Zulässigkeit von Lastmulticores

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Hallo zusammen,

ich bin vor kurzem auf eine interessante Diskussion gestoßen.

Es ging darum, dass alle Adern einer Leitung über die selbe Sicherung freigeschaltet werden können müssen. Dabei kommt es darauf an, dass es nicht möglich ist, mittels Sicherung nur einige Adern freizuschalten.

Bei solchen Dimmern...


... gibt es einzelne Sicherungen für jeden Kanal. Je 6 Kanäle werden später aber in einem Lastmulticore zusammengefasst, wodurch die obige Forderung nicht mehr erfüllt ist.

Ich meine so etwas hier:




Ich bin zurzeit auf der Suche nach der entsprechenden Vorschrift und würde gerne wissen, ob dann alle Lichttechniker illegale Sachen machen :D

Auch wenn hier für jeden Fachmann ersichtlich ist, dass die Leitung nicht freigeschaltet ist (bis man den Stecker des Dimmers zieht), so wurde mir versichert, müsste das eigentlich nicht Vorschriftgemäß sein.


LG :)
 
Eigenschaft
 
Nun, vor dem Dimmer sitzt eine Sicherung, die, wenn sie auslöst, den Dimmer komplett abschalten sollte. Das wir mit mechanisch gebrückten Sicherungen gelöst. In der Praxis allerdings oft nicht eingehalten.

Was ist der Hintergrund hinter der Regel "alle Adern einer Leitung über eine Sicherung"? Kann das Problem evtl. auch der RCD lösen?
 
highQ schrieb:
Nun, vor dem Dimmer sitzt eine Sicherung, die, wenn sie auslöst, den Dimmer komplett abschalten sollte.
Darauf bin ich bei der Diskussion auch aus, und mir ist erklärt worden, dass das nicht zählt:

Dabei kommt es darauf an, dass es nicht möglich ist, mittels Sicherung nur einige Adern freizuschalten.

highQ schrieb:
Was ist der Hintergrund hinter der Regel "alle Adern einer Leitung über eine Sicherung"?
Es geht dabei um die Sicherheit: Man stelle sich den Fall vor, dass an der Anlage (egal ob ortsfest oder nicht) die über eine Leitung versorgt wird die Leitung vermeidlich freigeschaltet und die Anlage damit spannungsfrei wird, andere Adern der Leitung aber weiterhin spannungsführend sind.

LG :)
 
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Interessante Frage.
Es ist richtig, man darf ja nicht verschiedene Stromkriese (die sie ja durch die einzelnen Sicherungen sind) durch 1 Kabel leiten.

Wobei ich mich mit den Vorschriften für Veranstaltungstechnik auch nicht auskenne.


EDIT:
Hier steht etwas darüber.
http://www.electrosuisse.ch/display.cfm/id/108569/disp_type/display/filename/4030d.pdf
Ist aber für die Schweiz. Aber die DIN ist ja die selbe.
Villeicht findest du selber noch etwas zur DIN 15565-8
 
Zuletzt bearbeitet:
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Es geht dabei um die Sicherheit: Man stelle sich den Fall vor, dass an der Anlage (egal ob ortsfest oder nicht) die über eine Leitung versorgt wird die Leitung vermeidlich freigeschaltet und die Anlage damit spannungsfrei wird, andere Adern der Leitung aber weiterhin spannungsführend sind.
Ich vermute mal, dass bei einer Installation dieser Art dann das Lastmulticore, Dimmer und Verbraucher gemeinsam als "Anlage" zu zählen sind, die bei Arbeiten am System insgesamt stromlos zu schalten ist.
Die interessantere Frage ist dann a) ob man so ein einzeln abgesichertes Multi hinterher in "normal aussehende" Verbinder splitten darf, also z.B. Schuko. und b) ob die Vorschrift sich wirklich auch auf Lastmulticores bezieht - denn ich habe diese Vorschrift eigentlich immer so verstanden, dass man nicht z.B. einzelne Pins einer CEE-Kupplung einzeln schalten können darf, sondern nur die gesamte Kupplung.
 
Etwas schwierige Materie - ich versuche mal, da bestmöglich Licht ins Dunkel zu bringen, ohne selber Mist zu verzapfen. Mein Chef könnte das vermutlich 100% zufriedenstellend aus dem Stegreif beantworten, muss ich bei Gelegenheit mal drandenken.

Da gibt es einerseits diese Forderung nach dieser allpoligen Freischaltmöglichkeit "mit einem Handgriff" sozusagen, weswegen ja CEE-Dosen oftmals dreipolig abgesichert werden (oft wird auch ein möglicher Phasenausfall als Tod für einen Drehstrommotor als Grund genannt - die Aufgabe, das zu verhindern, hat aber eigentlich der Motorschutzschalter der Maschine - wie es mit dessen Vorhandensein in der Praxis oftmals aussieht, steht natürlich auf einem anderen Blatt). Diese Freischaltmöglichkeit kann aber auch durch einen RCD gegeben sein, daher dürfen CEEs trotzdem mit drei einzelnen LSS abgesichert werden. Rackverteiler mit getrennten Automaten und ohne FI sind IMHO eine Grauzone.

Das Ganze kann man jetzt wohl auch bei der Dimmeranlage aufgreifen. Die allpolige Freischaltmöglichkeit darf man halt dann nicht beim Dimmer suchen, sondern bei der Einspeisung. Damit sind wir dann wieder bei o.g. Punkt und wenn da alles VDE-konform umgesetzt wurde, ist ja wieder alles im Lot. Im Zweifel wird man ja auch die Anlage freischalten - auf die Idee, nur den Abgang am Dimmer auszuschalten, wenn wirklich die Gefahr der Berührung spannungsführender Teile besteht, wird ja hoffentlich keiner kommen. Entsprechende Hinweise sollten sich auch in den Bedienungsanleitungen finden.

Was dann wirklich grenzwertig ist, sind Hotpatchsysteme. Da tritt nämlich dann genau dieses Problem auf - ich kann überhaupt keine Leitung mehr sicher einem Gerät zuordnen. Wenn das ganze mobil in nem Rack ist, na gut - steck ich halt zur Not das ganze Rack ab. Aber in ner Festinstallation...
Bei den ersten Planungen für die neue Mehrzweckhalle meiner ehemaligen Schule, an denen ich beteiligt war, hab ich auch erst in diese Richtung geschielt - ist ja prima, man kann "überall" Steckdosen vorsehen, wo man mal Licht reinhängen könnte, und da bei Bedarf Dauerstrom oder Dimmerkanäle (von denen man dann auch gar nicht so viele auf "Reserve" vorhalten müsste bzw. sogar externe Dimmer mit einbinden könnte) draufpatchen. Ist aber wie gesagt eben extrem heikel, grade, wenn Lastmulticores zum Einsatz kommen und keine Einzelleitungen, daher wurde die Idee dann gleich wieder verworfen.
 
SB schrieb:
Da gibt es einerseits diese Forderung nach dieser allpoligen Freischaltmöglichkeit "mit einem Handgriff" sozusagen
Hast du die Vorschrift mal zur Hand? Ich würde das echt gerne mal nachlesen, den wir haben immer noch den Unterschied zwischen "mit einer Sicherung lässt sich alles freischalten" und "mit keiner Sicherung lassen sich nur Teile freischalten"!
Genau das ist ja das, was mich irritiert. Ginge es um eine allpolige Freischaltmöglichkeit -> Stecker ziehen, Sicherung raus, whatever - aber gar kein Problem.
"Leider" wurde mir ja gerade versichert, dass es keine Möglichkeit geben darf, nur Teile einer Leitung freizuschalten, und genau da liegt der Konflikt im Beispiel.


Konkret nochmal zur Situation, aus der diese Diskussion entstanden ist: Aufgabe war es, Steckdosen und Beleuchtung einer Installationsschaltung aus getrennten Sicherungen zu versorgen.
Dazu wurde erklärt, das innerhalb einer Leitung/Abzweigdose nicht mehrere Stromkreise vorhanden sein dürfen.
Ich habe nachgefragt, ob in der Veranstaltungstechnik andere Vorschriften anzuwenden sind oder eben die "Freischaltung mit einem Handgriff" ausreicht. Antwort: Nein!


Ich versuche auch nochmal, mich da bei meinen Ausbildern schlau zu machen.

LG :)
 
Naja - an konkrete Normentexte "einfach so" drankommen (und dann womöglich noch Auszüge zitieren) ist ja bei der VDE immer etwas schwierig.


Allerdings fällt mir grade auf, dass der eine Satz von dir glaube ich ganz gut aussagt, wo vermutlich momentan der Hase im Pfeffer liegt, deshalb möchte ich da mal ein Beispiel aus der Praxis draus konstruieren:

Dazu wurde erklärt, das innerhalb einer Leitung/Abzweigdose nicht mehrere Stromkreise vorhanden sein dürfen.

Wer sagt denn, dass wir nach unserem Dimmer überhaupt soetwas wie "Stromkreise" im eigentlichen Sinne haben? Sieh den Dimmer halt einfach als eine Ansammlung von Schaltern (oder eben auch ruhig Dimmern, die LS-Schalter kann man dann mit den Feinsicherungen des Unterputz-Dimmers vergleichen) an. Genau diese Problemstellung habe ich dann in Millionen Haushalten. Im Prinzip sind das ja alles nur Verzweigungen der Einspeisung. Das Phänomen unabhängig voneinander gedimmter/geschalteter Adern in der selben Leitung habe ich in nahezu jedem Wohnraum. Je nachdem, was dann wo wie durchgeklemmt ist, kann ich in nem 5x1,5er NYM schon mal zwei von völlig unterschiedlichen Stellen des Raumes aus geschaltete Adern für Deckenlampen plus 1x Dauerstrom für irgendwelche Steckdosen haben. Will ich die Leitung stromlos haben, muss ich in der entsprechenden UV den ganzen Raum freischalten, in unserem Fall eben analog dazu die CEE, an der der Dimmer hängt.
 
Ich würde jetzt nicht eine Feinsicherung in einem Dimmer, an die ein normaler Mensch gar nicht ran kommt, mit einem offfensichtlichen Leitungsschutzschalter, den jeder sofort sieht vergleichen.
Außerdem wird wohl keiner eine Feinsicherung rausnehmen wenn er einen Stromkreis trennen will.

Theoretisch richtig, aber schlechter Vergleich.
 
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Die Feinsicherung mag ein schlechter Vergleich sein - die Lichtschalter zuhause sind es definitiv nicht. Ich denke, das spricht für die Zulässigkeit. Zumal: Wenn das insgesamt wirklich so kritisch wäre - meint ihr nicht, dass dann irgendwann schonmal irgendjemand sich der Sache angenommen hätte? LastMuCos gibt's ja nun nicht erst seit gestern und auch auf Baustellen, wo an anderer Stelle durchaus mal was bemängelt wird.

BTW: Wir hatten in einer Laborinstallation (gut, da gelten nochmal andere Gesetze) mal die Situation, dass bestimmte Steckdosen bei einem Not-Aus tatsächlich anbleiben mussten (aus Sicherheitsgründen, so seltsam sich das anhört) - und zwar auch am Notstrom. Das war ein ganz schöner Zirkus, aber am Ende durften wir es dann doch so machen (da musste einfach die Kühlung einer Komponente gewährleistet werden, von der sonst akute Brandgefahr ausgegangen wäre).
 
Ich bleibe dabei (Feinsicherung vs. LS-Schalter hin oder her): Das Hauptproblem liegt einfach bei der Frage, ob man jetzt aufgrund irgendwelcher zusätzlichen Schalt- und/oder Schutzeinrichtungen plötzlich neue Stromkreise geschaffen hat. IMHO nein. Interessant wäre jetzt, wie ein neuer/separater "Stromkreis" in diesem Kontext eigentlich definiert ist.

Werde mal in nem Elektrikforum dazu anfragen.
 
Für mich ist überall dort ein neuer Stromkreis, wo eine Sicherung einen Bereich der Gesamtschaltung schützt und trennen/freischalten kann. Feinsicherungen dienen dem Geräteschutz, und zählen für mein Verständnis deshalb nicht dazu.

