Hi Massive303,
habe mich sehr über Deine Antwort zu meinem Beitrag gefreut. Ich bin auch nach wie vor gespannt, was mir die GVL schreiben wird ;-) Immerhin ist heute Freitag früh - und seit letzten Samstag sind also einige Tage vergangen. Und ich habe bis heute keine Antwort... Jedoch hatte ich auch niemals eine Hoffnung auf ein "Happy End" angedeutet. Ich habe einfach nur entsprechende Fragen gestellt. Jedenfalls hast Du auch Recht. Letztlich kann nur eine Massenklage (aber: ist diese eigentlich schon in Deutschland erlaubt? -Kenne Massenklagen eher aus Amerika...) eventuell dazu führen, die "Rechte" der Musiker durchzusetzen. Frage: Welche "Rechte" genau haben wir Musiker eigentlich genau gegenüber der GVL?
Einige neue Erkenntnisse habe ich mittlerweile insgesamt erworben. So z.B. hatte Uranus ja auf den DPM-Brief an die GVL in einem früheren Posting hingewiesen mit der Bemerkung, dieses Schreiben sei ein "K.O.-Schlag" gegenüber der GVL. War es leider nicht so ganz. Ich fand eine Antwort der GVL dazu:
PresseinformationPresseinformationPresseinformationPresseinformation
Berlin, 02. November 2011
Stellungnahme der GVL zum Schreiben des DStellungnahme der GVL zum Schreiben des DStellungnahme der GVL zum Schreiben des DStellungnahme der GVL zum Schreiben des DPMAPMAPMAPMA
Nach einem öffentlich gemachten Schreiben des Deutschen Patent- und
Markenamtes (DPMA) als Aufsichtsbehörde der deutschen Verwertungsge-
sellschaften sieht sich die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutz-
rechten mbH (GVL) veranlasst, wie folgt klarzustellen: Die Künstlerverteilung
2010 wird definitiv auf Grundlage des neuen nutzungsbasierten Verteilungs-
systems durchgeführt. Dies hat auch das DPMA ausdrücklich bestätigt. Die
vom GVL-Beirat am 01. November 2011 verabschiedeten Verteilungspläne
2010 haben somit Bestand.
"Im Dezember 2011 und Mitte 2012 erhalten jene Künstler ihre Vergütungen
aus der Künstlerverteilung 2010, die ihre Mitwirkungen an genutzten Produk-
tionen gemeldet haben", erklärt Dr. Tilo Gerlach, der für Künstler zuständige
Geschäftsführer der GVL. Mit dem in diesem Jahr eingeführten nutzungsba-
sierten Verteilungssystem für Künstler passt sich die GVL dem international
üblichen Standard an und bleibt wettbewerbsfähig für ihre Berechtigten.
Das bisherige honorarbasierte Verteilungssystem wurde auf Druck der EU-
Kommission eingestellt, um einen Austausch von Vergütungen mit ausländi-
schen Verwertungsgesellschaften zu erleichtern.
Die GVL bietet mit dem in diesem Jahr eingeführten Online-Portal
ARTSYS.GVL eines der modernsten Abrechnungssysteme weltweit. "Den-
noch arbeiten wir weiter intensiv und in enger Abstimmung mit DPMA und
den Künstlerverbänden daran, Registrierung und Mitwirkungsmeldungen
weiter zu vereinfachen", betont Gerlach. Die neuen Strukturen des nut-
zungsbasierten Verteilungssystems sind unter Einbeziehung aller maßgebli-
chen Verbände nach sorgfältiger Prüfung von Alternativen mit einem ho-
hen Kostenaufwand entwickelt worden.
Das DPMA hatte sich am 29. September 2011 mit umfangreichen kritischen
Anmerkungen zum Online-Portal ARTSYS.GVL an die GVL gewandt. Auslöser
war eine Beschwerde des Interessenverbandes Deutscher Schauspieler e.V.
