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Youtube & Gema & Homepage

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NepoN
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HI,

ich hab gerade im netzt gefunden, dass man bei Youtube keine rücksicht bei der verwendung von Gema geschütztem Material nehmen muss, zählt das nur für die verwendung von "orginal" songs, oder darf man dort auch Coversongs der eigenen Band hochladen, ohne probleme mit der Gema zu bekommen. Und wenn dem so ist, kann man dann nicht damit quasi die Gemakosten für die Bandhomepage umgehen? In dem man einfach statt die songs selbst zu hosten, youtube quasi als Space dafür nutzt und auf der Bandpage einfach die Youtubelinks listet.

mfg
NepoN
 
Eigenschaft
 
GEMA und YouTube haben eine Lizenzvereinbarung - das ist richtig!
Diese bezieht sich aber nur auf die bei YouTube abgespielten Werke.

Bindet man einen YouTube-Beitrag auf seiner (Band-)Website ein, so wäre dafür wieder separat eine Lizenzzahlung an die GEMA fällig.

Ein Textlinkk zu Eurer YouTube-Seite ist hingegen erlaubt und dafür fallen keine GEMA-Lizenzen für eure eigene Website an.

Im Übrigen ist es egal, ob ein verwertungsrechtlich geschützter Song im "Original" oder als Coverversion einer x-beliebigen Band bei YouTube eingestellt ist. Fakt ist: das geschützte Werk wird verwendet.

lg.
 
ok, vielen dank für die Info!
 
Ich darf rockbuerosueds Beitrag der Vollständigkeit halber hinzufügen, dass diese Regelungen nur dann Gültigkeit haben, wenn es sich um reine Coverversionen ohne Bearbeitung handelt.

Grüße
Marc
 
Hallo,
genau in dieser Problematik stecke ich auch gerade! Meine Band will Videos hochladen bei YouTube, um etwas GEMA-freies Material anbieten zu können. Wir würden dann eine neue Seite in die Homepage einbauen mit YouTube-Links. Darf ich das nun oder nicht?
Und was genau heißt jetzt "Coverversionen ohne Bearbeitung"??? Wir machen Acoustic-Versionen von allem was es in der Pop und Rock Welt so gibt. Also schon kein 1:1 Cover...
Wie sieht es damit aus?

Danke!
 
Heißt bei dir GEMA freies Material = selbst komponierte Songs und keiner der Beteiligten "Songersteller" ist GEMA Mitglied?

Wenn ja - dann kann man grundsätzlich sein eigenes Material bei youtoube hochladen, ohne Rechte anderer zu verletzten.
Mal so ganz allgemein gesagt...........

Topo :cool:
 
Hi, nein, ALLES Cover-Songs. nur eben eigene Arrengements und Versionen. Nichts selbst geschriebenes!
ClaudiKet
 
Hallo,
genau in dieser Problematik stecke ich auch gerade! Meine Band will Videos hochladen bei YouTube, um etwas GEMA-freies Material anbieten zu können. Wir würden dann eine neue Seite in die Homepage einbauen mit YouTube-Links. Darf ich das nun oder nicht?

Das hat Bernd aka rockbuerosued doch schon beantwortet?! Vielleicht noch etwas klarer: Du darfst auf die Homepage einen Link auf das entsprechende YouTube-Video setzen, aber auf Eurer eigenen Seite keinen Player einbinden. Das Video darf also erst zu sehen sein, wenn man auf die YouTube-Seite geht und darf nicht auf Eurer eigenen Seite zu sehen sein.
 
Ein Arrangement muss noch nicht zwangsläufig eine Bearbeitung darstellen. Eine Bearbeitung erfolgt in erster Linie, wenn eine schöpferische Leistung erbracht wird (hier also eine kompositorische).

