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Zu hohes Honorar bekommen - Was tun?

  • Ersteller tritonus19
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tritonus19
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Hallo,

ich muss hier mal eine Sache nachfragen, die mich schon seit einiger Zeit sehr wurmt. Ein Kollege aus einer Musikschule (wir haben dort alle Honorarverträge und sind nicht angestellt!) hat mich neulich angesprochen, ob es mir auch schonmal passiert sei, dass die Musikschule zu viel Honorar überwiesen hat. Bei ihm hat wohl ein Schüler schon seit 3 Monaten gekündigt und er hat immer noch das Honorar für den Schüler bekommen. Bei mir war das nicht der Fall, ich weiß genau, wie viel mir jeder Schüler bringt und wie viel mir die Musikschule zahlen soll.

Er ist nun etwas zwiegespalten, wie er sich verhalten soll. Einerseits ist es ja nicht sein Problem, dass die Buchhaltung der Musikschule offenbar einen Fehler gemacht hat und es vielleicht noch bis in die Ewigkeit so weiterläuft und die Musikschule ihm quasi Geld schenkt.

Andererseits habe ich ihm auch gesagt, dass er das unbedingt zügig im Sekretariat der Musikschule melden soll, sodass die es nicht irgendwann selbst merken und ihm unterstellen, dass er es doch gefälligst sofort alles zurückzahlen soll. Habe mal was davon gelesen, dass man sich als Arbeitnehmer auch strafbar machen kann, wenn man zu viel Gehalt bekommen hat und dies nicht dem Arbeitgeber meldet. Das war aber in Bezug auf ein Angestelltenverhältnis und keine Honorartätigkeit. Fehler können ja überall passieren, nicht nur in einer Musikschule.

Habt ihr sowas auch schonmal gehabt und wisst ihr Bescheid, wie man in solchen Situationen am besten vorgehen soll? Mich würde auch interessieren, wie eure Musikschule dann reagiert hat. Musstet ihr es zurückzahlen oder haben sie es abgeschrieben?

Liebe Grüße
tritonus19
 
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Wenn dein Kollege wirklich zwiegespalten ist, dann hätte ich persönlich ein grosses Problem mit seinem Charakter. Da gibt es wirklich nur ein einziges richtiges Verhalten...und das ist so klar, dass ich es noch nicht mal erwähnen muss.
 
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Ist das eine rechtliche Frage oder eine ethische?

Zu letzterem: Ich gebe auch im Supermarkt das Geld zurück, wenn man mir zuviel rausgibt. Auf die Idee, meinen Arbeitgeber (oder in meiner Freiberuflichkeit: meinem Auftraggeber) nicht darauf hinzuweisen, dass er mir mehr zahlt als mir zusteht/als vereinbart war, käme ich im Leben nicht.
 
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Es ist einfach eine Frage des Anstands ... sollte eigentlich keine Frage sein ...
 
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Die Strafbarkeit würde mich nur am Rande interessieren, viel wichtiger ist doch: Wenn das irgendwann doch mal heraus kommt, ist das ein massiver Vertrauensbruch, dabei will er doch weiter Aufträge von der Musikschule bekommen. So gesehen ist Zurückzahlen eine Investition in seine Zukunft. ^^
 
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Danke für eure ersten Antworten. Ihr habt schon Recht, ich finde das Verhalten von meinem Kollegen auch nicht ganz fair gegenüber der Musikschule.

Wobei es ja auch wirklich so sein kann, dass es irgendeinen zerstreuten Künstler gibt, der es wirklich nicht merkt, ob er zu viel oder zu wenig Honorar bekommen hat. Wie ich schon in meinem Start-Post geschrieben hatte, würde mich die rechtliche Seite einfach mal interessieren:

-Hat die Musikschule einen Anspruch auf Zurückforderung des überzahlten Honorars?
-Ist eine Honorarkraft rechtlich dazu verpflichtet, eine Überzahlung zu melden?

Ethik hin oder her, dafür muss es doch eine eindeutige Rechtsgrundlage geben, oder? Habe mal in meinem Honorarvertrag nachgeschaut, die sind ja bei allen Lehrern gleich. Dort gibt es dazu keine Klausel. Dort steht nur, bis wann der Stundennachweis einzureichen ist und wann das Honorar gezahlt wird...

