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Wie Rechte absichern an eigenen Songs?

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Reamon
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Hi zusammen,

was ich mich schon länger frage ist, wie das bei eigenen Songs ausschaut...wenn ich Text und Akkorde auf nem "Leadsheet" festhalte und alles selbst "ausgedacht" habe...wie sieht das mit den Rechten aus?
Ist das automatisch mein eigenes geistiges Eigentum, oder muss man sich da irgendwo anmelden?

Wie kann man sich denn rechtlich davor schützen, dass zb (ok ein wenig abwegig, aber sachen gibts :rolleyes: ) ein ehemaliges Bandmitglied mein Stück in seiner neuen Band spielt (und damit evt. sogar Erfolg hat)?
und es evt. sogar als sein eigen komponiertes Stück ausgibt? :screwy:

bin ja sonst nicht so misstrauisch, aber würd mich doch mal interessieren.

danke im voraus
reamon
 
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Bitte die Suchfunktion benutzen. Das Thema gibts in letzter Zeit mehr als einmal.
DANKESCHÖN

mfG
 
Eine hier oft genannte Möglichkeit:

Leadsheet + Aufnahme in einen Umschlag, Umschlag versiegeln und dann per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an dich selbst schicken!
Wenn du jetzt den Umschlag verschlossen aufbewahrst kannst du im Falle eines Rechtsstreits beweisen dass der Song von dir stammt, indem der versiegelte Umschlag vor Gericht geöffnet wird.

Eine Alternative ist es mit dem selben Umschlag zum Notar zu gehen, das dürfte allerdings wesentlich teurer werden als ein simples Einschreiben.
 
Und, damit du nicht suchen musst:

Die Geschichte mit dem schicken ist laut mehreren Anwälten und Notaren vor Gericht nicht 100% Wasserdicht. Sprich wenn dein Gegner mit genug zeugen kommt, sieht es ganz schön alt aus.
Und da bei einem Notar nicht pro Lied abgerechnet wird, sondern nur, einmal die Arbeit, wird es ansich billiger, wenn du mehr als ein Lied hast.

Wir bleiben def beim Notar!

mfG
 
hm, danke!
also notar ist für mich als student wohl ein wenig zu teuer.
wie muss denn so ein leadsheet aussehen, gibts da irgendwelche standards? oder reichen akkorde plus text? und ist eine aufnahme notwendig in einem solchen umschlag?

danke im voraus
reamon
 
Das mnit dem Umschlag ist zu 0% sicher, wenn dann muss man einen bzw, seine Songs, (die CD alleine reicht dazu völlig aus, vorausgesetzt der Song ist vollkommen fertig, also mit Text usw.) an eine dritte Person schicken, per Einschreiben (wer mnöchte mit Rückantwort). Die Rechte hast ja eh Du, wieso also bei der GEMA anmelden, es sei denn, du verkaufst CDs oder hast viele Live Auftritte. Da du ja Komponist und Songwriter bist, liegen die Urheberrechte bei Dir, im Falle eines Rechtsstreites kann die dritte Person nachweisen dass der Song von Dir ist, bzw. wann er fertig gestellt wurde.
Ist immer ne ziemlich schwierige Sache, hab das ganze auch nur durch einen Anwalt erfahren, der mir bei meinen rechlichen Sachen hilft. Aber ganz ehrlich, die Chjance das Dich jemand wegen sowas verklagt oder so, ist gleich Null!
 
8ight schrieb:

Sorry, aber so kurz Dein Statement, so falsch.
Die GEMA ist kein Unternehmen um Deine Urheberrechte zu schützen, sondern lediglich ein Inkassounternehmen, um die Tantiemen der Künstler aus verschiedenen Quellen einzuziehen und zu verteilen. Und sonst nichts!!

Gruss...Martin
 
Mir konnte immer noch niemand beantworten, warum der Brief per Einschreiben geschickt werden soll. Und wenn der Dritte als Zeuge aussagen sol, warum spiele ich es ihm dann nicht gleich vor und geben ihm die CD, er unterschreibt mir, dass er sie am soundsovielten bekommen und gehört hat. Das Ding kann ich ihm dann bei ner Gerichtsverhandlung vorhalten...

Warum so kompliziert?
 
Du kannst natürlich auch ein Abkommen treffen, Unterschrift und CD-Aushändigung, üblich ist aber Einschreiben, du gehst ja nicht von vornherein aus, dass jemand deinen Song klauen will, oder?!?!
Per Einschreiben ist doch logisch, dann kannst nachweisen wann du den Brief verschickt hast, per Rückantwort sogar wann er angekommen ist, bei nem Dokument kannst Unterschrift usw. fälschen, dagegen bei der Post bekommst du nen Stempel, Quittung usw.
 
Mahlzeit,
Post kann man auch fälschen und den Notar auch. Alles kein Problem wenn man will denk ich.
Aber: Der Notar hat als solcher schon eine Pflicht dem Gesetz gegenüber und davon wird dem sein Siegel, wenn er es auch noch selber bezeugt wohl immer besser da stehen, als ein Einschreiben.

Wenn also mal Notar gegen Einschreiben steht, dann tut mir der Briefversender leid. Man sollte, wenn man sowas wirklich schützen will nicht am falschen Ende sparen.

Zur Gema: Hat Boomshop vollkommen recht!

mfG
Thorsten
 
Wozu muss ich den Zugang bei dem Dritten beweisen? Muss ich nicht vielmehr beweisen, dass das Ding nach dem Absenden nicht mehr geöffnet wurde?
 
