
Korg
Mod Emeritus
Hallo zusammen!
Gehen wir mal davon aus jemand möchte sich ein Programm wie beispielsweise den kostenlosen DIVX-Player runterladen.
Hierbei wird die Person von der ursprünglichen Seite auf eine Seite wie zum Beispiel www.99down****s.de verlinkt.
Nach flotter Anmeldung mit Phantasieadresse -da unsere Beispielperson in der Annahme war es
würde sich nur um Werbedaten-Sammlung handeln- kam eine Bestätigungsmail.
Die Seite war der beschriebenen Person allerdings zu umständlich aufgebaut sodass das Programm (hier: DIVX-Player) schnell
über Google gesucht wurde und von der Herstellerseite runtergeladen wurde.
Einen Tag später erhielt die Person eine Email mit einer Zahlungsaufforderung von 60,- € da nicht vom Widerrufsrecht gebraucht gemacht wurde.
Nach erneuter Begutachtung der Webseite stellt die genannte Person fest dass in einem längerem Text
erwähnt wird dass mit der Registrierung ein Abo für 12 Monate zu insgesamt 60,- € abgeschlossen wird.
Um zumindest einen Widerruf bei eventuellen rechtlichen Folgen vorweisen zu können wurde dieser
kurz nach Erhalt der Zahlungsaufforderung per Email verschickt.
Offensichtlich bietet dieses Unternehmen nach Anmeldung eine Linkliste zu kostenfreien Programmen an
und stellt für die Bereitstellung selbiger Linkliste 60,- € in Rechnung.
Nach mehreren Informationsquellen im Internet soll die Person das Ganze nun lediglich
aussitzen und weitere Mahnungen von Inkassobüros, etc. nicht weiter beachten und
erst handeln falls ein gerichtliches Mahnverfahren auf dem Postweg ankommen sollte.
Wäre dies der zu favorisierende Weg?
Die AGB's des Anbieters schließen eine Stornierung so wie ich das sehe wohl aus - ist das rechtlich möglich?
Gehen wir mal davon aus jemand möchte sich ein Programm wie beispielsweise den kostenlosen DIVX-Player runterladen.
Hierbei wird die Person von der ursprünglichen Seite auf eine Seite wie zum Beispiel www.99down****s.de verlinkt.
Nach flotter Anmeldung mit Phantasieadresse -da unsere Beispielperson in der Annahme war es
würde sich nur um Werbedaten-Sammlung handeln- kam eine Bestätigungsmail.
Die Seite war der beschriebenen Person allerdings zu umständlich aufgebaut sodass das Programm (hier: DIVX-Player) schnell
über Google gesucht wurde und von der Herstellerseite runtergeladen wurde.
Einen Tag später erhielt die Person eine Email mit einer Zahlungsaufforderung von 60,- € da nicht vom Widerrufsrecht gebraucht gemacht wurde.
Nach erneuter Begutachtung der Webseite stellt die genannte Person fest dass in einem längerem Text
erwähnt wird dass mit der Registrierung ein Abo für 12 Monate zu insgesamt 60,- € abgeschlossen wird.
Um zumindest einen Widerruf bei eventuellen rechtlichen Folgen vorweisen zu können wurde dieser
kurz nach Erhalt der Zahlungsaufforderung per Email verschickt.
Offensichtlich bietet dieses Unternehmen nach Anmeldung eine Linkliste zu kostenfreien Programmen an
und stellt für die Bereitstellung selbiger Linkliste 60,- € in Rechnung.
Nach mehreren Informationsquellen im Internet soll die Person das Ganze nun lediglich
aussitzen und weitere Mahnungen von Inkassobüros, etc. nicht weiter beachten und
erst handeln falls ein gerichtliches Mahnverfahren auf dem Postweg ankommen sollte.
Wäre dies der zu favorisierende Weg?
Die AGB's des Anbieters schließen eine Stornierung so wie ich das sehe wohl aus - ist das rechtlich möglich?
Auszug aus den AGB's schrieb:3. Widerrufsrecht
Der Teilnehmer kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, EMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
WICHTIGE HINWEISE
Das Widerrufsrecht des Nutzers bezüglich der Dienstleistung entfällt vorzeitig, wenn die Firma XYZ mit der Ausführung der bestellten Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Nutzern begonnen hat, oder wenn der Nutzer die Ausführung selbst veranlasst hat.
- Eigenschaft
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