LG
 
Ja gibt es, aber Rechtsberatung ist hier im Forum verboten.

Edith sagt: Googel doch einfach mal : "Zu viel Gehalt bekommen"
 
Auf die schnelle habe ich einen Artikel zu Lohnstreitigkeiten gefunden, Rechtsgrundlage für die Rückforderung ist dann aber ein Paragraph im BGB, der sehr allgemein gefasst ist:

https://dejure.org/gesetze/BGB/812.html

Da ist nicht die Rede von einem Angestelltenverhältnis, also müsste das übertragbar sein auf ein Verhältnis zwischen Musikschule und Honorarkraft. Also Anspruch auf Rückforderung besteht meiner Meinung nach.
 
...dafür muss es doch eine eindeutige Rechtsgrundlage geben...
das ist noch nicht mal zweitrangig !!

Ihm steht das Geld nicht zu, ich kann mich nur wundern, daß er das nicht sofort geregelt hat.
Wohin sind wir unter Musikern gekommen??
 
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Jeder Vertrag beruht auf einem gegenseitigen Vertrauens- und Verpflichtungsverhältnis. Es gelten die vereinbarten Bedingungen ohne wenn und aber. Abweichungen davon können nur in gegenseitigem Einvernehmen getroffen werden (und dann am besten schriftlich fixiert).
Der Kollege hat also keinen Ermessenspielraum, er muss der Musikschulverwaltung die Überzahlung mitteilen.
Ich will hier nicht das Fass aufmachen, dass diese Regelung, ausgefallene Stunden nicht zu bezahlen eine wirklich miese Regelung ist und ich kritisiere solche Regelungen sehr scharf. Aber es gilt nun einmal die getroffene Vereinbarung und beide Seiten müssen sich daran halten. Die Musikschule kann den zuviel bezahlten Betrag selbstverständlich zurück fordern. Unter Umständen kann dein Kollege abgemahnt werden, schlimmstenfalls sogar gekündigt. Es gab bekanntlich schon drastischer Fälle, wo wegen absoluten Nebensächlichkeiten gekündigt wurde, weil das Vertrauensverhältnis beschädigt war.

Was den "zerstreuten Künstler" angeht, sind mir mindestens zwei Fälle bekannt, wo in einem Fall ein Dekan einer Musikhochschule (die heute nicht mehr existiert) zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, weil er für ein bestimmtes Projekt bestimmtes und genehmigtes Geld eigenmächtig in ein anderes Projekt gesteckt hat, da das ursprünglich geplante Projekt doch nicht stattfinden konnte. Durfte er so nicht machen, weil der Zuschuss zweckbestimmt war.
In einem anderen Fall wurde Anklage gegen die komplette Leitung einer öffentlichen Musikschule erhoben, weil sie eingesammelte Spendengelder (der übliche offene Geigenkoffer am Ende eines Konzertes) in den eigenen Etat vereinnahmt hatten und es dann für Musikschulzwecke (z.B. Instrumenten-Reparaturen) ausgegeben hatten. Geht so nicht, das eingenommene Spendengeld fließt bei einer öffentlichen Musikschule in den Haushalt der Kommune und der Stadtrat bestimmt dann, wofür es ausgegeben wird.
Für so etwas muss man einen Förderverein gründen, der darf das Geld dann einsammeln und satzungsgemäß verwenden.
In diesem Fall konnte zwar eine Verurteilung und Strafe abgewendet werden, aber es war knapp.

Ist also nix mit "zerstreuten Künstler", Unwissenheit schützt nicht vor Strafen, bzw. nur in seltenen Ausnahmefällen wie beim sog. "Verbotsirrtum".
Es hat auch jeder die Pflicht, sich kundig zu machen, was die Regeln und Bedingungen seiner vertraglichen Angelegenheiten betrifft.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Nachtrag:
Man kann und sollte sich sicher darüber aufregen, dass solche für die Honorarkräfte sehr nachteiligen Regelungen existieren und rechtens sind und man sollte sich auch unbedingt engagieren, dass sich das ändert (indem man z.B. Mitglied in einer Gewerkschaft wird usw.).
Man kann und sollte sich auch darüber aufregen und es missbilligen, dass hierzulande, anders als in den USA, wegen des Diesel-Skandals und der manipulierten Software die betreffenden Automobilkonzern-Manager noch nicht alle im Knast sitzen.
ABER: Man stellt keine Gerechtigkeit damit her, dass man sich nicht an seine Verträge hält.
 
