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youtube gema freistellung für nicht gema musik

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Emu64
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hallo,

könnte es sein , daß man für den fall, daß man nicht gema mitglied ist und ausschließlich eigene gemafreie musik in einem youtube video läuft, eine gema freistellung bei youtube ( oder falls man ein darauf mit deeplink verweisendes blog/webseite hätte ) für die gemafreiheit auch auf youtube oder dort anderswo online einsehbar dokumentieren müßte ?

man könnte ja auf die idee kommen, dies werde womöglich von abmahnanwälten irgendwie gefischt ...

man meint womöglich, das liege daran, daß eine solche verlinkung auf youtube ein aufführung sei, die auch denn zu melden sei, wenn man nicht gema mitglied ist und nur eigene gemafreie musik vorkommt.

man würde dann natürlich niemals gegen bestimmungen verstoßen wollen.

:confused:

danke fürs grübeln, wenn zu viel denkstreß - einfach löschen.

emu
 
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Uah ,so weit sind wir zum Glück noch nicht :eek: Youtube ist ja eh so ein Thema für sich, da blick ich ja nun gar nicht mehr durch, ob es da noch Regelungen mit der GEMA gibt, oder die ganzen geschützten Sachen, die man dort hören kann, alle illegal sind. Wobei es ja absurderweise auch teilweise Videos vom offiziellen Channel der Band/des Labels "in ihrem Land nicht verfügbar sind".

Also ehrlich gesagt würde ich selbst dann, wenn die GEMA-Vermutung Anwendung finden würde, drauf scheißen. Ein Abmahnanwalt hätte da doch überhaupt keine Grundlage. Und wenn er Lust hat bei Youtube Benutzer abzumahnen, dann wird er wohl zunächst mal die offensichtlich geschützten INhalte nehmen - und nicht umgekehrt ;) Aber unabhängig von dieser "Wär mir egal"-Einstellung würde ich sagen, dass das keine Aufführung ist, sondern eine Verfielfältigung/Verbreitung ist. Auffühung ist immer live. Wenn das echt so wäre, was du sagst, dann dürfte man ja nichts online setzen, was man irgendwie mal musikalisch gemacht hat. Auch wenn die Kinderpunk-Band im proberaum mit dem Kassettenrecorder was aufgenommen hat, sich eine billige Homepage zusammenbaut und dort ihre Lieder zum Download anbietet, bräuchten die ja eine GEMA-Freistellung. In dir dürften dann auch nicht einfach CDs brennen und verteilen.

Aber mal eine Frage meinerseits an die GEMA-Experten: Wie läuft das in der Praxis mit der GEMA-Vermutung? Nehmen wir an ich veranstalte ein Konzert, wo nur GEMA freie Musik gespielt wird, auch zwischen den Auftritten. Nun schenke ich mir die Anmeldung, weil ich ja eh keine GEMA-Musik spiele. Nun kommt aber ein Herr von der GEMA vorbei. Reicht es dann, wenn ich ihm nachweise, dass alles GEMA-Frei ist un das war's? Oder muss ich das nachreichen und zahle dann eine "Bearbeitungsgebühr" (die ich mir gespart hätte, wenn ich es direkt angemeldet hätte).
 
danke der denkarbeit !

also es gibt meiner erinnerung nach einen beitrag zu dem youtube thema mit freien sachen, da müßte man nach googlen nach "gema freistellung für eigene lieder", meine ich.

den link hab ich grade vergessen :-D

ein abmahner sah es wohl so, daß eine aufführung bei YT vorliege, der gema wars egal, es wurde angeblich gezahlt. wäre aber vielleicht eher eine sache des homepage rechtes ??? die frage ist ja, ob eine YT aufführung eines freien werkes eines nicht gema mitgliedes ebenfalls bei der gema vorher gemeldet werden muß. YT hat offnebar keine verträge mehr...

viele kollegen melden auch freie konzerte fristgerecht vorher an, damit es nicht zu nachzahlungen kommt, sagen die.

interessant ist, daß die gema damit auch alle nicht gema-stücke kontrolliert.
 
ars ultima
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Verstoß gegen Boardregeln
könnte es sein , daß man für den fall, daß man nicht gema mitglied ist und ausschließlich eigene gemafreie musik in einem youtube video läuft, eine gema freistellung bei youtube ( oder falls man ein darauf mit deeplink verweisendes blog/webseite hätte ) für die gemafreiheit auch auf youtube oder dort anderswo online einsehbar dokumentieren müßte ?
nein, es gibt online keine GEMA-vermutung. das problem mit dem nachweis der urheberschaft besteht aber in der tat. zB auch bei abuse-funktionen bei datei-hostern. hier fordern manche eine formulierung mit treu und glaube bla, aber ich bezweifel stark dass das rechtlich sicher ist.

