stefan64 schrieb:
Richtig, Hans. Aber eine Band (auch als Ein-Mann-Band, auch ohne Gesellschaftervertrag oder Eintragung) stellt eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) dar und ist somit keine Privat- sondern eine juristische Person. (Quelle: mein Steuerberater).
ciao,
Stefan
Auch wieder richtig. Aber solange du ohne UST-Rechnungen fährst, hast du immer die Chance, dass Gagen als "Hobbyeinnahmen ohne Gewinnerzielungsabsicht" angesehen werden.
Die Gegenbilanz des Muikers sieht nämlich so aus:
#Abschreibungskosten des Equipments.
#Miete, Strom, Heizung und Ausstattung Übungsraum
#lfd. Kosten wie Saiten, Plektren, Kabel, Gurte, Batterien etc.
#Instrumentenversicherung
#30 Cent pro KM für Autofahrten zu Proben und Gigs
#Fahrten zu Proben mit öffentlichen Verkehrsmitteln
#Kosten für Fotos, Plakate
#Spezielle Bühnenbekleidung (wenn sie nachweislich nur für die Bühne ist) und deren Reinigung
#Anteilige Kosten für Telefon, Fax, E-Mail
#Kosten für Demos, Pressung, Plakate, Versandhüllen
#Portokosten
#Reparaturkosten Equipment
#Miete PA
#Unterrichtskosten
#Fahrten zum Musikshop zum Einkaufen des "Berufsequipments"
#Verpflegungspauschalen
und das Meiste davon noch multipliziert mit der Anzahl der Bandmitglieder...
Die Finanzämter wissen deshalb, dass sie da kein Land sehen, sofern sie nicht regelmäßig höhere Einnahmen nachweisen können.
Das kann dann sogar so laufen:
X hat einen bürgerlichen Beruf und verdient jährlich 22.000 EUR vor Steuern
Nebenbei hat er in 2004 3000 Euro Einnahmen aus Gagen. Diese Einnahmen aus Nebentätigkeit gibt er dem Finanzamt an. Als Kosten für die Nebentätigkeit kann er jedoch 5000 EUR nachweisen. Was zur Folge hat, dass er weniger Steuern an den Staat zahlt als ohne Musik.
Das guckt sich das Finanzamt höchstens 2,3,4 Jahre an und sagt dann: Ätsch. Die Musik ist ja nur Hobby. Die Verluste aus dieser Tätigkeit erkennen wir nicht mehr an, weil der ja nie Gewinne macht. Der will uns mit seinem teuerm Hobby bescheißen. Deshalb vergessen wir das Ganze und treiben die zu Unrecht ermäßigte Steuer nachträglich wieder ein.
D.h der Musiker (Maler, Bildhauer..) wird sogar regelrecht gezwungen, seine Einnahmen nicht steuerlich anzugeben, wenn seine Ausgaben auf Dauer höher sind.
Zusammenfassung:
Die F-Ämter wissen, das bei den meisten der Millionen Hobbymusiker betriebswirtschaftlich ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag besteht. Eine konsequente Verfolgung aller Einzelvorgänge würde unterm Strich zu steuerlichen Mindereinnahmen für den Staat führen (die Kosten für letztlich sinnlose Beamtenarbeit noch nicht mal eingerechnet).
Immer im Vorteil:
Quittungen für Einkäufe, Raumkosten etc. in einer großen Tüte oder Karton sammeln. Wegwerfen kann man's später immer.