(IDS) vom 14. Juli 2011. Der IDS ist mit seinen circa 150 Mitgliedern die zweit-
größte deutsche Schauspielervereinigung nach dem Bundesverband der
Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) mit etwa 2.000 Schauspielern. In seiner
Beschwerde wies der IDS auf einen angeblich zu hohen und komplizierten
Aufwand in der Bedienung von ARTSYS.GVL hin und monierte, dass Mitwir-
kungsmeldungen nur noch online abgegeben werden können. Hierzu stellt
die GVL klar:
- Die GVL ist als Treuhandgesellschaft verpflichtet, Vergütungen nur
an tatsächlich hierfür Berechtigte auszuzahlen. Das erfordert eine
gründliche Prüfung auf der Grundlage detaillierter und exakter Mit-
wirkungsmeldungen an Produktionen. Eine einheitliche Systematik
nach internationalen Standards wurde von der GVL durch die Onli-
ne-Datenbank ARTSYS.GVL geschaffen, die bereits am Markt ver-
fügbare Produktionsdaten enthält. Hierzu zählen leider nur in den
seltensten Fällen Angaben über die mitwirkenden Künstler. Bei den
hinterlegten Produktionen können die Künstler mit wenigen Klicks ih-
re Mitwirkung ergänzen.
- Künstler melden ihre Mitwirkungen direkt in ARTSYS.GVL oder mit ei-
nem offiziellen Papiermeldebogen der GVL. Die GVL ermöglicht
beide Arten der Mitwirkungsmeldung, empfiehlt jedoch die Online-
meldung, weil diese für den Künstler weniger Aufwand bedeutet
und auch hinsichtlich der einheitlichen Verknüpfung zu den eindeu-
tig identifizierten Produktionen der effizientere Weg ist. Denn die
häufig unvollständigen Angaben in den Papiermeldebögen lassen
eine eindeutige Zuordnung zu einer konkreten Produktion nur selten
zu.
Festzuhalten ist: Das neue nutzungsbasierte Verteilungssystem für Künstler ist
tragfähig und wird wie geplant bereits in der Künstlerverteilung 2010 von
der GVL eingesetzt. Etwaige Detailanpassungen erfolgen in enger Abstim-
mung mit dem DPMA für die dann folgende Künstlerverteilung 2011 im
kommenden Jahr. "Wir bedanken uns für die konstruktive Unterstützung
und das Vertrauen, mit der die Berechtigten uns im Jahr der Umstellung des
Verteilungssystems begleitet haben", erklären Gerlach und sein Geschäfts-
führerkollege Guido Evers.
Die GVL ist die Verwertungsgesellschaft für ausübende Künstler und Labels
in Deutschland. 1959 gegründet, vertrauen der GVL inzwischen weltweit
mehr als 130.000 Künstler sowie über 27.000 Labels ihre Rechte an und ma-
chen sie damit zur größten Verwertungsgesellschaft für Leistungsschutzrech-
te in Europa. Gleichberechtigte Gesellschafter sind die Deutsche Orches-
tervereinigung e.V. (DOV) und der Bundesverband Musikindustrie e.V.
(BVMI).
Kontakt:
Hendrik Gerstung
Leiter Kommunikation und PR
Tel.: +49 (0)30 - 48 483 - 880
E-Mail:
gerstung@gvl.de
Nun, ja - das dazu. Die GVL hat kurz und knapp geantwortet, dass sie trotz des kritischen Schreibens der DPMA nicht von ihrer Umstrukturierung und ihrem neuen Verteilungsmodus abzurücken gedenkt.
Ich habe aber noch etwas viel, viel Interessanteres durch weitere Recherchen in den letzten Tage heraus gefunden. Nämlich mir quasi meine eigene Frage auch damit beantworten können: Nämlich: WER steckt eigentlich dahinter? WER ist Nutznießer? Und: die Antwort jedoch hat mich keinesfalls auch nur ansatzweise überrascht, wie ich sie in meinem ersten Posting hier im Board auch ansatzweise vorweg genommen und vermutet hatte: Nämlich schlicht: Begehrlichkeiten aus dem Ausland... Nachfolgend Näheres:
Protokoll BFFS-Stammtisch Köln am 25. März 2011 - Thema GVL
Ort: Café Central, Jülicher Str. 1, 50674 Köln
Anwesend:
vom Vorstand: Julia Beerhold, Thomas Schmuckert, Heinrich Schafmeister,
von der GVL: Doréen Hillert (Leiterin Team AV), Burkhard Sehm (Justiziar), Uwe Lietzow (Technischer Support),
außerdem ca. 70 BFFS-Mitglieder/3 AgentenInnen/weitere Interessierte Nicht-BFFS-Mitglieder
