Qualitätsschwankungen bei der Herstellung - was ist tolerierbar, was nicht?

  • Ersteller Weltenbummler
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Hallo, Uwe,
Genau. Das war meine Frage, was kann ich denn machen?
ich würde mit dem Akkordeon zum Hersteller/Händler gehen und das konkurrierende Produkt, mit dem Du in Post #17 verglichen hast mitnehmen.
Dann führst Du beide Instrumente vor und erklärst ihm, daß Du die Ansprache wenigstens genau so gut haben möchtest, wie das bei dem preiswerteren Vergleichsakkordeon der Fall ist. Wenn man der Meinung ist das ginge nicht, würde ich Wandlung des Kaufvertrages (also die Rückgabe des Instruments gegen erstattung des Kaufpreises) verlangen. Gleichzeitig bäte ich um Aufklärung, warum denn die Firma XY nicht in der Lage ist, ihr vergleichsweise teures Akkordeon mit der gleichen Qualität herzustellen, wie die Firma YZ ihr obendrein preiswerteres Instrument. Diese Auseinandersetzung sollte möglichst schriftlich erfolgen oder schriftlich dokumentiert werden, das erzeugt beim Händler einen gewissen Druck, da er sich aus seinen Aussagen nicht mehr herauswinden kann.
Eventuell muß man eben auch mal eine spitze Bemerkung fallen lassen, dass bei XY Akkordeons verkauft werden mit denen der Hersteller hoch zufrieden ist, während YZ Wert darauf legt, daß auch die Kunden zufrieden sind. Für Händler und Hersteller ist nichts so schmerzhaft, wie ein negatives Image, und man muß Ihnen klar machen, daß man dieses negative Image verbreiten wird, wenn er nicht endlich angemessene und ordentliche Leistung abliefert.

Mit etwas Aufwand ist es sicher möglich, eine Prüfanlage für die Ansprache zu erstellen. Zumindest eine vergleichende Prüfung, bei der festgestellt werden kann ob Instrument A oder B besser anspricht ist sicher realisierbar.


Gruß
Reini2
 
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Hallo Klangbutter,

ich glaube, wir sind da gewissermaßen Leidensgenossen. Auch ich habe ein Akk (Taste, Marke B) in der Liga von 13.000€ und ein anderes (auch Taste, Marke C) dass im Preis bei 4.000€ liegt. Beide sind ca. 2 Jahre alt. Und merkwürdiger Weise ist das von Dir beschriebene Problem bei meinen Instrumenten fast identisch – gewesen(!).

Über die Marke C brauche ich kaum ein Wort verlieren, das lief von Anfang an (fast) ohne Probleme und seit der sogenannten „Garantiestimmung“ ist daran schlichtwegs nichts mehr auszusetzen. Das Teil hat lt. Hersteller übrigens Morino-Stimmzungen.

Ganz anders sah es beim viel teureren Instrument B aus. Von Anfang an und auch im weiteren Verlauf gab es hier vielerlei Probleme. Vereinzelt in der Ansprache einzelner Töne, vor allem aber auch in der Gleichmäßigkeit der Ansprache bei Registerkombinationen. Okay, wenn man nur im forte-Bereich spielen würde, hätte man das vielleicht kaum gemerkt. Es gab aber auch Bereiche im 16‘, wo es schier unmöglich war einen legato-Lauf in piano zu spielen, weil die Töne da – zumindest immer beim ersten Anspielen - oftmals verzögert ansprachen. Ein ziemliches Problem war auch das sehr unterschiedliche Einsetzen der einzelnen Chöre bei verschiedenen Registerkombinationen, wenn man in leisen Tönen einsetzen wollte. Mal kam der obere zuerst und dann wieder mal der untere Chor. Ein gefühlvolles Spielen war damit nicht wirklich möglich. Und das bei 13.000€. Ich war ziemlich geschockt.

