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GEMA...pro/contra

Hallo Gema-Kundige,

Ich stehe mit meiner Amateur-Band vor einer CD-Veröffentlichung, alles eigene Songs. Zwei Bandmitglieder sind schon länger in der Gema und bitten die anderen beiden (darunter mich), die noch zweifeln, sich ebenfalls anzumelden. Ist es eh schon egal, weil die Songs ja nun bei der Gema aufgeführt sind? Ich rechne mit ca. sechs Auftritten pro Jahr und ein paar Plays im Internetradio, zahle dann wohl eher drauf.
Wenn ich gemafrei bleiben möchte, darf mein Name dann als Komponist nicht genannt werden?l

Entscheidend ist einfach nur, ob der oder die Komponist/en GEMA-Mitglied sind.

Auch wenn Du kein GEMA-Mitglied bist, aber trotzdem an der Komposition beteiligt bist, kann Dein Name von den Mit-Urhebern gemeldet werden, ohne dass Dir Nachteile entstehen. Sollte sogar so sein, damit es im Fall ein späteren GEMA-Mitgliedschaft zu keinen Nachteilen für Dich kommt.

Ganz allgemein noch der Hinweis, dass man bei einer GEMA-Mitgliedschaft auch bestimmte Scahen aus dem Wahrnehmungsvertrag einfach steichen kann. Zum Beispiel für physische Tonträger, so dass man für die eigene Pressung auch keine Gebühren zahlen muss oder die Online-Verwertung streichen, damit man unbeschwert seine Song im Internet verteilen kann.

Wenn allerdings die Mit-Urheber schon GEMA-Mitglied sind, ist das alles hinfällig, dann wir es ungleich komplizierte.,
 
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habe mich vor kurem auch mit diesem thema beschäftigt und bin auf die seite www.gameaudio.net gestossen. hier werden ja gemafreie songs angebote bzw. produziert. darf man die dann üerall nutzen, also gehören die komplett einem selbst?
 
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Klare Antwort ist NEIN.

Nur weil's GEMA-frei ist bedeutet das nicht, dass es frei von Urheberrechten ist.
 
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habe mich vor kurem auch mit diesem thema beschäftigt und bin auf die seite www.gameaudio.net gestossen. hier werden ja gemafreie songs angebote bzw. produziert. darf man die dann üerall nutzen, also gehören die komplett einem selbst?
hättest du dich weiter auf der seite umgesehen, wärst du auf den punkt "so funktioniert's" gestoßen, in dem genau beschrieben wird, wie songs dort lizenziert werden können. unter lizenztypen wird genau beschrieben, was man mit den songs anstellen darf, die man für sich lizenziert hat.

wie kybo es bereits erwähnt hat sind alle werke, deren urheber nicht länger tot sind als 70 jahre, urheberrechtlich geschützt. völlig unabhängig davon ob der urheber mitglied einer verwertungsgesellschaft ist oder nicht.
 
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...auch gilt unabhängig von der GEMA ein Anspruch auf angemessene Vergütung. Egal, wie billig das erstmal "verkauft" wird. Nicht wundern, wenn dann plötzlich ein Schreiben kommt mit ordentlichen Nachforderungen. Perfekte "Abzocker"-Masche, theoretisch, ich will da keinen Generalverdacht aussprechen.
 
wie kybo es bereits erwähnt hat sind alle werke, deren urheber nicht länger tot sind als 70 jahre, urheberrechtlich geschützt. völlig unabhängig davon ob der urheber mitglied einer verwertungsgesellschaft ist oder nicht.

Ist dann der Umkehrschluss zulässig, dass ein bestehendes Musikstück sozusagen automatisch zu gemafreier Musik wird, dessen Urheber länger als 70 Jahre tot ist, dass dabei das Urheber-Recht aber nicht verloren geht, sondern nur der Urheber-Schutz ?
Und zweitens, kann der Urheber-Schutz eines Urhebers, der länger als 70 Jahre tot ist, von einem anderen (z.B. Verlag) übernommen, z.B. aufgekauft werden, der dann sozusagen der neue "Urheber" und Nutzniesser ist, weil der dann das (dadurch erneuerte) Urheber-Recht besitzt ?
:confused:
Dies ganzen juristische Spitzfindigkeiten können einem regelrecht den Spass an der Musik verderben.:mad: Und das hat Folgen für die Equipment produzierende Industrie. :D