1. Block: Systemwechsel bei der GVL: Warum? Und wie?
Thomas Schmuckert vom BFFS-Vorstand erklärte kurz die wichtigsten Veränderungen bei der GVL und warum diese nötig wurden.
Wie war es bisher:
der Großteil aller Gelder aus der Zweitverwertung wurde an deutsche Künstler ausgeschüttet, obwohl erhebliche Teile der in Deutschland gesendeten Produktionen ausländisch sind.(Anmerkung Kosto: WOHER kommt denn aber eigentlich der Großteil der ausgeschütteten Gelder? AUCH teilweise aus dem Ausland? Oder NUR aus Deutschland? - Das weiß ich leider nicht so ganz genau - vermute aber: fast zu 100 % NUR aus Deutschland... - und - was den "erheblichen Anteil" der ausländischen Produktionen, sie in Deutschland gesendet werden betrifft, so scheint es wohl so, dass da wohl so eine Art "Zwangs-Quote" besteht. Sprich, so viel, wie ich weiß - kann mich
die Höhe der Ausschüttung war honorarbezogen (sprich, je mehr man beim Dreh verdient hatte, umso höher war die Ausschüttung der GVL für einen)
Problem:
das System der GVL war international einzigartig, da in den allermeisten anderen Ländern sich die Höhe der Ausschüttung nicht nach dem Honorar, sondern nach der Nutzung richtet (d. h. nur was ausgestrahlt wird, wird auch vergütet.),
die Abrechnung der Zweitnutzungsrechte soll international vergleichbar werden,
ausländische Verwertungsgesellschaften legten bei der europäischen Kommission Beschwerde ein,
die amerikanische Musikindustrie bemerkte, dass ihren Künstlern hier Gelder entgingen und war kurz davor zu klagen.
Lösung:
die GVL versucht möglichst schnell ihr System umzustellen, auch, um eine Klage zu vermeiden, die sich über Jahre hätte hinziehen können und dazu geführt hätte, dass es jahrelang überhaupt keine Ausschüttung mehr gegeben hätte.
Der Abrechnungsmodus der GVL wird von honorarbezogen auf nutzungsbezogen umgestellt, um internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Vorteil:
zum einen scheint die nutzungsbezogene Abrechnung gerechter zu sein: Nur was wirklich verwertet wird, wird auch vergütet.
zum anderen ist es der GVL nun möglich, Interessen der deutschen Künstler auch international zu vertreten.
Fazit:
Die Umstellung der GVL geht sehr schnell und kommt für viele überraschend. Sie war aber dringend notwendig, da der GVL mehrere Prozesse drohten und der internationale Druck massiv war.
Vergleich vorher/nachher:
Bisher
- Nachweisbogen
- Vergütungsgrundlage: Entgelte/Gage
- Nachweis von Lizenzen, Honoraren, Gehälter
NEU
-
www.artsys.gvl.de
- Vergütungsgrundlage: tatsächliche Nutzung (muss gesendet worden sein!)
- Nachweis der Mitwirkung, ggf. Rolle, Funktion, Instrument, Drehtage, Takes
Burkhard Sehm, Justiziar der GVL, vertiefte den internationalen Kontext:
ein Großteil der in Deutschland genutzten Musikproduktionen und ein erheblicher Teil der genutzten audiovisuellen Produktionen sind ausländisches Repertoire,
aber nur ein Bruchteil des Verteilungsvolumens ging bisher ins Ausland. Daher wird dort seit langem eine Umstellung unseres Verteilungssystems gefordert.
Gleichzeitig konnte die GVL für GVL-Berechtigte keine Vergütungen aus dem Ausland generieren.
