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kleines eigenes Album - wie gehts weiter ...?

ginod
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Hey,

Wir haben mit unserer Band ein kleines eigenes Album produziert. Es ist nun fast fertig und wird ungefähr 8 Songs beinhalten.

Doch wie geht es jetzt weiter? Muss ich mich bei der Gema melden? Ab wann darf das Album vermarkten und verkauft werden. Wo lasse ich am besten meine CD pressen inklusive Cover. Was muss alles auf die Verpackung (Rückseite/Vorderseite/Booklet).

Das mit dem sichern der Song machen wir am besten mit einem Notar oder via Post.

Kann mal jemand erzählen wie das so von statten geht?
 
Eigenschaft
 
Hi ginod,

erst mal herzlichen Glückwunsch!

So wie ich das mitbekommen habe, werdet Ihr demnächst die Master-CD fertigstellen.

Wenn Ihr das dann über ein Preßwerk vervielfältigen lassen möchtet, ist der Weg festgeschrieben.
Das Preßwerk ist nämlich verpflichtet, von Euch schriftlich eine GEMA-Erklärung einzuholen. Darin müßt Ihr erklären, dass es sich um eigene songs handelt (Ihr müßt nicht bei der GEMA sein - es geht nur darum, dass ihr erklärt, dass nicht die Rechte anderer verletzt werden.).

Weiterhin will die GEMA wissen, ob Ihr mit dem Verkauf der CD Geld verdienen wollt oder nicht.
Das solltet Ihr Euch überlegen. Es gibt die Möglichkeit, eine reine Promotions-CD rauszubringen - das müßt Ihr aber plausibel rüberbringen und es sollte auch der Wahrheit entsprechen. Das macht sich beispielsweise an der Auflage fest (ich sach mal, dass eine Auflage über 1.000 Stück für eine newcomer-Band schon deutlichen Erklärungsbedarf entstehen läßt), ebenso am Preis (ein VK-Preis, der deutlich über den Selbstkosten [inkl. Vertrieb etc.] liegt, ist da ebenfalls wenig glaubhaft) und ihr solltet am besten sagen, dass Ihr so und so viel CDs an Verlage, Radiosender etc. schicken wollte - also dass quasi ein deutlicher Zweck eine Art Bewerbungsunterlage ist. Klar könnt Ihr auch im Rahmen von Konzerten die CDs verticken - das sollte aber zusammen mit dem Preis nicht das Übergewicht bilden.

Die Seite der GEMA ist eigentlich sehr informativ - die notwendigen Formulare gibt es dort auch zum downloaden.

Was Ihr beim Notar macht, ist Euer Urheberrecht zu sichern. Das hat aber nichts mit den Vertriebsrechten bzw. den über die darüber möglicherweise fließenden Tantiemen zu tun. Für die letzten beiden Dinge ist die GEMA zuständig. Da würde ich mir an Eurer Stelle mal Gedanken drüber machen.

Was auf das Cover und in den Begleittext kommt, das hat eine Marketing-Seite und eine rechtliche Seite (Impressum). Zudem - wenn die CD offiziell (beispielsweise über den Musikhandel vertrieben werden soll) muss eine sogenannt IBN-Nummer (oder ISBN-Nummer?) her - und die muss beantragt werden.
Das Wichtige beim Impressum ist, dass man eindeutig erkennen kann, wer für den Inhalt, den Text etc, rechtlich verantwortlich ist und an welche natürliche oder juristische Person man sich wenden kann, falls es Fragen gibt. Die bloße Nennung einer WEB-Site reicht hier nicht aus.

Am besten orientiert Ihr Euch an anderen CDs, die im Umlauf sind und die Euch gefallen.