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Moralisch liegt die Antwort wohl im Auge des Betrachters, aber die generelle Erwartungshaltung der Gesellschaft sollte eindeutig sein (etwas, das einem nicht zusteht und das man durch Zufall erlangt, sollte man an seinen Besitzer zurückgeben). Rechtlich ist der Fall meiner Meinung nach auch klar, Rechtsberatung nicht hier im Forum :).

Mal nochn anderer Gedanke. Ich hätte von Anfang an Angst, das Geld überhaupt auszugeben. Im Falle einer Rückzahlung (sowas fällt ja gerne mal zum Jahresende auf) müsste die Summe auf einen Schlag zur Verfügung stehen und kein Loch ins Dispo reißen :fear:. Aber vielleicht plan ich mein Leben auch zu sehr durch :confused:
 
Ich hätte von Anfang an Angst, das Geld überhaupt auszugeben. Im Falle einer Rückzahlung (sowas fällt ja gerne mal zum Jahresende auf) müsste die Summe auf einen Schlag zur Verfügung stehen und kein Loch ins Dispo reißen :fear:.

Vorhin bei meiner Google-Recherche habe ich dazu gefunden, dass es auch die sogenannte "Entreicherung" gibt: Wenn einem das wirklich nicht aufgefallen ist und man das zu viel erhaltene Geld ausgegeben hat für Reisen o.ä., muss man es dann offenbar nicht immer zurückzahlen (außer die Vermögenswerte liegen jetzt etwa in Aktien oder so).
 
Mir hat mein Arbeitgeber mal ein Vierteljahr zuviel Gehalt überwiesen - ist mir aber wirklich auch erst nach drei Monaten aufgefallen, weil bein etwa gleichen Ausgaben sich immer mehr Geld auf dem Konto wiederfand... ich habe dann noch einen Monat gebraucht, die HR-Kollegen davon zu überzeugen, dass das so nicht richtig sein kann - und dann den zuviel gezahlten Betrag mit den folgenden 1-2 Gehaltsabrechnungen wieder beglichen. Weil erstens nicht richtig und zweitens wäre es ganz sicher spätestens zum Jahresabschluss aufgefallen und drittens ist mir dann ein weiter bestehender Arbeitsvertrag wichtiger als zocken auf "vielleicht finden sie es ja nicht raus".
 
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Ein Arbeitskollege bekam von unserem gemeinsamen Arbeitgeber einmal das ungefähr Zehnfache seines ihm zustehenden Lohns überwiesen - einschließlich dazu passender Abrechnung (Kommafehler - nur ungefähr das Zehnfache, weil Steuer, Sozialabgaben usw. sich ja nicht linear ändern). Er meldete das, sobald er es bemerkte, war aber hinterher etwas angesäuert, da außer "oh, das haben wir überhaupt nicht bemerkt" aus dem Lohnbüro keinerlei Reaktion kam - kein Danke für seine Ehrlichkeit, kein "Finderlohn" oder so. Dabei war der sofort zurücküberwiesene Betrag durchaus beträchtlich ... (natürlich hatte er kein Recht auf das Geld, auch nicht auf einen Finderlohn, aber jeder, der einen Geldbeutel findet, bekommt normalerweise einen Anteil des gefundenen Gelds als Belohnung. Und der "gefundene Geldbeutel" war gut gefüllt ...)
 
