ebay/Kleinanzeigenverkäufe Tremolohebel fehlt ohne Hinweis

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frankpaush
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... ich habe es inzwischen so oft erlebt, dass mich mal interessieren würde, ob ich das persönlich nehmen muss ( ;) ) : ich kaufe online ein gebrauchtes Gitarrenmodell mit Vibrato/Tremoloeinheit, beachte und finde in der Anzeige Hinweise über kleine Macken im Lack oder gar fehlende Saiten, kommt das Teil bei mir an fehlt der Jammerhaken :( . Ich frage also nach, wo das Teil wohl ist, weil ich ja nicht rumrennen will und extra zahlen für ein Bauteil, dass zum vollen Funktionsumfang dazugehört.
ich treffe da auf 3 Typen von Antworten:
1. Verkäufer erklärt, habe er vergessen einzupacken und schickt nach (Wunschpartner 1A)
2. Verkäufer erklärt, er habe vergessen, das zu erwähnen und schlägt Preisminderung in Höhe der Hebelkosten vor (Wunschpartner 1B)
3. Verkäufer erklärt, dass der Hebel ja nicht abgebildet war, folglich kein Anspruch meinerseits bestehe (Hasspartner 1 alpha)

Typ 1 und 2 entsprechen dem, was ich eigentlich ok und in Ordnung finde. Typ 3, oh Wunder, läuft so sehr meinem Rechtsverständnis entgegen, wie es mich ärgert. Ich weiß, das ist nicht schlau und ungesund, aber ich habe bisher schon derart oft diesen blöden kleinen Hebeln hinterher laufen müssen, dass ich für den Fall, ich hätte sie regelmäßig selbst zusätzlich bezahlen müssen, gut und gern eine komplette Gitarre dafür hätte kaufen können, es geht mir also <erbsenzählmodus an> ums Prinzip</erbesnzählmodus aus>

Wie seht ihr das? Haltet ihr Erklärung 3 für ok und rechtens? Wie geht ihr damit um? (oder passiert sowas nur mir?)
 
Eigenschaft
 
Also ich glaube ich könnte das Ding bei einem Kauf auch vergessen...nutz es einmal, kann es nicht und das Teil verschwindet in der Schublade:rolleyes:
aber natürlich gehört das zum vollen Funktionsumfang, da finde ich es selbstverständlich, dass man es entweder nachschickt oder wenn es doch verschwunden ist, man sich auf einen Preisnachlass einigt. (in Höhe des Hebels)
Bei meiner aktuellen Strat passte der Hebel einfach nicht drauf, keine Ahnung, ob ich zu doof oder es der falsche Hebel ist.
Ich hab´s dabei belassen, weil ich ihn eben nicht brauche aber das ist nun nicht exemplarisch und angemessen, sondern einfach mein Desinteresse.
Käme bei mir aber auch insgesamt vielleicht noch auf das Angebot an. Ween ich für 250 eine angeblich "neuwertige" (mit diesem Wort wird sowieso nur Schindluder getrieben) Squier Classic Vibe erstehe. würde ich mich über den fehlenden Hebel sehr ärgern und es monieren.
Bei dem Superschnäppchen einer Fender Custom Shop, würde ich dann vielleicht nicht nachhaken. Soll aber kein Freibrief sein.
 
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...aber ich habe bisher schon derart oft diesen blöden kleinen Hebeln hinterher laufen müssen, dass ich für den Fall, ich hätte sie regelmäßig selbst zusätzlich bezahlen müssen, gut und gern eine komplette Gitarre dafür hätte kaufen können....

Ganz ehrlich - da stellt sich mir die Frage wie DU so oft den gleichen Fehler machen kannst und das nicht vor dem Kauf hinterfragst - eigentlich sollte man doch aus Fehlern lernen. :gruebel:

Oder kauf demnächst nur noch Gitten mit fester Brücke, da haste die Probleme auch nicht!
 