Ansonsten gibt es für Euch noch einiges zu klären - es macht auf jeden Fall Sinn, dass Ihr mal in gleichlautende threads schaut - zum Teil ist das da alles viel detaillierter aufgelistet.
Es gibt auch einen workshop hier, wo das Wichtigste drinsteht:
https://www.musiker-board.de/vb/musikbusiness-recht/52145-tutorial-wie-sch-tze-ich-meine-songs.html

Ein paar andere threads mit gleichen/ähnlichen Inhalten:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...essen-lassen-alles-beachten-davor-danach.html
https://www.musiker-board.de/vb/musikbusiness-recht/314392-500-gepresste-cds-nun.html
https://www.musiker-board.de/vb/musikbusiness-recht/310720-hilfe-gema-abwicklung-unklar.html


x-Riff
 
Zuletzt bearbeitet:
wow vielen Dank für deinen informativen Beitrag. Das hilft mir sehr viel weiter!
 
Hallo Ginod, hallo x-Riff,

x-Riff, danke für den guten Beitrag. Wenn du erlaubst(?), würde ich gerne
an ein paar Stellen kurz 'einhaken':
Was Ihr beim Notar macht, ist Euer Urheberrecht zu sichern.
1) Diese Formulierung könnte ein Laie leicht missverstehen. Wahrscheinlich meinst du
das Richtige: Also, das Urheberrecht ist bereits entstanden und nun geht
es um die Frage "wie kann man das im Zweifelsfall vor Gericht beweisen."

Dabei würde ich allen Musikern und Bands gerne ein paar Inspirationen
zu dem Thema geben ... ein paar Gedanken-Anstöße:

Bitte stellt euch mal ernsthaft, auf dem heutigen Musikmarkt, die Frage:
"Wer könnte, realistischer weise, ein Interesse daran haben meine Musik gewinnbringend
zu verkaufen, OHNE mich vorher zu fragen?"
Um wie viele Personen oder Firmen handelt es sich wahrscheinlich, die genau das
können UND wollen?
Und WENN das jemand macht, wie weit kommt er damit?

Ich habe mal in einer Plattenfirma gearbeitet und was glaubt ihr, was wir darum GEGEBEN
hätten, auch nur einen Musik-Autoren zu finden, dessen Musik sich so leicht
vermarkten lässt, dass man 'quasi nichts dazu tun' muss!
Wir hätten alles dafür getan, diese Person zu binden. ... Und nicht,
EINMAL seine Songs zu klauen, vielleicht EINEN Hit zu erzielen und den verärgerten Komponisten
(oder die Band) geradezu zu einer anderen Firma zu 'treiben'.
Angenommen, wir HÄTTEN das so gemacht, dann hätten WIR einen Hit (und werden verklagt)
und die nächste Firma macht mit dem gleichen Komponisten, ... in guter Zusammenarbeit ...
möglicherweise noch 20 Jahre einen Top-Hit nach dem nächsten.
Das wäre für uns als Firma eine Katastrophe geworden!

Auf der anderen Seite wären wir nie auf die Idee gekommen, ohne Absprache
(also konkret: ohne vereinbarten Plattenvertrag) Musik oder Kompositionen von einer Band zu
vermarkten, die vorher keine riesigen Erfolge hatte.
Warum sollte eine Firma das machen, ohne die Band zu fragen?
Entweder ein Komponist und eine Band sind "wahrscheinlich gewinnbringend".
Dann sichert man sich die dauerhafte Zusammenarbeit mit den LEUTEN.
Oder sie sind es nicht. Dann hat man eh kein Interesse, deren Songs zu klauen.
Schließlich hätte man noch einige tausend Demo-Tapes herumliegen von Bands,
die sich FREUEN würden, wenn man die Musik rausbringt.

Also, eine vernünftige Firma macht so etwas nicht.
Und eine unvernünftige kommt damit nicht weit, oder gibt sogar noch Geld aus,
das dann nicht wieder rein kommt.