Am besten wirst Du das erstmal selbst beurteilen können, ob dies bei Euren Arrangements der Fall ist. Werden Stücke wirklich "nur" auf einer Akustikgitarre statt z.B. einer E-Gitarre oder einem kompletten Bandline-up "nachgespielt", würden sicherlich die Wenigsten hier auf eine Bearbeitung schließen. In solch einem Fall wäre das Einstellen bei Youtube über den Vertrag mit der GEMA aus meiner Sicht pauschal abgegolten.

Grüße
Marc
 
Nochmal ne Frage zum "bearbeiten" von Songs: Wir wollen demnächst auch einige unserer Coversongs auf Youtube hosten. Die Gitarrensoli sind dabei meistens dem Original ähnlich jedoch individell abgewandelt, teilweise auch einfach improvisiert. Auch fügen wir gelegentlich etwas hinzu, lassen etwas weg oder verändern leicht was an Melodie oder Text. Hab ich das so richtig verstanden dass diese Versionen nicht auf Youtube veröffentlicht werden dürfen? Ich hätte gedacht dass sowas eher geht als eine 1:1 geklaute Version :gruebel:
 
Der Thread ist ja schon etwas älter. Inzwischen hat sich die Lage geändert. denn das Agreement zwischen GEMA und YouTube ist ausgelaufen und alles was oben gesagt wurde, geht leider nicht mehr. Aktuell gilt: Coverversionen auf YouTube sind Urheberrechtsverletzungen (und Verletzungen der YouTube-Bedingungen).

Ich hab schon länger nichts mehr zum Stand der Verhandlungen gehört, die GEMA wollte deutlich mehr Geld, das YouTube nicht abdrücken wollte. Kennt jemand da einen halbwegs aktuellen Stand ?

Banjo
 
Ich hätte gedacht dass sowas eher geht als eine 1:1 geklaute Version :gruebel:
Nein, denn eine 1:1 Version wird ja in der Regel über die GEMA Abgegolten, nur derzeit bei Youtube nicht, weshalb selbst 1:1 Coverversionen auf Youtube illegal sind.
Auf jedem Livekonzert darfst du die 1:1 Coversongs aber spielen, denn hier ist der Veranstalter für die GEMA Abgeltung verantwortlich.

Wenn du ein Werk aber bearbeitest, also eine eigene schöpferische Leistung einbringst (wunderschön schwammiger Begriff) brauchst du dazu generell die Erlaubnis des Urhebers.
 
Ich hab schon länger nichts mehr zum Stand der Verhandlungen gehört, die GEMA wollte deutlich mehr Geld, das YouTube nicht abdrücken wollte. Kennt jemand da einen halbwegs aktuellen Stand ?

Ja guckst Du hier: https://www.musiker-board.de/vb/mus...youtube-gema-livemitschnitte.html#post3995569

Dass die GEMA deutlich mehr Geld haben wollte, wird gern von youtube so dargestellt, ist aber grundsätzlich erstmal falsch. Hauptproblem ist, dass youtube sich angeblich nicht in der Lage sieht..., die abgerufenen Streams zu dokumentieren (was und wie oft). Das will die GEMA aber wissen, um genau anhand der Nutzung mit den Urhebern abrechnen zu können.

Es hat von Sieten youtubes noch nicht eine Meldung der Streams gegeben. Das Angebot der GEMA, 1 Cent pro Abruf, könnte bedeuten, dass youtube mehr bezahlen muss als vorher, das mag richtig sein. Das aber wohl eher deshalb, weil viel mehr Werke abgerufen werden als bisher angenommen... ;)

Kleine Anmerkung der "normale" Tarif der GEMA für derartige Musiknutzungen beläuft sich auf 12 (!) Cent pro Abruf, dieser wurde aber seitens der GEMA nie ins Spiel gebracht, da wohl auch sie verstanden hat, dass das unangemessen hoch wäre. Da ist der 1 Cent doch eigentlich ein recht vernünftiges Angebot seitens der GEMA, finde ich.

Grüße
Marc
 

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