Nun aber die gute Nachricht. Alle diese Fehler, die von der Ursache her eigentlich immer nur Kleinigkeiten waren, wurden von meinem Händler/HZIM in sehr freundschaftlicher Atmosphäre nach und nach beseitigt. Bisher immer kostenfrei. Und ich bin heute mit dem Instrument wirklich sehr zufrieden . . . obwohl, da ist vielleicht doch noch so ne Kleinigkeit im 16‘, die ich beim nächsten mal dann auch noch nachbessern lassen muss . . . Aber dann ist alles perfekt . . . Erstmal . . . :gruebel:

Natürlich habe mich darüber ausführlich mit meinem Händler und HZIM und kürzlich mit einem Profi-Künstler unterhalten. Beider Aussage war, dass gerade die hochpreisigen Instrumente eher zu solchen Auffälligkeiten tendieren würden. Weil sie mit ihren äußerst engen Toleranzen im Stimmbereich und der grundsätzlich sehr feinen Ansprache oft schon bei kleinen Veränderungen (mögliche Ursachen: „Zur Ruhe kommen“ nach der Fertigung, Transport, Klimaveränderung von Italien nach Deutschland, Lagerung etc.) Auswirkungen zeigen können, die sich bei Instrumenten mit größeren Toleranzen überhaupt nicht bzw. nur äußerst geringfügig auswirken würden. Ich will das mal glauben . . .

Mein Fazit daraus: Ich denke, dass ein Spitzen-Akkordeon kein Instrument ist, das man in perfektem Spielzustand ab Werk erwerben kann. Die klangliche Feinabstimmung und das Tuning der Feinstansprache wird man meiner Meinung nach immer erst nach dem Kauf nach und nach individuell vornehmen müssen. So nähert man sich irgendwann dem Idealzustand seines individuell perfekten Akkordeons. Und ich finde, man sollte das möglichst in freundlicher/friedlicher Atmosphäre mit dem Händler/HZIM klären, am besten schon vor dem Kauf, damit von vornherein klar ist, wie weit die Garantie und evtl. auch noch die Kulanz geht. Eine juristische Auseinandersetzung wäre für mich das aller-aller-allerletzte Mittel.

Gruß JoLala
 
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Ich spiele mal den Advocatus diaboli:

Klangbutter hat das Instrument vor dem Kauf ausgiebig ausprobiert, ist ein Profispieler und hat damit bewusst das Instrument mit seinen Eigenschaften bzw. Sonderheiten gekauft. Zudem kommt noch die Rechtsprechung des entsprechenden Landes, die nicht unbedingt mit unserer konform sein muß. Auf dem Rechtsweg wird es also schwierig und ein guter Anwalt müsste her.

Die Frage nach dem "Warum spielt Akkordeon xyz besser als abc" liegt in dem Zusammenspiel aller Komponenten und der Sorgfalt, mit der gearbeitet wird.

Mit "objektiven Qualitätsstandards" meinte ich, daß bei der Konzeption eines Akkordeons bestimmte Parameter bzw. Toleranzgrenzen vorausgesetzt werden. Innerhalb dieser Toleranzgrenzen kann dann der Endkontrolleur subjektiv entscheiden.

Viele Grüße

Ippenstein
 
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Hallo Ippenstein,

. . . Zudem kommt noch die Rechtsprechung des entsprechenden Landes, die nicht unbedingt mit unserer konform sein muß.

Diese Aussage wäre nur dann richtig, wenn das Instrument nicht in Deutschland gekauft wurde. Und wenn ich Klangbutter richtig verstehe, hat er von einem deutschen Händler gekauft. Grundsätzlich richtet sich die Mängelgewährleistung immer gegen den Verkäufer und NICHT gegen den Hersteller. Das ist gesetzlich so geregelt, und die Frist beträgt 2 Jahre ab Verkaufsdatum/Übergabe. Es dürfte rechtlich sehr schwierig sein, Justagen bezüglich Stimmung und Ansprache erst nach längerem Gebrauch eines Instruments noch als Mängelgewährleistung durchzusetzen. Es sei denn . . .

. . . der Verkäufer und/oder vielleicht sogar der Hersteller haben über die gesetzlich verankerte Gewährleistungshaftung hinaus zusätzliche Garantien gegeben, z.B. in Werbungen, oder noch besser, fest vereinbart, wie z.B. Garantiestimmung nach X Jahren/Monaten, kostenlose Reparaturen/Justagen in den ersten X Jahren, verlängerte Garantiezeit, X Jahre Werksgarantie, werksseitige Austauschgarantien usw. usw.