... Insbesondere Bands, die gegebenenfalls Schwierigkeiten haben, SELBST ihre Musik
zu verkaufen, oder Schwierigkeiten haben einen Plattendeal zu bekommen, weil die Musik
als "wirtschaftlich nicht so interessant" eingeschätzt wird, sollten sich ... meiner persönlichen
Meinung nach ... sehr gut überlegen, ob sie für ein "gesichertes Beweismittel" wirklich die
Kosten für einen Musikanwalt, Notar oder sonstiges ausgeben wollen.
Und mehr als ein "gesichertes Beweismittel" liefert der Anwalt, Notar oder sonstige nicht!

Beziehungsweise, ob dieses Vorgehen wirklich Sinn macht.
Ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung sprechen: ALLE Bands, die ich kenne, die einen
Plattenvertrag haben, ODER deren Musik sich anderweitig gut verkauft, brauchten eine
solche Sicherung nie in ihrem Leben.
Und die Bands, deren Musik sich gar nicht oder sehr schleppend verkauft ... sowieso nicht.

Zudem gibt es noch EINIGE, weitere Möglichkeiten, vor Gericht zu beweisen, dass man selbst
der Urheber eines Musikstückes ist. Ich hoffe, das wird in dem zitierten Tutorial erklärt. (?)

Wie auch immer: mir ist persönlich KEINE Band bekannt, die einmal ihre Rechte vor Gericht
verteidigen musste. Ich kenne EINEN Fall, wo "Die Ärzte" einen Song eines Forum-Teilnehmers
(von homerecording.de) aufgenommen haben und ... WEIL SIE NICHT WUSSTEN, wer der
Urheber ist, den Song "einfach so" aufgenommen haben.
Das bedeutet, sie haben, weil sie trotz Suche den Urheber nicht finden konnten, so gehandelt.
Nicht jedoch, aus Böswilligkeit.
ABER, als das Album draußen war und der Urheber sich beim Management meldete und
sagte: "Jungs, das ist MEIN Song!", hat die Band ... natürlich ... IHN als Urheber eingetragen.
Seitdem verdient er damit etwas 'Kleingeld'. ... War also kein dicker Hit, sondern irgendwo
auf einem Album mit drauf.

2) Unbedingt mal die von "x-Riff" geposteten Threads lesen!
Irgendwo gibt es da auch einen Verweis auf das Urheberrecht, den
ich gepostet habe.
Bitte im Hinterkopf behalten: Ihr habt das Urheberrecht, sobald ihr einen Song
aufgenommen, oder als Noten niedergeschrieben habt.
Der Rest ist eine reine Frage der Beweismittel!

Was auf das Cover und in den Begleittext kommt, das hat eine Marketing-Seite und eine rechtliche Seite (Impressum).
Man würde in diesem Fall "Verlagsangaben" oder im Volksmund "Komponisten-Angaben" sagen.
Beziehungsweise für den "Kontakt zur Band", einfach "Kontaktadresse".
Ein "Impressum" heißt es bei Webseiten. :)

Zudem - wenn die CD offiziell (beispielsweise über den Musikhandel vertrieben werden soll) muss eine sogenannt IBN-Nummer (oder ISBN-Nummer?) her - und die muss beantragt werden.
Bitte auseinander halten:

1) ISBN = Internationale Standard Buch Nummer. Für Bücher.
- -
2) ISRC = International Standard Recording Code. Für einzelne Musik-Stücke zur
eindeutigen Identifizierung, beispielsweise über das 'Phononet'-System.
- -
3) EAN (das, was du wahrscheinlich meinst) = European Article Number.
(Manchmal auch EAC, also ... Code genannt.)
Für Produkte, zur Abrechnung mit einem Vertrieb.
Bitte http://www.gs1-germany.de/content/standards/strichcodes/index_ger.html checken, oder per
FORUMS-SUCHE nach "GS1" suchen. Denn ich habe das hier schon mal
irgendwo erklärt.
- -
4) LC = Labelcode. Ehemals 4-stellige, mittlerweile 5-stellige Nummer zur Identifizierung
eines Labels. Wird insbesondere auf so genannten 'Sendelisten' von Radiostationen verwendet.
Der LC dient zur Abrechnung mit der GEMA. (Und die GEMA rechnet wiederum mit der
GVL ab). Siehe dazu bitte auch http://www.simpleshow.de/index.php/2008/11/05/die-simpleshow-erklaert-das-musikbusiness/
(Erklärungs-Video zum Thema Zusammenhänge zwischen 'GEMA', Plattenfirma,
Verlag und GVL.)