im zweifelsfall ist man als freier komponist eben der dumme, weil youtube oder sonstige webseiten davon ausgehen dass das material gegen das urheberrecht verstößt, da der anteil an rechtlich einwandfreien geschichten im gegensatz zum riesen wust an hochgeladenem material verschwindend gering ist.

mir als damals mitarbeiter eines labels ging es schon ähnlich. ich hab für promozwecke ein video mit musik eines unseres künstlers hochgeladen, und trotz aller beteuerungen wurde es gesperrt.

man meint womöglich, das liege daran, daß eine solche verlinkung auf youtube ein aufführung sei, die auch denn zu melden sei, wenn man nicht gema mitglied ist und nur eigene gemafreie musik vorkommt.
die online-verwertung ist im GEMA-wahrnehmungsvertrag extra geregelt. es ist keine aufführung im sinne von konzerten oder einer radiosendung.

Also ehrlich gesagt würde ich selbst dann, wenn die GEMA-Vermutung Anwendung finden würde, drauf scheißen.
sowas will ich hier nicht lesen. egal was man tut, egal ob man etwas komplett legales tut. man sollte sich immer den rechtlichen rahmenbedingungen und konsequenzen bewusst sein. probleme und ärger bekommt man schneller als man denkt. mit sätzen wie "scheiß drauf" kann man sich schon eine abmahnung einfangen.
egal ob im bereich vervielfältigung, aufführung oder online, derjenige der gegen das urheberrecht verstößt haftet immer. egal ob direkt oder durch regress/schadenersatzforderungen. das ist auch so in den youtube-nutzungsbedingungen geregelt.

Aber mal eine Frage meinerseits an die GEMA-Experten: Wie läuft das in der Praxis mit der GEMA-Vermutung? Nehmen wir an ich veranstalte ein Konzert, wo nur GEMA freie Musik gespielt wird, auch zwischen den Auftritten. Nun schenke ich mir die Anmeldung, weil ich ja eh keine GEMA-Musik spiele. Nun kommt aber ein Herr von der GEMA vorbei. Reicht es dann, wenn ich ihm nachweise, dass alles GEMA-Frei ist un das war's? Oder muss ich das nachreichen und zahle dann eine "Bearbeitungsgebühr" (die ich mir gespart hätte, wenn ich es direkt angemeldet hätte).
ja, aber in solchen fällen schauen die natürlich doppelt genau hin. der nachweis kann hier auch komplizierter werden als wenn man das vorher macht und die GEMA quasi vor ort die angaben überprüfen kann. wir hatten auch hier im forum schon fälle wo es hinterher nochmal ärger gegeben hat. also lieber vorher klären.

ein abmahner sah es wohl so, daß eine aufführung bei YT vorliege, der gema wars egal, es wurde angeblich gezahlt. wäre aber vielleicht eher eine sache des homepage rechtes ??? die frage ist ja, ob eine YT aufführung eines freien werkes eines nicht gema mitgliedes ebenfalls bei der gema vorher gemeldet werden muß. YT hat offnebar keine verträge mehr...
möglicherweise war das in der zeit, als die GEMA mit youtube eine vereinbarung hatte. das ist aktuell nicht mehr der fall, sämtliches GEMA-material auf youtube verstößt gegen das urheberrecht. aus praktischen gründen und um den einzelnen kleinen nutzer nicht zu gängeln, verzichtet die GEMA darauf jedes einzelne video entfernen oder sperren zu lassen. das tut sie nur bei offizielle musikvideos.
allerdings lässt nicht nur die GEMA sperren, das kann jeder vertreter von urheberrechten. einige labels lassen zB auch sperren da sie von youtube mehr geld für die nutzung ihrer inhalte haben wollen.
 
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Die GEMA-Vermutung gilt mWn grundsätzlich und unabhängig von Medium und Nutzungsart. Sie gesagt schlicht, dass die GEMA immer davon ausgehen kann, dass musikalische Werke zur ihrem Repertoire gehören, und der Nutzer (!) in der Beweispflicht ist, wenn dem nicht so sein sollte (die "Beweisführung" beschränkt sich dabei im Normalfall auf eine Unterschrift). Das Thema hatten wir hier schon oft, obwohl sie natürlich gewisse Probleme aufwirft, ließe sich ohne GEMA-Vermutung die Medienlandschaft mit ihren täglich millionenfachen Nutzungsvorgängen absolut nicht mit dem Anspruch der Urheber auf Vergütung in Einklang bringen.

Aber natürlich ist es rechtlich NICHT möglich, dass die GEMA für anderes Repertoire "kassiert". Wenn sowas passiert, dann nur, wenn der Nutzer den Nachweis nicht erbringt. Ebenso kann natürlich kein Anwalt irgendjemanden Abmahnen, wenn er seine eigenen (!) oder gemeinfreie Werke nutzt.