. . . Mit "objektiven Qualitätsstandards" meinte ich, daß bei der Konzeption eines Akkordeons bestimmte Parameter bzw. Toleranzgrenzen vorausgesetzt werden. Innerhalb dieser Toleranzgrenzen kann dann der Endkontrolleur subjektiv entscheiden.

Tja, und genau da fangen doch die Probleme schon an. Wenn innerhalb der Toleranzgrenzen das obere und das untere Ende der Toleranz in z.B. benachbarten Tönen aufeinander treffen, und wenn Du in diesem Bereich dann gefühlvoll leise spielen möchtest, hast Du genau den Effekt, den Klangbutter hier beschrieben hat . . . Das Problem ist doch offensichtlich so, dass die sehr hochwertigen Instrumente das Spielen bis in den "Hauchbereich" zulassen. Dass die in der Endkontrolle überprüfte Toleranzbreite dann aber ganz offensichtlich nicht für den Hauchbereich gilt. Da heißt es dann, wie Klangbutter sinngemäß beschreibt: "spielen Sie "normal", dann ist alles in Ordnung".

Ich denke, hier hilft nur eine gute persönliche Betreuung durch den Händler mit sehr gutem HZIM, der in Zusammenarbeit mit dem Musiker sich dem Idealzustand von Stimmung und Ansprache nähert. Ich glaube eben nicht, dass man ein Spitzeninstrument in Idealzustand "von der Stange" kaufen kann.

Gruß, JoLala
 
Hallo JoLala,

dann habe ich die Aussage überlesen. Da Klangbutter aber ein Weltreisender ist, habe ich die Möglichkeit eingeschlossen, daß er das Instrument auch woanders habe kaufen können. Daß der Vertragsabschluß immer zwischen Verkäufer und Käufer geschieht, ist mir klar. ;)

Ich möchte nochmal Balgs Tests aufgreifen, der festgestellt hatte, daß das optimale Zusammenspiel von Kanzelle und Stimmplatte nicht erreicht ist. Ebenso hat sich Gotthard Richter damit befasst und auch eine Analyse der Zungenansprache über das ganze Akkordeon gemacht. Als nächstes kommen die Stimmplatten und deren Zusammenspiel untereinander zusammen. Aufgrund mehrerer technischer Komponenten ist es physikalisch nicht möglich, daß die Zungen bei kleinem Druck gleichzeitig ansprechen. Beim einen Akkordeon ist es alles etwas besser, beim anderen etwas schlechter gelöst. Unterm Strich gibt es kein Akkordeon, das ein Spielen im Hauchbereich zuläßt. ABER: Wenn Spitzeninstrument x im Vergleich zu den vergleichbaren Instrumenten der anderen Hersteller gravierend negativ herausfällt, muß man schon schauen, woran das liegt. Wenn man es beim Akkordeon geschafft hat, daß innerhalb des Chores v.a. im oberen Drittel die Zungen im Tonleiterspiel bei wenig Druck gleichmäßig ansprechen, hat man schon viel erreicht. Das kann bei einem teuren genauso wie bei einem billigen Akkordeon sein. Ich habe schon Serienakkordeons erlebt, die richtig gut liefen, genauso teure, bei denen das nicht gegeben war.

Ob man ein Spitzeninstrument im Idealzustand von der Stange kaufen kann, liegt wieder am Hersteller. Wenn er will, daß sein Spitzeninstrument auch perfekt rausgeht, dann sorgt er dafür, daß die Toleranz eben sehr klein ist und muß diese Mehrarbeit aber auch im Preis wiedergeben.

Viele Grüße

Ippenstein
 
Hallo, Ippenstein,


Wenn Spitzeninstrument x im Vergleich zu den vergleichbaren Instrumenten der anderen Hersteller gravierend negativ herausfällt

Das ist ja nun bei Klangbutters Vergleich der Fall. Da muß man vom Händler des vergleichsweise teuren Instruments verlangen und erwarten können, daß er wenigstens auf den Qualitätsstand des preiswerteren Geräts nachbessert, oder eben den Kaufpreis angemessen mindert, wenn er sich zu einer Nachbesserung nicht in der Lage sieht.