Am besten orientiert Ihr Euch an anderen CDs, die im Umlauf sind und die Euch gefallen.
Das würde ich als wichtigste Referenz benutzen!
Schaut euch andere CDs an. Da steht ALLES drauf, was ihr auch drauf
schreiben solltet / könntet. (Wie "x-Riff" schon sagte: das ist teilweise eine rechtliche,
teilweise eine Marketing-Entscheidung).
Ansonsten gibt es für Euch noch einiges zu klären - es macht auf jeden Fall Sinn, dass Ihr mal in gleichlautende threads schaut - zum Teil ist das da alles viel detaillierter aufgelistet.
Würde ich in dem Fall dringend empfehlen. :)


Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Konkretisierungen, nils k !
 
Weiterhin will die GEMA wissen, ob Ihr mit dem Verkauf der CD Geld verdienen wollt oder nicht.
Das solltet Ihr Euch überlegen. Es gibt die Möglichkeit, eine reine Promotions-CD rauszubringen - das müßt Ihr aber plausibel rüberbringen und es sollte auch der Wahrheit entsprechen. Das macht sich beispielsweise an der Auflage fest (ich sach mal, dass eine Auflage über 1.000 Stück für eine newcomer-Band schon deutlichen Erklärungsbedarf entstehen läßt), ebenso am Preis (ein VK-Preis, der deutlich über den Selbstkosten [inkl. Vertrieb etc.] liegt, ist da ebenfalls wenig glaubhaft) und ihr solltet am besten sagen, dass Ihr so und so viel CDs an Verlage, Radiosender etc. schicken wollte - also dass quasi ein deutlicher Zweck eine Art Bewerbungsunterlage ist. Klar könnt Ihr auch im Rahmen von Konzerten die CDs verticken - das sollte aber zusammen mit dem Preis nicht das Übergewicht bilden.

Solange auf der CD ausschließlich Eigenkompositionen von Leuten sind, die keine GEMA-Mitglieder sind, geht es die GEMA aber doch eigentlich nichts an, was ich mit meinen Songs mache?! Oder hab ich da was falsch verstanden?
 
Ich kenne EINEN Fall, wo "Die Ärzte" einen Song eines Forum-Teilnehmers
(von homerecording.de) aufgenommen haben und ... WEIL SIE NICHT WUSSTEN, wer der
Urheber ist, den Song "einfach so" aufgenommen haben.
Das bedeutet, sie haben, weil sie trotz Suche den Urheber nicht finden konnten, so gehandelt.
Nicht jedoch, aus Böswilligkeit.
ABER, als das Album draußen war und der Urheber sich beim Management meldete und
sagte: "Jungs, das ist MEIN Song!", hat die Band ... natürlich ... IHN als Urheber eingetragen.
Seitdem verdient er damit etwas 'Kleingeld'. ... War also kein dicker Hit, sondern irgendwo
auf einem Album mit drauf.
Ist in Erfahrung zu bringen, welcher Song das ist?
 
Solange auf der CD ausschließlich Eigenkompositionen von Leuten sind, die keine GEMA-Mitglieder sind, geht es die GEMA aber doch eigentlich nichts an, was ich mit meinen Songs mache?! Oder hab ich da was falsch verstanden?
Naja, die GEMA lässt dich ja sofort in Ruhe, sobald du in der besagten Meldung die Information
"Nicht-GEMA-Mitglied" erklärt und unterschrieben hast.

Der Hintergrund dazu dient übrigens durchaus Musikern:
Da die GEMA eine Komponisten-Organisation einer enormen Größe ist ...
und ganz nebenbei bemerkt VON Komponisten FÜR Komponisten gegründet wurde ...
konnte die GEMA die Forderung durchsetzen, über JEDE CD-Herstellung zumindest
informiert zu werden.
Und dann selbst festzustellen, ob GEMA-Zahlungen anfallen.
... Auch, wenn das für dich persönlich einen höheren Verwaltungs-Aufwand bedeutet
(auch als Nicht-GEMA-Mitglied musst du eine kurze Erklärung ausfüllen) ...
es dient letztendlich dem (finanziellen) Schutz der (Profi-)Komponisten.
Mit dieser Regelung wird vermieden, dass "irgendjemand" (konkret liegt aus finanziellen
Gründen die Vermutung nahe, dass ein Label auf diese Idee kommen könnte,
erfolgreiche Titel noch mal 'kostengünstig' neu zu veröffentlichen ... )
CDs herstellen kann, für die entsprechende Komponisten nicht die entsprechenden
GEMA-Tantiemen erhalten.
Also alles zum Schutze der Musiker.
Ist in Erfahrung zu bringen, welcher Song das ist?
Ja, findest du wahrscheinlich noch irgendwo im Homerecording.de Forum.
Das ist allerdings einige Jahre her. Könnte sein, dass das Archiv aus dieser Zeit
mittlerweile gelöscht ist.
Wenn dich das näher interessiert, frag einfach mal dort nach, wie lange die Archiv-
Daten archiviert sind. Und dann findet man den sicherlich noch irgendwo.
Kann dich aber schon mal drauf vorbereiten: sooo spektakulär wurde das Thema dort,
soweit ich mich erinnere, nicht behandelt.
Zudem ... vielleicht mal als kleine "Forum-Vorsichtsmaßnahme": Ich habe diese Information
nur aus dem genannten Forum. Es KÖNNTE natürlich sein, dass da jemand Quatsch
erzählt hat. Aber die von mir, oben, beschriebene Vorgehensweise von musikverwertenden
Firmen ... und das wären "Die Ärzte" in dem Fall ... ist ja durchaus nachvollziehbar.
Wir, in besagter Plattenfirma, haben zumindest immer genau so gehandelt, wie oben
beschrieben. Und das durchaus auch aus GESCHÄFTLICHEM Interesse.
Nicht, weil wir so nette Menschen wären oder so etwas :)


Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Was natürlich auch eine Möglichkeit gewesen wäre, wäre folgende:

In Deutschland entsteht das Urheberrecht automatisch, sobald der Künstler sein Werk geschaffen hat, in Person des Künstlers. Bei einer Beeinträchtigung (also Ärzte-Beispiel) des Urheberrechts kann er als Schadensersatz nicht nur eine Lizenzgebühr verlangen, er könnte auch einen Verletzergewinn abschöpfen (also der Gewinn, den die Ärzte mit dem Song gemacht haben, sofern feststellbar) bzw. auf Unterlassung bestehen. Letzteres wäre natürlich dämlich, denn wenn er seine Zustimmung verweigert, würden die ganzen gepressten CDs wieder in die Presse wandern; allerdings in die Schrottpresse...;)

Gut, ich glaube, kein Hobbykomponist würde so reagieren, wenn eine namhafte Band den Song veröffentlicht...Aber theoretisch ist es denkbar und praktisch sicher ein gutes Argument, die höhe der Tantieme zu seinen Gunsten zu beeinflussen...
 
Hallo Merowinger,

nun wollen wir mal juristisch präzise bleiben :D *grins* ...
(diese Anmerkung ist ein kleiner, amüsanter Insider aus vorherigen Threads)

... Das Werk zu erschaffen genügt nicht. Es muss in eine 'wahrnehmbare Form'
gebracht werden! :)

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
nun wollen wir mal juristisch präzise bleiben :D *grins* ...
(diese Anmerkung ist ein kleiner, amüsanter Insider aus vorherigen Threads)

... Das Werk zu erschaffen genügt nicht. Es muss in eine 'wahrnehmbare Form'
gebracht werden! :)

:great:
 
Hi Nils,

... Das Werk zu erschaffen genügt nicht. Es muss in eine 'wahrnehmbare Form'
gebracht werden!

eine Nachfrage hierzu. Was bedeutet das Werk muss "in eine wahrnehmbare Form gebracht werden" ?

Grüße

convoice
 
Hallo Convoice,

das bedeutet einfach, dass du dein Werk (dein Musikstück und/oder Text)
aufschreiben, oder eine Aufnahme davon machen musst, um überhaupt
beweisen zu können, dass du der Urheber bist.

Aufschreiben von Musik: in der Regel in Noten oder Tabulaturen.
Text natürlich in Buchstaben. Hauptsache, es geht eindeutig daraus hervor, um welches
Werk es sich handelt.

Das ist alles ganz logisch:
Der Hintergrund ist, dass du natürlich nicht sagen kannst: "Ich hatte die Idee schon viel
früher ... sie war immer in meinem Kopf. Der Hit ist von mir, Herr Richter! Ich habe ihn nur
vorher noch nie aufgenommen oder niedergeschrieben
!" :D
... Damit würdest du natürlich nicht weit kommen. Ist ja völlig nachvollziehbar, dass dir das niemand
glauben würde.

Übrigens ist der genaue Fachbegriff, meine ich mich zu erinnern, "es in eine materielle Form bringen".
"Wahrnehmbar" wäre natürlich auch ein Live-Auftritt ohne Aufnahme.
Wie auch immer: Du brauchst sozusagen etwas 'greifbares' (Tonaufnahme, Noten oder
sonstiges), aus dem hervorgeht, dass dir das besagte Werk als Erstem bekannt war.
Wenn du das beweisen kannst, wird dir üblicherweise die Urheberschaft zugesprochen.
(Denn wer sonst, außer dem Urheber, sollte zuerst das Werk kennen.)

Die Qualität der Aufnahme spielt dabei übrigens keine Rolle. Hauptsache, das Werk ist
darauf eindeutig zu erkennen. Du kannst also auch einen zukünftigen No.1 Hit von dir,
mit einem einfachen Diktiergerät, einer Handykamera, Video mit Ton, einem MP3-Recorder
oder sonstwie aufnehmen. Und sobald du die Aufnahme im Kasten hast, greift sofort das
Urheberrecht und du bist ganz offiziell, per Gesetz, Urheber.

Wie oben erklärt, stellt sich dann nur noch die Frage, wie du das am besten
beweisen kannst.

Und wie ebenfalls umfangreich erklärt stellt sich ... für mich persönlich ... noch viel mehr
die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Musiker so etwas überhaupt jemals
vor Gericht beweisen muss!
... Siehe Erläuterungen, weiter oben in diesem Thread.


Alles in allem würde ich tendenziell empfehlen, dieses ganze Thema nicht überzubewerten.
Meiner Erfahrung nach wird diese 'Rechte'-Sache in der Praxis bei weitem nicht so heiß
gegessen, wie es in der Theorie (in Foren und in Musikerkreisen) gekocht wird.
Siehe dazu meine Ausführungen, weiter oben.

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Zuletzt bearbeitet:
..
das bedeutet einfach, dass du dein Werk (dein Musikstück und/oder Text)
aufschreiben, oder eine Aufnahme davon machen musst....

Jetzt muss ich den Daumen doch wieder senken....;)

Der erste Satz ist richtig. Das Werk muss laut UrhG erschaffen werden. Das ist etwas anderes als "erdacht", sodass man für das "erschaffen" eine gewisse dauerhafte Form vorliegen muss (das Bild muss gemalt, das Foto geknipst, die Statue gemeißelt sein). Nur zu sagen "ich werde mal ein Foto machen von einer Rose" kann kein Urheberrecht begründen.

Das ist alles ganz logisch:
Der Hintergrund ist, dass du natürlich nicht sagen kannst: "Ich hatte die Idee schon viel
früher ... sie war immer in meinem Kopf. Der Hit ist von mir, Herr Richter! Ich habe ihn nur
vorher noch nie aufgenommen oder niedergeschrieben
!" :D
... Damit würdest du natürlich nicht weit kommen. Ist ja völlig nachvollziehbar, dass dir das niemand
glauben würde.

Das ist zwar auch richtig, hat aber mit der Urheberstellung nichts zu tun. Das Urheberrecht entsteht auch dann, wenn ich Stück für mich allein im Kämmerlein dahindudele und es jederzeit nachspielen könnte. Durch die "Aufführung" ist das Werk entstanden.
Das ist die materielle Rechtslage.

Was du beschreibst ist die prozessuale Beweisbarkeit. Die ist zwar genauso wichtig, denn mir wird, wie du sagst, niemand glauben, das Stück gespielt zu haben. Aber streng genommen bestünde das materielle Urheberrecht dennoch, es ist nur nicht beweisbar.

Aber das ist jetzt natürlich schon, zugegeben, Erbsenzählerei...:p
 
Hallo [okp]Razor,

cool, vielen Dank für's Auftreiben dieses Threads! :)

Habe das jetzt noch mal überflogen, was 2005 dort besprochen wurde.
Es hat sich ja in der Tat offenbar alles sehr positiv geklärt!

Daher würde ich gerne erneut jedem Komponisten, der sich Sorgen macht,
dass sein Song von jemandem, der auf dem Markt erfolgreich Musik veröffentlichen
kann
, 'geklaut' werden könnte, empfehlen, den oben genannten Thread mal zu lesen!
Denn so sieht ... meiner Einschätzung nach ... die Praxis aus, WENN
es mal zu dem ... wie schon mehrfach gesagt ... sehr unwahrscheinlichen Fall kommt,
dass jemand eure Musik erfolgreich veröffentlicht, OHNE euch zu fragen.

Noch mal zusammenfassend: Die Plattenfirma von "Die Ärzte" hat sich super-professionell
verhalten und hat sich sofort, nachdem der Urheber sich erstmals im Internet bemerkbar
machte ... beim Urheber gemeldet! ... Um die Sache unter anständigen Leuten zu klären.

Und genau so, würde sich ... nach meiner persönlichen Erfahrung ... jede Firma
verhalten, die erfolgreich Musik veröffentlichen kann!

Denn die wissen doch genau was passiert ... und zudem sind es faire Geschäftsleute:

Nur mal ANGENOMMEN, die Firma hätte das nicht sofort geklärt. Dann hätte es
doch bei homerecording.de ... und vielleicht in Folge dessen auch in anderen Medien,
einen ziemlichen Rummel gegeben.
Die Ärzte hätten dabei ihren guten Ruf verlieren können.

HABEN sie aber nicht! Der Urheber war ja geradezu begeistert und überrascht
von dieser hervorragenden Reaktion der Firma.

Wie der Fall nun genau ausgegangen ist, wird in dem Thread zwar nicht
erklärt, aber wie man ... finde ich ... deutlich an den Äußerungen des Urhebers
herauslesen kann, war die Firma sehr daran interessiert, sofort Kontakt herzustellen
und diese ganze Sache vernünftig zu klären.
Aus den Äußerungen des Komponisten kann man zudem sehen, dass er offenbar nicht
so vertraut mit dem Internet ist. Daher hat er wahrscheinlich schon längst
das Forum wieder verlassen und daher nichts mehr gepostet.
Wäre ja durchaus denkbar. (Siehe seine Ausführungen, wie er im Verhältnis zu
Internet-Technik steht ...)
Ebenso wahrscheinlich ist, das die Sache völlig vernünftig und fair geklärt wurde.
So, wie das ... in der Regel ... alle Profis machen würden!

... Falls das nicht so wäre, hätte der Thread-steller sich ja höchstwahrscheinlich
wieder ratsuchend an das Forum gewandt.
Daher vermute ich, als logischen Rückschluss, dass die Sache abschließend ... und
entsprechend fair ... geklärt wurde.
Das macht ja alles durchaus Sinn.


Aus diesem Grund, erneut mein Appell:
Liebe Komponisten ... bitte entspannt euch mal, in dieser Richtung!

WENN eure Musik interessant für den Musikmarkt ist, dann wird jede vernünftige
Firma mit euch als Personen zusammenarbeiten wollen.
Und jede 'unvernünftige', kommt eh nicht weit mit ihrer Vorgehensweise (siehe meine
Ausführungen zu diesem Thema, weiter oben).

Und WENN eure Musik nicht für den Musikmarkt interessant ist ... dann klaut
sowieso niemand eure Kompositionen.

Also bitte: Entspannung! :)

... Das macht auch das Musizieren und Komponieren viel leichter.
Und erspart so manche, *theoretische* Frage zum Thema "wie sind meine Rechte".


Siehe dazu insbesondere auch meinen Beitrag im folgenden Thread:

https://www.musiker-board.de/vb/mus...echtsfrage-bei-kompositionen.html#post3631140

Sowie auch:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...ie-sch-tze-ich-meine-songs-6.html#post3633627


Also ... alles Gute für euch ... und beste Grüße
Nils
 
Hi!
Eine Frage habe ich noch:
Ich hab mal gehört, dass man max. 10 % eines stückes, oder max. 30 sec. (halt der kürzere teil) aus einem lied verwenden darf.

Stimmt das?
weil ich "sorge" mich eher darum, dass sich bei eines unserer lieder eine melodie einschleicht, die es schon mal gegeben hat. Würde das stimmen, wär es ja kein Problem, da bei zufälligen "Gleich-"Kompositionen ja eh nicht mehr als 30sec o. 10% gleich wär.
 
Klar könnt Ihr auch im Rahmen von Konzerten die CDs verticken - das sollte aber zusammen mit dem Preis nicht das Übergewicht bilden.

also den satz check ich nich ganz.
muss der eintritt also mehr kosten (was bei kostenlosen konzerten blöd wäre), oder wie ist das gemeint?

und wie macht man das, dass man die cds nicht nur selbst auf konzerten, oder in kleinen läden verkauft, sondern dass eine firma das für mich tut? (irgendwas mit labels hab ich gehört. muss man da ein demo-tape einschicken, oder hab ich da was verwechselt?)

ach und noch was: das wär auch unser erstes album. muss man irgendwie voher geld bezahlen siehe: hier
Ihr müsst vorher erledigen:
- in der Regel Vorauszahlung gemäss Offerte

oder geht das auch prozentual(?), da wir als newcomer natürlich noch nicht so viel geld haben.

danke schon mal für eure antworten :)
 
Hallo zusammen,

der Thread ist ja schon ein paar Tage alt.

Angenommen man steht kurz vor der CD-Pressung. Im Moment ist noch nicht damit zu rechnen, dass man deutschlandweit bekannt werden und jeder MediaMarkt die CD verkaufen will (von Glücksfällen mal abgesehen). Ist es ratsam, erst einmal eine kleinere Auflage pressen zu lassen (ohne Barcode) und später, falls der mal gebraucht wird, eine größere Auflage mit Barcode zu machen? Nicht dass man dann eine Menge CDs hat, die aber keiner verkaufen kann in seinem Laden, weil sie keinen Barcode haben.

Gruß
ez23
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn man ein Label hat, dass die CD verlegt, werden die für einen Barcode sorgen.

Und umgekehrt: Hat man kein Label, steht man auch nicht im MediaMarkt. Da steht man noch nicht einmal zwingend, wenn man ein Label hat, weil MediaMarkt nicht jeden Vertrieb aufnimmt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

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