Wieso erfolgt die Messung nicht direkt durch's Gewerbe-/Ordnungsamt?
Weil in den wenigsten dieser Ämter Personen mit Fach- und Sachkenntnis bzgl. solcher Messungen sitzen. Das erkennt man alleine schon an deren manchmal haarsträubenden Vorgaben bzgl. Pegel.
Der Betreiber limitiert also freiwillig?
Das sollte so sein, denn sonst ruft das eben die Staatsgewalt auf den Plan.
Wie weiß der Betreiber denn dann nun ob er zu laut und wo genau "seine" Grenze liegt? Ist doch auch wieder musikabhängig...
Nein, das ist von der Nachbarschaft abhängig. Wenn jemand meint, dass es zu laut ist, dann ist das Ruhestörung und dem muss nachgegangen werden. Im Zweifelsfall kappt die Polizei die Veranstaltung oder macht mal eben den Laden dicht.
Irgendwie muss ja da eine Kommunikation zw. Messer und Betreiber stattfinden... während der Messung.
Nö, warum denn. Der Ing misst und rechnet aus um wieviel reduziert werden muss. Dann erfolgt eine weitere Messung ob das dann so passt. Vor allem kommt es aber auf den Lärmempfindlichen Nachbarn an. Wenn der sagt, dass es noch zu laut ist, dann gibt es - egal wie auch die Messung aussehen mag - wieder Ärger von Amts wegen. Letztendlich landet das dann in letzter Instanz vor Gericht.
Oder ist hier von eine zufälligen Messung die Rede? Ohne Wissen des Betreibers?
Wenn sich die Anwohner beschweren, dann ja. Wurde dem Betreiber zu diesem Zeitpunkt schon etwas auferlegt und es liegt eine Vergleichsmessung vor, dann kann das teuer werden.
Und wie weiß er welchen Pegel er nach 22 Uhr einhalten muss?
Das kann man den geltenden Vorschriften entnehmen. In reinen Wohngebieten z.B. gelten ab 22:00h 35 dB(A). Nachlesen kannst du das unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_Lärm
Dann kann der Betreiber ja aber den "Regelbetrieb" so gestalten, dass es eben in dem Moment bei den Nachbarn leise ist. Klingt irgendwie nach Katz- und Mausspiel.
Sprich er spielt einfach bassarmen Pop, dreht am Ende noch die Bässe einfach raus und ...
Wie schon mehrfach erwähnt. Es gilt zunächst das was der Lärmempfindlcihe Nachbar so subjektiv empfindet. Wenn der Betreiber seiner Pflicht des Lärmschutzes nicht nachkommt endet dies in der Schließung des Betriebes.
Wann wird dann rosa rauschen benutzt?
Beim Vermessen von Anlagen zur Optimierung des Frequenzganges oder im Labor zur Bestimmung des Wirkungsgrades. In den seltesten Fällen wird irgendeine Art von Rauschen zur Lärmbemessung eingestzt. Da wird dann schon der Regelbetrieb herangezogen.
Können die Eigentümer der Vermieterwohnungen dann auch zur Eigendämmung (oder Beteiligung an den Kosten der Dämmung der Bar) verpflichtet werden?
Nö, warum denn auch. Sie sind ja nicht der Verursacher. So etwas obliegt dem Verursacher.
Da sehe ich eben das Problem. Irgendwann schlampt man dann wieder und probiert aus wie weit man gehen kann...
Diese Schlamperei hat dann eben ein jähes Ende. Stecker raus und gut. Feierabend.