Wenn das insgesamt wirklich so kritisch wäre - meint ihr nicht, dass dann irgendwann schonmal irgendjemand sich der Sache angenommen hätte? LastMuCos gibt's ja nun nicht erst seit gestern
Als so kritisch sehe ich das jetzt auch nicht. Ich hätte einfach gerne verstanden, ob hier andere Vorschriften anzuwenden sind, oder ob schlichtr dagegen verstoßen wird, oder ob ich die Vorschrift falsch verstanden/interpretiert habe.

Im Prinzip sind das ja alles nur Verzweigungen der Einspeisung. Das Phänomen unabhängig voneinander gedimmter/geschalteter Adern in der selben Leitung habe ich in nahezu jedem Wohnraum. Je nachdem, was dann wo wie durchgeklemmt ist, kann ich in nem 5x1,5er NYM schon mal zwei von völlig unterschiedlichen Stellen des Raumes aus geschaltete Adern für Deckenlampen plus 1x Dauerstrom für irgendwelche Steckdosen haben.
Ja, und das darf auch definitiv so. Denn du hast es hier mit einer geschalteten Phase zu tun, nicht mit einem neuen Stromkreis. Es geht ja um das Freischalten, und das tust du ja auch nicht mit Schaltern, sondern über den LS, bspw.?! Ein Stromkreis kann immer einer (nicht Geräteschutz-)Sicherung zugeordnet werden, und alles was an der selben Sicherung abgesichert ist, ist der selbe Stromkreis.

Puh...

LG :)
 
Ja, und das darf auch definitiv so. Denn du hast es hier mit einer geschalteten Phase zu tun, nicht mit einem neuen Stromkreis. Es geht ja um das Freischalten, und das tust du ja auch nicht mit Schaltern, sondern über den LS, bspw.?! Ein Stromkreis kann immer einer (nicht Geräteschutz-)Sicherung zugeordnet werden, und alles was an der selben Sicherung abgesichert ist, ist der selbe Stromkreis.
Das ist glaube ich so nicht ganz richtig. Zum einen würde ich die Sicherungen an dem Dimmer durchaus als kombinierten Geräte-/Leistungschutz ansehen. Zum Zweiten würde ich die Frage, ob eine Sicherung Leitungs- oder Geräteschutz ist, nicht daran festmachen, ob das eine Feinsicherung, ein Automat oder sonstwas ist, sondern nach seiner Aufgabe.
Zum Dritten schaltet man (so sehe ich das) NATÜRLICH mit Schaltern frei und nicht mit Sicherungen. Dass heutzutage an den meisten Stellen Automaten sitzen, mit denen man eben auch bequem mal eben abschalten kann, hat damit eigentlich in meinen Augen nichts zu tun. Soweit ich das sehe, sind nämlich ja durchaus dort, wo entweder Spannung und/oder Strom zu groß werden für handelsübliche Automaten Schalter (Schütz) und Sicherung wieder getrennt - und man tut gut daran, vor dem "Herausdrehen" der Sicherung (um mal umgangssprachlich zu bleiben) den Stromkreis freizuschalten (am Schütz) und nicht durch das Entfernen der Sicherung...

Wichtig ist am Ende, dass man an (mindestens) einer klar definierten Stelle allpolig abschalten kann, damit keine Missverständnisse oder undefinierten Zustände entstehen, wenn gearbeitet werden soll. Was dann zusätzlich noch an Schaltern da ist (oder eben auch Sicherungen) sollte eigentlich egal sein.
 
Zum einen würde ich die Sicherungen an dem Dimmer durchaus als kombinierten Geräte-/Leistungschutz ansehen. Zum Zweiten würde ich die Frage, ob eine Sicherung Leitungs- oder Geräteschutz ist, nicht daran festmachen, ob das eine Feinsicherung, ein Automat oder sonstwas ist, sondern nach seiner Aufgabe.
Da hast du Recht. Wir sind uns aber einig, dass Feinsicherungen (a la 5x20mm) immer für den Geräteschutz verwendet werden?

Zum Dritten schaltet man (so sehe ich das) NATÜRLICH mit Schaltern frei und nicht mit Sicherungen. Dass heutzutage an den meisten Stellen Automaten sitzen, mit denen man eben auch bequem mal eben abschalten kann, hat damit eigentlich in meinen Augen nichts zu tun
Du bist mit deinen Schaltern jetzt schon wieder in einer Verteilung, einem Schaltschrank. Ich meinte Lichtschalter. Und die benutzt man nicht zum Freischalten, schon alleine weil sich für mein empfinden die Regel " Gegen wiedereinschalten sichern" bei einem Lichtschalter nicht zufriedenstellend erfüllen lässt. Auf Steckdosen lässt sich das dann gar nicht anwenden, und wenn die Steckdose über eine Schmelzsicherung abgesichert ist, wird natürlich die Schmelzsicherung herausgedreht!? ... oder etwa nicht ... ?
Was klar ist ist, das insbesondere Schmelzsicherungen nicht unter Last geschraubt werden. Es ging aber ja ums Freischalten (Spannungsfreiheit herstellen), nicht ums abschalten ;)

LG :)
 
Ein Schalter (z.b. Lichtschalter oder Schütz) ist für mich kein Gerät mit den man etwas sicher Spannungsfei schaltet, genau so wenig ist es ein Gerät wo man neue Stromkreise schafft.
Ein Lichtschalter ist ein alltäglicher Schalter den jeder ohne bedenken schalten wird und ein Schütz ist ein "ferngesteuerter" Schalter wo man keine Kontrolle über die Steuerspannung hat.

Ein Stromkreis ist für mich eine Abzweigung einer Zuleitung, welcher durch einen extra Leitungsschutzschalter abgesichert ist. Da bin ich auch der Meinung das eine Feinsicherung ein Geräteschutz ist.
Bei einem Dimmer ist sie auch eingebaut um das Gerät zu schützen, nicht die nachfolgende Leitung.

Es wäre auch nicht wirklich sinnvoll nach einem Leitungsschutzschalter noch einen echten Schalter einzubauen, nur weil der Leitungsschutzschalter für einen "Fehlerfall" gedacht ist, funktioniert mit diesen ja genauso.

Wenn das insgesamt wirklich so kritisch wäre - meint ihr nicht, dass dann irgendwann schonmal irgendjemand sich der Sache angenommen hätte?
Es gibt vieles was eigentlich nicht ganz richtig ist, aber so lange nichts passiert wird auch nichts gemacht. Nur wenn dann mal etwas passiert wird gejammert wieso man nicht schon lange was dagegen gemacht hat.:D
Wirklich ktitisch finde ich es auch nicht, aber das Thema ist interessant weil es Widersprüche gibt.
 
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Bei einem Dimmer ist sie auch eingebaut um das Gerät zu schützen, nicht die nachfolgende Leitung.
Du meinst jetzt einen Hausinstallationsdimmer, richtig?
Ich kam grad schon wieder durcheinander... ;)

Weils oben nicht so deutlich war:

Abschalten: Stromfluss unterbrechen (I = ~0A, U = ?V)
Freischalten: Spannungsfreiheit herstellen (U = 0V, I = 0A)

Bei Schraub- (z.B. D + D0) und Stecksicherungen (z.B. NH) erst Abschalten, dann Freischalten -> sonst Lichtbogen ;)

LG :)
 
Hmm. Ich glaube hier wird Freischalten und Abschaltung im Fehlerfall munter durcheinandergeworfen.
Freischalten sollte eigentlich nur von Elektrofachkräften entsprechend den 5 Sicherheitsregeln durchgeführt werden. Dabei wird die Spannungsfreiheit fest- und sichergestellt. Einen Stecker ziehen ist nicht freischalten!