Unterm Strich gibt es kein Akkordeon, das ein Spielen im Hauchbereich zuläßt.
Was ist ein Hauchbereich? Dieser Begriff läßt keine sachliche Kommunikation zwischen HZIM und Musiker zu, da jeder etwas anderes darunter versteht. Schon zwei ähnliche Musiker werden diesen Begriff unterschiedlich interpretieren. Man müßte auf objektiv messbare Luftdrücke zurückgreifen können, die aber sind für den Musiker wiederum ohne Aussagekraft. Aber, ein Vergleichsinstrument, wie es Klangbutter ja hat, läßt für beide Seiten einen nachvollziehbaren Vergleich zu.

Ich habe aber bei der ganzen Geschichte den Eindruck gewonnen, daß dem Händler, der Klangbutters Instrument verkauft hat, der Ehrgeiz wirklich gute Arbeit abzuliefern abgeht.
Man müßte allerdings noch hören, warum er sich außer Stande sieht, das Instrument entsprechend nachzubessern.

Gruß
Reini2


Nachsatz:
Nach Klangbutters Post#28 bezieht sich die Kritik nicht auf einen Händler, sondern auf den Hersteller, das macht die Sache ungleich komplizierter, da der Hersteller nicht nach deutschem Recht zu belangen ist und er auch eine negatives Image weniger fürchtet als der kleine Händler am Ort.
 
Zuletzt bearbeitet:
Klangbutters Qualtitätsvergleich schlägt ja hohe Wellen!

Aber ich meine zurecht!

Denn er spielt zwei Instrumente vor, die preislich sehr unterschiedlich sind und auch von der Tonbildung her sehr große Unterschiede aufweisen. Fatalerweise ist das viel preiswertere Isntrument in der Tonbildung um Klassen besser, als das viel teurere. Und das in dem Klangbeispiel weder in besonders leisem Spiel , noch von der Tonhöhe in den problematischen Lagen - Das Spiel ist ganz normales "Piano" (es gibt ja auch noch PP und PPP !!!) und auch nicht in den problematischen Piccololagen.

Von daher hätte ich auch sehr große Verständnisschwierigkeiten, wenn man mir das bei dem teuren (und schlechten) Instrument als "völlig in Ordnung" erklären möchte.

.. Und ich kann seine Situation sehr gut nachvollziehen - als Musiker ist man hier in einer sehr blöden Lage aus der man auf normalem Weg vermutlich nicht rauskommt. Das sieht man ja auch an den anderen Komentaren, wo bereits der juristische Weg diskutiert wird.


.. Und wenn man dann bei einem an sich normalen Instrumentenkauf noch während der Garantiezeit schon über solche Schritte diskutieren muss, dann stellt sich wirklich wieder die Eingangsfrage: Was muss man akzeptieren, was ist tolerierbar und an was kann man einen sinnvollen und brauchbaren Standard festlegen, so dass man in solchen Fällen mit dem Hersteller "normal" reden kann? Denn wenn man erst über Juristen miteinander verhandelt, liegt das Kind nicht mehr nur im Brunnen, sondern ist schon längst ersoffen!

Gruß, maxito
 
Vielen Dank, dass ihr euch mit mir den Kopf zerbrecht!
Also - das Instrument ist nicht aus Deutschland. Ich habe es persönlich aus dem Land geholt - nicht schicken lassen.
Bei der Anholung lief es auf die oben beschriebene Situation hinaus: "es ist gut, Du mußt nur ...." "es ist schlecht".
Am Ende entschied ich falsch, nämlich dem Gerät die vom Hersteller erbetene Chance zu geben, sich zu bei mir im Spiel zu entwickeln und mich darauf zu verlassen, dass es ein HZIM oder die Firma bei der Garantieuntersuchung dann richten wird.

Wie gesagt, ich habe zwei Experten an der Hand, die mir helfen wollen. Es ist wie ein Experiment geworden - ein aufwändiger und zeitintensiver Spass.

