... Ganz praktisch stellt sich natürlich die Frage, wer einen Verstoß zur Anzeige bringen würde, wenn du dich mit dem Soundtrack in die Fußgängerzone stellst oder bei einer Beerdigung singst....
Klar, wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber interessant ist eben erst mal, was man darf, und was nicht. Ob man sich letztlich an alles hält, muss jeder für sich entscheiden.
Rechtlich haben wir es ja hier mit verschiedenen Dingen zu tun. Ich kann nur über die österreichische Situation schreiben, mir genügen die Restriktionen hierzulande schon, da brauche ich mich mit deutschem Recht nicht auch noch auseinandersetzen
.
Übrigens bin ich absolut kein Experte und das muss nicht wirklich alles stimmen was ich da so von mir gebe. Aber zumindest als Anregung, worauf man achten muss:
- Urheberrecht:
liegt beim Komponisten und Textautor, bzw. bei deren Erben bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
- Notenmaterial:
Das muss natürlich für jeden Mitwirkenden gekauft werden. Noten dürfen NICHT kopiert werden. Auch keine private Kopie wie z.B. bei Texten aus Büchern. Die einzige Art wie vervielfältigt werden darf, ist händisch abschreiben (nicht mit Notensatzprogrammen). Und die Abschrift darf dann auch nicht weiterkopiert werden.
Ausgenommen sind natürlich gemeinfreie Noten. Also der Urheber mind. 70 Jahre tot, die Noten vor mehr als 50 Jahren verlegt bzw bei wissenschaftlichen Ausführungen 25 Jahre ...
Ich habe mal bei einem Verlag beim Kauf von Noten für unser Ensemble angefragt, ob es auch eine digitale Version für mein iPad gibt (gab es nicht), oder ob ich gegen Gebühr die Noten einscannen und am iPad bei der Probe(!) verwenden darf. Die Antwort war ein eindeutiges Nein. Keine Chance.
- Verwertungsrecht:
kann abgegeben werden. Üblicherweise wird bei uns die Verwertung durch die AKM (in Deutschland GEMA) durchgeführt. Normalerweise zahlt man pro verkaufter Eintrittskarte, pauschal nach Fassungsvermögen des Aufführungsortes oder eben nach "Reichweite". Kann also bei Internetveröffentlichungen ganz schön teuer werden.
- Bei Audioaufnahmen natürlich auch noch die Rechte der aufgenommenen Musiker, die Rechte des Labels ...
Passt nicht ganz, aber irgendwie doch:
Eine Freundin von mir schreibt Gedichte. Als wir vor Jahren zufällig eines ihrer Gedichte im Internet auf einer Firmen-Kundenzeitung gefunden haben (die haben sie nicht nur an ihre Kunden verschickt, sondern eben auch als PDF auf ihre Homepage gestellt), hat das dieser Firma knapp € 8.000,- gekostet. Wenn ich mir vorstelle, um wieviel breiter ich mit einem Youtube-Video streue, möchte ich nicht wissen, was es kosten kann, wenn ich die Rechte nicht vorher eingeholt habe.
lg Thomas