Ich gebe dem TE völlig: Ärgerlich, unnötig und es geht ums Prinzip, völlig, wie teuer oder billig das vergessene Teil ist. Das wäre ja genauso, als würde man einen Verstärker verkaufen und das Netzteil nicht dazu legen. Da es alle unmöglichen Verkaufspartner gibt, habe ich mir eins angewöhnt: Final vor Kaufabschluss gibt es auf jeden Fall eine Mail von mir, in der ich alles reinschreibe, was ich im Umfang haben will bzw. was abgesprochen war und erwarte eine Bestätigungsmail vom Verkäufer. Damit gibt es keine Missverständnisse und sollte etwas fehlen, habe ich die schriftliche Zusage und somit eine rechtsverbindliche Absicherung.
 
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Ganz ehrlich - da stellt sich mir die Frage wie DU so oft den gleichen Fehler machen kannst und das nicht vor dem Kauf hinterfragst - eigentlich sollte man doch aus Fehlern lernen. :gruebel:
... mh, besteht der Fehler deiner Ansicht nach darin, dem Verkäufer nicht den Umfang seines Angebots zu erklären? Ich habe auch schon erlebt, dass der Hebel auf wunderschönen Artikelbebilderungen deutlich zu sehen war und im Paket leider dann nicht ... oder in der Beschreibung "alles original und unverbastelt" zu lesen war, der Hebel aber ein nicht passender Billighebel war anstatt des passenden Originals (das 30 Euro als Ersatzteil kostet, Yamaha ...), da gibt es derart viele Varianten, ich wüsste nicht so recht, wie ich denen allen im Vorfeld begegnen könnte, Verkäufer sind ja auch nicht immer kundige Fachleute, da helfen manche Fragen auch nicht.

Oder kauf demnächst nur noch Gitten mit fester Brücke, da haste die Probleme auch nicht!

..ein weiser Vorschlag, den ich durchaus auch schon beherzigt habe :D
 
Wie oft kaufst du denn Gitarren :gruebel:
Hab in den letzten Jahren nur noch feste Brücken gekauft, aber der Hebel gehört auf jeden Fall beim Verkauf dazu.. Und wenn man ihn verbummelt hat, sollte man das auch dazu schreiben, würde für mich auch gleich was über den Umgang mit der Gitarre verraten. Mag das auch nicht, wenn man was kauft und erstmal noch mehr Geld rein stecken muss. Frag mich auch ein bisschen, was die Verkäufer mit den übrigen Haken wollen :p
Auf der anderen Seite würde ich mich nicht so drüber aufregen, kostenmäßig fällts vermutlich nicht so ins Gewicht, 5€ investiert man ja allein schon in neue Saiten. Und gebraucht heißt eben oft, dass der Vorbesitzer andere Vorstellungen von Gitarren hatte, die kauft man eben irgendwie auch mit ^^ Die vorletzte hatte echt mehr Krater als Dellen, dafür hatte die letzte nichtmal Kratzspuren vom Plektrum
 
Da sieht man, wie unterschiedlich wichtig solche Sachen genommen werden :)

Aus Käufersicht: Ich wäre wirklich froh, wenn bei gebrauchten Gitarren von Privat (statt gammligen Griffbrettern und verschwiegenen Defekten) nur die Hebel fehlen würden.

Aus Verkäufersicht regen mich wiederum Käufer/Interessenten auf, die bei einer Standard Strat nach dem Hebel fragen und dann anfangen zu rechnen. :D Generell halte ich das bei Standard Modellen so: Wenn Hebel vorhanden, fotografieren und mitschicken. Wenn nicht, dann nicht. Der Gedanke dahinter ist
1. Einen solchen Hebel kriegt man für 3-5 €
2. Bei gebrauchten Gitarren kann man davon ausgehen, dass Originalzubehör im Laufe der Zeit verloren geht
3. Schränkt es die Funktion eines Vintage Trems nicht wirklich ein. Aber das ist halt meine Ansicht, da ich die eh immer aufliegend einstelle.