Die Situation ist natürlich gerade im Onlinebereich sehr kompliziert und mit vielen offenen Fragezeichen versehen.

Die imho etwas verworren gestellte Eingangsfrage zielt wohl darauf ab, ob jemand verpflichtet ist aufgrund der GEMA-Vermutung auch sämtliche Nutzungen von Nicht-GEMA-Repertoire im Vorfeld von der GEMA "abnicken" zu lassen. Das kann man grundsätzlich verneinen, obwohl es im Einzelfall sinnvoll sein kann, das trotzdem zu tun (v.a. bei Veranstaltungen), um eine späteren Überprüfung, die meist mit einem längeren Hin und Her verbunden ist, vorzubeugen.

Nicht zu verwechseln ist das mit der "GEMA-Freistellung", wie sie z.B. ein Presswerk haben will. Das geht nicht von der GEMA aus, sondern vom Presswerk. Das muss sich nämlich absichern, dass es nicht an einer eventuellen Urheberrechtsverletzung beteiligt ist, denn theoretisch könnte es dafür haftbar gemacht werden. Folglich macht das Presswerk nichts, bis es diese Freistellung hat.

mir als damals mitarbeiter eines labels ging es schon ähnlich. ich hab für promozwecke ein video mit musik eines unseres künstlers hochgeladen, und trotz aller beteuerungen wurde es gesperrt.
Wobei es ja absurderweise auch teilweise Videos vom offiziellen Channel der Band/des Labels "in ihrem Land nicht verfügbar sind".
Das Problem ist hier Folgendes und das wird auch in der breiten, öffentlichen Diskussion oft vergessen oder durcheinander gebracht: Eine Plattenfirma ist, genau wie etwa YouTube, ein Lizenznehmer der GEMA. Wenn nun eine Plattenfirma ein Video bei YouTube hochlädt, kann die GEMA das Sperren, da weder die Plattenfirma noch YouTube eine Lizenz dafür erworben hat. Die Plattenfirma ist lediglich im Besitz der Leistungsschutzrechte ihrer Aufnahmen, für die Nutzung der Kompositionen und Texte, die diesen zugrunde liegen, muss die Plattenfirma und jeder andere Nutzer die Lizenzen bei der GEMA erwerben. Aus der Sicht von YouTube, das momentan keinen Vertrag mit der GEMA hat, verletzt so ein Upload einer Plattenfirma eben die Rechte Dritter (=GEMA) und damit tut YT gut daran, das zu unterbinden. Es ist rechtlich völlig egal, ob eine Plattenfirma GEMA-Material in Form eines 100.000 EUR Videos hochlädt oder Hans-Otto aus Buxtehude ein pixliges und übersteuertes Kellervideo. Hätte YouTube - wie z.B jeder Radio- oder TV-Sender - einen Vertrag mit der GEMA, könnte YT all das erlauben.

Eine Plattenfirma wiederum ist wie gesagt im Besitz von Leistungsschutzrechten und kann so Videos sperren lassen, die Originalaufnahmen enthalten. Die Plattenfirma von Robbie Williams kann z.B. kein Cover eine RW-Songs sperren lassen. Sie hat die Rechte an dessen Aufnahmen, aber nicht an dem Werk an sich. Letzteres betrifft nur die GEMA und den Musikverlag. Diese beiden können JEDE Version eines ihrer Titel sperren lassen, da ihre Recht natürlich immer betroffen sind.
 
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in der tat geht es in der eingangsfrage darum, daß von verschiedenen seiten die befürchtung geäußert wird, daß eigene, gemafreie musik vom nichtmitglied bei YT zu abmahnungen führt. und zwar wenn darauf in einem blog/webseite mittels einbindung hingewiesen wird, es liege eine nicht vorab freigestellte/ angemeldete aufführung vor.

aus 2008 ist ein fall zumindest im netz zitierbar, in dem ein verein von abmahnern eine bescheinigung verlangte, die die freistellung der eigenen werke des nicht gemamitgliedes dokumentiren sollte. das fehlen dieser bescheinigung - wie immer die genannt werden mag- führte angeblich zu hohen kosten.

daraus ergäbe sich die frage, wie das online im vorfeld zu dokumentieren wäre - auf seiten der gema findet man genau dazu nichts.

die weiteren erläuterungen - besten dank- sind aber für betroffene producer und labels sicher ebenfalls sehr hilfreich.
 
aus 2008 ist ein fall zumindest im netz zitierbar, in dem ein verein von abmahnern eine bescheinigung verlangte, die die freistellung der eigenen werke des nicht gemamitgliedes dokumentiren sollte. das fehlen dieser bescheinigung - wie immer die genannt werden mag- führte angeblich zu hohen kosten.

daraus ergäbe sich die frage, wie das online im vorfeld zu dokumentieren wäre - auf seiten der gema findet man genau dazu nichts.

