• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Urheberrechtsschutz bei euren Eigenkompositionen?

  • Ersteller Strato Incendus
  • Erstellt am
Strato Incendus
Strato Incendus
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
16.11.24
Registriert
31.07.12
Beiträge
779
Kekse
1.697
Hi zusammen,

ich hoffe, das ist jetzt der richtige Bereich dafür.

Vielleicht ist das jetzt ja auch 'ne dumme Frage, aber wie stellt ihr eigentlich sicher, dass, wenn ihr hier bei den User-Veröffentlichungen eigene Sachen hochladet, sich niemand anders, der die herunterlädt, damit davon macht und sie als seine eigenen Schöpfungen bezeichnet? Sie z. B. auf seinem eigenen YouTube-Kanal hochlädt oder im Zweifel sogar, wenn er die Mittel dazu hat, ins nächste Studio marschiert und selbst eine Version davon aufnimmt?

Das wäre irgendwie so eine meiner Albtraumvorstellungen bzw. Urängste, die mich bisher immer davon abgehalten hat, MP3s, die mir ernsthaft wichtig waren, in irgendwelche Foren zu stellen.

So, wie ich das verstanden habe, können hier in den Bereich ja nur Mitglieder rein, ein gewisses Vertrauen sollte da bestehen, aber so schwer ist die Anmeldung für jemand Wildfremden nun auch nicht. Ich gehe nicht davon aus, dass ihr alle eure Songs bei der GEMA anmeldet, ehe ihr sie hochladet, oder nicht? ^^

Stellt euch vor, da hat man diesen einen Song, hinter dem man voll und ganz steht, und deshalb lädt man ihn hoch, um ihn der Community zu zeigen. Und dann gibt's da den einen anderen, dem das Stück ein bisschen zu gut gefällt... ;)
 
Eigenschaft
 
Ich denke, das ist eine etwas theoretische Betrachtung, die in Realität kaum vor kommen wird. Anschonsten ist aber grundsätzlich geistiges Eigentum dadurch begründet wer es entwickelt hat. Wie das mit einer "Patentierung" von eigenen Musikstücken ist weiß ich nicht, aber da man schon verklagt werden kann wenn man ein Marmeladenbrot-Foto aus dem Netz verwendet -wo ich mir nicht vorstellen kann, dass jeder Foto als "Eigenes" angemeldet wird- hat man schon alleine durch eine Veröffentlichung in einem Forum sogar noch einen Schutz, da man den Zeitpunkt der Veröffentlichung klar dokumentieren kann. Aber,
1. Wenn das was hier veröffentlicht wurde und später als "Hit" herauskommt, kann man das ja wie gesagt relativ leicht belegen an hand des Datums des Postings. Wenn dann da wirklich geklaut wurde, kann das für den Interpreten schnell zu einem Fiasko für seinen Ruf werden. Weil bei Promis, wartet die Presse nur auf so einen Skandal.
2. Ohne den Leuten hier zu nahe treten zu wollen, aber 90% dessen was hier vorgestellt wird sind Coverversionen, Experimente oder Song-Entwürfe, die selbst wiederum viele Inspirationen anderer Musiker enthalten. Wenn sich jemand anderes davon wiederum inspirieren lässt und Ideen daraus aufnimmt wird es schwer, das als eigene Geistiges Eigentum zu erklären und die Arbeit einen eigenständigen "richtigen" Song daraus zumachen wäre ja noch zu tun.

3. ...und da kann ich nur für mich sprechen... sollte jemand -rein hypothetisch- ein Stück, was ich komponiert und hier eingestellt habe, "klauen" und einen Hit daraus machen, so erleide ich keinen realen Verlust dadurch, denn ich werde meine Songs nicht versuchen selber zu vermarkten. Sprich mir wäre das egal bzw. würde ich mich wahrscheinlich sogar freuen mal etwas im Radio zu hören was im Grunde von mir ist. Wegen 1. und 2. wird das jedoch wohl kaum jemals der Fall sein.

Dennoch ist es natürlich immer sehr sehr wichtig sich genau zu überlegen und sich die Konsequenzen klar zu machen, wenn man etwas ins Internet stellt!!
 
