Brazolino
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 22.11.24
- Registriert
- 14.11.12
- Beiträge
- 1.051
- Kekse
- 8.000
Was ich an der ganzen Geschichte nicht verstehe, ist der letzte Abschnitt: Äh ... 15 Minuten lang Terror vor der Wohnungstür? Sorry, das geht schon mal gar nicht. Ich glaube, ich hätte schon nach 10 Sekunden die Türe aufgerissen und dem Typen gesagt, wenn er seinen warzigen Arsch nicht sofort wieder in seine Wohnung schiebt und noch einen einzigen Mucks von sich gibt, dann steht die Polizei ganz schnell vor seiner Tür. Bei so einem Deppen scheint mir jedenfalls jedes weitere Gespräch überflüssig.
Der Punkt ist: Der Gesetzgeber sieht das Musizieren als legitime Freizeitgestaltung und jeder Nachbar hat ein bestimmtes Maß an Musik auszuhalten, wenn es sich dabei um ein Instrument handelt, dass seiner Natur nach eine gewisse Lautstärke produziert. (Da haben die Besitzer elektrisch verstärkter Instrumente das Nachsehen - die meisten Gerichte werden im Zweifelsfall das Spielen über Kopfhörer fordern, wenn eine evtl. fällige Anschaffung entsprechender Ausrüstung dem Musikausübenden zumutbar ist). Sorry für den Nachbarn (oder eigentlich nicht ), aber der muss das tolerieren, wenn er nicht ganz, ganz schwerwiegende gesundheitliche Gegenargumente anführen kann. Und selbst dann wird der Richter ihn fragen, weshalb er sich eigentlich nicht ausreichend vor Bezug der Wohnung versichert hat, dass die Umgebung überdurchschnittlich ruhig ist. Das ist ihm nämlich zuzumuten, wenn er ungewöhnlich hohe Ansprüche an sein Umfeld stellt.
Der Punkt ist: Der Gesetzgeber sieht das Musizieren als legitime Freizeitgestaltung und jeder Nachbar hat ein bestimmtes Maß an Musik auszuhalten, wenn es sich dabei um ein Instrument handelt, dass seiner Natur nach eine gewisse Lautstärke produziert. (Da haben die Besitzer elektrisch verstärkter Instrumente das Nachsehen - die meisten Gerichte werden im Zweifelsfall das Spielen über Kopfhörer fordern, wenn eine evtl. fällige Anschaffung entsprechender Ausrüstung dem Musikausübenden zumutbar ist). Sorry für den Nachbarn (oder eigentlich nicht ), aber der muss das tolerieren, wenn er nicht ganz, ganz schwerwiegende gesundheitliche Gegenargumente anführen kann. Und selbst dann wird der Richter ihn fragen, weshalb er sich eigentlich nicht ausreichend vor Bezug der Wohnung versichert hat, dass die Umgebung überdurchschnittlich ruhig ist. Das ist ihm nämlich zuzumuten, wenn er ungewöhnlich hohe Ansprüche an sein Umfeld stellt.