Also, einer der besten Anwälte Münchens und Augsburg, der sich wirklichn ur mit Musikrecht beschäftigt sagte: "Eisnchreiben reicht völlig aus, alles andere wäre überflüssig!"
Also bitte Leute, wer will denn eure Songs klauen, zeigt sie einfach keinem, lasst die Texte schön daheim, und wenn alles fertig ist und aufgenommen dann könnt iht immer noch zum Notar rennen, die Chance das jemand eure Songs klaut ist doch nun wirklich lächerlich oder?!
Produziere selbst seit längerem, bisher hatte ich noch nicht mal annähernd ein siolches Problem, das Album selbst kannst ja dann vom Notar rechtlich absichern lassen.
 
@ Chigolo:
sorry... aber das mit dem Einschreiben ist Bullshit... das hat der Anwalt nie und nimmer gesagt... damit kann ich lediglich beweisen, dass irgendetwas zugegangen ist, aber nicht, dass der Umschlag danach nicht geöffnet und wieder verschlossen worden ist.
Und lediglich darauf kommt´s an. Man muss nachweisen, dass man das Ding vor dem soundsovielten verpackt hat und danach nicht mehr geöffnet hat. Das grösste Problem scheint mir die Versiegelung zu sein. Wer bescheinigt mir denn, dass ich das Ding nachher nicht mehr geöffnet habe?

@ Toeti:
mit der Menge der Zeugen hat das nix zu tun... es kommt lediglich darauf an, wem das Gericht glaubt... viele Zeugen sind da meistens eher hinderlich... ein glaubwürdiger Zeuge scheint mir das probateste Mittel zu sein.

edit: da muss ich noch was hinzufügen: warum sollte ein Brief vor Gericht weniger Gewicht haben, als der Notar? Wenn ich mir am 1.1. einen Brief schicke und jemand anderes hinterlegt die Melodie am 1.6. beim Notar... soll der Notar dann beweisen, dass der Andere die Melodie erfunden hat??? Kann er natürlich nicht... lediglich, dass die CD am 1.6. bei ihm versiegelt wurde... das widerspricht sich nicht... wo ist also das Problem?
 
Hallo Leute.
Ich habe mal ein kleines Tutorial zum Thema geschrieben und ihn hier auf dem Musikerbord veröffentlicht. Hoffe, dass das so ok ist, wenn nicht, bitte ansagen und ich klebe den Text einfach hinter diesen Thread dran.

Viel Spass beim Lesen, vielleicht klärt sich damit ja einiges.
Viele Grüsse...Martin
 
Morgen,
erstens habe ich hier nichts von Zeugen gesagt, oder hab ich was vergessen?

Zweitens: Wenn ich was klauen will, dann mache ich das eh geschicht und datiere vor. Insofern bringt eh alles nichts, wenn man was machen will.

Aber was ist, wenn beides gleichzeitig eintritt? So unwahrscheinlich der Fall auch sein mag? Aber son Umschlag kann man auch aufmachen und noch was dazutun. Das geht beim Notar nicht ohne Unterschrift und Datum und was rein gekommen ist.

Ein Brief, einschreiben etc. ist einfach kein ausreichendes Beweismittel laut meinem Anwalt bzw. mehreren. Das hab ich nicht gesagt sondern die.
Ich werd mal zusehen, das ich einen finde, der hier auch mal reinschreibt.

mfG
 
toeti schrieb:
habe ich hier nichts von Zeugen gesagt

Dein Post auf Seite 1 am 20.2. 21.06 Uhr


Im übrigen meint Dein Anwalt bestimmt, dass ein Nachweis der Urhebereigenschaft dadurch nicht zu beweisen ist. Und damit hat er natürlich Recht... wie auch...
 
Ahh,
sorry, hatte ich grade irgendwie überlesen.

Du kannst die Urherberschaft auch nicht mit Hinterlegung beim Notar beweisen. Das kann man leider nur durch zeugen, die bei der Entwicklung dabei waren.

Aber mein Anwalt meinte auch, dass es bei einem direktvergleich nicht 100% für den Brief ausgeht. Da mag n Datum draufstehen und auch n Stempel, aber das ist keine Einrichtung, die beglaubigen darf.
Und was anderes tut der Notar ansich auch nicht.

Ich halte dieses Problem eh für überflüssig. Wenn jemand Angst hat, man könnte seine Songs klauen, dann sind die mit Sicherheit nicht schlecht. Sprich, da läßt sich Geld mit machen. Ansonsten habe ich da keine Angst vor. Hab ich auch nich bei allen Liedern :)!!!

Und dann sollten die paar Euro für meinetwegen zehn Lieder wohl nich zuviel sein?!
Es kostet wirklich keine 100% und Anwählte/Notare die das machen gibt es auch genug.

Ansonsten ich kenn welche :)
mfG
Thorsten
 
@ M.O.D.
Also lies dir das Tutorial dazu durch, Einschreiben funktionjiert,abgesehen davon weiß ich nciht was hier alle für nen Stress schieben. Behaltet die Songs bis zur Veröffentlichung, lasst sie keinen anhören, wo is da das Problem?! Dann kann sie auch keiner klauen, bzw. wer sollte den eure Songs klauen?!
Aber ich glaube das muss jeder selber wissen.
 

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