Danke für die Antwort, InTune!
Ich habe auch wirklich nur von vollständigen Songs gesprochen, an denen man selbst auch nichts mehr verändern will, weil man mit ihnen so zufrieden ist, wie sie sind und man sie quasi nur "vorstellt" - also im Prinzip genau das, was du bei Punkt 3 beschreibst. Hut ab, wenn du sagen kannst, du wärst darüber erhaben und würdest dich damit begnügen, zu wissen, dass es im Grunde dein Song ist, wenn dieser Worst Case wirklich mal eintreten würde. Aber sollte so ein Song es wirklich ins Radio schaffen, muss man damit rechnen: Kein anderer Mensch glaubt einem dann, wenn man behauptet: "Das war eigentlich von mir!"

Was Song-Parts angeht: Bestimmte Melodiebögen, textl. Formulierungen und vor allem natürlich Akkordfolgen kann man nun einmal nicht schützen lassen, das ist mir klar. Gerade bei letzterem Punkt ist ja so vieles schon derart ausgelutscht (so Sachen wie Am, F, C, G), dass man gar nicht mehr sagen kann, wer da ursprünglich mal von wem geklaut hat. Das ist ja auch ok, alle Komponisten kochen schließlich und endlich auch nur mit Wasser.

Aber so ein ganzer Song ist schon was anderes, wenn der tatsächlich geklaut wird. ;) Zumal ich auch nicht weiß, wie die Regelungen der GEMA sind, wenn man ein bestimmtes Lied tatsächlich später mal anmelden will. Vielleicht gibt's da Stress, wenn man es vorher schonmal irgendwo als Aufnahme veröffentlicht hat.

Ich frage nur nach, da ja gerade im Vocals-Forum das Hochladen von eigenen Aufnahmen durchaus sinnvoll ist. Wenn du aber sagst, der Großteil davon sind sowieso Coverversionen (konnte ich ja nicht so klar schätzen, bin ja noch nicht so lange hier ^^), tut's das zur Beurteilung technischer Dinge sicherlich auch schonmal. Ich kann mir dann ja später immer noch überlegen, ob ich das (wenn auch wahrscheinlich nur hypothetische) Risiko mit meinen eigenen Songs eingehen will oder nicht.

Vielen Dank, dass du diese Frage ernst genommen und sie nicht etwa als "größenwahnsinnige, realitätsferne Überlegung" oder dergleichen abgetan hast! ;)
 
wer angst davor hat, dass jemand seine musik "klauen" könnte, sollte sie unbedingt für sich behalten und darf sie auf keinen fall veröffentlichen! das ist das schlimmste was man in diesem fall tun kann!

allen anderen sei gesagt, dass werke automatisch ab schöpfung durch das urheberrecht geschützt sind. die GEMA bietet ebenso wenig schutz wie sonst irgend eine organisation. der urheberrechtliche schutz ist alles, und das ist eine menge!

wenn es um die frage des beweises der urheberschaft geht, dann empfehle ich folgenden thread: https://www.musiker-board.de/musikb...45-tutorial-wie-schuetze-ich-meine-songs.html

wer bei der GEMA mitglied ist darf seine werke hier übrigens generell nicht hochladen. da man durch die GEMA-mitgliedschaft in den meisten fällen auch die wahrnehmung seiner internet-nutzungsrechte an die GEMA abgegeben hat, müsste der boardbetreiber bei der GEMA die erfordernlichen rechte einholen; und bevor der tag kommt, an dem der boardbetreiber an die GEMA geld überweist, bieten metallica ihr neues album gratis zum download an... ;-)
 
Dankeschön, ambee, hilfreicher Link, werde ich mir morgen mal in aller Ruhe durchlesen.
 
