Sticks
Mod Emeritus
Hier findet Ihr Antworten auf die im Zusammenhang mit der Board-Regel 8 und dem Urheberrecht immer wieder aufgeworfenen Fragen:
Frage: Verliere ich durch die Anerkenntnis dieser Regel das Urheberrecht an meinen Beiträgen?
Antwort: Nein. Dieses Recht verbleibt beim Urheber, dem persönlichen geistigen Schöpfer des Werkes (Autor). Das Urheberrecht kann man erben, nicht jedoch verkaufen, vermieten oder verschenken. Der Urheber darf aber ein Verwertungs-/Nutzungsrecht einräumen bzw. übertragen (§ 34 Absatz 1 UrhG).
Frage: was bedeutet "(...) nicht ausschließlich zu nutzen" und was bedeutet "einfache Nutzungsrechte"?
Antwort: Das Urheberrecht unterscheidet u.a. zwischen dem einfachen und dem ausschließlichen Nutzungsrecht. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt, das geschützte Werk (auf die vom Urheber gestattete Art) zu nutzen, ohne das Exklusivrecht an der Nutzung zu besitzen. Darum geht es hier.
Überträgt der Urheber das Nutzungsrecht hingegen ausschließlich, z.B. ohne sich selbst ein Nutzungsrecht vorzubehalten, dann ist derjenige, dem das Nutzungsrecht übertragen wurde, u.U. berechtigt, das Werk unter Ausschluß aller anderen Personen, d.h. auch des Urhebers selbst, zu nutzen. Darum geht es hier nicht.
Frage: Warum muß ich denn dem Forum und sogar Dritten (das bedeutet: Fremden) das Nutzungsrecht an meinen Beiträgen, Bildern usw. einräumen?
Antwort: Das liegt daran, daß so ein Forum ohne die Übertragung der Nutzungs-/Verwertungsrechte nicht funktionieren würde. Dazu drei begründende Beispiele:
Frage: Verliere ich durch die Anerkenntnis dieser Regel das Urheberrecht an meinen Beiträgen?
Antwort: Nein. Dieses Recht verbleibt beim Urheber, dem persönlichen geistigen Schöpfer des Werkes (Autor). Das Urheberrecht kann man erben, nicht jedoch verkaufen, vermieten oder verschenken. Der Urheber darf aber ein Verwertungs-/Nutzungsrecht einräumen bzw. übertragen (§ 34 Absatz 1 UrhG).
Frage: was bedeutet "(...) nicht ausschließlich zu nutzen" und was bedeutet "einfache Nutzungsrechte"?
Antwort: Das Urheberrecht unterscheidet u.a. zwischen dem einfachen und dem ausschließlichen Nutzungsrecht. Das einfache Nutzungsrecht berechtigt, das geschützte Werk (auf die vom Urheber gestattete Art) zu nutzen, ohne das Exklusivrecht an der Nutzung zu besitzen. Darum geht es hier.
Überträgt der Urheber das Nutzungsrecht hingegen ausschließlich, z.B. ohne sich selbst ein Nutzungsrecht vorzubehalten, dann ist derjenige, dem das Nutzungsrecht übertragen wurde, u.U. berechtigt, das Werk unter Ausschluß aller anderen Personen, d.h. auch des Urhebers selbst, zu nutzen. Darum geht es hier nicht.
Frage: Warum muß ich denn dem Forum und sogar Dritten (das bedeutet: Fremden) das Nutzungsrecht an meinen Beiträgen, Bildern usw. einräumen?
Antwort: Das liegt daran, daß so ein Forum ohne die Übertragung der Nutzungs-/Verwertungsrechte nicht funktionieren würde. Dazu drei begründende Beispiele:
- Ihr kennt sicher die Zitatfunktion. Ohne ein eingeräumtes Nutzungsrecht dürfte ein User den anderen User (je nach Inhalt) strenggenommen gar nicht zitieren.
- Administratoren und Moderatoren müssen in die Lage versetzt werden, vom Nutzer eingestellte Inhalte zu ändern oder zu löschen, z.B. wenn sie anstößige Beiträge enthalten, ohne sich jeweils vorher die Erlaubnis des Nutzers einzuholen, der sie womöglich schon deswegen nicht erteilt, weil er das Forum nach seinem Beitrag nicht mehr aufsucht.
- Die Beiträge im Forum können auch von nicht registrierten Nutzer eingesehen werden. Der Boardbetreiber kann nicht verhindern, daß Internetnutzer Beiträge aus dem Forum ganz oder teilweise kopieren und nach Gutdünken weiterverwenden. Daher muß das einfache Nutzungsrecht nicht nur den Nutzern dieses Boards sondern auch Dritten eingeräumt werden.
- Eigenschaft
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: