Yamaha CLP 535 Garantie

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petschwim
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Hallo zusammen,

mein erster Beitrag nach längerer stillen Leserschaft.

Wir erwägen ein gebrauchtes Yamaha CLP 535 E-Piano anzuschaffen und haben jetzt endlich ein sehr tolles Angebot von einer Privatperson unterbreitet bekommen.
Das Clavinova ist gebraucht, 1 Jahr alt und hat noch Restgarantie von 4 Jahren.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob diese Garantie personen- oder gerätegebunden ist?
Im Garantiefall kann ich als Zweitkäufer die Restgarantie noch in Anspruch nehmen?

Weiß das jemand und könnte mir hierzu Hilfestellung geben
Danke!

Petra
 
Eigenschaft
 
Rechtsberatung kann und darf hier (fast) niemand leisten.

Meine Meinung ist, dass es sich bei der "Garantie" in der Regel (herstellerunabhängig) um eine ziemliche Luftnummer handelt, denn die wahrscheinlichsten Problemursachen wie Tastatur oder Pedale werden typischerweise ausgeklammert. Sie gilt meines Wissens nach nur für beim Hersteller registrierte Erstkäufer, die private Verbraucher sind.
Vielleicht kann dir der Verkäufer einen Scan der Bedingungen seines DP senden, dann lässt sich das nachlesen.
Leider sind die Bedingungen seitens des Herstellers nicht auf der Homepage veröffentlicht.

Zum Glück werden aber von Yamaha Geräten im Vergleich zu deren gewaltigen Verbreitung nur relativ selten Probleme berichtet.
Bei meinen Synthies habe ich konkrete Erfahrungen: mein Yamaha DX7 wurde 1997 mit 12 Jahren auf den Tasten voll funktionsfähig verkauft und mein CS1x ist locker 18 Jahre alt und spielt und spielt...

Gruß Claus
 
Hallo zusammen,

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Wir erwägen ein gebrauchtes Yamaha CLP 535 E-Piano anzuschaffen und haben jetzt endlich ein sehr tolles Angebot von einer Privatperson unterbreitet bekommen.
Das Clavinova ist gebraucht, 1 Jahr alt und hat noch Restgarantie von 4 Jahren.

Jetzt stellt sich mir die Frage ob diese Garantie personen- oder gerätegebunden ist?
Im Garantiefall kann ich als Zweitkäufer die Restgarantie noch in Anspruch nehmen?

Weiß das jemand und könnte mir hierzu Hilfestellung geben
Danke!

Petra

Die CLP-535 PE wurden vor kurzem im Abverkauf - neu, original verpackt und mit Garantie - für ca. € 1.350,-- verkauft.

Was soll denn das Gebrauchte noch kosten?
 
Hallo,
also offiziell nach gesetzt her ist Garantie/Gewährleistung immer für den Erstkäufer!! allerdings machen viele aus Kulanz da keinen Unterschied ob erst oder 2tkäufer.

Grüße Anowon
 

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