ambee:
Es gibt bei der GEMA aber auch die Möglichkeit, anzugeben, dass man nur gewisse Bereiche durch die GEMA schützen lässt und man sich um Andere wie eben hier das Internet selbst kümmert.
Wenn ich mich recht erinnere, muss das aber extra angegeben werden, kommt also nicht sehr häufig vor.
(Quelle: Interview von Klaus Kauker mit der GEMA)
 
richtig, deshalb meine formulierung "in den meisten fällen", in den meisten fällen (ich schätze mal 99,9%) werden einzelne nutzungsrechte nicht von der wahrnehmung ausgenommen (auch wenn ich das gerade bei den internet-nutzungsrechten wärmstens empfehlen würde), weshalb man davon ausgehen muss, dass die nutzungsrechte auch im internet von der GEMA wahrgenommen werden.

aber auch hier gilt: die GEMA schützt nicht, die kümmert sich nur um inkasso und rechteeinräumung
 
Danke für die Antwort, InTune!
Ich habe auch wirklich nur von vollständigen Songs gesprochen, an denen man selbst auch nichts mehr verändern will, weil man mit ihnen so zufrieden ist, wie sie sind und man sie quasi nur "vorstellt" - also im Prinzip genau das, was du bei Punkt 3 beschreibst. Hut ab, wenn du sagen kannst, du wärst darüber erhaben und würdest dich damit begnügen, zu wissen, dass es im Grunde dein Song ist, wenn dieser Worst Case wirklich mal eintreten würde. Aber sollte so ein Song es wirklich ins Radio schaffen, muss man damit rechnen: Kein anderer Mensch glaubt einem dann, wenn man behauptet: "Das war eigentlich von mir!"

Das ist eben eine sehr individuelle Sache, die nur auf mich persönlich gilt. Ich bin auf der einen Seite so realistisch, dass das was ich hier zum Besten gebe wohl nicht das Potential hat ins Radio zu kommen. Wenn es dennoch so sein sollte, dann wäre das reiner Zufall und ich hätte wie gesagt keinen Schaden dadurch. Mir wäre aber eine breite Anerkennung dafür auch nicht wichtig. Aber genau das habe ich mir auch überlegt, bevor ich etwas veröffentliche. Ich nehme die verschwindend kleine Möglichkeit, dass das passieren könnte wissentlich in Kauf, und werde mich dann nicht ärgern, wenn es tatsächlich eintreten würde.

(Die Geschichte mit den 90% Cover-Versionen... gilt natürlich für das Forum insgesamt, wo auch viel bei den Hörproben gepostert wird. Hier im User-Veröffentlichungsboard sieht das natürlich etwas anders aus und hier sind eher die übrigen 10% zu finden. Aber wenn man sich da so durchhört, dann sind sich die Künstler, die ernsthaft Erfolg mit ihrer Musik haben wollen, IMO der Gefahren einer Netzveröffentlichung durchaus bewust und halten sich da auch entsprechend zurück.)
 
Es passiert nichts Schlimmes, solange Du beweisen kannst, dass Du den Song vorher hattest. Bei meinen alten Bands war das bisher so, dass wir die Songs vor ihrer Öffentlichkeit schon eine kleine Ewigkeit live gespielt haben. Da gäbe es also genug Zeugen aus dem Publikum.

Für einen Amateur-Musiker wäre es finanziell eine Supersache, wenn ein Song geklaut und zum Hit wird. Dann klagt man hinterher auf angemessene Beteiligung, die einem laut Urheberrechtsgesetz zusteht und kriegt die Promotion.

Labels oder Plattenfirmen werden übrigens ganz sicher nicht klauen, weil sie doch lieber die Chance wahrnehmen, den kreativen Künstlern, den sie da gerade entdeckt haben, unter Vertrag zu nehmen, damit er ihnen nicht nur den einen Hit, sondern gleich noch ein paar mehr hinterher liefert. Wen sie meinen, DEN Song gefunden zu haben, warum sollten sie es sich mit dem Komponisten verscherzen?
 
