Zusätzlicher Takt bei Bachs Präludium Nr. 1

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Habe in meinem Notenheft, was bei meinem Kawai dabei war, einen zusätzlichen Takt in Bachs Praeludium Nr. 1 in C-Dur gefunden, welcher weder bei den ganzen Youtube Versionen gespielt wird, noch in anderen Noten aus dem Netz aufgeführt ist.

Ist das sowas wie eine uncut Version?
Was hätte Bach dazu gesagt?
 
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Ich muss schmunzeln, denn da hat sich ein Takt aus der berühmten "Ave Maria"-Fassung von Gounod eingeschmuggelt.
Die ist länger (original - Henle-Ausgabe - 35 Takte / Ave Maria - 40 Takte), da er das Original der Melodie anpassen musste. An dieser Stelle steht dort jedenfalls dieser zusätzliche Takt.
Wie lang ist den diese "Kawai"-Fassung?

Im Zweifel den Takt einfach überspringen.
 
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Die kritische Ausgabe von Franz Kroll schreibt dazu im Anhang:
upload_2019-11-2_11-55-0.png


In der Bachschen Handschrift steht auch nichts davon:

upload_2019-11-2_12-2-33.png


Achtung: Im oberen System steht in beiden Notenausschnitten nicht der Violinschlüssel, sondern ein C-Schlüssel. D.h. daß auf der untersten Linie das c' notiert wird (da, wo sich beim Violinschlüssel das e' befindet).

Empfehlung: Gehe auf https://imslp.org, suche dort die Stücke, die Du spielen willst, und lade Dir legal gescheite Ausgaben der Klassiker herunter.

Z.B. hier: https://imslp.org/wiki/Das_wohltemperierte_Klavier_I,_BWV_846-869_(Bach,_Johann_Sebastian)

Viele Grüße,
McCoy
 
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@McCoy, ein sehr interessanter und aufschlussreicher Beitrag!

Während ich (als Bläser und Nicht-Pianist) das "Ave Maria" von Gounod gut kenne, weil ich davon eine Fassung für Saxophon öfter spiele (die sehr gut auf dem Sax klingt!), kenne ich das Praeludium nur aus der Henle Urtext-Fassung des WT, die ich besitze.

Abgesehen, dass Gounod offensichtlich selber "Anpassungen" vornahm, lag ihm womöglich damals als Vorlage eine der damals im Umlauf befindlichen Fassungen mit dem zusätzlichen Takt vor und keine originale, so dass er an dieser Stelle den Takt einfach übernommen hat.
 
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...und lade Dir legal gescheite Ausgaben der Klassiker herunter.
Das kann man so allgemein leider nicht sagen.

Das amerikanische Copyright unterscheidet sich erheblich vom deutschen Urheberrrecht.

Sehr bekannter Unterschied ist die Veräußerungsfähigkeit, ein bekanntes Beispiel war der Streit um die McCartney Kompositionen mit dessen einstigen Erwerber Michael Jackson.

Nach deutschem Recht bleibt immer die Urheberschaft (=unveräußerlich), es können lediglich Verwertungsrechte eingeräumt werden (siehe z.B. GEMA).

Auch der relevante Zeitraum unterscheidet sich. Nach amerikanischen Recht sind das derzeit 70 Jahre nach erster Veröffentlichung (falls nicht erneuert), nach deutschem Recht aber 70 Jahre nach Tod des Komponisten.
Für die Cash Cow Gershwin gilt in der EU übrigens die Sonderregelung 100 Jahre Urheberrechtsschutz.

Dieser Zeitraum bezieht sich natürlich nur auf die Komposition und nicht auf die u.a. für IMSLP relevanten PDF-Scans, die eine vom Komponisten unabhängige Urheberschaft am Verlagswerk verletzen können (z.B. Bach als Henle Urtextausgabe).

Unter den Regierungen der Kanzlerschaft Merkel wurde das deutsche Urheberrecht bisher zweimal höcht einseitig zugunsten von Verlagen novelliert und Sanktionen dabei wesentlich verschärft (Straftatbestand, Verbot der Privatkopie usw.).

Man kann sich also mit einigen Downloads von IMSPL in Deutschland durchaus strafbar machen, mit anderen dagegen nicht.
Aber wo kein Kläger...

Gruß Claus
 
Das kann man so allgemein leider nicht sagen.
Das steht ja immer dabei.
Non-PD US: Nicht Public-Domain in USA
Non-PD EU: Nicht Public Domain in Europa

Ich gehe immer davon aus, daß jemand, der es schafft, sich dort Noten herunterzuladen, es auch schafft, diesen Hinweis zu lesen und zu verstehen.

Viele Grüße,
McCoy
 

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