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Zitat von Politiker im Lied. Wer hat die Rechte?

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simple music
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Hallo,
man hat ein Lied geschrieben, in dem am Anfang die Rede vom Mauerfall kommt. Darf man dieses Zitat einfach so verwenden, bzw. wer besitzt die Rechte daran? Ich mein es hat ja ein Politiker gesagt und die Rede ist auch schon ein paar Jährchen alt, also hat einer überhaupt Rechte daran oder kann man diese frei verwenden?
Im Forum gab es schonmal so eine Frage, demnach müsste ich den Urheber der Tonaufnahme um Erlaubnis fragen, dieses Zitat wurde jedoch schon so oft vervielfältigt, da weiß man ja gar nicht wen man alles fragen muss... Die Wochenschau z.B steht hier als Quelle. (http://www.welt.de/kultur/history/a...-hat-die-Absicht-eine-Mauer-zu-errichten.html)

Wer hat die Rechte an dem Video und Tonaufnahmen?

Auf Wikipedia kann ich die Tondatei frei zugänglich herunterladen (http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Ulbricht#cite_note-17).

Gruß
simple music
 
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ich hoffe, dass ich hier halbwegs richtig bin.

Nein, leider nicht. Hier bist du im Musiktheorie-Einsteigerforum, aber deine Frage hat mit Musiktheorie nichts zu tun. Ich schiebe deinen Thread nach Musikbusiness&Recht, wo er hingehört. Beachte dort bitte die speziellen Regeln und editiere deinen Beitrag ggf. .

Harald
 
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Für diejenigen die es interessiert. Ich habe den RBB angeschrieben und folgende Antwort erhalten.

Sehr geehrter Herr

wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage in obiger Angelegenheit, die uns
zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde, da wir von den
ARD-Rundfunkanstalten rbb, NDR und MDR mit der Verwertung des bis zum
31.12.1991 entstandenen Hörfunk- und Fernsehprogrammvermögens des
ehemaligen Deutschen Fernsehfunks (DFF) und des ehemaligen Rundfunks und
Fernsehens der DDR, zuletzt der "Einrichtung" nach Art. 36 EV, beauftragt
sind.

Wir sind gerne bereit, Ihnen die Produzentenrechte an der Wortaufnahme als
O-Ton zu lizenzieren. Die Rechte an der Antwort von Ulbricht als Text haben
wir nicht. Diese sind ggf. zusätzlich bei den Erben Ulbrichts zu erwerben
bzw. abzugelten, sofern der Ausspruch Werkcharakter hat und damit
Urheberschutz genießt,

Für die Unterbreitung eines Lizenzangebots benötigen wir von Ihnen folgende
zusätzliche angaben:
- komplette Signatur des potentiellen Lizenznehmers (inkl. Ansprechpartner,
Tel.-Nr., etc.)
- detaillierte Angaben zum beabsichtigten Verwendungszweck (Lizenzgebiet,
Lizenzzeit, etc.)

Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue
Jahr.

Mit freundlichen Grüßen
Karina Lippmann
Programmverwertung DRA
 
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sprich es einfach nach... :D
das ist auch die gängige Praxis, wenn (im Prinzip) ein Sample ohne exorbitante Lizenzkosten genutzt werden soll.
dann wird es einfach stilistisch ähnlich neu gespielt

da das hier die Rechtsabteilung ist: kA welche juristische Grundlage da greift.
der Hinweis stammt von einem (namhaften) Produzenten zum Thema Lizensierung in der Praxis.
Die Rechte für zB 30 Samples zu klären wäre echter Aufwand und dann kommen oft völlig irreale Preisvorstellungen ins Spiel.

cheers, Tom
 
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Ja das werde ich dann wohl machen müssen... Ich dachte eigentlich das Audioaufnahmen nach 50 Jahren ihre Urheberrechte verlieren... Hat vielleicht einer ne Ahnung was so ne Lizenz kosten könnte?

- - - Aktualisiert - - -

Also darf ich den Text trotzdem nicht 1:1 "absprechen"? Ich muss ihn also verändert wiedergeben?
 
ehrlich gesagt hätte ich nicht mal damit gerechnet, dass an der Stelle das Urheberrecht überhaupt greift.
den netten Brief von Frau Lippmann empfinde ich fast als Realsatire :D

im Prinzip kannst du da sowieso machen was du willst - du könntest auch das Original Sample verwenden
(oder es mit einem Kassettenrekorder aufnehmen und sagen, das wäre von Opa...)
völlig Banane
erst wenn so ein Ding ein Hit wird, dann kommen sie dir auf's Dach, alle, samt Erben für Text
(das ist jetzt juristisch absolut nicht fundiert)

cheers, Tom
 
Ok vielen Dank. Ich werde die Frau mal mit ein paar Gesetzen konfrontieren, mal schauen was sie zu sagen hat. Das Risiko will ich aber nicht eingehen, etwas ohne Lizenz zu verbreiten, wenn die Leute Geld brauchen, schicken sie ihre Anwälte los und suchen nach dem kleinsten Verstoß (ist mir leider schon passiert...).
 
Es gibt das Leistungsschutzrecht für die Aufnahme, das in Deutschland nach aktueller Rechtslage nach fünfzig Jahren erloschen ist. Angestrebt wird EU-weit eine Schutzdauer von 70 Jahren auch für die Leistungsschutzrechte, aber das ist meines Wissens noch nicht durch den Bundestag.
Bei Aufnahmen älter als 50 Jahre kann Dir also der Sender gar nichts.

Der urheberrechtliche Schutz an der Rede gilt aber für 70 Jahren, und speziell wenn man solche O-Töne in andere Zusammenhänge rückt, wie etwa in Liedern mit politischen Aussagen oder gar für Werbung, könnten meiner Meinung nach auch Persönlichkeitsrechte eine Rolle. Da müsste man also an Ulbrichts Erben ran.
 
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womit begründet sich denn die 'Schöpfungshöhe' einer im öffentlichem Auftrag gemachten Aussage ?
seinen 'schrillen' Kontext (oder 'Wert') hat der Ausspruch doch erst im Laufe der Zeit durch historische Entwicklung erfahren.
das ist nicht mal beabsichtigt gewesen... oder etwa doch ? :D

cheers, Tom
 
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