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GerhardEichberge
Gesperrter Benutzer
Gerhard Eichberger
Das klingt für mich so, als hätte jerosguitar diesen Auftritt unter falschen Annahmen angenommen - sein Repertoire entsprach ja offenbar nicht dem, was der Hotelchef wollte.
Stellt sich jetzt die Frage, wo der Fehler liegt.
Entweder hat jerosguitar der Agentur falsche oder unzureichende Angaben über sein Repertoire geschickt (meiner Ansicht nach wäre es gut, wenn man einer Agentur eine Liste der Lieder, die man drauf hat, schickt) - dann liegt der Fehler bei jerosguitar. Oder die Agentur hat nicht berücksichtigt, welche Musik jerosguitar spielt und einen unpassenden Auftrag vermittelt - dann hat den Schwarzen Peter die Agentur. Oder der Hotelchef hat der Agentur nicht genau gesagt, welche Art von Musik er sich wünscht - in diesem Fall hat das Hotel einen Fehler gemacht.
Das Abbrechen des Auftrittes war ungeschickt. Ich hätte dem Hotelchef gesagt, daß dies mein Repertoire ist und ihm eine Liste der Lieder gezeigt, die ich drauf habe und ihn gefragt, welche dieser Lieder ich spielen soll. Wenn der Hotelchef daraufhin gesagt hätte, daß er etwas ganz anderes erwartet hat, dann würde ich bedauern und sagen, daß ich keine anderen Lieder als jene auf der Liste spielen kann und ihn fragen, ob ihm nicht bekannt war, welcher Art mein Repertoire ist.
Zur hier geäußerten Ansicht, jerosguitar hätte die Agentur anrufen sollen:
Ich glaube kaum, daß die Agentur in der Silvesternacht erreichbar ist. Wenn man nicht den Geschäftspartner (in diesem Falle die Agentur) erreicht und eine sofortige Entscheidung notwendig ist, dann muß man eben ohne die Agentur entscheiden.
Jerosguitar, ich empfehle Dir, Kontakt mit der Agentur aufzunehmen. Teile ihr mit, daß der Hotelchef ein ganz anderes Programm haben wollte, das Du nicht abdecken konntest und frage die Agentur, was sie genau mit dem Hotel ausgemacht hat.
Zum Thema mit der Prämie, die an die Agentur zu zahlen ist:
Bei Managern ist deren Prämie ein Prozentsatz von der Gage - ich nehme an, daß es bei Agenturen auch so ist. Falls jerosguitar nun aufgrund des Abbruches keine Gage bekommt, dann fällt natürlich auch die Agentur um, da Prozente von null null sind. (Allerdings gehe ich davon aus, daß jerosguitar ein Teil der ausgemachten Gage zusteht - immerhin hat er ja einen Teil des Auftrittes absolviert ---> Minderleistung.)
Mir sind bisher zwei Konzertabbrüche durch den Auftretenden untergekommen:
Beim ersten Fall (der eine gewisse Ähnlichkeit zum beschriebenen Fall hat) war es so, daß Anfang der 80er der Erwin Bros (ein wohl wenig bekannter Wiener Liedermacher) in der Video-Inside-Disco in Langenrohr aufgetreten ist - in einer Zeit, als bei uns am Land Rock- und Popkonzerte eine Seltenheit waren. Da hat sich ein Gast darüber mokiert, daß der Erwin Bos das Lied "Allan wia a Stan (Like A Rolling Stone)" vom Wolfgang Ambros gesungen hat; dieser Gast war der Ansicht, daß nur der Wolfgang Ambros dieses Lied singen darf und zeterte lauthals. Worauf der Erwin Bros wütend das Konzert abbrach (und das beim dritten Lied) und die Gäste mit dem Götzzitat belegte. (Diese Haltung habe ich nicht sehr fein empfunden - immerhin hat der Auftritt Eintritt gekostet, den man nicht zurückbekam, worauf es an der Kasse zu Handgreiflichkeiten seitens erboster Gäste gekommen ist.)
Beim zweiten Fall war es so, daß es Anfang der 90er im damaligen Rockhaus in Wien einen Auftritt von MOTÖRHEAD gegeben hat. Der Saal war grauenhaft überfüllt. Dies dürfte zusammen mit der schlechten PA meiner Ansicht nach der Grund dafür gewesen sein, daß die Band nach zwei Liedern das Konzert abgebrochen hat. Die Eintrittskarten galten dann für ein beliebiges anderes Konzert binnen einem Monat. (Diese Regelung habe ich als ungünstig empfunden, weil hier kein Konzert dabei war, das mich interessiert hätte, also ging ich halt auf irgendein Konzert, da es keine Möglichkeit gab, die Karte zurückzugeben und den Eintritt zurückzubekommen. Außerdem war der Eintritt zu diesen Konzerten viel billiger als der fürs Konzert von MOTÖRHEAD.)
