Wo melde ich IEM-Systeme an?

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Moin nochmals! Ich brauche nochmal Eure Hilfe :nix:

Kurz: Wie und wo melde ich denn mein anmeldepflichtiges InEar-Funksystem an?

Ich habe Kontakt mit der Bundesnetzagentur aufgenommen und bekomme eine eM@il zurück, in welcher Links aufgeführt werden, die ich bereits via Google gefunden habe... ...ich verstehe nix.
 
Eigenschaft
 
Da gibt es so ein schönes Formblatt:
 

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  • antragsformularbundesnetzagentur.pdf
    37,4 KB · Aufrufe: 331
Da gibt es so ein schönes Formblatt:

...Danke! Das habe ich auch gefunden - ich verstehe nix. Das Problem: Eine für mich - ich bin ein Bürger dieses Landes - zuständige Behörde holt mich nicht da ab, wo ich stehe :nix:

Ich finde z.B. nirgends den Begriff "InEar" (oder ein entsprechendes deutsches Wort, welches ich nachvollziehen kann)... ...oder muss ich eine Kreuz bei "Drahtlose Anbindung von Hörhilfen" setzen??? ...aber die meinen wohl "Funkmikrofon"...:gruebel:

Und was ist "Landfunk"? ...und dann verstehe ich noch "nicht öffentlich"... ...also ich spiele Live bei einer Veranstaltung und das ist "nicht öffentlich"? Oder... ...nein nix "oder", ich werde gerade - wiederholt - ziemlich wütend auf eine Bundesbehörde...

Ich schau mir das morgen noch mal an...
 
Hallo,
In-Ear gehört selbstverständlich zur Gruppe der Funkmikrofone. Landfunk ist Funk auf dem Land, im Gegensatz zu Seefunk oder Flugfunk. Nicht öffentlich sollte klar sein, es sei denn du willst einen Radiosender betreiben. Das Funksignal ist nicht dafür gedacht von Dritten mitgenutzt zu werden, also nicht öffentlich.

Die Firma Beyerdynamic hat einen Mustervordruck, nimm den (https://support.beyerdynamic.com/hc/de/article_attachments/115005335865/Frequenzantrag-Muster.pdf). Allerdings würde ich den kompletten Frequenzbereich anmelden, der für Funkmikrofone geeignet ist. Also 471MHz - 865MHz.

Grüße
 
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Die Firma Beyerdynamic hat einen Mustervordruck, nimm den (https://support.beyerdynamic.com/hc/de/article_attachments/115005335865/Frequenzantrag-Muster.pdf). Allerdings würde ich den kompletten Frequenzbereich anmelden, der für Funkmikrofone geeignet ist. Also 471MHz - 865MHz.

Ich weiss ja nicht, wieviele Mikros du angemeldet hast - ich hab für jedes Gerät genau eine Frequenz - weil auf anderen Frequenzen andere Nutzer zugange sind......
 
Wir arbeiten in einer Kleinkunstbühne mit "nur" 4 - 8 Funkstrecken. Unsere Genehmigung habe ich mir auch für den kpl. Bereich 470 - 606 MHz zuteilen lassen. da wir oft Künstler mit eigenen Strecken oder in relativer Nähe (großer Saal der Stadthalle) bis zu 50 Strecken am Laufen haben.
Bei Problemen, hatten wrir schon mal ab und an, lasse ich ein Gerät die Umgebund checken und es zeigt mir dann die freien Bereiche, die ich mit Sync auf die Handfunken übertrage. Dauert in der Regel unter einerr Minute, dann ist aber alles clean.
Unsere funkstreckenbesthen aus Shure GLX
 
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Ich weiss ja nicht, wieviele Mikros du angemeldet hast - ich hab für jedes Gerät genau eine Frequenz - weil auf anderen Frequenzen andere Nutzer zugange sind......

Ich kann bei meinen Geräten Frequenzen in einem gewissen Bereich frei einstellen. Und wenn ich nach gewisser Benutzungszeit mir neue Geräte in einem anderen Frequenzbereich zulege brauche ich die nicht nochmal extra anmelden oder ummelden.
Macht auch Sinn bei Geräten mit fester Frequenz, aber jeder wie er will.

Grüße
 
Die Frequenzen einstellen kann wohl jeder - je nach Band. Es gibt keine Funkmikros/IEM-Systeme die von 400-800MHz durchstimmbar sind.
Wenn in einem Bereich viele feste Veranstaltungshallen/Orte sind, haben die auch in den meisten Fällen feste Frequenzen zugeordnet.
Ich würde den Frequenzbereich angeben, den mein Sytem überdeckt - wenn dann irgendwelche Frequenzen nicht vergeben werden können, meldet sich die BNA schon......
 
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Hallo liebe Forenuser,

auch ich stehe nun vor oben stehenden Schritt und werde mir eine Funkstrecke - die der Gebührenpflicht unterliegt - zulegen. Ich hab mich durchs Internet und auch durch diverse Forenthreads durchgelesen, nur finde ich nicht auf alle Fragen die passenden Antworten (vllt. bin ich auch blind).

- Verstehe ich das richtig, dass diese 130€ der Frequenzzuteilung einmalig am Anfang fällig werden?
- Das System bleibt so lange bei der BNA auf meinen Namen bestehen/angemeldet bis ich es abmelde? Oder muss ich dies jährlich neu beantragen (und auch jährlich die 130€ zahlen)?
- Jährlich kommen dann die laufenden Gebühren pro Funksystem auf einen zu (wenn ich es richtig recherchiert habe, um die 10€ ca.)?