Man kann übrigens unter Umständen GAR NICHT vermeiden, dass irgendjemand anderes den Song aufnimmt und veröffentlicht. Das UrhG, das von vielen Seiten ja immer als viel zu restriktiv und "kulturbehindernd" bezeichnet wird, sieht eine sog. "Zwangslizenz" vor:

§ 42a Zwangslizenz zur Herstellung von Tonträgern

(1) Ist einem Hersteller von Tonträgern ein Nutzungsrecht an einem Werk der Musik eingeräumt worden mit dem Inhalt, das Werk zu gewerblichen Zwecken auf Tonträger zu übertragen und diese zu vervielfältigen und zu verbreiten, so ist der Urheber verpflichtet, jedem anderen Hersteller von Tonträgern, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes seine Hauptniederlassung oder seinen Wohnsitz hat, nach Erscheinen des Werkes gleichfalls ein Nutzungsrecht mit diesem Inhalt zu angemessenen Bedingungen einzuräumen; dies gilt nicht, wenn das bezeichnete Nutzungsrecht erlaubterweise von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen wird oder wenn das Werk der Überzeugung des Urhebers nicht mehr entspricht, ihm deshalb die Verwertung des Werkes nicht mehr zugemutet werden kann und er ein etwa bestehendes Nutzungsrecht aus diesem Grunde zurückgerufen hat. § 63 ist entsprechend anzuwenden. Der Urheber ist nicht verpflichtet, die Benutzung des Werkes zur Herstellung eines Filmes zu gestatten.

Nun stammt das noch aus einer Zeit, wo es nur relativ wenige Tonträgerhersteller gab (1910!). Inwiefern heute jeder Musiker, der selbst aufnimmt und veröffentlicht, was ja heute den Regelfall darstellt, Tonträgerhersteller in diesem Sinne ist, wage ich nicht zu beurteilen, tendiere aber eher zu einem Ja. Ich wüßte aber nicht, daß diese Frage schon die Gerichte beschäftigt hätte. Deshalb sind da natürlich viele Fragen offen, aber wer heute Bedenken wie der OP hegt und auf keinen Fall - auch nicht gegen Vergütung - möchte, daß seine Werke von anderen verwertet werden, dem kann diese Regelung u.U. ganz schön in die Quere kommen.
 
Also da wir grundsätzlich erst Sachen öffentlich zur Verfügung stellen, nachdem sie auf Album gebannt und im Handel sind, stellt sich bei uns das Problem nicht.

Aber für Hobbymusiker, die die Sachen nicht verkaufen wollen und einfach nur zeigen wollen, was sie so machen, sehe ich das Thema auch absolut pragmatisch. Bei Sachen, mit denen ich nicht auf den Markt will, bei denen ist es mir persönlich wirklich egal, was andere damit machen.

Bis zu einer Grenze:
Wenn jemand damit beginnt Geld zu machen, hört der Spass auf. Sprich den Song produziert und als seinen eigenen ausgibt.

Aber für diesen Fall hast du ja auch einiges in der Hand:
- Das Rohmaterial deiner Aufnahmen mit Timestamps der Erstellung an den Dateien.
- Zeugen, die bezeugen können, dass sie den Song dannunddann von dir gehört haben.
- Alle Stellen, an denen dus mal hochgeladen hast.

Was vielleicht noch ne Möglichkeit ist:
Die Songs einfach bei der GEMA anzumelden.
Wenn du ein Album produzierst und pressen lässt, musst du das machen, da ein Presswerk erst pressen darf, wenn die Stücke von der GEMA freigegeben wurden. Auch, wenn du kein GEMA Mitglied bist. Vielleicht machst dich da mal schlau und fragst mal, ob du deine Stücke bei der GEMA registrieren kannst, ohne Mitglied zu sein.

Dann sind die Songs wenigstens unter deinem Namen registriert, was im Falle des Falles vor Gericht sicher einiges an Gewicht hätte.

Es gibt bei der GEMA aber auch die Möglichkeit, anzugeben, dass man nur gewisse Bereiche durch die GEMA schützen lässt...
Schützen lässt man sich von der GEMA gar nichts ;)
Die GEMA ist leidiglich dafür verantwortlich, dass im Falle einer Vorführung deiner Stücke, Geld fließt. Das Urheberrecht oder grundsätzliche Verletzungen von diesem interessieren die GEMA überhaupt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Also da wir grundsätzlich erst Sachen öffentlich zur Verfügung stellen, nachdem sie auf Album gebannt und im Handel sind, stellt sich bei uns das Problem nicht.
Aber für diesen Fall hast du ja auch einiges in der Hand:
- Das Rohmaterial deiner Aufnahmen mit Timestamps der Erstellung an den Dateien.
- Zeugen, die bezeugen können, dass sie den Song dannunddann von dir gehört haben.