Was anderes ist es, finde ich, wenn es sich um spezielle Modelle, wie Gotoh 2-Punkt, oder Floyds handelt, also Hebel, die man nicht an jeder Ecke bekommt. Dann weise ich extra darauf hin, ob vorhanden, oder nicht und würde auch beim Kauf explizit danach fragen.
 
Wenn er nicht auf den Fotos abgebildet war und nicht beschrieben wird würde ich -falls es mir denn wichtig wäre- auf jeden Fall vorher nachfragen ob er dabei ist oder nicht. Tue ich das nicht und ist er dann auch nicht dabei würde da echt kein großes Fass aufmachen. Ja, ich würde wohl auch kurz nachfragen ob er nur vergessen wurde, aber wenn der Verkäufer dann sagt dass er ihn nicht mehr hat ist das für mich auch ok. Ich würde einen fehlenden Hebel auch nicht als Sachmangel im rechtlichen Sinne einstufen.

Ich finds halt verständlich, nicht jeder benutzt das Vibrato, deswegen geht so ein Hebel eben schnell mal verloren oder wird verlegt.
 
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Also Ich finde es geht gar nicht, Immer wenn Ich verkauft habe, habe Ich alles begutachtet und alle fehlenden und kaputten Teile ersetzt. Sei es nen Tremolo hebel oder die Poti-Kappen neu besorgt, weil irgendwann mal ausgetauscht.

Aber das ist nur meine Ansicht.
 
Bei der Sammlung die Frank hat, kommt das auf Dauer schon teuer, da ständig die Hebel nachzukaufen :D Also Frank, kauf mal weniger :p :D
 
Wie oft kaufst du denn Gitarren :gruebel:
so etwa 0.8 im Monat :D => https://www.musiker-board.de/members/69820-albums.html
zur Zeit interessieren mich koreanische Superstrats, da geht es also häufig um Floyd Rose-ähnliche Konstruktionen. Deren Hebel sind fast nie für 3-5 Euro zu bekommen, aber auch die Standard 5-6mm Hebel müssen halt irgendwo bestellt werden, ich brauche nicht immer 25 Euro werte Artikel um Porto zu sparen, bei Läden vor Ort sind die Dinger nicht immer vorrätig und wenn dann auch gerne mal etwas teurer ...

Ich würde einen fehlenden Hebel auch nicht als Sachmangel im rechtlichen Sinne einstufen.
... da nähern wir uns jetzt einem konkret juristischen Punkt jenseits von Geschmack und Umgangsgewohheiten .... ich denke, "voll funktionsfähig" bedeutet doch nicht, dass ich etwas investieren muss, um die Funktion auch zu nutzen, oder verstehst du das quasi als Option, die herstellbar wäre? Ein Auto ohne Beifahrertür fährt ja auch ... ;)

Ich finds halt verständlich, nicht jeder benutzt das Vibrato, deswegen geht so ein Hebel eben schnell mal verloren oder wird verlegt.
... ok, den Punkt kann ich persönlich nicht nachvollziehen, ich habe ein Kiste mit beschrifteten Originalteilen, in die ich packe, was ich nicht nutze (etwa getauschte Originalpickups, Non-Security Gurtknobs, alte 3-fach-Switches, getauschte Schlagbretter oder sowas)
 
Juristisch betrachtet ist das bei gebrauchten Sachen so:
Gekauft wie gesehen. Wenn also in der Beschreibung nichts von einem Hebel steht und auch auf den Fotos keiner zu sehen ist, dann ist das völlig in Ordnung, dass keiner mitgeschickt wird. Wenn Du Dich darüber aufregst, ist das leider umsonst. Etwas anderes ist es, wenn der Hebel auf einem Foto zu sehen ist. Dann muss dieser auch mit- oder nachgeschickt werden. Sonst handelt es sich um "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" und das berechtigt zu Nachforderungen. Ob ein Hebel nun zum Funktionsumfang dazugehört oder nicht, spielt keine Rolle. Wenn er nicht erwähnt oder abgebildet wird, hat man auch keinen Anspruch drauf.
 