Gruss, Kond
 
Ist dann der Umkehrschluss zulässig, dass ein bestehendes Musikstück sozusagen automatisch zu gemafreier Musik wird, dessen Urheber länger als 70 Jahre tot ist, dass dabei das Urheber-Recht aber nicht verloren geht, sondern nur der Urheber-Schutz ?
Ich weiß jetzt nicht ganz, wo du den Unterschied zwischen Urheberrecht und Urheberschutz sieht. Ansonsonsten ist jedes Werk, das nicht mehr urheberrechtlich geschützt ist, natürlich auch gemafrei. Mozart ist über 70 Jahre tot. Daher ist sein Werk gemeinfrei. Jeder kann Mozart-Werke kopieren, vebreiten, öffentlich aufführen, und sonst was damit tun, wie er lustig ist, ohne dazu irgendjemanden zu fragen oder irgendjemanden zu bezahlen.

Und zweitens, kann der Urheber-Schutz eines Urhebers, der länger als 70 Jahre tot ist, von einem anderen (z.B. Verlag) übernommen, z.B. aufgekauft werden, der dann sozusagen der neue "Urheber" und Nutzniesser ist, weil der dann das (dadurch erneuerte) Urheber-Recht besitzt ?
Nein.

Dies ganzen juristische Spitzfindigkeiten können einem regelrecht den Spass an der Musik verderben.
In der Tat kennen sich viele beim Thema Urhebrrecht kaum aus (und verstoßen im Alltag ohne ohne es zu wissen oft dagegen) - letztlich ist das UrhG aber wohl viel einfacher als viele glauben. Es ist nämlich wohl viel radikaler und kompromissloser als viele denken.
 
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Und zweitens, kann der Urheber-Schutz eines Urhebers, der länger als 70 Jahre tot ist, von einem anderen (z.B. Verlag) übernommen, z.B. aufgekauft werden, der dann sozusagen der neue "Urheber" und Nutzniesser ist, weil der dann das (dadurch erneuerte) Urheber-Recht besitzt ?
übernommen werden können sie nicht, es besteht aber die möglichkeit auf bearbeitungen und arrangements von zB mozart ein neues urheberrecht zu erhalten. dieses gilt dann aber nur für diese neuen bearbeitungen oder arrangements, nicht für die ursprüngliche komposition. und auch diese verfallen wiederum nach 70 jahren.

daher dürfen aktuelle noten oder songbücher mit werken von komponisten, die länger als 70 jahre tot sind, nicht einfach kopiert werden. sonst würde ja auch kein verlag geld investieren um diese herstellen zu lassen.

Dies ganzen juristische Spitzfindigkeiten können einem regelrecht den Spass an der Musik verderben.
aus nutzer-sicht ja, wenn man aber mal auf der anderen, der urheber-seite sitzt, dann ist man froh dass diese dinge geregelt und festgeschrieben sind. und sie sind auch notwendig, um überhaupt wirtschaftliche rahmenbedingungen für den musikbereich schaffen zu können. gäbe es das nicht, würde wie oben erwähnt zB kein verlag geld in die hand nehmen wollen, um noten drucken zu lassen, die sie sowieso jeder kopieren darf.
 
Hallo Kollegen!

Danke für Eure Hinweise. :)


übernommen werden können sie nicht, es besteht aber die möglichkeit auf bearbeitungen und arrangements von zB mozart ein neues urheberrecht zu erhalten. dieses gilt dann aber nur für diese neuen bearbeitungen oder arrangements, nicht für die ursprüngliche komposition. und auch diese verfallen wiederum nach 70 jahren.

Bei den Klassikern wie Mozart usw. war mir das schon einigermassen klar. Aber nehmen wir mal "Klassiker", die noch nicht ganz so lange, aber auch schon über 70 Jahre im Musikerhimmel sind. Ich denke da u.a. konkret an den Bluesmann Robert Johnson (20er/30er Jahre), von dessen Liedern ich selbst auch einige spiele. Clapton hat ja ein ganzes Album mit seinen Songs gemacht. Das müsste dann auch unter die Gemafreiheit fallen, vorausgesetzt man spielt sein eigenes Arrangement. Richtig?!

