als Telefonbuch agiert, da er nicht therapieren darf.
Wenn jemand Probleme hat, die keiner Behandlung durch Fachpersonal bedürfen, ists natürlich ok, nur ist das meist nicht der erste Impuls, den das Wort "Therapeut" auslöst. Aber: das ist halt gerade alles subjektiv und ich bin nur ein Laie.
Gesangspädagoge: Da die Berufsbezeichnung Gesangspädagoge nicht rechtlich geschützt ist, können sich auch Sänger und Sängerinnen als Gesangspädagogen bezeichnen, die ohne entsprechendes Hochschul-Studium auf der Grundlage ihrer eigenen sängerischen Erfahrungen und oft auch in Kombination mit privaten Fortbildungen und im Selbststudium angeeignetem Wissen privaten Gesangsunterricht oder Meisterkurse und Workshops in verschiedenen Stilrichtungen geben. (
Quelle)
Auch die anderen Begriffe sind angeblich nicht geschützt (hab sie allerdings nur kurz gegooglet), wobei "Coach" und "Berater" eigentlich sichere Alternativen sind.
Normalerweise definierst du den Grad deiner Ausbildung ja auch über deine Titel (Abschlüsse/Bachelor/Master) oder sonstwie und DAS fehlt dann halt. Anscheinend kann man an manchen Unis auch Gesangspädagogik studieren dann kriegste aber auch deinen Bachelor/Master of Schlagmichtot, was wieder geschützt wäre.
Uff, mein Hirn hat gerade 'nen Bachelor of Farts erlangt, denn bei so viel Wirrwarr kannste ja nur das kotzen kriegen... oO.