Ein Arbeitskollege bekam von unserem gemeinsamen Arbeitgeber einmal das ungefähr Zehnfache seines ihm zustehenden Lohns überwiesen - einschließlich dazu passender Abrechnung (Kommafehler - nur ungefähr das Zehnfache, weil Steuer, Sozialabgaben usw. sich ja nicht linear ändern). Er meldete das, sobald er es bemerkte, war aber hinterher etwas angesäuert, da außer "oh, das haben wir überhaupt nicht bemerkt" aus dem Lohnbüro keinerlei Reaktion kam - kein Danke für seine Ehrlichkeit, kein "Finderlohn" oder so. Dabei war der sofort zurücküberwiesene Betrag durchaus beträchtlich ... (natürlich hatte er kein Recht auf das Geld, auch nicht auf einen Finderlohn, aber jeder, der einen Geldbeutel findet, bekommt normalerweise einen Anteil des gefundenen Gelds als Belohnung. Und der "gefundene Geldbeutel" war gut gefüllt ...)
Streng genommen liegts auch in der Pflicht des Gehaltsempfängers, selbiges zu prüfen. Wenn rauskommt, dass zehnmal soviel überwiesen wurde wie üblich und der Kollege hat nix gesagt, wird er schon einen guten Grund brauchen, sein Schweigen zu erklären. Mit Finderlohn ist da nix. NUr ein Danke hätte es schon sein dürfen ...
 
Ich wüsste jetzt auch nicht, aus welchem Topf die Mitarbeiter der Personalabteilung einen Finderlohn hätten nehmen sollen. Aber wie du sagst: Ein Danke wäre auf jeden Fall anständig gewesen.

Mir geht das aber auch immer mal wieder an der Kasse so: Ich habe das Gefühl, dass die Mitarbeiter sich nicht freuen, dass ich ihnen einen Fehler erspare, wenn ich ihnen zuviel ausgezahltes Geld zurück gebe, sondern dass sie eher sauer sind, dass ich sie damit ja auf ihren Fehler aufmerksam mache. Vielleicht ist der Druck zu groß, keine Fehler machen zu dürfen, keine Ahnung.
 
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@tritonus19 In Deinen Angaben gibt es einige Widersprüche. Nach meiner Kenntnis müssen Honorarkräfte ( Auftragnehmer ) Rechnungen über erbrachte Leistungen erstellen. Sobald es regelmässige Zahlungen OHNE erstellte Rechnungen gibt, geht es in die Abteilung SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT. Das könnte erhebliche Probleme für Dich und die Schule geben. Ich würde mich an Deiner Stelle mal schlau machen. Hier ein interessanter Artikel zum Thema.
 
Ist zwar etwas länger her aber ich wollte auch noch was beitragen.

@tritonus19 der Schüler wird wahrscheinlich eine Kündigungsfrist im Unterrichtsvertrag stehen haben und noch weiter zahlen. Dieses Geld wird dir wahrscheinlich noch weiter überwiesen, obwohl der Schüler garnicht mehr von dir unterrichtet wird. Normalerweise kassieren die Musikschulen in der Zeit der Kündigungsfrist, den vollen Unterrichtsbeitrag des Schülers.

Aber dass du darüber nachdenkst, das Geld zu behalten, ist bei den Hungerlöhnen, die an privaten Musikschulen gezahlt werden kein Wunder.

Ich fand den Nachtrag von Lobo Mix ganz gut, der auf die Honorarverträge eingeht, die absolut zum Nachteil des Musiklehrers sind.
Ich finde es ist wirklich eine Katastrophe, dass das Honorarvertragsmodell jetzt auch schon an städtischen Musikschulen Anwendung findet.
Ursprünglich haben das nur private Musikschulen so praktiziert. Der Vorteil für die Musikschule liegt klar auf der Hand. Die Musikschule hat keinerlei soziale Verantwortung gegenüber dem Personal. Das private Musikschulmodell krankt an allen Ecken. Hier werden Musiklehrer in absolut prekären Beschäftigungsverhältnissen, immer am Rande der Legalität für einen Hungerlohn ausgebeutet.

Das schadet nicht nur der Qualität des Musikunterrichtes sondern macht auf Dauer auch den Markt kaputt und lohnt sich am Ende nur noch für die Betreiber der Musikschulen.
 
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...und lohnt sich am Ende nur noch für die Betreiber der Musikschulen...
und selbst das nicht immer - z.B. wenn auf dem flachen Land nicht eine bestimmte Grundauslastung gegeben ist.

Ich kenne zwei Musikschulen, die können sich nicht mal mehr Honorarkräfte leisten, da wurde der Unterricht auf die Fächer reduziert, die Herr und Frau Musikschule selber abdecken - funktioniert dann auch nur noch unter Selbstausbeutung.
 

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