Deshalb bin ich gerade gefrustet, weil ich JETZT Aufnahmen machen will/muß und 2 verschiedene Instrumente brauche. Es sollte ja genau der Typ sein, ich kann also nicht irgendein anderes nehmen...
 
. . . Wie gesagt, ich habe zwei Experten an der Hand, die mir helfen wollen. Es ist wie ein Experiment geworden - ein aufwändiger und zeitintensiver Spass. . . .

Hallo Klangbutter, ich wünsche Dir, dass die beiden Experten das hinkriegen. Vielleicht hören wir dann davon?

Gruß, JoLala
 
Hallo Klangbutter!

Ich habe Deine Klangbeispiele mal auf meinen Akkordeons möglichst genau nachgespielt.

Mir stehen momentan 3 zur Verfügung (Symphony, Morino VI M, Student V (nur im E)) - und auf allen dreien war es kein Problem, die Sachen im Mezzopiano, mit und ohne Akzente, nachzuspielen. Auf der Symphony geht das dann sogar noch locker im Piano bis nah ans Pianissimo.

Aufgenommen habe ich die Sachen natürlich auch, um objektiver betrachten zu können. Dabei ist mir sehr deutlich aufgefallen, dass das Klappern bei mir viel leiser ist. (sogar bei der Student!) Was machst Du da(?) - oder liegt das an den Knöpfen(?) - ich habe nur "Streifen"... :cool:

Ergo: Da stimmt was nicht - aber das hatten wir ja schon oben mehrfach bemerkt...

VLG
Accord
 
Hallo nochmal,

es gibt einige Instrumente im Freundeskreis, bei denen das viel besser geht! Auch das 8000 Euro Teil ist in dem Zusammenhang ganz ok. Deshalb ist es ja mit dem beklagten so frustrierend!
Das Klappern wäre mit etwas Mühe schon vermeidar und stört mich eigentlich kaum, denn das beeinträchtigt ja den Ausdruck nicht. Aber die schlechte Ansprache killt jede Motivation und ruft sogar Agressionen hervor. Es fühlt sich an, als müßte man heiser und ohne Zähne ein Lied singen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden.
Liebe Grüße
 
Hallo,

also wenn ich diese Diskussion so verfolge, dann wird mir ganz bang. Eigentlich wollte ich mir mittelfristig nochmal ein zweites Akkordeon zulegen. Aber nach Euren Erlebnissen und Berichten habe ich den Eindruck, dass es beim Neukauf fast reine Glückssache ist, ein gutes Instrument zu erwischen. Ich habe eine Morino (ohne a-mano-Stimmplatten) und habe den Anspruch, bei einem zweiten Instrument noch etwas bessere Qualität zu bekommen. Ich bin auch bereit, etwas Geld in die Hand zu nehmen. Aber nach jetzigem Stand bin ich total verunsichert.

Wenn ich richtig verstanden habe, gibt es beim Neukauf folgende Risiken

1. Qualitätsschwankung: wenn das Instrument für mich bestellt oder gar nach meinen Wünschen gebaut wird, muss ich es nehmen. Objektive Kriterien für Mängel in der Ansprache gibt es wohl nicht. Und selbst wenn es das gäbe, müsste der Händler erst nach mehreren erfolglosen Anläufen der Nachbesserung einer Rücknahme des Instruments zustimmen.
2. A-mano-Stimmplatten sind keine Garantie für bessere, gleichmäßigere Ansprache. Man kann die Hoffnung haben, dass sich der Stimmer bei den a-mano-Platten größere Mühe gegeben hat als bei den einfacheren Stimmplatten - das ist aber nur eine Hoffnung. Was außer dem höheren Preis ist eigentlich bei den a-mano-Stimmplatten wirklich garantiert? Dass sie a-mano sind, aber sonst?
3. Wenn das Instrument vorrätig ist und vor dem Kauf ausprobiert werden kann, dann kann man die Qualität abschätzen. Wirklich beurteilen kann man sie nur beim intensiven Spiel im stillen Kämmerlein, und dabei könnte ein anderer Eindruck entstehen als im Ladengeschäft. Wenn der Test beim Händler schon nicht zufriedenstellend ist, dann gibt es ja immer noch das Argument, dass das Instrument erst einmal eingespielt werden muss. Wenn das Einspielen aber keine Besserung bringt, dann habe ich eben Pech gehabt.
4. Falls das Instrument nicht von vornherein gut spielt, bin ich höchstwahrscheinlich darauf angewiesen, dass ein Instrumentenbauer in mehreren Iterationsschleifen eine Verbesserung herbeizuführen versucht. Es bleiben aber nur Versuche. Welcher Instrumentenbauer macht das zu welchem Preis? Der Verkäufer wird den Aufwand für Garantienachbesserungen begrenzen wollen - was ich auch nachvollziehen kann.

