Als juristischer Volllaie kann ich Dir keine Rechtsberatung geben, als Jurist dürfte ich es nicht. Ich denke, wie bei Links zieht hier §8 Teledienstegesetz:
2) Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 9 bis 11 unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 85 des Telekommunikationsgesetzes ist zu wahren.
Folgerung: präventives "forschen" ist nicht Pflicht, "Entfernung" (bei Bekanntwerden) schon. Vorausgesetzt, es liegt keine erkennbare Absicht des Webmasters zur Rechtsverletzung vor. Ein Satz wie "ich distanziere mich von den Beiträgen/Links meiner User" ist in dieser Hinsicht schon ziemlich dumm, da der Webmaster möglicherweise schon etwas ahnt.