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Hi,
aus aktuellem Anlass habe ich mal eine Frage an die Kollegen unter Euch mit Kenntnissen der aktuellen Rechtslage:
Fall 1:
Eine Coverband (GbR) wird mit einer Festgage gebucht. Es gibt einen Vertrag mit dem Veranstalter. Die Band bekommt die vertraglichen Einnahmen und führt die Umsatzsteuer ab.
Fall 2:
Die Coverband (GbR) hat einen Gig mit einem Doordeal. Sie setzt einen eigenen Mann an die Kasse und bekommt die Einnahmen zu 100%.
Wieviel Umsatzsteuer muss die Coverband in den beiden Fällen abführen?
Ich lese mir schon seit Tagen und Wochen Beiträge zu diversen rechtlichen GbR Themen durch. Ist echt interessant. Aber ich spiele eigentlich lieber Musik ;-)
Wann gilt eigentlich eine Band als Veranstalter?
Gruß
Roland
aus aktuellem Anlass habe ich mal eine Frage an die Kollegen unter Euch mit Kenntnissen der aktuellen Rechtslage:
Fall 1:
Eine Coverband (GbR) wird mit einer Festgage gebucht. Es gibt einen Vertrag mit dem Veranstalter. Die Band bekommt die vertraglichen Einnahmen und führt die Umsatzsteuer ab.
Fall 2:
Die Coverband (GbR) hat einen Gig mit einem Doordeal. Sie setzt einen eigenen Mann an die Kasse und bekommt die Einnahmen zu 100%.
Wieviel Umsatzsteuer muss die Coverband in den beiden Fällen abführen?
Ich lese mir schon seit Tagen und Wochen Beiträge zu diversen rechtlichen GbR Themen durch. Ist echt interessant. Aber ich spiele eigentlich lieber Musik ;-)
Wann gilt eigentlich eine Band als Veranstalter?
Gruß
Roland
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