Noch eine Form- Frage: Wenn man o.g. Songs ( Autor über 70 Jahre tot) im Programm hat, wie wird das in der Gema Song-Liste vermerkt ? Fällt das dann unter den Begriff "traditionell " ?


aus nutzer-sicht ja, wenn man aber mal auf der anderen, der urheber-seite sitzt, dann ist man froh dass diese dinge geregelt und festgeschrieben sind. und sie sind auch notwendig, um überhaupt wirtschaftliche rahmenbedingungen für den musikbereich schaffen zu können. gäbe es das nicht, würde wie oben erwähnt zB kein verlag geld in die hand nehmen wollen, um noten drucken zu lassen, die sie sowieso jeder kopieren darf.

Das ist schon richtig. Ich habe nichts gegen den Urheberschutz. Ich schreibe selbst auch hin und wieder einen Song. ;) Allerdings ist mir der Gema-Wasserkopf nicht ganz geheuer und zu undurchsichtig. War auch mal ein paar Jahre Mitglied und habe mich wieder verabschiedet.


Ein gutes neues Jahr wünscht Euch allen

Kond :hat:
 
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Ich denke da u.a. konkret an den Bluesmann Robert Johnson (20er/30er Jahre), von dessen Liedern ich selbst auch einige spiele. Clapton hat ja ein ganzes Album mit seinen Songs gemacht. Das müsste dann auch unter die Gemafreiheit fallen, vorausgesetzt man spielt sein eigenes Arrangement. Richtig?!
GEMA-frei ist es, wenn man das Werk in der originalgetreuen Form spielt, in der es der Original-Urheber verfasst hat, oder in einem eigenen davon abgewandelten Arrangement/Bearbeitung.
Nicht GEMA-frei ist es, wenn man es so spielt, wie es zB Clapton sich vermutlich arrangiert hat. (außer er hat es auch originalgetreu gespielt, davon gehe ich jetzt aber mal nicht aus)


Noch eine Form- Frage: Wenn man o.g. Songs ( Autor über 70 Jahre tot) im Programm hat, wie wird das in der Gema Song-Liste vermerkt ? Fällt das dann unter den Begriff "traditionell " ?
Da ich keine GEMA-Listen ausfülle kann ich das nicht mit letzter Gewissheit beantworten, aber ich würde es so vermerken. Sonst schauen die Bearbeiter bei der GEMA womöglich in ihre Datenbank, finden eine angemeldete Bearbeitung davon und rechnen das ab.


Das ist schon richtig. Ich habe nichts gegen den Urheberschutz. Ich schreibe selbst auch hin und wieder einen Song. ;) Allerdings ist mir der Gema-Wasserkopf nicht ganz geheuer und zu undurchsichtig. War auch mal ein paar Jahre Mitglied und habe mich wieder verabschiedet.
Das worüber wir hier reden sind die Regeln des Urheberrechtsgesetz, die GEMA tanzt auch nur nach diesen Spielregeln und kann sich nicht darüber hinwegsetzen.
 
Noch eine Form- Frage: Wenn man o.g. Songs ( Autor über 70 Jahre tot) im Programm hat, wie wird das in der Gema Song-Liste vermerkt ? Fällt das dann unter den Begriff "traditionell "?
Wenn man als Musiker/Urheber selber GEMA-Mitglied ist und ein urheberrechtlich freies Werk (Originalurheber länger als 70 Jahre tot) neu arrangiert, könnte man dieses Neu-Arrangement als "schutzfähige Bearbeitung" unter seinem eigenen Namen bei der GEMA registrieren lassen (mit Verweis auf das verwendete Originalwerk). Die bearbeitete Fassung kann denselben Songtitel wie das Original haben oder einen anderen, neuen Titel.

Der Originalkomponist würde bei dieser Werkanmeldung ebenfalls mit angegeben und der Arrangeur wird als "Bearbeiter" eingetragen. Die neu entstandene Bearbeitung erhält dann eine eigene Werknummer.

Wenn dieses neu arrangierte alte Werk dann bei Konzerten gespielt wird, kann man eben diese neue Werknummer in die GEMA Song-Liste (Musikfolge) eintragen und würde dann selber als GEMA-Mitglied eine Ausschüttung von der GEMA aus dem Aufführungsrecht erhalten. J

Viele Grüße und ein gutes Neues Jahr,
Alisa
 
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Nun, jeder Verein und jede Gesellschaft die es scheut Transparenz zu schaffen hat erfahrungsgemäß etwas zu verbergen, diese Vermutung meinerseits ist durchaus angemessen und solange die GEMA keine klaren und schlüssigen Zahlen auflegen kann und will muss sie sich diesen Verdacht gefallen lassen. Ich hab ja auch mein volles Urheberrecht und trotzdem geht die GEMA immer zuerst von einer Verletzung ihres Rechts aus.