Timestamps kann man ganz einfach ändern, daher haben sie leider keinerlei Beweiskraft. Zeugen haben den Nachteil, dass sich leider auch für die Gegenseite Leute finden, die das garantiert von den anderen auch schon vorher gehört haben.

Wenn man paranoid ist kann man zwei Möglichkeiten nutzen, die ich aus der Softwarebranche kenne:
Als erstes macht man ein Paket, das die zu schützenden Inhalte enthält, in dem Fall möglichst nicht nur Songs sondern auch das Arrangement als Noten/PDF, evtl auch als Project Datei für die DAW, was auch immer. Man sollte auch dran denken, dass man die Probleme evtl erst 10 Jahre später hat (Formatprobleme beim Auslesen später), daher schaden Noten nicht. Erste Möglichkeit dann: man steckt das in einem Umschlag, versiegelt ihn so, dass Öffnen zwangsweise eine sichtbare Beschädigung bedeuten würde und schickt das ganze per Einschreiben (evtl. mit Identverfahren) an sich selbst. Den Umschlag legt man mit dem Einschreibenschein dann an einen sicheren Ort. Das ist nicht 100% niet- und nagelfest, sollte aber in den allermeisten Streitfällen eine so gute Position geben, dass eine rechtliche Auseinandersetzung unwahrscheinlich wird. Wenn einen die letzten paar Prozent Restrisiko stören kann man als Möglichkeit 2 das Ganze an einen Notar geben und bei ihm beurkunden oder sogar aufbewahren lassen. Das kostet dann aber ordentlich Geld.
 
Erste Möglichkeit dann: man steckt das in einem Umschlag, versiegelt ihn so, dass Öffnen zwangsweise eine sichtbare Beschädigung bedeuten würde und schickt das ganze per Einschreiben (evtl. mit Identverfahren) an sich selbst. Den Umschlag legt man mit dem Einschreibenschein dann an einen sicheren Ort. Das ist nicht 100% niet- und nagelfest, sollte aber in den allermeisten Streitfällen eine so gute Position geben, dass eine rechtliche Auseinandersetzung unwahrscheinlich wird.
leider nicht, siehe die diskussion im thread den ich oben verlinkt habe: https://www.musiker-board.de/musikb...45-tutorial-wie-schuetze-ich-meine-songs.html
umschläge können unverschlossen verschickt werden oder mit bestimmten methoden ohne beschädigung geöffnet werden. diese methode bringt einen umschlag in zusammenhang mit einem datum, sagt aber nichts über den inhalt aus.

die beste und günstigste methode ist, das material zu veröffentlichen und zu verbreiten, bei youtube hochladen, an blogs und magazine schicken, usw...
 
Also da wir grundsätzlich erst Sachen öffentlich zur Verfügung stellen, nachdem sie auf Album gebannt und im Handel sind, stellt sich bei uns das Problem nicht.

Spätestens dann greift aber mEn die Zwangslizenz!


Was vielleicht noch ne Möglichkeit ist:
Die Songs einfach bei der GEMA anzumelden.
Wenn du ein Album produzierst und pressen lässt, musst du das machen, da ein Presswerk erst pressen darf, wenn die Stücke von der GEMA freigegeben wurden. Auch, wenn du kein GEMA Mitglied bist. Vielleicht machst dich da mal schlau und fragst mal, ob du deine Stücke bei der GEMA registrieren kannst, ohne Mitglied zu sein.

Dann sind die Songs wenigstens unter deinem Namen registriert, was im Falle des Falles vor Gericht sicher einiges an Gewicht hätte.

Alles urbane Mythen, völlig falsch. Die sind allerdings stärker als alle Comic-Superhelden und Religionsstifter zusammen, von MB-Mods ganz zu schweigen. Ich strecke die Waffen und falle geschlagen auf die Knie.

