Schäffer;6278261 schrieb:
Nur weil der Download für Adobe CS 2 frei zugänglich ist, bedeutet das noch lange nicht, dass auch die Verwendung davon automatisch für jedermann legal ist. Das liegt nämlich sehr wohl in der Entscheidungsgewalt des Herstellers - in diesem Fall Adobe. Und dieser sagt nun ausdrücklich, dass eine Verwendung ohne entsprechende Lizenz nicht gestattet ist.
Wenn wir schon bei etwas seltsamen Beispielen sind: nur weil der Nachbar seinen Sperrmüll auf die Straße stellt, bedeutet das NICHT dass man sich dort einfach bedienen darf. Das Zeug wird dadurch nicht automatisch "freies Gut" sondern gehört u.U. der örtlichen zuständigen Verwertungsfirma.
Ähnliche Beispiele lassen sich auch für "frei zugängliche" Waren vor einem Geschäft aufführen. Nur weil man es sich einfach nehmen kann (ohne zu bezahlen), bedeutet das nicht, dass man dies auch DARF.
In dieser Hinsicht bitte also kein Halbwissen verbreiten welches zu illegalen Handlungen führen könnte. Fakt ist: Adobe gestattet die Verwendung von CS 2 nur, wenn eine entsprechende Lizenz vorhanden ist. D.h. der Download bzw. die Verwendung ist für die meisten illegal.
Gruß, Schäffer
Ich glaube nicht, dass es illegal ist, denn wenn man auf adobe.de CS2 Download in die Suche eingibt, kommt man mit dem ersten Ergebnis direkt zur Downloadseite. Und nirgendswo sieht man da den Hinweis, dass das nicht erlaubt sei. Sie müssten es schon auf die Seite schreiben. (Die Lizenzbestimmungen bei der Installation sprechen angeblich auch nicht dagegen.) Sie sagen es also gerade nicht(!!!!!) ausdrücklich, denn kaum jemand wird von einem verlangen, dass man das Netz nach Adobe Stellungsnahmen durchsucht.
Solange sie das nicht tun, kann man niemandem meiner Meinung nach vorwerfen, etwas Illegales gemacht zu haben, denn so kann man schon annehmen, dass das Freeware ist. Ich glaub nicht, dass jemand die Pflicht hat, sich anderweitig zu erkundigen, wenn auf der Seite des Herstellers keine Angaben dazu gemacht werden. Wenn auf der Seite von beispielsweise eines Musikers man über die Suchfunktion eine Seite findet, bei der man ein paar ältere Songs downloaden kann, würde auch niemand auf den Gedanken kommen, dass das nicht gewollt sei. Seitwann steht bei jedem Download explizit ein Satz, dass dies erlaubt ist
ZUdem ist Adobe ja sogar bewusst, dass Tausende darauf Zugriff haben.
Deswegen ist das mit den Downloads eine andere Sache als die Sache mit dem Sperrmüll.
Und wenn man über die Seite von chip oder so dorthin geleitet wird, dann wäre wahrscheinlich sowieso eher chip dran. Aber chip kann man eigentlich genauso nichts vorwerfen wegen den genannten Gründen.
ah, das gesetz sagt adobe also welche lizenzen es gratis hergeben muss? das ist ja eine sehr interessante rechtsauffassung.
Genau das hab ich ja nicht gesagt. Ob die Sache
illegal ist, das entscheidet nicht Adobe. Das ist ein Unterschied zu: "Welche Lizenzen Adobe gratis hergeben muss, entscheidet nicht Adobe"