Bei der GEMA sind die Einnahmestärksten Mitglieder auch gleichzeitig diejenigen die am meisten zu sagen haben. Bis heute gibt es keine per login zugänglichen Statistiken für die angemeldeten Künstler auf der man sehen kann was wann wo gespielt und "verwertet" wurde (und dies hat heute jede noch so kleine web 2.0/3.0 website) aber die GEMA ist ja nicht dazu gezwungen, weil sie , aus welchem Grund auch immer, den Aufwand scheut.


Das verlinkte pdf bezieht sich auf Mitglieder. Von klar auslesbaren Statistiken sehe ich dort trotzdem nichts. Und für heutige Standards ist das eher ein wenig sehr dürftig. Selbst der bei der GEMA so verhasste Herr Youtube kann klar die Anteile klickgenau (immerhin bis auf eine fehlerquote von ca. 100-300 klicks je nach viewcount-gesamtaufkommen) vergüten. Sollte doch wohl kein Problem für die GEMA sein. Ist es aber scheinbar.

Punkt ist, ich kommuniziere nicht mit der GEMA und sie sind gern eingeladen mir böse Briefe zu schreiben. Denn es gibt keine Ansprüche die durchsetzbar wären.

Niemand kann mich als Künstler zwingen meine eigenen Werke mit einer Organisation von der ich nichts halte zu registrieren oder anderweitig kommunikation zu erzwingen. Gesetz hin oder her, die künstlerische freie Entfaltung wird, und das ist immerhin Grundrecht, beeinträchtigt, denn alternativ würde ich eher aufhören musik zu machen als mich mit der GEMA rumzuärgern wegen Liedgut dass ich in jeweils monatelanger Schweißarbeit selbst geschrieben und produziert habe. ALLEINE. Ich zahl meine Steuern für meine Abverkäufe, ich verzichte sogar auf meine Tantieme, aber an solch einen Verein verkauf ich mich aus Prinzip nicht, egal auf wie viel Geld ich da verzichte. Denn dieser handelt nicht in meinem Interesse besonders was moderne digitale Vertriebswege und das streaming betrifft. Und dass man dabei eigentlich gar keine Wahl hat, ist weder zeitgemäß noch ethisch vertretbar. Immerhin gibt es Gesetze die das Urheber und Verbreitungsrecht abdecken die allerdings sowieso in keiner Weise durch die GEMA angewendet werden. Habe ich also urheberrechtlich kein bedenkliches Material handle ich auch nicht gesetzeswidrig.
Die GEMA mag vielleicht "legal" sein,
doch im Alltag macht sie die Musikkultur in Deutschland kaputt. Und als Künstler kann ich das nicht unterstützen mit gutem Gewissen.

Edit:
Zu GEMA-Vermutung:
Warum soll ich mir die Arbeit machen?
Das sollte der Job jener Verwertungsgesellschaft sein zu erarbeiten ob ein Verwertungsrechtsanspruch besteht.
Oder kommt der Chef vom Supermarkt zu dir wenndu über die Straße gehst und fragt dich ob du beweisen könnest dass dein Getränk schon bei ihm vergütet wurde?


Grüße vom "Stammtisch"
 
Grund: Zitat eingefügt, argumentation hinzugefügt
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Was die GEMA-Vermutung betrifft kann ich deinen Zorn verstehen, jedoch sollte er sich mehr gegen die Gesetze und Rechtsprechung richten. Die GEMA-Vermutung hat sich die Verwertungsgesellschaft nicht selbst ausgedacht, sondern sie basiert auf Gesetzen. Die GEMA wendet diese Gesetze nur an. Nicht die GEMA zwingt einen zu irgendwas, es sind die Gesetze. Genauso wie sie einem vorschreiben nicht bei Rot über Ampeln zu gehen oder seinen Müll nicht auf die Straße zu werfen.

Natürlich hat in Deutschland jeder die Freiheit sich nicht an Gesetze zu halten, muss aber mit entsprechenden Konsequenzen leben.
 
