RoesslerWolfgang
Registrierter Benutzer
Hallo,
hat sich schonmal jemand etwas genauer damit befasst, wie ein rechtlich korrekter Umgang mit Tabs von Coversongs aussehen würde? Ich will hier kein Bashing auf die VG Musikedition anfangen, sondern einfach mal verstehen, wie deren Auffassung da eigentlich ist. Ich bin vor kurzem über folgenden Artikel gestolpert: http://www.vg-musikedition.de/pdf/TaeterImFrack_2011-06.pdf
Wenn man jetzt Songs covern will, wird man wohl meistens Tabs oder Notzen dazu verwenden. Für mich klingt das ganze dann so:
- Es ist erstmal völlig egal, ob man nur für sich im Wohnzimmer spielt oder in einer Cover-Band, die rechtliche Situation bleibt die gleiche.
- Wenn man sich von einem Künstler ein Songbook gekauft hat, darf man das Lied nach den Tabs/Noten lernen, aber nur aus diesem Buch heraus. Jede Kopie aus dem Songbook, auch wenn das Lied z.B. 3 Seiten hätte und man würde sich die 3. Seite kopieren um sie auf den Notenständer nebeneinander legen zu können, ist nicht erlaubt.
- Ich denke auch bei Noten/Tabs aus Zeitschriften gilt die gleiche Situation wie bei gekauften Songbooks.
- Wenn man Noten aus dem Internet kauft, steht vorne meistens drauf, für wen das ganze lizenziert wurde. Also im Prinzip die gleiche Situation wie bei Songbooks. Wie sieht es hier aber mit Mehrfachausdrucken aus, die man aber alle selber nutzt?
- Wenn man sich die Noten/Tabs selber raushört und aufschreibt (dabei ist es unerheblich, ob es Handschriftlich oder mit einem Programm wie Guitar Pro geschieht), ist das ok. Dürfte man diese selbst rausgehörten Tabs dann auch z.B. einem Bandkollegen geben?
- Man bekommt im Gitarrenunterricht vom Lehrer Noten/Tabs. Macht es hier einen Unterschied, ob die der Lehrer es speziell für den Schüler herausgehört hat, selber herausgehört hat und schonmal einem anderen Schüler kopiert hat oder sie aus einem Songbook/Zeitschrift kopiert?
- Man lädt sich Noten/Tabs/Akkorde von einer Seite im Internet herunter. Ist die grundsätzlich nicht erlaubt?
Wer hat sich auch schon näher mit dem Thema befasst?
Grüße
Wolfgang
hat sich schonmal jemand etwas genauer damit befasst, wie ein rechtlich korrekter Umgang mit Tabs von Coversongs aussehen würde? Ich will hier kein Bashing auf die VG Musikedition anfangen, sondern einfach mal verstehen, wie deren Auffassung da eigentlich ist. Ich bin vor kurzem über folgenden Artikel gestolpert: http://www.vg-musikedition.de/pdf/TaeterImFrack_2011-06.pdf
Wenn man jetzt Songs covern will, wird man wohl meistens Tabs oder Notzen dazu verwenden. Für mich klingt das ganze dann so:
- Es ist erstmal völlig egal, ob man nur für sich im Wohnzimmer spielt oder in einer Cover-Band, die rechtliche Situation bleibt die gleiche.
- Wenn man sich von einem Künstler ein Songbook gekauft hat, darf man das Lied nach den Tabs/Noten lernen, aber nur aus diesem Buch heraus. Jede Kopie aus dem Songbook, auch wenn das Lied z.B. 3 Seiten hätte und man würde sich die 3. Seite kopieren um sie auf den Notenständer nebeneinander legen zu können, ist nicht erlaubt.
- Ich denke auch bei Noten/Tabs aus Zeitschriften gilt die gleiche Situation wie bei gekauften Songbooks.
- Wenn man Noten aus dem Internet kauft, steht vorne meistens drauf, für wen das ganze lizenziert wurde. Also im Prinzip die gleiche Situation wie bei Songbooks. Wie sieht es hier aber mit Mehrfachausdrucken aus, die man aber alle selber nutzt?
- Wenn man sich die Noten/Tabs selber raushört und aufschreibt (dabei ist es unerheblich, ob es Handschriftlich oder mit einem Programm wie Guitar Pro geschieht), ist das ok. Dürfte man diese selbst rausgehörten Tabs dann auch z.B. einem Bandkollegen geben?
- Man bekommt im Gitarrenunterricht vom Lehrer Noten/Tabs. Macht es hier einen Unterschied, ob die der Lehrer es speziell für den Schüler herausgehört hat, selber herausgehört hat und schonmal einem anderen Schüler kopiert hat oder sie aus einem Songbook/Zeitschrift kopiert?
- Man lädt sich Noten/Tabs/Akkorde von einer Seite im Internet herunter. Ist die grundsätzlich nicht erlaubt?
Wer hat sich auch schon näher mit dem Thema befasst?
Grüße
Wolfgang
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