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Forrestmau7
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Liebe Musikerkollegen,
Hoffentlich ist unter euch jemand der sich mit dem Urheberrecht gut auskennt, denn leider bin ich momentan mit den rechtlichen Anforderungen an einen meiner Aufträge etwas Überfordert.
Eine Kundin von mir hat mich darum gebeten, für ihren Youtube Account ( Ohlala Solala ca 80k abos) einen Jingle zu komponieren. Sie hatte bereits einen Jingle den sie über die letzten Jahre benutzt hat. Allerdings gab es Komplikationen wodurch sie die Rechte an dem Jingle verloren hat. Nun war der Auftrag den sie an mich gerichtet hat, möglichst nahe am Original-Jingle zu bleiben, um ihre Zuschauerschaft nicht zu irritieren, aber weit genug von der Ursprungskomposition entfernt zu sein damit keine Urheberrechte verletzt werden.
Aber wo genau sitzt dieser sweetspot? Meine Internetrecherche ergab im Prinzip nur, dass so etwas im Einzelfall nur vor Gericht ausgefochten werden kann. Das ist etwas was wir uns, selbst wenn wir im recht sein sollten, nicht leisten könnten, da youtube das Video striken würde und meine Kundin ihre Klicks dabei verliert.
Zwar hab ich ein wenig Material gefunden welches beschreibt wann etwas zum Cover oder zum Remix wird, aber zu meinem speziellen Fall habe ich leider nichts gefunden.
Ich bedanke mich schon einmal vorab für Beiträge jeglicher art. Auch Tipps sind hoch willkommen.
Ich habe die beiden Jingles (original und meine Komposition) in den Anhang gepackt. Teilt mir doch bitte mit ob ihr meint das ich damit Urheberrechte verletzen könnte.
MfG
Forrest
Hoffentlich ist unter euch jemand der sich mit dem Urheberrecht gut auskennt, denn leider bin ich momentan mit den rechtlichen Anforderungen an einen meiner Aufträge etwas Überfordert.
Eine Kundin von mir hat mich darum gebeten, für ihren Youtube Account ( Ohlala Solala ca 80k abos) einen Jingle zu komponieren. Sie hatte bereits einen Jingle den sie über die letzten Jahre benutzt hat. Allerdings gab es Komplikationen wodurch sie die Rechte an dem Jingle verloren hat. Nun war der Auftrag den sie an mich gerichtet hat, möglichst nahe am Original-Jingle zu bleiben, um ihre Zuschauerschaft nicht zu irritieren, aber weit genug von der Ursprungskomposition entfernt zu sein damit keine Urheberrechte verletzt werden.
Aber wo genau sitzt dieser sweetspot? Meine Internetrecherche ergab im Prinzip nur, dass so etwas im Einzelfall nur vor Gericht ausgefochten werden kann. Das ist etwas was wir uns, selbst wenn wir im recht sein sollten, nicht leisten könnten, da youtube das Video striken würde und meine Kundin ihre Klicks dabei verliert.
Zwar hab ich ein wenig Material gefunden welches beschreibt wann etwas zum Cover oder zum Remix wird, aber zu meinem speziellen Fall habe ich leider nichts gefunden.
Ich bedanke mich schon einmal vorab für Beiträge jeglicher art. Auch Tipps sind hoch willkommen.
Ich habe die beiden Jingles (original und meine Komposition) in den Anhang gepackt. Teilt mir doch bitte mit ob ihr meint das ich damit Urheberrechte verletzen könnte.
MfG
Forrest
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