Was mir noch aufgefallen ist:
Ein RCD bzw. FI bzw. Fehlerstromschutzschalter ist nur ein zusätzlicher Schutz bei indirektem Berühren. Stromkreise mit Sicherungen, mit oder ohne RCD sind erlaubt (stimmt nicht 100%ig, ich weiss :rolleyes:); Stromkreise ohne Sicherungen, mit RCD sind nicht erlaubt. Ein RCD schaltet NICHT bei Überstrom auf einem Außenleiter ab, sondern nur wenn ein Fehlerstrom gegenüber der (Bezugs-)Erde fließt bzw. eine Fehlerspannung an einem Körper gegenüber der (Bezugs-)Erde besteht.

Bezüglich einer Vorschrift für allpoliges Freischalten von Leitungen (im Fehlerfall):
Ich kann es nicht belegen, aber mir auch nicht vorstellen. Eine solche Vorschrift würde die Existenz von Schmelzsicherungen in Hausverteilungen, Bauverteilern und teilweise sogar Hochspannungsnetzen ad absurdum führen. Natürlich ist eine allpolige Abschaltung im Fehlerfall in der Regel (aber nicht immer) "sicherer", aber wenn man im schlimmsten Fall von einer Sternpunkt-Verschiebung mal absieht, besteht keine Gefahr für Leib und Leben wenn nur der vom Fehler betroffene Leiter abgeschaltet wird.

Das Ziehen eines Steckers bedeutet nicht immer, dass automatisch die Leitung spannungsfrei ist. Kann ja jeder mal das SchuKo-Ende einer Kaltgeräte-Anschlussleitung in die Steckdose stecken. Auch wenn das Kaltgeräte-Ende jetzt nicht gesteckt ist, steht die Leitung trotzdem unter Spannung. Gleiches Spiel bei Multicore-Leitungen mit Harting-Steckern. Das der Laie sich dann trotzdem sicher fühlen kann wird durch das "Männchen-Weibchen"- bzw. Stecker-Buchse-Prinzip sichergestellt. Von Laien bedienbare, VDE-zertifizierte Steckvorrichtungen sind außerdem so konstruiert, dass sie auch unter Last verbunden/getrennt werden können, auch wenn das nicht zur Haltbarkeit beiträgt.

Von daher sehe ich da keine Probleme für das Anliegen des Thread-Starters. Aber vielleicht sollte nochmal jemand nach Carl klingeln... ;)

Gruß,
Maddin

Edit:
Es wäre auch nicht wirklich sinnvoll nach einem Leitungsschutzschalter noch einen echten Schalter einzubauen, nur weil der Leitungsschutzschalter für einen "Fehlerfall" gedacht ist, funktioniert mit diesen ja genauso.
Manchmal doch. LS-Schalter haben, wie alle Schalter, eine mechanisch begrenzte Lebensdauer. Diese Dinger sind nicht für ständiges Ein- und Ausschalten ausgelegt. Das "funktioniert genauso"-Argument hinkt in der Elektrotechnik sehr oft. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
LS-Schalter haben, wie alle Schalter, eine mechanisch begrenzte Lebensdauer. Diese Dinger sind nicht für ständiges Ein- und Ausschalten ausgelegt. Das "funktioniert genauso"-Argument hinkt in der Elektrotechnik sehr oft. ;)


Stimmt. Aber wenn die für 10.000 Schalt-Zyklen ausgelegt sind... ;) Wenn dadurch der Verschleiß signifikant ansteigt, kann man sagen, dass der LS-Schutzschalter an der eigentlichen Aufgabe behindert wird... Hängt einfach von der Häufigkeit des Gebrauchs und der Qualität des Schalters ab.
 
Aber vielleicht sollte nochmal jemand nach Carl klingeln... ;)

Keine Sorge, ich lese schon mit, hab mich aber bisher raus gehalten. Einfach weil ich Nachrichtentechniker bin (u.a.), aber kein Elektromeister. Die Vorschriften für Haus/Gebäudeinstallation kenne ich kaum.