Um einen internationalen Informations- und Vergütungsaustausch zu ermöglichen, musste das GVL-Verteilungssystem international kompatibel umgestaltet werden.
Kompatibilität ist gegeben, wenn die konkrete Art der Mitwirkung an einer Produktion und ihre relevante Nutzung erfasst werden.
Grundlage für den Informationsaustausch wird geschaffen durch ARTSYS.GVL.
Weiterer Vorteil: Neben Zugriff auf Auslandsvergütungen werden auch Ausschüttungen für die Zweitverwertung von Wiederholungssendungen auch für Altproduktionen möglich.
Verschiedene Systeme im Ausland:
Frankreich: Wann man im Vor- oder Abspann erwähnt wird, bestimmt die Höhe der Ausschüttung > Problem: In Deutschland oft kein Vor- oder Abspann. Zudem wird in Frankreich nach der dramaturgischen Bedeutung und "Qualität" der Rolle geurteilt.
Schweiz: Allein die Mitwirkung in einer Produktion entscheidet, d. h. Hauptrolle und Nebenrolle bekommen die gleiche Ausschüttung > Problem: Wer eine Nebenrolle hat, kann unter Umständen im gleichen Zeitraum in mehreren Produktionen mitwirken, als derjenige, der eine Hauptrolle spielt. Der Nebenrollenschauspieler würde dann mehr Ausschüttung bekommen, als der Hauptdarsteller.
Spanien: Es entscheidet, wie lange der jeweilige Schauspieler tatsächlich zu sehen war. Diese Zeit muss unter sehr viel Aufwand während der Ausstrahlung gestoppt werden > Problem: Sehr teuer, dadurch steht weniger Geld für die Ausschüttung bereit.
Neues System der GVL:
Die GVL hat in Zusammenarbeit mit dem BFFS ein neues System entwickelt, das versucht, die oben beschriebenen Probleme zu umgehen, indem es sehr einfach, aber auch möglichst gerecht ist.
Entscheidend für dieses System ist die Anzahl der Drehtage, die der jeweilige Schauspieler für die Produktion vor der Kamera stand. Nach dieser Anzahl wird ein Schlüssel errechnet, der die Höhe der Ausschüttung bestimmt. Dieser Schlüssel errechnet sich nach der Anzahl der Drehtage, die eine Produktion insgesamt gedauert hat. In die erste Kategorie fällt ein Schauspieler, wenn er über 40 % der Zeit an einer Produktion mitgewirkt hat. Die zweite Kategorie ist zwischen 20 % und 40 %. Und zur dritten Kategorie wird man gerechnet, wenn man unter 20 % der gesamten Drehzeit an dieser mitgewirkt hat.
Ausnahmen des neuen Systems:
Kinofilme: Da Kinofilme sehr unterschiedlich produziert werden, wodurch die Anzahl der Drehtage sehr variieren kann, wird hier jede Produktion einzeln betrachtet. Dies gilt auch für Eventmovies.
Hochfrequente serielle Produktion (Daily Soaps): Um den hohen Aufwand zu vermeiden, der hier anfallen würde, wenn man in einzelnen Drehtagen rechnen würde und zudem an einem Drehtag oft Szenen mehrerer Folgen gedreht werden, ist für die Ausschüttung nur entscheidend, in wie vielen Folgen man mitgewirkt hat. Dies gilt auch für Comedy-Formate unter 40 Min. Es müssen also statt der Drehtage die jeweiligen Folgen angegeben werden. In erster Linie gilt dies für "Gäste". Der Hauptcast gibt bspw. den Zeitraum des Engagements an, so dass automatisch die erste Kategorie errechnet wird und die Anzahl aller Folgen im Vertragszeitraum.
Fragen und Antworten:
Warum erfolgte der Wechsel zum neuen System so schnell?
Die Begehrlichkeiten anderer Länder waren so massiv, dass die GVL ihr System möglichst schnell umstellen musste, um Prozesse zu vermeiden, die weitere Ausschüttungen verhindert hätten.
---------- Post hinzugefügt um 04:13:07 ---------- Letzter Beitrag war um 03:57:11 ----------
Hallo Massive303,
bei meinem vorherigen Posting sind leider sehr viele Anmerkungen meinerseits, warum auch immer, verloren gegangen. Hier noch mal der Teil aus dem Stammtischprotokoll von Köln mit meinen Anmerkungen, die nun hoffentlich auch sichtbar sind ;-)
Nun, ja - das dazu. Die GVL hat kurz und knapp geantwortet, dass sie trotz des kritischen Schreibens der DPMA nicht von ihrer Umstrukturierung und ihrem neuen Verteilungsmodus abzurücken gedenkt.
Ich habe aber noch etwas viel, viel Interessanteres durch weitere Recherchen in den letzten Tage heraus gefunden. Nämlich mir quasi meine eigene Frage auch damit beantworten können: Nämlich: WER steckt eigentlich dahinter? WER ist Nutznießer? Und: die Antwort jedoch hat mich keinesfalls auch nur ansatzweise überrascht, wie ich sie in meinem ersten Posting hier im Board auch ansatzweise vorweg genommen und vermutet hatte: Nämlich schlicht: Begehrlichkeiten aus dem Ausland... Nachfolgend Näheres:
Protokoll BFFS-Stammtisch Köln am 25. März 2011 Thema GVL
Ort: Café Central, Jülicher Str. 1, 50674 Köln
Anwesend:
vom Vorstand: Julia Beerhold, Thomas Schmuckert, Heinrich Schafmeister,
von der GVL: Doréen Hillert (Leiterin Team AV), Burkhard Sehm (Justiziar), Uwe Lietzow (Technischer Support),
außerdem ca. 70 BFFS-Mitglieder/3 AgentenInnen/weitere Interessierte Nicht-BFFS-Mitglieder
1. Block: Systemwechsel bei der GVL: Warum? Und wie?
Thomas Schmuckert vom BFFS-Vorstand erklärte kurz die wichtigsten Veränderungen bei der GVL und warum diese nötig wurden.
Wie war es bisher:
der Großteil aller Gelder aus der Zweitverwertung wurde an deutsche Künstler ausgeschüttet, obwohl erhebliche Teile der in Deutschland gesendeten Produktionen ausländisch sind.
(Anmerkung Kosto: Hier hakt es doch schon: WAS genau haben denn die in Deutschland "gesendeten"Produktionen aus dem Ausland, die wohl auch zu 99,9 % im Ausland von zu 99,9% von ausländischen Künstlern produziert worden sind, mit den Ausschüttungen der deutschen GVL zu tun, die ihre Ausschüttungsgelder doch wohl wiederum höchstwahrscheinlich zu mind. 90% (?) aus Deutschland bezieht? WOHER kommt denn nämlich eigentlich der Großteil der auszuschüttenden Gelder? AUCH teilweise aus dem Ausland? Oder doch NUR aus Deutschland? - Das weiß ich leider nicht so ganz genau - vermute aber: fast zu 100 % NUR aus Deutschland... - und - was den "erheblichen Anteil" der ausländischen Produktionen, sie in Deutschland gesendet werden betrifft, so scheint es wohl so, dass da wohl so eine Art "Zwangs-Quote" besteht. Sprich, so viel, wie mir bekannt - kann mich natürlich auch täuschen - sind die deutschen Medien verpflichtet, einen gewissen (hohen) Anteil an ausländischen Produktionen - zu senden. Und im Übrigen: Es wurden ja meines Wissens BISHER wohl auch nur vorwiegend die hier in Deutschland von deutschen oder auch ausländischen Künstlern produzierten Tonträger "plus medialen Nutzungen" - aber eben niemals ausschließlich - erfasst und vergütet).
die Höhe der Ausschüttung war honorarbezogen (sprich, je mehr man beim Dreh verdient hatte, umso höher war die Ausschüttung der GVL für einen)
Problem:
das System der GVL war international einzigartig, da in den allermeisten anderen Ländern sich die Höhe der Ausschüttung nicht nach dem Honorar, sondern nach der Nutzung richtet (d. h. nur was ausgestrahlt wird, wird auch vergütet.),
(Anmerkung Kosto: GIBT es in den allermeisten anderen Ländern eigentlich eine vergleichbare Institution wie die GVL???)
