Hilfe! Zoll rückt aus USA bestelltes Pedal nicht raus

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Hallo @all,

ich habe kürzlich über Ebay aus den USA ein Eventide H9 bestellt, da der Erscheinungstermin in D ungewiss ist.

Nun wollte ich es beim Zoll abholen. Die rücken das Pedal aber nicht heraus, da es bestimmte Einfuhrbedingungen gäbe, z.B. die CE-Kennzeichnung des Geräts (ist vorhanden), hierbei die Zustimmung der Bundesnetzagentur, weil das Pedal über eine Bluetooth-Schnittstelle verfügt und es muss eine Bedienungsanleitung in Deutsch(!) vorliegen.

Die Sache wurde nun an das nächste Hauptzollamt zur Bearbeitung weitergeleitet. Die entscheiden, ob mir das Pedal ausgehändigt oder es zurückgesandt wird. Die Entscheidungsfindung kann hierbei bis zu 8 Wochen dauern.

Sagt mal, HABEN DIE NOCH ALLE LATTEN AM ZAUN???

Weiss jemand Rat? Kann ich Einspruch gegen das Verfahren einlegen oder die Entscheidungsfindung beschleunigen?

dank&gruss
Hotzenplotz
 
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Die rücken das Pedal aber nicht heraus, da es bestimmte Einfuhrbedingungen gäbe, z.B. die CE-Kennzeichnung des Geräts (ist vorhanden), hierbei die Zustimmung der Bundesnetzagentur, weil das Pedal über eine Bluetooth-Schnittstelle verfügt und es muss eine Bedienungsanleitung in Deutsch(!) vorliegen.

Rein rechtlich ist das korrekt. Die CE-Kennzeichnung erfolgt aufgrund einer reinen Herstellererklärung, dass das jeweilige Gerät den zugrundeliegenden Richtlinien entspricht. Zu diesen Richtlinien gehört das Vorhandensein einer landessprachlichen Bedienungsanleitung. Der Hersteller "erklärt" aber einfach, und kann dann das CE-Zeichen draufpappen, eine Prüfung ist nicht Voraussetzung dafür. Wenn dann allerdings festgestellt wird, dass er die Kennzeichnung zu Unrecht draufgepappt hat, dann dürfen und müssen die Behörden reagieren. Hier habe ich mal ein paar weitere Infos zum Thema geschrieben. Jedenfalls ist es am Hersteller, für die Einhaltung der geltenden Gesetze zu sorgen, wenn er in einem Land verkaufen möchte. Das dürfte auch der Grund sein, warum sich das hierzulande verzögert.

Bernd
 
Zu diesen Richtlinien gehört das Vorhandensein einer landessprachlichen Bedienungsanleitung.
Ist das neu?
Ich bin mir sicher, dass ich in Deutschalnd schon Geräte ohne deutsche Bedienungsanleitung erworben habe.
Und es gibt Geräte, die nur eine Anleitung auf CD dabei haben, auch wenn das Gerät nicht unbedingt am PC betrieben wird und der Käufer u.U. gar keinen hat.
 
Ist das neu?
Ich bin mir sicher, dass ich in Deutschalnd schon Geräte ohne deutsche Bedienungsanleitung erworben habe.

Nein, das ist nicht neu. Es kann durch den Importeur bewusst darauf verzichtet werden, solange eine Anleitung in einer üblichen Verkehrssprache (könnte auch Englisch sein) vorliegt. Wenn Eventide also hier einen Importeur hat, und der den sonstigen Papierkram in Ordnung hat, dann geht's auch zur Not ohne. Es WÄRE aber amtlicherseits möglich, darauf zu bestehen, wenn bei der Produkt-Zielgruppe z.B. Englisch nicht als voraussetzbar gelten würde. Ein Zwang zur gedruckten Anleitung (statt CD oder sowas) besteht nicht. Es wäre dann nur für den Hersteller evtl. schwierig, wenn ein Nicht-PC-Besitzer nicht an die Anleitung kommt, dann etwas Dummes mit dem Gerät anstellt, Schaden entsteht und dann geprüft wird, inwieweit der Hersteller seiner Instruktionspflicht ausreichend nachgekommen ist. Gerade USA-Rechtsanwälte sind da sehr findig … zu Lasten der Hersteller.
 
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Naja die Konformitätsbewertung durch den Hersteller kann je nach Norm bzw. Harmonisierungsrichtlinien auch den einbezug benannter Stellen erfordern, siehe "new approach". Bei Anbringung eines CE-Kennzeichens ist die benannte Stelle aufgeführt, sofern sie im Prozess eingebunden wurde. Sollte also wirklich das CE kennzeichen drauf sein, wird sich dieser Teil schnell in Luft auflösen. Allgemein verstehe ich aber nicht wieso der Zoll das überhaupt einbehält, denn normalerweise gilt die Konformitätsvermutung. Dann würde erst im Nachhinein geprüft werden ob dagegen verstoßen wird.
 
Allgemein verstehe ich aber nicht wieso der Zoll das überhaupt einbehält, denn normalerweise gilt die Konformitätsvermutung. Dann würde erst im Nachhinein geprüft werden ob dagegen verstoßen wird.

CE-Konformität ist ja nicht alles, was hier zu einer Zulassung nötig ist. Bluetooth (und Funkverbindungen generell) sind da auch relevant. Man erinnere sich an die früher mal erforderliche FTZ-Zulassung für alles, was mit Telefonen zu tun hatte…
 
...ich habe sogar kürzlich zwei Pedale gekauft, die keinerlei Bedienungsanleitung hatten: Das Polytune Mini und der Small Sparks von TC Electronic.

Dass es Einfuhrbestimmungen gibt, die vorschreiben, dass es eine Deutsche Bedienungsanleitung braucht, ist doch Bürgerbevormundung höchtster Güte. Wenn ICH mich dazu entscheide, etwas zu kaufen, das lediglich eine Bedienungsanleitung in Althebräisch hat, dann ist das doch MEIN Problem...

How ever. Ich werde wohl nun warten müssen, wie die ****** in Grün entscheiden... :(
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hier wird auch nicht der Bürger bevormundet sondern geschützt. Was meinst Du wenn für die
Hersteller kein Übersetzungszwang mehr bestehen würde dann würden sie sich die Kosten
sparen und Du würdest 99% deiner Anleitungen nur noch in chinesisch bekommen.
Schätze aber mal in deinem Fall wird es nicht an der Anleitung liegen sondern eher an
der fehlenden Zulassung der BT-Schnittstelle.
 
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Naja Chinesisch is e das neue English wenn wir den oberen 5 Prozent der Wirtschaft glauben. Aber das mit dem Bluetooth und Bundesnetzagentur ist auch etwas was ich noch nicht wusste!
 
Dass es Einfuhrbestimmungen gibt, die vorschreiben, dass es eine Deutsche Bedienungsanleitung braucht, ist doch Bürgerbevormundung höchtster Güte. Wenn ICH mich dazu entscheide, etwas zu kaufen, das lediglich eine Bedienungsanleitung in Althebräisch hat, dann ist das doch MEIN Problem...

Ja, das erzählt man natürlich, solange alles läuft wie (vom Käufer) vorgesehen. Aber sobald irgendwas NICHT geht oder gar ein Problem verursacht ("wie, der Föhn darf nicht in die Badewanne? Wo steht das?"), ist das Geschrei groß und der Hersteller steht vor Millionenklagen. Wenn der Anwender die Sicherheitshinweise in der Anleitung nur nicht gelesen hat ("ha, ich lese NIE eine Anleitung"), dann kann der Hersteller i.d.R. nichts dafür. Wenn der Anwender die Anleitung aber gar nicht lesen KONNTE, weil Chinesisch, dann sieht's anders aus.