Wie komme ich aus dem Dilemma?

- Versandhandel geht schon mal gar nicht.

- Ich kaufe keinesfalls im Ausland, z.B. Italien, sonst werde ich vielleicht zum Garantiefallreisenden.

- Ich verkneife mir den Wunsch nach irgendeinem Edelinstrument, das es nur als Neuware gibt. Es sei denn, der Händler hat das Instrument zum ausgiebigen Probespielen vorrätig oder bestellt es ohne Abnahmeverpflichtung.

- Ich suche nach einem erstklassigen und eingespielten Gebrauchtinstrument. Das wird schwer, denn auf dem Gebrauchtmarkt gibt es in der fraglichen Qualitätsstufe fast nur Morinos - und eine solche habe ich ja.

Viele Grüße

morino47
 
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Besser kann man es kaum zusammenfassen!

Bleibt nur die etwas esoterische klingende Feststellung, dass Instrument und Spieler einander finden.
D.h. manchen Spielern sind bestimmte Sachen sehr wichtig und andere garnicht. Für den einen kommt ein Instrument vielleicht nicht in Frage, für einen anderen kann es trotzdem gut passen. Diese Behauptung ist ja nicht grundsätzlich falsch. Trotzdem sollte man sich keine Mängel unterjubeln lassen, blos weil das bei anderen Instrumenten vielleicht genau so ist und es andere Kunden vielleicht nicht stört.
 
Wie komme ich aus dem Dilemma?

- Versandhandel geht schon mal gar nicht.
- Ich kaufe keinesfalls im Ausland, z.B. Italien, sonst werde ich vielleicht zum Garantiefallreisenden.
- Ich verkneife mir den Wunsch nach irgendeinem Edelinstrument, das es nur als Neuware gibt. Es sei denn, der Händler hat das Instrument zum ausgiebigen Probespielen vorrätig oder bestellt es ohne Abnahmeverpflichtung.
- Ich suche nach einem erstklassigen und eingespielten Gebrauchtinstrument. Das wird schwer, denn auf dem Gebrauchtmarkt gibt es in der fraglichen Qualitätsstufe fast nur Morinos - und eine solche habe ich ja.

Viele Grüße

morino47

Hallo morino47,

man kann auch Glück haben (so wie ich es hatte) und einen vertrauenswürdigen echten Akkordeon-Fachmann finden, der ein gebrauchtes und/oder neues Instrument erst dann ausliefert, wenn es wirklich seinen Preis wert ist und selbst nach seinen eigenen sehr hohen Maßstäben das leistet, was es leisten soll.

Ich hatte sogar 3x das Glück solche Instrumente zu bekommen, jedoch immer (2x davon zufällig!) beim gleichen Verkäufer.
Hier soll es solche seltenen Exemplare ja auch geben... (*Akkordeon-Fachleute sind gemeint*)

Was Klangbutter schreibt bzgl. der Ansprache und der Aggression kann ich auch nachvollziehen. Ich habe deswegen das Akkordeonspielen vor vielen Jahren komplett für fast 10 Jahre wegen eben dieser Problematik (und in Ermangelung finanzieller Mittel für ein anständiges Instrument) aufgegeben.

VLG
Accord
 
Es liegt nunmal daran, welche Qualitätsanforderungen der Hersteller an seine Instrumente anlegt, dann auch, welche der Händler anlegt, da er die Instrumente ja vertreibt. Man kann auch weiterhin neue Instrumente kaufen, sollte aber die Möglichkeit des Testens vor dem Kauf nutzen um zu sehen, ob das Instrument den eigenen Vorstellungen entspricht.