die Abrechnung der Zweitnutzungsrechte soll international vergleichbar werden,
(Anm. Kosto: Ja, WIE denn "international vergleichbar"? Zwar steht Deutschland nach USA, Japan und Großbritannien an vierter Stelle de größten Musikabsatzmärkte weltweit - jedoch importiert Deutschland sicherlich gut mind. 95 % der Produktionen aus Amerika und Großbritannien, dürfte aber allerhöchstens nur 1-5% "deutschsprachiger Produktionen" ins Ausland exportieren. Allerhöchstens, wie gesagt. WIE also soll man das FAIR vergleichen???
ausländische Verwertungsgesellschaften legten bei der europäischen Kommission Beschwerde ein,
die amerikanische Musikindustrie bemerkte, dass ihren Künstlern hier Gelder entgingen und war kurz davor zu klagen.
(Anm. Kosto: Na, so ein Zufall. Ausgerechnet die amerikanische Musikindustrie bemerkte, dass "ihren Künstlern" "hier" (in Deutschland) Gelder entgingen und war kurz davor zu klagen. Ja, aber "WORAUF" denn klagen und auf WELCHE GELDER und auf welcher Rechtsgrundlage? Hat denn die amerikanische Musikindustrie mal ein paar Beiträge für die GVL insgesamt eingezahlt? Wohl eher nicht. Weiß es aber nicht zu 100 %. Verhält sich aber wohl ähnlich wie mit amerikanischen Banken. Nichts zahlen, aber alles abgreifen. Am liebsten von Ländern außerhalb Amerikas...)
Lösung:
die GVL versucht möglichst schnell ihr System umzustellen, auch, um eine Klage zu vermeiden, die sich über Jahre hätte hinziehen können und dazu geführt hätte, dass es jahrelang überhaupt keine Ausschüttung mehr gegeben hätte.
(Anm. Kosto: Ja, ja, die übliche Angst der Deutschen an sich vor einer Klage aus Amerika - wie irrwitzig sie auch sein mag...Die Amis drohen, die Deutschen kuschen - ob berechtigt oder auch nicht... - sie können und dürfen scheinbar wohl nicht anders...) Dem naiven GVL-Mitglied wird suggeriert: Hey, seid doch froh, dass wir hier eine Klage aus Amerika abwenden und Euch überhaupt noch ein paar Cent auszahlen, wenn überhaupt. Die Alternative wäre nämlich dür Euch: Jahrelang gar keine Ausschüttung. Besser hätte es unser Hosenanzug auch nicht ausdrücken können: ALTERNATIVLOS!...;-)
Der Abrechnungsmodus der GVL wird von honorarbezogen auf nutzungsbezogen umgestellt, um internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Vorteil:
(Anm. Kosto: Das hatte ich ja oben schon mal beschrieben. Das ist natürlich eine erbärmliche Farce. "Von honorarbezogen auf nutzungsbezogen umgestellt, um internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten"... Grrrr...Sollte doch JEDEM halbwegs realistischem Musiker, Produzenten etc. klar sein, dass Deutschland im Vergleich zu Amerika, Großbritannien etc. NULL komma NULL Chance hat. Während zwar in deutschen Medien amerikanische und englische und sonstige ausländische Produktionen sicherlich zu gut 80 % genutzt werden, so werden im Ausland doch wohl allerhöchstens mal 5 % deutsche Produktionen genutzt - ja, selbst im INLAND werden wesentlich MEHR ausländische Produktionen genutzt als inländische...;-)
zum einen scheint die nutzungsbezogene Abrechnung gerechter zu sein: Nur was wirklich verwertet wird, wird auch vergütet.