Was ich sagen kann:
Ich hasse Feinsicherungen. Aus drei Gründen:
1. Als ich mal vor Urzeiten selber einen Dimmer bauen wollte und einen Kurzschluss drin hatte (Feinsicherung 2A direkt auf der Platine), hab ich die Glasscherben in die Fresse bekommen, das Ding hatte es gesprengt, und zwei Automaten dahinter in Reihe (Steckdosenleiste mit LS, Sicherungskasten) gleich mit. Auch flinke Feinsicherungen sind noch viel träger als die magnetische eines LS
2. Hatte mal versehenlich so eine Feinsicherung (6A) zwischen zwei Phasen bekommen. Im Ergebnis hatte ich da anscheinend dann einen dezenten Lichtbogen drin, denn ausgelöst hat die Sicherung erst nach einigen Sekunden, und dazwischen hat's den Sicherungshalter lustig verschmolzen incl. Rauchzeichen. Jetzt weis ich, warum es die Dinger mit Sandfüllung gibt!
3. Meine Mikrowelle hat eine 6A(F) Feinsicherung für das Magnetron und wenn die 3 Türschalter nicht zeitgleich schließen, dann schließen die das Ding kurz. Drei mal war der Service da, und jedes mal wollte er mir nicht glauben, dass mein 16A Automat im Sicherungskasten meist schneller war oder zumindest mit ausgelöst hat als diese dämlichen Türschalter... Also auf <20m 2,5qmm ist so ein LS 16A(B) definitiv schneller oder bekommt es zumindest mit.
Daher würde ich jenseits von 2A nur noch sandgefüllte Sicherungen nehmen und auch da bin ich inzwischen vorsichtig. So ein LS mit Funkenlöschkammer etc. ist doch was ganz anderes...
Mit dem Hintergrund kann ich es auch nur begrüßen, wenn ein Hersteller nicht diesen Feinsicherungsschrott verbaut sondern die einzelnen Kreise mit LS absichert. Damit tut er sich mehrere Gefallen:
1. Man kann wieder einschalten
2. Es kann nicht vorkommen, dass da eine nicht sandgefüllte Feinsicherung drin landet und da drin dann munter Lichtbögen brennen. (Oder einer T statt F einbaut)
3. So eine magnetische Auslösung ist schneller und kann evtl. (speziell bei Charakteristik A) noch den Tryristor retten. Der hat meist weniger Wärmekapazität als so eine Sicherung.
Die Preisfrage ist, ob irgend jemand auf die Idee kommt, damit frei zu schalten. Und ob er damit effektiv neue Sicherungskreise definiert, was er sicher garnicht will.
Daher würde ich einfach mal platt davon ausgehen, dass man nur in Sicherungskästen und anderen festen Anlagen freischaltet, aber nicht am Bedienpanel von so einem Dimmerpack. Worst case würde ich einfach dafür sorgen, dass man an diesem Panel nicht gegen Wiedereinschalten sichern kann, und schon muss sich der Elektriker den Kasten davor suchen.

Ansonsten, was ich noch so aufgeschnappt habe:
Wenn ich in einer Dose einer Hausverkabelung mehrere Sicherungskreise habe, dann muss man zumindest verschiedenfarbige (oder geartete) Klemmen nehmen, um kenntlich zu machen, dass man das Ding nicht mit einer Sicherung stromlos bekommt.
Klar, ein RCD ist kein Sicherungselement gegen Überstrom, darf daher auch nicht als solches verbaut werden. Die Stromangabe auf den Dingern bezieht sich darauf wann der raucht, nicht wann der auslöst (auch wenn er es evtl. sogar tut). Das kann man nicht oft genug sagen/schreiben, mir wollten mal 3 Elektriker (2x Meister, 1x angelernt) hintereinander was anderes erzählen.
Irgendwas mobiles einphasiges, was hinter einem Schuko sitzt und damit nicht gegen 'Verpolung' (P/N) gesichert ist, MUSS allpolig (bis auf PE) getrennt werden. Einfach weil man das Ding auch andersherum in der Steckdose haben kann. Bei Hochspannungsleitungen erübrigt sich das wegen des fehlenden N (und dem fehlenden Stecker:D).
Und unter Last stecken war schon immer eine schlechte Idee (speziell bei Gleichstrom)...

