Eine kurze (na ja) Einschätzung zur Sachlage: Ein Veranstalter, der hinterher von der Band GEMA-Gebühren haben will, ist zunächst mal Grundsätzlich ein A****, vor allem, wenn er sonst den Abend über CDs dudeln lassen würde, deren öffentliche Wiedergabe ja auch kostenpflichtig ist.
Meiner Erfahrung nach ist jeder seriöse Veranstalter bereit, die Gebühren zu zahlen - das tun so viele, dass man als Künstler in einem entsprechenden Rechtsstreit vermutlich auch um solche Zahlungen herumkäme. Wenn's mich beträfe, würde ich so einem Typen also freundlich den Gang zum Anwalt empfehlen und erwarten, nie wieder von ihm zu hören. Aber muss ja jeder selber wissen.
Zur GEMA-Pflicht hatte ich auch mal einen Fall. Damals bekam ich von der GEMA selbst die Auskunft: Wenn alle bei einer Fest- oder Feierveranstaltung Anwesenden sich vor Beginn der Veranstaltung kannten, ist diese nicht öffentlich und auch nicht gebührenpflichtig. Das wäre also bei Familienfeiern so, aber auch bei Firmenveranstaltungen, wenn z.B. alle Gäste in einer Abteilung arbeiten und sich kennen. Bei größeren Veranstaltungen, wo Leute aus Filialen verschiedener Städte sich zum ersten Mal treffen, würden allerdings Gebühren fällig - auch ein guter Grund, Kosten und deren Meldung immer dem Veranstalter zuzuschieben. Woher soll der Künstler das im Einzelfall denn immer wissen?
Was schließlich die Frage betrifft, ob einzelne Stücke/Bands überhaupt GEMA-pflichtig sind: Auf deren Homepage kann man nach einzelnen Titeln recherchieren. Insofern kann jeder die Setlist hier durchgucken und sich wahrscheinlich wundern, wer vom ganzen Anti-Establishment gerne seine paar Euros im Jahr hier noch mitnimmt

Einfach mal nachsehen unter
www.gema.de/musikrecherche
Nur weil's nicht da steht, ist das natürlich keine Garantie, dass es nix kostet - ich würde sogar eher denken: Wenn der Künstler seine Aufnahmen nicht melden will, wird ihn bei bekannteren Bands schon die Plattenfirma zum Werkschutz treten, weil auch die sich damit ein bisschen gegen das abkupfern absichern möchten. Und dann gibt's noch den (gar nicht so raren) Fall von Künstlern, die zwar nicht bei der GEMA Mitglied sind, aber z.B. in anderen Ländern Werkschutz angemeldet haben. Für deren Songs treibt die GEMA dann nicht das Geld ein, aber das heißt nicht, dass man die Songs ohne Gebühren und Genehmigung spielen darf.
Und dann gibt's ja auch noch Texte - viele Lyriker sind in der "VG Wort" registriert. Die hat zwar nichts mit Musik zu tun, aber wenn ihr z.B. selbst Musik für einen Text schreibt, der durch die vertreten wird, kostet es immer noch ...