(Anm.Kosto: Okay, das ist im Grundsatz auch richtig. Denn, allein für ein Honorar vom reichen Schwager für ein Abschreibungsdemo, welches niemals veröffentlicht wird, ist die GVL natürlich nicht zuständig und darf dafür auch nicht missbraucht werden. So sagt sie: "Nur was wirklich verwertet wird, wird auch vergütet". Das ist ja auch noch okay. ABER: WAS GENAU fällt denn nun in die VERWERTUNG??? Wohl doch nur "mediale Nutzungen" - so wie ich es verstanden und interpretiert habe. WAS aber ist mit physischen Verwertungen a la CD, DVD, ROM, Internetnutzungen???
zum anderen ist es der GVL nun möglich, Interessen der deutschen Künstler auch international zu vertreten.
(Anm. Kosto: Ha,ha,ha,ha...WIE VIELE deutsche Künstler gibt es denn wohl "international" zu vertreten??? (ausgenommen vielleicht der deutschsprachigen Länder Österreich und Schweiz...- mit Amerika, Großbritannien etc. hat diese so genannte "Vertretung" aber wohl mal nix zu tun...)
Fazit:
Die Umstellung der GVL geht sehr schnell und kommt für viele überraschend. Sie war aber dringend notwendig, da der GVL mehrere Prozesse drohten und der internationale Druck massiv war.
(Anm. Kosto: Tja, leider so, wie ich es befürchtet hatte, noch bevor mir diese von mir in den letzten Tagen recherchierten Informationen zugänglich wurden. Der GVL wird aus dem Ausland "gedroht". Der "internationale Druck" ist "MASSIV".
MEINE FRAGE IST: Mit welcher Berechtigung kann das Ausland überhaupt der GVL drohen? WELCHES Erpressungssungs-und Drohpotential gibt es überhaupt und WARUM? Zahlt denn auch das Ausland überhaupt einen gewissen Obulus in das GVL-System ein? Oder zahlen nur die deutschen Verwerter, wie Plattenfirmen, Gema und Fernseh- und Rundfunksender etc. in die GVL ein? Und wenn das so sein sollte, was ich persönlich leider nicht so genau weiß - (vielleicht weiß es Massive303 oder UranusEXP?) - WIESO können dann ausgerechnet ausländische Instanzen zu 100 % darüber bestimmen, WIE die (vermutlich zu mind. 90%) deutschen Gelder verteilt werden? Vor allem eben auf ausländische Produktionen - nur weil diese eben (quotenmäßig bestimmt) vorrangig "medial genutzt" werden???!!!
Hier stinkt es doch ganz gewaltig. Erinnert mich extrem an viele Vorkommnisse im Bereich Wirtschaft, Politik und Finanzmärkte (ein kleines Hobby neben der Musik von mir ;-))
Vergleich vorher/nachher:
Bisher
- Nachweisbogen
- Vergütungsgrundlage: Entgelte/Gage
- Nachweis von Lizenzen, Honoraren, Gehälter
NEU
-
www.artsys.gvl.de
- Vergütungsgrundlage: tatsächliche Nutzung (muss gesendet worden sein!)
- Nachweis der Mitwirkung, ggf. Rolle, Funktion, Instrument, Drehtage, Takes
(Anm. Kosto: Das ist tatsächlich ein totaler Kahlschlag und finanzieller K.O.-Schlag gegenüber fast mind. 90 - 100 % der GVL-Mitglieder aus Deutschland. Tatsächlich werden wohl nach meiner Interpretation noch nicht einmal mehr die tatsächlichen CD/DVD/CDROM/Internetverkäufe vergütet - auch wenn sie sich vielleicht 1.000.000 Mal verkauft haben, jedoch NUR drei Fernsehauftritte und 50 Airplays hatten... ERBÄRMLICH. Vor allem auch für die Musiker, die zwar für die Produktionen ordentliche Honorare erhalten haben, diese aber kaum bis gar nicht mehr geltend machen dürfen...
Was mir aus Politik-, Wirtschaft- und Finanzkreisen schon seit vielen Jahren bekannt ist, hält nun auch Einzug in die deutschen Künstlerkreise, die es noch auszubeuten gilt...
Es gibt aus meiner Sicht erst einmal zwei effiziente Möglichkeiten, diesem Irrsinn und Ausbeutertum halbwegs entgegenzuwirken:
1.) Tatsächlich eine Massenklage zu versuchen (falls überhaupt in Deutschland möglich...- frage diesbezüglich mal meinen Anwalt...) - ( jedoch: gegen wen eigentlich? gegen die GVL, die aber ihrerseits behauptet, von Amerika etc. verklagt zu werden, falls sie ihr System nicht gemäß den ausländischen Wünschen umstellt und gar nicht anders handeln kann?
2.) Das System GVL einfach total boykottieren. Keine Daten zuführen. Bestehende Mitgliedsverträge kündigen. Das System GVL würde somit wohl auch wohl kaum noch Gelder von deutschen Künstlern bzw. deren Verwertern wie Tonträgerhersteller, Gema etc. erhalten. Damit wäre die Kasse zum "Ausschütten" doch recht leer. Den meisten deutschen Künstlern (Musikern, Sängern, Produzenten etc.) dürfte das nach neuem Abrechnungssystem dann auch egal sein, weil eh nix bei rauskommt, die ausländischen Geier müssen leider verhungern, weil sich die deutschen Künstler nicht so einfach als Aas ausnehmen und komplett verspeisen lassen. Die GVL am Ende dann auch, weil keine Mitglieder mehr da.
Tja, wenn hier irgendjemand meine Eindrücke, meine Interpretationen und Thesen und mein Fazit auch nur ansatzweise teilt, dann sollten wir vielleicht ggffs. darüber diskutieren und schauen, wie wir dem GVL-Irrsinn Einhalt gebieten können.
Burkhard Sehm, Justiziar der GVL, vertiefte den internationalen Kontext:
ein Großteil der in Deutschland genutzten Musikproduktionen und ein erheblicher Teil der genutzten audiovisuellen Produktionen sind ausländisches Repertoire,
aber nur ein Bruchteil des Verteilungsvolumens ging bisher ins Ausland. Daher wird dort seit langem eine Umstellung unseres Verteilungssystems gefordert.
Gleichzeitig konnte die GVL für GVL-Berechtigte keine Vergütungen aus dem Ausland generieren.
Um einen internationalen Informations- und Vergütungsaustausch zu ermöglichen, musste das GVL-Verteilungssystem international kompatibel umgestaltet werden.
(Anm. Kosto: Ja klar, EINSEITIG zu Gunsten des Auslandes. Ach, ich muss jetzt nicht mehr jeden einzelnen Satz analysieren. Ich gehe einfach mal davon aus, dass jeder von Euch Lesern diese Sätze selbst interpretieren und analysieren kann. Fakt ist einfach: Das Ausland will an das GVL-Geld! Und zwar so ziemlich komplett und so schnell wie möglich. Wohlwissentlich, dass die meisten Rundfunk- und Fernsehbeiträge mit ausländischer Musik bestückt sind, FORDERN sie halt mediale "nutzungsbezogene" Ausschüttungen.
Warum erfolgte der Wechsel zum neuen System so schnell?
Die Begehrlichkeiten anderer Länder waren so massiv, dass die GVL ihr System möglichst schnell umstellen musste, um Prozesse zu vermeiden, die weitere Ausschüttungen verhindert hätten.
Hmmh, ich frage mich nur ernsthaft, mit WELCHER BERECHTIGUNG konnten die Begehrlichkeiten der anderen Länder so massiv sein, dass sie GVL ihr System möglichst schnell umstellen musste - zu Ungunsten all ihrer Berechtigten und Mitglieder in Deutschland - nur um "Prozesse" zu vermeiden, die weitere Ausschüttungen verhindert hätten...
Das alles hinkt so dermaßen... Ich frage mich nur: WIESO ist die deutsche GVL so dermaßen erpressbar vom Ausland - insbesondere von Amerika?
Und wieso verkauft sie uns deutschen Künstlern den ganzen schrägen Deal als eine Art neue Innovation und so, als ob wir deutschen Künstler auch demnächst international von Ausschüttungen partizipieren können, die es aber so gut wie nie geben wird???
Mich erinnert das leider sehr an das große Welt-Finanz-Theater...Aber das ist ein anderes, sehr komplexes Thema...
I love the music
Kosto