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Die GEMA ist eine Privatgesellschaft. Die sind genausowenig zur öffentlichen Transparenz verpflichtet, wie dein Bäcker an der Ecke. Hat der dir schonmal die Gehaltslisten seiner Mitarbeiter gezeigt?
Bei der GEMA sind die Einnahmestärksten Mitglieder auch gleichzeitig diejenigen die am meisten zu sagen haben.
Ja, wer denn sonst? Ist bei jeder anderen Firma auch so. Wer am meisten Anteile hat, hat am meisten zu sagen.
Ich zahl meine Steuern
Steuern haben mir Urheberrechtsabgaben nichts zu tun
aber an solch einen Verein verkauf ich mich aus Prinzip nicht,
hat das irgendwer von dir verlangt?
Oder kommt der Chef vom Supermarkt zu dir wenndu über die Straße gehst und fragt dich ob du beweisen könnest dass dein Getränk schon bei ihm vergütet wurde?
wenn du mit der Büchse inder Hand aus dem Laden läufst, wird er das tun
 
Oder kommt der Chef vom Supermarkt zu dir wenndu über die Straße gehst und fragt dich ob du beweisen könnest dass dein Getränk schon bei ihm vergütet wurde?
wenn du mit der Büchse inder Hand aus dem Laden läufst, wird er das tun
Vor allem wenn es der einzige Laden im ganzen Land ist, denn das ist die GEMA aktuell. Der Prozentsatz an Leuten, die ihren Saft selbst machen ist gegenüber den Leuten die den aus dem Laden trinken verschwindend gering. Daher sagt das Gesetz, dass der Ladenbetreiber die Vermutung haben darf, dass das Getränk aus seinem Laden stammt.
 
Die Diskussion über die GEMA und ihre Vor- und Nachteile ist echt müßig. Man sollte sich damit arrangieren und nicht immer nur die negativen Aspekte in den Vordergrund schieben.
Die GEMA macht es eben auch möglich, dass Künstler von ihrer Musik leben können, denn im Selbstverlag bedeutet das ab einer bestimmten Größe extrem viel Arbeit. Es gibt auch diverse Institutionen, die nur GEMA-Material verwenden, weil der Aufwand auf der anderen Seite auch enorm wäre, bei jedem Künstler eine Aufführungslizenz einzuholen.
 
Zum Thema:
Urteil des Landgerichts München stellt die Rechtswidrigkeit der GEMA-Sperrtafeln auf YouTube fest

siehe:
http://www.soundandrecording.de/stories/urteil-des-landgerichts-muenchen-stellt-die-rechtswidrigkeit-der-gema-sperrtafeln-auf-youtube-fest/?utm_source=soundrecording_weekly_nl&utm_campaign=Urteil_des_Landgerichts_München_stellt_die_Rechtswidrigkeit_der_GEMA_Sperrtafeln_auf_YouTube_fest_101015&utm_medium=email


Ich finde das ist ein äußerst interessantes Urteil und ein kleiner aber wichtiger Mosaikstein, Monopolen und Künstler/Urheber Abzocke zu begegnen.

Topo :cool:
 
Ohh ja, da hast du recht. Ich dachte es wäre die nächste Instanz gewesen, in der das Urteil gegen Youtube betätigt worden sei.......:redface:
Keine Ahnung, was da die Redakteure von S&R "geritten" hat.

Topo :cool:
 
Die Hölle ist zugefroren, es regnet Frösche und die Flüße führen Blut: die GEMA hat ihre oberste unumstößliche Regel gekippt - ES GIBT AUSNAHMEN

https://www.gema.de/musikurheber/online-services-fuer-gema-mitglieder/verguetungsfreie-lizenzen/

Konnten Urheber bisher nur Gratislizenzen für ihre Werke auf der eigenen Homepage erhalten, gibt es nun die Möglichkeit kostenloser Lizenzen für jegliche nicht-kommerzielle Verwertungs- und Nutzungsarten. Es bleibt zwar in der Praxis nach wie vor eine komplizierte Sache mit der Rechteeinholung (bin mal gespannt wie zahlreich das gemacht wird, das ist ein ganz schöner Aufwand für die Urheber und Verlage), die GEMA-Vermutung gibts natürlich trotzdem noch und die GEMA wird auch oft genug versuchen trotzdem abzurechnen, aber der Knoten ist zerschlagen und der Anfang ist gemacht.

hier auch noch eine Einschätzung inwiefern das zu CC kompatibel ist: https://netzpolitik.org/2016/gema-e...ompatibilitaet-mit-creative-commons-fraglich/

PS: Ausreden à la "alle Künstler haben gesagt ich darf ihre Musik kostenlos auf meiner Veranstaltung spielen" werden wohl eher nicht durchgehen ;)
 
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