Unter "voll funktionsfähig" verstehe ich eher dass die Gitarre an sich grundsätzlich als Gitarre spielbar ist, also die Elektronik funktioniert, der Hals keinen Halbkreis hat und das Vibrato an sich funktionieren würde. Ob ein fehlender Tremolohebel rechtlich ein Sachmangel ist kann ich nicht definitiv beurteilen, für mich wäre er es genauso wenig wie beispielsweise fehlende Imbus-Schlüssel (die stapeln sich eh zu Dutzenden zwangsläufig nach einiger Zeit...). Für mich ist es Zubehör, aber die Funktion der Gitarre eben nicht zwangsläufig notwendig.

Ich erspare mir auf jeden Fall der Ärger wenn ich eine Gitarre verkaufe, entweder ist der Hebel auf den Fotos zu sehen und dann natürlich auch dabei oder ich schreibe dazu falls er fehlt. Aber manche Käufer haben schon etwas seltsame Vorstellungen und erwarten beispielsweise einen Koffer auch wenn nirgendwo etwas davon steht und natürlich auch keiner zu sehen ist.
 
Ist eine schwierige Situation. Wenn es nicht abgebildet ist, ist es ja auch erstmal nicht Bestandteil der Auktion. Da würde ich dann einfach nachfragen. Wenn eine Gitarre mit einem Tremolosystem verkauft wird, dann sollte ausgeschlossen werden, dass ein Hebel dabei ist.

Das blöde ist nur, im Gegensatz zu ebay nehmen die Leute ebay Kleinanzeigen nicht so ernst!
- es kommt keine Antwort, weil die Sache schon verkauft ist (was ich persönlich sehr schlecht finde, dann sollen sie die Auktion löschen)
- es kommt keine Antwort, weil die Leute das Zeug im Keller oder in der Garage haben und sie es nicht so interessiert (komme ich nicht heute komme ich morgen)
- es kommt eine Antwort, aber die Hälfte der Fragen wurde nicht beantwortet (und das sind eben die, die solche Dinge betreffen, wie den Tremolohebel) sei es aus Absicht oder weil die Nachricht nicht bis zum Ende gelesen wurde

Also bei sowas würde ich dann erstmal eine Nachricht schreiben und dann anrufen, wenn die Antwort nicht ausreicht!

Ansonsten Finger davon lassen, dann ärgert man sich auch nicht.
 
Juristisch betrachtet ist das bei gebrauchten Sachen so:
Gekauft wie gesehen.

Nein, so einfach ist die Sache auch nicht. Lies mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Sachmangel#Sachmangel. In diesem Zusammenhang vor allem die Abschnitte "Eignung zum vertraglichen vorausgesetzten Gebrauch (subjektiver Maßstab)" und "Eignung zum gewöhnlichen Gebrauch (objektiver Maßstab)".

"
Soweit weder ausdrückliche Beschaffenheitsvereinbarungen noch ein vertraglich vorgesehener Gebrauch die Sollbeschaffenheit der Ware definieren, muss sie sich für ihre gewöhnliche Verwendung eignen und die für derartige Waren übliche und vom Käufer zu erwartende Beschaffenheit aufweisen. Die gewöhnliche Verwendung ist aus der Art der Sache objektiv abzuleiten.
"

Die Frage wäre nun ob ein fehlender Tremolohebel die "gewöhnliche Verwendung" verhindert. Ich denke eher dass ein fehlende Hebel die gewöhnliche Verwendung nicht verhindert. :gruebel:

EDIT: Bevor jetzt jemand nach einem Mod ruft: Es ist keine verbotene Rechteberatung wenn man einfach nur über gesetzliche Regelungen diskutiert und sich dabei eben nicht auf einen konkreten Fall bezieht...
 