Zu genauen Vorschriften frage man speedkills, der sich leider rar gemacht hat, aber das mal richtig gelernt hat. Man könnte fieserweise behaupten, ich habe vorgeschlagen ihm den HCA Aufkleber zu verpassen weil ich genau sowas nicht beantworten will :D.
 
Freischalten sollte eigentlich nur von Elektrofachkräften entsprechend den 5 Sicherheitsregeln durchgeführt werden. Dabei wird die Spannungsfreiheit fest- und sichergestellt.
Freischalten ist nur der erste Teil der 5 Regeln.

Einen Stecker ziehen ist nicht freischalten!
Doch. Natürlich ist Stecker ziehen (durch eine Elektrofachkraft) freischalten, und du wirst danach auch die Spannungsfreiheit feststellen können. Wie du gegen wiedereinschalten sicherst, ist ein ganz anderer Punkt.
Siehe auch oben.

Natürlich ist eine allpolige Abschaltung im Fehlerfall in der Regel (aber nicht immer) "sicherer", aber wenn man im schlimmsten Fall von einer Sternpunkt-Verschiebung mal absieht, besteht keine Gefahr für Leib und Leben wenn nur der vom Fehler betroffene Leiter abgeschaltet wird.
Es geht hier überhaupt nicht um eine allpolige Abschaltung im Fehlerfall, sondern um eine Vorschrift mit Hintergrund eines zuverlässigen Freischaltens. Ich möchte sogar unterstellen, dass diese Vorschrift nicht zum Schutz von Elektrofachkräften gemacht wurde: es geht dabei um das Freischalten durch einen Laien, auch wenn der das nicht darf/soll. Eine Elektrofachkraft hält sich immer an die 5 Sicherheitsregeln ( ;) ) und stellt die Spannungsfreiheit fest, bevor sie arbeitet. Sie verlässt sich nicht darauf, das die Leitung spannungsfrei ist, nur weil sie einen LS ausgeschaltet hat. Der Laie all zu häufig schon.

Manchmal doch. LS-Schalter haben, wie alle Schalter, eine mechanisch begrenzte Lebensdauer. Diese Dinger sind nicht für ständiges Ein- und Ausschalten ausgelegt. Das "funktioniert genauso"-Argument hinkt in der Elektrotechnik sehr oft.
Wie oft baust denn du deine Anlagen um, dass du beim Freischalten durch die Sicherung die Lebensdauer überschreitest? ;) Lichtschalter sind LS natürlich nicht...

Das Ziehen eines Steckers bedeutet nicht immer, dass automatisch die Leitung spannungsfrei ist
Das beidseitige Ziehen bzw. das ziehen auf der Seite des Steckers/der Einspeisung schon. Ich nehme an, davon sind wir ausgegangen, da der genannte Dimmer einen CEE-Stecker nur zur Einspeisung besitzt.

Ein RCD schaltet NICHT bei Überstrom auf einem Außenleiter ab, sondern nur wenn ein Fehlerstrom gegenüber der (Bezugs-)Erde fließt bzw. eine Fehlerspannung an einem Körper gegenüber der (Bezugs-)Erde besteht.
Die Sache mit der Fehlerspannung ist mir neu. Er schützt vor Berührungsspannung durch Abschalten bei Fehlerstrom, ja. Aber wie erkennt der RCD Fehlerspannungen (du meinst z.B. Spannung am Gehäuse?) ohne Fehlerstrom?

Carl schrieb:
1. Als ich mal vor Urzeiten selber einen Dimmer bauen wollte und einen Kurzschluss drin hatte (Feinsicherung 2A direkt auf der Platine), hab ich die Glasscherben in die Fresse bekommen, das Ding hatte es gesprengt
Kann ich bestätigen :) Hat das evtl. damit zu tun, dass das Abschaltvermögen im Kurzschlussfall schlicht überschritten war?

Wenn ich in einer Dose einer Hausverkabelung mehrere Sicherungskreise habe, dann muss man zumindest verschiedenfarbige (oder geartete) Klemmen nehmen, um kenntlich zu machen, dass man das Ding nicht mit einer Sicherung stromlos bekommt.
Dafür müsste es ja erst einmal erlaubt sein ;)

LG :)
 

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