Gerhard
Das klingt für mich so, als hätte jerosguitar diesen Auftritt unter falschen Annahmen angenommen - sein Repertoire entsprach ja offenbar nicht dem, was der Hotelchef wollte.
Stellt sich jetzt die Frage, wo der Fehler liegt.
Entweder hat jerosguitar der Agentur falsche oder unzureichende Angaben über sein Repertoire geschickt (meiner Ansicht nach wäre es gut, wenn man einer Agentur eine Liste der Lieder, die man drauf hat, schickt) - dann liegt der Fehler bei jerosguitar. Oder die Agentur hat nicht berücksichtigt, welche Musik jerosguitar spielt und einen unpassenden Auftrag vermittelt - dann hat den Schwarzen Peter die Agentur. Oder der Hotelchef hat der Agentur nicht genau gesagt, welche Art von Musik er sich wünscht - in diesem Fall hat das Hotel einen Fehler gemacht.
Das Abbrechen des Auftrittes war ungeschickt. Ich hätte dem Hotelchef gesagt, daß dies mein Repertoire ist und ihm eine Liste der Lieder gezeigt, die ich drauf habe und ihn gefragt, welche dieser Lieder ich spielen soll. Wenn der Hotelchef daraufhin gesagt hätte, daß er etwas ganz anderes erwartet hat, dann würde ich bedauern und sagen, daß ich keine anderen Lieder als jene auf der Liste spielen kann und ihn fragen, ob ihm nicht bekannt war, welcher Art mein Repertoire ist.
Zur hier geäußerten Ansicht, jerosguitar hätte die Agentur anrufen sollen:
Ich glaube kaum, daß die Agentur in der Silvesternacht erreichbar ist. Wenn man nicht den Geschäftspartner (in diesem Falle die Agentur) erreicht und eine sofortige Entscheidung notwendig ist, dann muß man eben ohne die Agentur entscheiden.
Jerosguitar, ich empfehle Dir, Kontakt mit der Agentur aufzunehmen. Teile ihr mit, daß der Hotelchef ein ganz anderes Programm haben wollte, das Du nicht abdecken konntest und frage die Agentur, was sie genau mit dem Hotel ausgemacht hat.
Zum Thema mit der Prämie, die an die Agentur zu zahlen ist:
Bei Managern ist deren Prämie ein Prozentsatz von der Gage - ich nehme an, daß es bei Agenturen auch so ist. Falls jerosguitar nun aufgrund des Abbruches keine Gage bekommt, dann fällt natürlich auch die Agentur um, da Prozente von null null sind. (Allerdings gehe ich davon aus, daß jerosguitar ein Teil der ausgemachten Gage zusteht - immerhin hat er ja einen Teil des Auftrittes absolviert ---> Minderleistung.)
Mir sind bisher zwei Konzertabbrüche durch den Auftretenden untergekommen:
Beim ersten Fall (der eine gewisse Ähnlichkeit zum beschriebenen Fall hat) war es so, daß Anfang der 80er der Erwin Bros (ein wohl wenig bekannter Wiener Liedermacher) in der Video-Inside-Disco in Langenrohr aufgetreten ist - in einer Zeit, als bei uns am Land Rock- und Popkonzerte eine Seltenheit waren. Da hat sich ein Gast darüber mokiert, daß der Erwin Bos das Lied "Allan wia a Stan (Like A Rolling Stone)" vom Wolfgang Ambros gesungen hat; dieser Gast war der Ansicht, daß nur der Wolfgang Ambros dieses Lied singen darf und zeterte lauthals. Worauf der Erwin Bros wütend das Konzert abbrach (und das beim dritten Lied) und die Gäste mit dem Götzzitat belegte. (Diese Haltung habe ich nicht sehr fein empfunden - immerhin hat der Auftritt Eintritt gekostet, den man nicht zurückbekam, worauf es an der Kasse zu Handgreiflichkeiten seitens erboster Gäste gekommen ist.)
Beim zweiten Fall war es so, daß es Anfang der 90er im damaligen Rockhaus in Wien einen Auftritt von MOTÖRHEAD gegeben hat. Der Saal war grauenhaft überfüllt. Dies dürfte zusammen mit der schlechten PA meiner Ansicht nach der Grund dafür gewesen sein, daß die Band nach zwei Liedern das Konzert abgebrochen hat. Die Eintrittskarten galten dann für ein beliebiges anderes Konzert binnen einem Monat. (Diese Regelung habe ich als ungünstig empfunden, weil hier kein Konzert dabei war, das mich interessiert hätte, also ging ich halt auf irgendein Konzert, da es keine Möglichkeit gab, die Karte zurückzugeben und den Eintritt zurückzubekommen. Außerdem war der Eintritt zu diesen Konzerten viel billiger als der fürs Konzert von MOTÖRHEAD.)
Gerhard