Solche Fälle haben wie gesagt meistens den Hintergrund, dass ein Nutzer die GEMA-Vermutung und die damit verbundene Beweislastumkehr nicht kennt oder nicht ernst nimmt. Daraus resultiert die Haltung "Sch***ß d'rauf, die können mir gar nix" und man glaubt, wenn man nicht reagiert, passiert auch nix. Was vielleicht noch bei der GEZ (mit der unsinnigerweise die GEMA oft in einen Topf geworfen wird) funktioniert oder bei unseriösen bis kriminellen Abmahn-Abo-Was-nicht-alles-Fallen das Mittel der Wahl ist, geht hier böse in's Auge. Es ist eben diese Beweislastumkehr, die in dieser Form rechtlich durchaus ungewöhnlich ist, und die für den "gesunden Menschenverstand" von Otto Normal sicher überraschend ist und vielleicht auch nicht nachvollziehbar.

Es ging auch mal ein Fall durch's Netz, wo es darum ging, dass jemand zunächst Werke unter CC-Lizenz in's Netz gestellt hatte, dann aber irgendwann der GEMA beigetreten ist. Das ist eine nicht unkomplizierte Situation, die - weil der Urheber es versäumt hatte der GEMA beim Beitritt diese Titel mitzuteilen - dazu geführt hat, dass die alten Stücke GEMA-pflichtig geworden sind. Das führte wiederum dazu, dass die GEMA für diese Titel Gebühren erheben musste (Kontrahierungszwang), auch wenn die Nutzer im Glauben waren, sie nutzten die Werke unter CC-Lizenz. Schuld ist hier der Urheber und rechtlich gesehen ist auch der haftbar zu machen. Nutzer dieser "Nicht-mehr-CC"-Werke konnten sich also die GEMA-Gebühren bei dem Urheber wiederholen. Dieser Fall zeigt übrigens auch, dass freie Lizenzen von Urhebern leicht missbräuchlich verwendet werden können. Hinter so einem Fall könnte auch ein - vermeintlich - findiger Urheber stecken, der das absichtlich so gemacht hat und dabei zu kurz gedacht hat, oder damit kalkuliert, dass die alten Nutzer ihn schon nicht haftbar machen werden oder ihn nicht finden können. Es gibt im Zusammenhang mit freien Lizenzen sogar auch noch rechtlich absolut wasserdichte "Abzock-Möglichkeiten", die es unfeinen Urhebern ermöglichen unbedarfte Nutzer abzukassieren. Ganz ohne "böse" GEMA. Das aber nur am Rande.

Wer wirklich Angst hat, Probleme mit der GEMA zu bekommen, sollte halt eine Unterseite mit urheberrechtlichen Hinweisen (GEMA-Freiheit, alle Nutzungsrechte von den Rechteinhabern direkt eingeholt, etc.) machen. Wer ganz paranoid ist, der kann sowas auch von einem Anwalt formulieren lassen. Eins muss aber gesagt werden: Vor der Verantwortung schützt all das nicht. WERDEN fremde Rechte verletzt, egal ob die der GEMA, eines Musikkonzerns oder eines kleinen Songwriter aus Hinterhuglhapfing, gibt es keine Ausreden. Ob das nun absichtlich oder unabsichtlich, wissentlich oder unwissentlich passiert. Man ist - analog zu dem oben beschrieben Fall - sogar dann haftbar, wenn ein Dritter einem fahrlässig oder vorsätzlich Nutzungsrechte einräumt, die er gar nicht vergeben darf. Wenn A zu B sagt "Ist XYZ dein Song und darf ich den auf meine HP nehmen?" und B sagt ja, obwohl der Song eigentlich zu Teilen von C geschrieben ist, kann C zu A gehen und ihn haftbar machen, obwohl A nach bestem Gewissen gehandelt hat. A muss dann zu B gehen und kann ihn haftbar machen.
 
in der tat geht es in der eingangsfrage darum, daß von verschiedenen seiten die befürchtung geäußert wird, daß eigene, gemafreie musik vom nichtmitglied bei YT zu abmahnungen führt. und zwar wenn darauf in einem blog/webseite mittels einbindung hingewiesen wird, es liege eine nicht vorab freigestellte/ angemeldete aufführung vor.

Abmahnung? Im Urheberrecht darf nur derjenige eine Abmahnung schicken, der auch den Rechteinhaber vertritt. Insofern hat der Nutzer eigener Musik keine Abmahnung zu befürchten. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass sich die GEMA trotzdem meldet und Aufklärung fordert, was für Werke das sind. Aber das kostet dann den Empfänger nicht gleich Geld, anders als bei einer Abmahnung.
 

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