Wenn man paranoid ist kann man zwei Möglichkeiten nutzen, die ich aus der Softwarebranche kenne:

Bitte nicht DIESE Diskussion. Ambee hat den entsprechenden Thread verlinkt. Mehr gibt's zu dem Thema nicht zu sagen.

Man muss drei Fälle auseinander halten, da geht jetzt hier wieder alles durcheinander:

Urheber will, dass sein Werke nach einer Veröffentlichung ÜBERHAUPT nicht von irgendwem anders verwendet werden. Potentielles Problem: Zwangslizenz.
Urheber will Urheberschaft NACHWEISEN können: Notar, Veröffentlichung, alles andere (v.a. der berüchtigte Umschlag an sich selbst) ist schlicht Unfug.
Urheber will sichergehen, dass er für die Verwertung durch andere seine angemessene Vergütung bekommt: Schutz gegeben durch UrhG. GEMA sehr hilfreich.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ich denke, es geht hier vor allem um den Punkt, im Streitfall nachweisen zu können, dass man selbst Urher ist.
Eben in dem Fall, wenn man das Zeug nicht veröffentlicht hat und auch nichts bei nem Notar hinterlegt hat. Diese beiden Fällt sind ja eigentlich klar.

Ich denke, in dem Fall ist JEDER Beweis gut, den man vor Gericht vorlegen kann. Umso mehr umso besser.
Denn dann wird das doch wahrscheinlich ne Indizienentscheidung des Gerichts und die gewinnt der, der glaubhafter rüberbringt, dass das Zeug von ihm stammt. Das ist allerdings nur ne Annahme meinerseits, kein wiedergegebener Fakt.

Wenn mir mein Zeug allerdings wirklich wichtig ist und ich auf keinen Fall ein Risiko eingehen möchte, dann ist es sehr ratsam, das Zeug zu veröffentlichen, sprich pressen lassen, bei der GEMA anmelden und das ganze Programm.
 
Ich denke, es geht hier vor allem um den Punkt, im Streitfall nachweisen zu können, dass man selbst Urher ist.
Eben in dem Fall, wenn man das Zeug nicht veröffentlicht hat und auch nichts bei nem Notar hinterlegt hat. Diese beiden Fällt sind ja eigentlich klar.

Ich frage mich dann nur immer eins: Wenn man schon so große Angst hat und sich lieber eine Niere klauen lässt, als einen Song, warum gibt man dann nicht die paar Euro für einen (Online-)Notar aus? Nein, anstatt die einfachste und sicherste Methode zu wählen, überbietet man sich in möglichst ausgefeilten und aufwendigen Unsinnigkeiten. Würden die Urheber bei ihrer Musik ähnliche Kreativität walten lassen, wie in der Methodenfindung zum sog. Prioritätsnachweis, würden sicher WIRKLICH schützenswerte Stück rauskommen. ;)
 
Die Frage ist mehr als berechtigt... Kann ich dir aber nciht beantworten, da es mich nicht betrifft...
 
Na jut, hab mich durch den alten Thread mal durchgewühlt, und das hat mir dann keine Ruhe gelassen, da mich das sehr interessiert. Ich hab eben beim Suchen im Netz eine Meinung eines Rechtsanwaltes gefunden, das ist ganz interessant. Sicher, er ist natürlich als RA dran interessiert, dass jemand bei ihm für Geld hinterlegt, aber ich denke die grundsätzliche Argumentation ist schon interessant:

[url]http://tinyurl.com/crlnn25[/URL]

edit: gah, was für eine besch...eidene URL. Ich habs daher mal über tinyurl verlinkt.
 
Meines Wissens nach gibt es so etwas wie den Zeugenbeweis (§§373-372a ZPO). Wenn man durch Zeugen beweisen kann, der Urheber eines Werkes zu sein, sollte das doch ausreichen. Man spielt den Kram seinen Freunden vor, die sollen sich dann ne Aktennotiz mit Datum machen und gut ist's.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben