Handelsbeschränkungen für Nitrocelluloselack

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Im Thread "socccero´s Fender Telecaster Tuning Bericht / Umlackierung" war im Verlaufe der Diskussion die Frage nach möglichen Handelsbeschränkungen für Nitrocelluloselack aufgekommen:

Der Verkauf echter Nitrolacke ist ziemlich eingeschränkt aber nicht völlig verboten.

Hast Du dazu nähere Informationen?

Naja wo kein Kläger da kein Richter. Kann sich im Grunde jeder selber herstellen. Allerdings braucht er dazu einen Befähigungsnachweis zum Umgang mit den Chemikalien nach der Chemikalienverordnung. Denn ich zum Glück habe :) Braucht man mittlerweile schon für einfaches Borax.

Genau aus diesem Grund interessierte mich das ja. ;)
Ein Problem dürfte aber der Bezug von Cellulosenitrat darstellen, schließlich unterliegt dieses in nicht phlegmatisierter Form dem Sprengstoffgesetz.

Da es dort m.M. nach Offtopic zu werden drohte, hier der Spinoff, zu dem socccero natürlich herzlichts eingeladen ist. :)

Noch einmal die Frage: Wer weiß genaueres über mögliche Einschränkungen fertiger Lackmischungen? Das der verwendete Rohstoff Cellulosenitrat (aka Schießbaumwolle) einer solchen unterliegt ist klar.
 
Eigenschaft
 
Ich hatte letztes Jahr bei einem Nitrocellulosehersteller bzw deren Handelsvertretung angefragt und bestellen wäre auch als Privatperson ohne Nachweis über besondere chemische Kentnisse möglich gewesen.
Problem war die Mindestabnahmemenge: die Verkaufen das Zeug angefeuchtet in 100L Fässern... ist ein bisschen arg viel man man nur hobbymäßig ein paar Gitarren lackieren will ;)
 
Hast Du mal über eine Bemusterung zwecks Prüfung im Labor-/Technikumsmaßstab nachgedacht, bevor Du solche Mengen bestellst? Und vergiss nicht beiläufig nach der Preisstaffel zu fragen. ;)

Dieses betrifft aber wiederum die Komponente Cellulosenitrat, nähere Infos zu Burkisans Aussage, dass die fertige Lackmischung handelsbeschränkt wäre, sind weiter willkommen.
 
Bemusterung machen die natürlich, rücken aber keine Mengen raus mit denen man wirklich was lackieren könnte.
5 bis 10kg reine (aus Sicherheitsgründen angefeuchtete) Nitrocellulose hätte ich für meine Projekte gerne gehabt aber da geht wie gesagt nüscht ;)

Das die fertige Lackmischung handelsbeschränkt ist kann ich mir nicht vorstellen wenn es die Einzelkomponenten offensichtlich nicht sind... ausgegangen von NC + Aceton. Toluol oder so ist wieder ne andere Geschichte.
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_(EG)_Nr._1907/2006_(REACH)
http://de.wikipedia.org/wiki/SVHC

Die Verordnung ist ziemlich komplex. Alle Stoffe die nicht gemeldet sind dürfen erstmal nicht in den Handel.
Da wir hier von reinem Nitrolack reden, also keine CN o. ähnliche Produkte ist es nicht ganz einfach.

Die Frage ist auch nicht bei den zuständigen Behörden leicht zu beantworten. Meine Anfrage wurde an die entsprechenden Experten weitergeleitet die mir dann hoffentlich konkrete Auskunft geben können. Werde es dann mal posten.

Dazu ist auch noch die http://www.gesetze-im-internet.de/chemvocfarbv/ sowie die http://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/ zu beachten.

Das Problem haben ausländische Hersteller nicht. Wenn ein Hersteller das in USA beschichtet unterliegt es nicht den hiesigen Beschränkungen und wenn er es in USA nicht mehr darf läßt er eben in Asien produzieren. Gibt mittlerweile einige Sachen die Aufgrund der EU Gesetze im Ausland produziert werden.
 

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