Die Frage wäre nun ob ein fehlender Tremolohebel die "gewöhnliche Verwendung" verhindert. Ich denke eher dass ein fehlende Hebel die gewöhnliche Verwendung nicht verhindert. :gruebel:
... das scheint mir ein Teil des Problems zu sein. Das andere ich die Sachmängelhaftung für zugesicherte Eigenschaften.

Verkaufe hier eine selten gewordene Yamaha RGX 121FP in weiß. Technisch einwandfrei, sehr gute Saitenlage! Lediglich an der schmalen Seite oben gibt es eine 50 Cent große Macke, die ich versucht habe in einem Foto festzuhalten. HSH Pickup Bestückung.
mein (vorerst ;) ) letztes Sorgenkind in Sachen Vibratohebel.

Ich bin davon ausgegangen, dass so eine Beschreibung der Mängel bedeutet, alle Mängel die von "einwandfrei" abweichende Faktoren betreffen, seien erfasst. "Technisch" gibt es dann nach meiner Lesart keine Mängel. Fehlende Teile sind für mich ein Mangel.
 
Bei meiner letzten entschuldigte sich der Verkäufer dafür das es nicht der orginal Hebel war und fragte ob der mitgegeben (passende) Hebel auch inordnung ist.
Für mich war das kein Problem, aber er bot auch an den orginal Hebel von seiner Hauptgitarre nach zusenden

Antwort 1-2 finde ich Akzeptabel.
Bei Nr.3 .... Ich verstehe solche Leute einfach nicht
 
Ich hab letzt Jahr auch mal ne Strat verkauft und den Hebel vergessen.
Fiel mir auf als ich dann zu Hause war und der Hebel noch aufm Tisch lag :D
Habs dann fix in nem kleinen Brief nachgeschickt und den Käufer informiert.

Denke auch, dass das dazu gehört, wobei ich persönlich da jetzt kein son Drama draus machen würde wenn der Verkäufer das vergessen würde.
Würde einfach kurz nachfragen und wenn der deswegen rumzickt denk ich mir einfach "F*** d***".
Wegen sowas ist mir meine Zeit zu schade mich aufzuregen.

Grüßle
Sven
 
Gibt's denn ne rechtliche Regelung, was passiert, wenn "Zubehör" fehlt? So einen Tremolohebel kann man ja auch als Zubehörteil sehen, wie ein Autoradio, um den Vergleich nochmal aufzugreifen ;) Wenn das nicht abgebildet ist, geh ich auch nicht davon aus, dass eins drin ist.. Solche Hebel würd ich aber auch eher mit 15€ berechnen, meine hatten alle irgendwelche Gewinde drin oder sowas, kenn mich da nicht besonders aus :D

Ich hab aber auch ne Art Ersatzteillager mit Federn und OriginalPUs und so, wo ich letzten Monat erst den uralten Tremolohebel für ne Strat gefunden hab.. Wie kommt sowas weg? Man wirft doch sowas nicht in den Müll oder so.. Wobei es wohl auch Leute geben mag, die einfach ne Gitarre haben und keinen Bedarf, irgendwelchen Ballast noch mit rumzuschleppen
 
Tja worum geht es denn nun hier? Darum, die Verkäufer als ok oder nicht ok einzustufen? Wem nützt das am Ende was? Jeder möchte sein Zeug, dass er eigentlich nicht mehr braucht, zu einem möglichst guten Kurs verscherbeln. Das ganze "Zubehör", das es da mal gab, ist leider verschüttgegangen... das kann man dann alles haarklein aufführen und von vornherein einen niedrigeren Preis in Kauf nehmen oder einfach mal "verschweigen"... die meisten ebay Anbieter haben aber eine professionelle Aftersales-Abteilung, die Kundenzufriedenheitsanalysen durchführt... egal wie man das findet, dass wird man auch nicht ändern. Es bleibt also nur, durch gezielte Fragen vor dem Kauf, das möglichst auszuschließen.
 

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