Bernd, der seinen Lebensunterhalt damit verdient, dass er Anleitungen schreibt :)
 
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Ich denke ebenfalls, dass der Aufhänger die Bluetooth Schnittstelle ohne Zertifizierung o.ä. ist.
Kann mir vorstellen das der Zoll da besonders drauf getrimmt wird, um eben die Frequenzen sauber zu halten ...
 
Jap, es geht ziemlich sicher um die BT Schnittstelle. Der Vater meiner besseren Hälfte arbeitet für die BNetzA und ich weiß wie die ticken :)
 
Dann frage ich mich aber, wie das Hauptzollamt prüfen will, ob die BT-Schnittstelle ordnungsgemäß funktioniert. Es hieß nämlich, dass man nun Fotos machen werde und das Hauptzollamt auf dieser Grundlage entscheidet, ob das Pedal freigegeben wird.

Hinsichtlich der Anleitung: Gibt es ernsthaft jemanden, der nicht mindestens ein wenig englisch kann? Hier sollte doch eine Anleitung in Englischer Spare als ausreichend anerkannt sein.

Ich finde das alles masslos übertrieben.

Ich werde nun erst einmal mit dem USA-Händler Kontakt aufnehmen und ihn darauf vorbereiten, dass das Pedal evtl. zu ihm zurückgeschickt wird und er mir den Kaufpreis dann erstattet - hoffentlich ist er kooperaiv.

Ich bin absolut nicht darauf vorbereitet gewesen, dass das so ein Problem werden könnte. Ich ging davon aus, dass eine Pedal-Bestellung aus USA genauso unkompliziert wird, wie die Bestellung einer E-Gitarre (die schliesslich auch elektronische Komponenten enthält und in der Regel keine Bedienungsanleitung in Deutsch).

Ich berichte mal, wie es weitergegangen ist.
 
Dann frage ich mich aber, wie das Hauptzollamt prüfen will, ob die BT-Schnittstelle ordnungsgemäß funktioniert. Es hieß nämlich, dass man nun Fotos machen werde und das Hauptzollamt auf dieser Grundlage entscheidet, ob das Pedal freigegeben wird. ...

Hättest Du die entsprechenden Stellen gelesen, dann wüsstest Du, dass der Zoll nicht selbst prüft, sondern die "zuständige Marktüberwachungsbehörde" unterrichtet, die entscheidet, ob das Produkt eingeführt werden darf, an den Absender zurückgeschickt oder sogar vernichtet werden muss. :rolleyes:
 
Hinsichtlich der Anleitung: Gibt es ernsthaft jemanden, der nicht mindestens ein wenig englisch kann? Hier sollte doch eine Anleitung in Englischer Spare als ausreichend anerkannt sein.

Ich denke, da schätzt du die Realitäten ein bisschen falsch ein. Und "ein wenig Englisch" reicht nicht, um eine Anleitung vollumfänglich zu verstehen. Aber in "unserer" Branche ist das tatsächlich häufig üblich.

Ich finde das alles masslos übertrieben.

Das fällt dann unter persönliche Befindlichkeiten :D


Ich bin absolut nicht darauf vorbereitet gewesen, dass das so ein Problem werden könnte. Ich ging davon aus, dass eine Pedal-Bestellung aus USA genauso unkompliziert wird, wie die Bestellung einer E-Gitarre (die schliesslich auch elektronische Komponenten enthält und in der Regel keine Bedienungsanleitung in Deutsch).

Dass du nicht darauf vorbereitet warst, heißt ja nur, dass du dich nicht informiert hast. Eine Gitarre fällt i.d.R. weder unter die Niederspannungs- noch die EMV-Richtlinie, insofern sind da die Anforderungen anders. Außer, man kauft die unsäglich dolle Gibson Firebird X ;)

Bernd
 
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…hast Du das hier mal mitgenommen? Gruß

t/
 
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Weiß jemand, ob der Schweizer Zoll ähnliche Probleme macht? Ich hab' nämlich noch 'ne Schweizer Adresse, hüstel... :D
 

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