Viele Grüße

Ippenstein
 
Kurzes aber wichtiges Update:
Der Hersteller nimmt das Akkordeon nicht zurück.
Begründung: Er hat schon Ersatzteile im Wert von 800 Euro geliefert und die Servicereparatur wurde nicht berechnet.
Für eine Rücknahme wäre schon zu viel Zeit verstrichen. (Abholung war vor 16 Monaten, Garantie ist 24 Monate)

Außerdem gibt es für mich die Empfehlung, privat zu verkaufen und bei meinem digitalen zu bleiben.
Und folgenden Hinweis: Akkordeons sind akustische Instrumente, da wird es immer Kompromisse geben müssen.

Ich werde dem Rat wohl irgendwann folgen müssen. Vorher versuche ich aber doch noch, es irgendwie privat zu verbessern. Denn an sich ist das ein Klang und ein Format, das ich sehr mag.
 
Hallo Klangbutter,

wenn ich (ohne Jurist zu sein) Deinen Fall mal von der formalen Seite betrachten möchte, dann sind die bei Deinem Instrument vorgenommene/n sog. Servicereparatur/en und die Teile Nachbesserungen an einer ursprünglich nicht korrekt gelieferten Ware - jedenfalls habe ich Deine obigen Beiträge so verstanden, dass das betreffende Akkordeon schon von vornherein nicht richtig funktioniert hat. Diese sog. Serviceleistungen sind keine Garantieleistungen. Garantieleistungen wären es erst dann, wenn im Nachhinein innerhalb der 24-Monatefrist Mängel aufgetreten wären. Wenn mehrfache Nachbesserungen erfolglos sind, dann hat der Kunde ein Recht auf ein neues anderes Produkt derselben oder ähnlichen Machart oder auf Wandlung, d.h. der Kauf wird rückgängig gemacht mit Ware zurück und Geld zurück. Welche Frist für die Geltendmachung des Produkttauschs oder der Wandlung angemessen ist, hängt wahrscheinlich vom Produkt und den vorherigen Nachbesserungsbemühungen ab. 16 Monate erscheinen mir allerdings etwas lange.

Wenn man Nachbesserungen und evt. auch Gerät zurück/ Wandlung sich offenhalten möchte, dann muss man, je nach Händler, wahrscheinlich schon von Beginn an sehr entschieden auftreten. Am ehesten gelingt so eine Aktion, wenn man Defekte schon im Laden reklamieren kann und das Gerät erst gar nicht mit nach Hause nimmt. Jedenfalls sollte man bei den geringsten Zweifeln das Gerät nur unter Vorbehalt mitnehmen - was auf der Rechnung oder sonstwo zu dokumentieren wäre. Aber welcher Musiker ist schon ein so harter Knochen.

Jedenfalls finde ich den Hinweis des Verkäufers, dass Du das Gerät bei Nichtgefallen schließlich privat verkaufen kannst, schon sehr dreist. Also mich würde in den Laden nichts mehr ziehen.

Dass Du Händler und Fabrikat des fraglichen Akkordeons nicht im Forum öffentlich machst, ehrt Dich sehr. Mich würde eine solche Info aber schon interessieren, vielleicht schreibst Du mir eine PN.

Viele Grüße

morino47
 
... Nachbesserungen an einer ursprünglich nicht korrekt gelieferten Ware - jedenfalls habe ich Deine obigen Beiträge so verstanden, dass das betreffende Akkordeon schon von vornherein nicht richtig funktioniert hat...

So ist es. Ich war im Geschäft schon maßlos enttäuscht und gab das auch zu verstehen. Allerdings war immer wieder davon die Rede, dass das völlig normal sei, man muß das Instrument natürlich erst einspielen, es war bei Superstar XYZ anfangs ganz genauso. Nach dem Einspielen nach einigen Monaten gibt es auf jeden Fall die große Durchsicht - da wird alles nochmal nachgestellt und auf meine Wünsche eingegangen bla blablabla...
Was willst Du da sagen? Ich traue Dir nicht? Ich weiß es besser? Das Ding ist Schrott? ... Immer im Hinterkopf, dass man bereits eine große Summe angezahlt und den Weg ins Ausland (mit Auto wohlgemerkt) bereits hinter sich hat.

