Zeitwert Yamaha YAS 475 Saxophon

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Ich plane mein geliebtes, aber aus beruflichen Gründen leider in den letzten 2 Jahren fast ni´cht mehr genutztes Yamaha YAS-475 Altsaxophon zu verkaufen.

Daher nurn meine Frage:

Das Instrument ist in einem Top Zustand.

Was kann man dafür mit einem fairen Kurs heute noch verlangen?

Ich möchte weder teuer abzocken noch "verramschen" das Instrument hat ja auch einen persönlichen Wert für mich und daher soll es aus Respekt dem Instrument gegenüber auch fair und angemessen bezahlt werden.

was denkt ihr?

Danke für eure Meinungen vorab!
 
Eigenschaft
 
...hm hat wohl keiner eine Meinung zu.. da muss ich wohl mal Ebay fragen! :D

Falls noch jemand ne Meinung hat - gerne posten! und Danke nochmals vorab!
 
Einschätzungen zum Wert würde ich mit aussagekräftigen Bildern erbitten, die helfen am besten weiter.

Ich versuche einmal, "Top Zustand" für Kaufinteressenten fachbezogen zu übersetzen:
es klingt gut, es intoniert gut, die Klappen und Polster sind in gutem Zustand und gut eingerichtet, es gibt keine Korrosion, das Instrument ist auch innen gereinigt und an den richtigen Stellen geschmiert.

Von Ebay halte ich nicht so viel in Bezug auf dein Vorhaben.
Erstens schwanken die Auktionspreise ziemlich stark und zweitens musst Du dir vom Auktionsergebnis noch ca. 8% Spesen abziehen lassen.

Wäre es mein Sax, so würde ich es über den Daumen gepeilt um die 1.000 EUR anbieten.
Das ist aber nur eine persönliche Einschätzung - ob es passt und realistisch ist hängt neben dem Zustand von der Nachfrage ab, das sollen besser aktive Saxer beurteilen.

Gruß Claus
 
Okay. Danke für die Info! werde mal ein paar Bilder nachreichen! :)
 
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Hier mal ein paar Bilder! Habs jetzt auch bei Ebay drin. läuft bis nächsten Sonntag.


LG
 

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Nichts gegen das Musiker-Board, aber in Bezug auf's Saxophon würde ich dir das Saxophonforum empfehlen. In der dortigen Kleinanzeigen-Rubrik kann man sein Angebot gut unterbringen, bzw. vorher nach einer Wertschätzung fragen. Ich habe gute Erfahrungen mit der community gemacht. Schau mal dort, da kann man dir wahrscheinlich besser helfen.
 
In der dortigen Kleinanzeigen-Rubrik kann man sein Angebot gut unterbringen, bzw. vorher nach einer Wertschätzung fragen.
Das hat sich alles bereits erledigt, weil inzwischen die Ebay-Auktion gestartet wurde.
Wer da trickst, darf meines Wissens nach entsprechend der Ebay-Bedingungen bei Nichtverkauf für Ersatz gerade stehen.

Gruß Claus
 
Hatte ich doch tatsächlich überlesen. In dem Fall kann man das Teil natürlich nicht woanders verkloppen. Aber solange noch kein Gebot drauf ist, könnte man die Auktion auch wieder beenden, soweit ich weiß.
 
Es gibt diverse Möglichkeiten Auktionen legal vorab zu beenden.

und auch kann ich selbstverständlich jemandem einen Sofortkauf anbieten ausserhalb von Ebay.

Das darf ich nur nicht innerhalb von Ebay tun.
 
und auch kann ich selbstverständlich jemandem einen Sofortkauf anbieten ausserhalb von Ebay. Das darf ich nur nicht innerhalb von Ebay tun.
Lies die Bedingungen von Ebay am besten mal etwas genauer, daraus ergibt sich m.E. genau das Gegenteil deiner Auffassung.
http://pages.ebay.de/help/policies/rfe-spam-non-ebay-sale.html
http://www.ebay.de/gds/Angebotsformate-bei-eBay-/10000000013316344/g.html

Außerdem gibt es schon seit Jahren immer wieder Gerichtsurteile, durch die Anbieter nach Verstößen gegen die Ebay-AGB zu Schadenersatz an den geprellten Ebay-Kunden Schadenersatz verurteilt wurden.
Eine Ebay-Auktion ist ein wesentlich verbindlicheres Geschäftsangebot, als Manche meinen.

Gruß Claus
 
Ich wiederhole mich gerne: Es gibt genug legale Möglichkeiten eine Ebay Auktion zu beenden. Die ob genannten Dinge sind mir durchaus bekannt.
 
Ja, legale Möglichkeiten gibt es auch, z.B. bei Zerstörung des Gegenstands.
Anstatt dich zu "wiederholen" hättest Du auch einfach mal an gegebener Stelle nachlesen können. :rolleyes:

Der Inhalt deiner Beiträge im Thread weist meines Erachtens ausschließlich auf einen Weg hin, mit dem man sich Ärger und Kosten einhandeln kann.

Nach meiner Meinung prellt ein Auktionsabbrecher mit dem Zwecks des Verkaufs außerhalb von Ebay die Bieter bzw. den Auktionsgewinner, weil mit dem Auktionsbeginn eine verbindliche Verkaufsofferte abgegeben wurde.
Verträge sind einzuhalten, so einfach ist das.

Deshalb gehen gerichtliche Klagen gegen solche Verkäufer meines Erachtens völlig zu recht für die Bieter/Käufer gut aus und regelmissachtende "Anbieter" zahlen am Ende locker das Doppelte von dem, was Ihnen der Regelverstoß vermeintlich gebracht hat.

Gruß Claus
 
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