Ich wäre euch für jede hilfreiche Antwort dankbar. :)

LG Andreas
 
130,- Euro einmalig, jährlich 3,75 Euro (Stand 2016) bis auf Widerruf. Bei Änderung wieder 130,- Euro einmalig - deshalb auch die Empfehlung den gesamten Frequenzbereich anzumelden. So spart man sich die 130,- Euro für eine Ummeldung wenn es mal neue Funken gibt.

Grüße

Quellen:
Frequenzgebührenverordnung (FGebV)
Anlage (zu § 1 Abs. 1)


http://www.gesetze-im-internet.de/fgebv/anlage.html
Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung (Frequenzschutzbeitragsverordnung - FSBeitrV)

http://www.gesetze-im-internet.de/fsbeitrv/anlage.html
 
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Lieben Dank Matze für die schnelle Antwort. :)

Anbei stellt sich mir dann eine Folgefrage:

Ich allein habe bereits drei Funkstrecken (2x Instrument, 1x InEar). 2 Funkstrecken sind im gebührenfreien Bereich, die dritte Funkstrecke (die ich mir demnächst anschaffen möchte) soll im gebührenpflichtigen Bereich sein.

Angenommen, ich habe aufgrund der Benutzerdichte im gebührenfreien Bereich in nächster Zeit Probleme (soll's ja alles geben) und ich möchte diese 2 gebührenfreie Funkstrecken auch auf gebührenpflichtige Funkstrecken abändern/ersetzen, werden bei der BNA wieder 130€ fällig (bzw. 65€ bei Abänderung im gleichen Beantragungsjahr)?

Oder gebe ich bei der jetzigen Beantragung z.B. vorab gleich drei Geräte fürs gesamte Frequenzband an? Somit zahle ich zwar 3x 3,75€, spare mir aber die130€ die beim zweiten Anlauf fällig werden.

Des Weiteren: Was ist die Definition vom gesamten Frequenzband? Im Bezug auf das Gerät (z.b. bei A-Band 516-558) oder flächendeckend wie z.b. im Shure-Antragsmuster (471-694)?


Lieben Dank. :)
 
werden bei der BNA wieder 130€ fällig (bzw. 65€ bei Abänderung im gleichen Beantragungsjahr)?

Ja natürlich.

Somit zahle ich zwar 3x 3,75€, spare mir aber die130€ die beim zweiten Anlauf fällig werden.

Richtig.


Des Weiteren: Was ist die Definition vom gesamten Frequenzband? Im Bezug auf das Gerät (z.b. bei A-Band 516-558) oder flächendeckend wie z.b. im Shure-Antragsmuster (471-694)?

Wie beim oben verlinkten Beyerdynamic Antragsmuster: 471-694 MHz. Diesen Tipp habe ich aber auch schon vom Shure-Vertrieb im Rahmen einer Produktschulung bekommen.

Grüße
 
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Hallo,

ich bin es mal wieder. erstmal lieben Dank Matze für deine Antworten. :)

Ich habe gerade das Antragsformular ausgefüllt. Allerdings weiche ich vom Shure-Muster ab. Ich bin Musiker (und nicht im Theaterbetriebt) in einer Band und betreibe drei Sennheiser Funkstrecken (2x Instrument, 1x InEar).

Demnach hab ich es wie folgt ausgefüllt:

Frequenzband: 471 - 694 MHZ
Sendefunkanlagen 3 Stk. (im Reiter "mobil")
benötigte Strahlungsleistung <50mW
Verwendungszweck: Übertragung von Sprache und Musik im Rahmen von Veranstaltungen (Musiker)
Einsatzgebiet: deutschlandweit
Die Sendefunkstelle wird innerhalb UND außerhalb von Gebäuden genutzt (Open Air z.B.)
Kanalbandbreite 200kHz
Sendeart F3E
Betriebsart einseitig
Übertragung von Sprache, Musik, Töne


Ist das so inhaltlich auch richtig/korrekt? Gerade die Abweichung zum Shure-Muster. Ich bin nicht im Theaterbetrieb, da die Band nicht im selben Gebäude spielt, ist es mobil (und nicht ortsfest).

Oder habt Ihr das ShureMuster 1zu1 übernommen, Namen oben angesetzt und ab die Post?

Eine weitere Frage: An welche Postadresse muss ich dies denn schicken? Irgendwie finde ich hierzu keine Info.

Ich danke euch für eure Hilfe. :)
 
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Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation
Post und Eisenbahnen
Außenstelle
Elli Beinhorn Straße 2
65760 Eschborn

war für uns in Hessen zuständig. Es gibt noch weitere Außenstellen für die Frequenzzuteilung von IEM oder Mikrofonen in Bremen, Reutlingen, Mülheim und Dresden.
Hier ein link in dem du die Adressen sehen kannst. Im Zweifelsfall (hatte ich so gemacht) dort anrufen, die helfen dir dann weiter.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE...UeberdieAgentur/Standorte/Standorte-node.html
 
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Hallo Leute,

nachdem ich bis zum 13.01.2020 von der Bundesnetzagentur (Karlsruhe) noch keine Antwort auf meine Mail bekam, habe ich dort angerufen. Mir wurde freundlich mitgeteilt, dass Sie leider erst noch die Anträge von November 2019, logischerweise in chronologischer Reihenfolge, abarbeiten. Und heute bekam ich den Bescheid schon per Post. Super. :) Schnelle Bearbeitung, wenn die vor einer Woche noch im November waren. ;) Und gepasst haben die Angaben ebenso. Danke nochmal an alle :)
 

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