Mal abgesehen davon, dass der Converter irgendwann auch mal klemmte und ein echter Garantiefall vorlag, der in Deutschland gemacht werden konnte und auch ordnungsgemäß bezahlt wurde.

Welche Frist für die Geltendmachung des Produkttauschs oder der Wandlung angemessen ist, hängt wahrscheinlich vom Produkt und den vorherigen Nachbesserungsbemühungen ab. 16 Monate erscheinen mir allerdings etwas lange.

Stimmt, ich hätte es von Anfang an nicht nehmen dürfen. Aber wie verfährt man dann mit der Anzahlung? Wie begegnet man dem Argument, dass es ja "speziell für Dich gebaut wurde und so in der Art an niemanden sonst verkauft werden kann"?

Jedenfalls sollte man bei den geringsten Zweifeln das Gerät nur unter Vorbehalt mitnehmen - was auf der Rechnung oder sonstwo zu dokumentieren wäre. Aber welcher Musiker ist schon ein so harter Knochen.

So ähnlich sind wir ja verblieben. Wir hatten es blos nicht notiert und es gab auch kein offenes Zugeständnis, dass es die Möglichkeit der Rückgabe überhaupt gibt. Und ehrlich gesagt, ich will das Instrument ja auch haben. Es ist ein super Modell, aber nicht in so schlechter Qualität! Es gab ein Messeinstrument, das sehr sehr gut war, aber nicht verkäuflich. Die Instrumente beim Hersteller (ich testete einige aus dem Regal) waren alle in etwa so schlecht wie meins.
 
Hallo Klangbutter,

hinterher ist natürlich jeder Rat wohlfeil. Aber jeder Schaden hat auch eine gute Seite, man wird nämlich nur klüger dadurch.

Wie begegnet man dem Argument, dass es ja "speziell für Dich gebaut wurde und so in der Art an niemanden sonst verkauft werden kann"?

Weiter oben habe ich Deinen Fall schon (theoretisch) vorweggenommen, nämlich Kauf im Ausland (das schließe ich aus Deinem Post) und Anfertigung auf Kundenwunsch. Beides sind Risikofaktoren beim Kauf, die bei Dir jetzt beide zugeschlagen haben. Deine Erfahrung bestärkt mich, keines von Beiden zu tun: wenn schon eine ausländische Edelquetsche, dann nur über einen deutschen Händler und niemals direkt, damit wir gut miteinender kommunizieren können und es mit deutschem Recht zu tun haben. Und wenn ich das Instrument abnehmen muss - also ein Abnahmevorbehalt sich bei der Bestellung nicht durchsetzen lässt, dann lasse ich die Finger davon - auch wenn die evt. Sonderanfertigung eine noch so lockende Jungfrau ist.

Vielleicht kannst Du ja im Guten versuchen herauszufinden, wie sie das von Dir ausprobierte Messeexemplar so gut hingekriegt haben. Das würde vielleicht weiterhelfen.

Viele Grüße

morino47
 
Wenn man die Lehre daraus zieht, steht man aber ohne Instrument da.

Um ein Instrument zu kaufen, braucht man Vertrauen.
Die ganze Messe beruht auf Bestellung und nicht auf Direktmitnahme. Wenn man bei der Messe den Vertretern Qualitätsschwankungen unterstellt, ist das Vertrauen sowieso schon zerstört. Das wird auf keinen Fall zugegeben! Bestenfalls redet man mit Engelszungen von der durchweg hohen Qualität sowie der Endkontrolle und zeigt Dir zahllose gute Beispiele auf. Schlimmstenfalls verliert der Vertreter das Interesse an Dir und wendet sich dem nächsten zu. Du kannst nur bestellen, wenn Du vertraust und dies auch offen zeigst, unter anderem auch mit Deiner Unterschrift und Anzahlung. Ohne diese zumindest äußerliche Zustimmung (Vertrauensvorschuss) kommt ja kein Vertrag zustande.
 

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