Wie werden Musikanlagen von Bars "eingepegelt

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Hallo,

wenn in einer Bar die Anlage vom Gewerbeamt abgenommen wird, pegeln die das doch irgendwie ein und stellen dann den Limiter entsprechend ein.

Wenn die Limitierung z.B. auf 65 dB festgelegt wurde, was heißt das dann konkret?

Direkt vorm Lautsprecher kommen maximal 65 raus wenn voll aufgedreht wird sowie Bässe angehoben etc.?

Oder beziehen sich diese 65 auf den Gastraum selber, also in Kopfhöhe der Gäste?

Mit was für Musik misst das Gewerbeamt da? Spezielle Test-CDs?

Weil eine Einpegelung mit Klassik (kaum Bass) ja sicher anders ausfallen wird als mit Techno etc.

Danke!
 
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65 dB ist leiser als die Gesprächs Lautstärke. Die Anlage kann man sich sparen. Gepegelt wird mit rosa Rauschen.
 
Ich wüsste jetztz nicht wie und warum das Gewerbeamt eine Gastroanlage abnimmt bzw. eine Limitierung setzt. Das geschieht immer erst dann, wenn sich Personen beschweren. Es gibt wohl Vorschriften, welche besagen wie und was blablabla, doch Papier ist geduldig. Zudem werden sich die Gäste an sich, wenn es denn zu laut sein sollte, per se beschweren. Das Limitiert dann von sich aus, denn wenn die Gäste ausbleiben, dann bleiben auch die finanziellen Mittel zur Weiterführung aus.

Ich kenne zumindest Bar's / Kneipen, bei denen auch noch nach 22:00h deutlich Pegel (Musik als auch Alkohol) im Raume anliegt, so dass dir die Ohren weh tun und man sich nicht wirklich unterhalten kann. Da ist definitiv nix limitiert und gemessen schon dreimal nix.

Daher versteh ich die Frage nicht ganz.
 
65 dB ist leiser als die Gesprächs Lautstärke. Die Anlage kann man sich sparen.

Na die 65 werden ja sicher nicht direkt von der Box ausgehen.... eher direkt in der Bar ankommen.

Gepegelt wird mit rosa Rauschen.

Und damit werden evtl. Bässe zuverlässig berücksichtigt?
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Ich wüsste jetztz nicht wie und warum das Gewerbeamt eine Gastroanlage abnimmt bzw. eine Limitierung setzt. Das geschieht immer erst dann, wenn sich Personen beschweren.

Das ist hier wohl der Fall ;)
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Ich verstehe gerade die Vorgehensweise bei einer Limitierung nicht :(

1) Bar eröffnet, hat irgendeine Anlage, macht Krach
2) Nachbarn beschwerden sich beim Gewerbeamt
3) Gewerbeamt misst bei den Nachbarn (?) grob nach TA Lärm (?) während Anlage in Bar auf voller Lautstärke läuft (da läuft doch dann aber kein rosa rauschen oder?)
4) Man dreht in der Bar soweit runter bis es bei den Nachbarn "passt"
4) Das Gewerbeamt misst dann die Lautstärke die bei den "Ohren der Bargäste" anliegt und legt dies als Limitierung fest (?)
 
Naja, dann wäre es logisch beim Nachbarn zu messen. Aber Logik und Gewerbeamt sind zwei Dinge die noch nie so richtig zusammen aufgetreten sind;-)
Afaik ist hier es bei uns genau so, da darf der Pegel beim Nachbarn und bei geschlossenen Fenstern den festgesetzten Pegel nicht überschreiten. Das kann ein anderes Amt in einer anderen Stadt aber auch wieder komplett anders regeln. Wie heisst's in einem Song so schön? "Nix is fix";-)
 
Ich frage mich was das Gewerbeamt damit zu tun hat. Wenn sich der hellhörige Nachbar beschwert, dann ruft das zunächst mal das Ordnungsamt bzw. die Polizei auf den Plan.

Letztendlich wird dann eine offizielle Messung an der nächstmöglichen Expositionsstelle durch ein befähigtes Ingenieurbüro vorgenommen. Dies erfolgt zunächst im Regelbetrieb des (Gastro)Betriebes. Wird dann nach TA Lärm oder anderweitig geltenden Vorschriften der zulässige Höchstpegel überschritten, so müssen Maßnahmen ergriffen werden, welche den Pegel entsprechend absenken. Ob das nun heißt leiser machen oder besser Dämmen sei mal dahin gestellt. Ob nun der Betreiber die Anlage limitiert ist sein Bier. Man darf eben bei einer erneuten Messung nicht mehr über dem zulässigen Höchstwert liegen. Der Messpunkt ist immer der nächstliegende Expositionsort, also die Nachbarschaft und nicht das was in der Bar an Pegel anliegt.

Um es zu präzisieren:
3) Gewerbeamt misst bei den Nachbarn (?) grob nach TA Lärm (?) während Anlage in Bar auf voller Lautstärke läuft (da läuft doch dann aber kein rosa rauschen oder?)
Nicht grob, sondern nach den geltenden Vorschriften. Die Anlage läuft dabei im Regelbetrieb. Ob das Vollgas ist sei mal dahin gestellt. Auch wird hier kein Rosa Rauschen benutzt, sondern das was im Regelbetrieb da so läuft.

4) Man dreht in der Bar soweit runter bis es bei den Nachbarn "passt"
Entweder dies oder man versucht durch bessere Dämmung den Pegel nach aussen hin abzusenken.
Das was dann in der Bar an Pegel anliegt kann der Betreiber als Maß der Dinge nehmen. Besser ein bisschen drunter, damit man auf der sicheren Seite ist. Das Amt schreibt eben nur vor, dass es so am nächsten Expositionsort passt. Wie der Betreiber dies sicher einhält ist seine Sache.

4) Das Gewerbeamt misst dann die Lautstärke die bei den "Ohren der Bargäste" anliegt und legt dies als Limitierung fest (?)
Nö, denn die Messung ist schon erfolgt. Wenn der Raum besser gedämmt wird, dann kann es gar sein, dass man im Raum mehr Pegel fahren kann. Es gilt immer das was am nächstliegendsten Expositionsort gemessen wird.
 
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Ich frage mich was das Gewerbeamt damit zu tun hat. Wenn sich der hellhörige Nachbar beschwert, dann ruft das zunächst mal das Ordnungsamt bzw. die Polizei auf den Plan.

Heißt überall anders, weil uns is eben das Ordnungs- mit dem Gewerbeamt zusammengelegt. Macht ja auch Sinn...

Letztendlich wird dann eine offizielle Messung an der nächstmöglichen Expositionsstelle durch ein befähigtes Ingenieurbüro vorgenommen. Dies erfolgt zunächst im Regelbetrieb des (Gastro)Betriebes.

Wieso erfolgt die Messung nicht direkt durch's Gewerbe-/Ordnungsamt? Die kommen doch teilweise auch "heimlich" messen?

Wird dann nach TA Lärm oder anderweitig geltenden Vorschriften der zulässige Höchstpegel überschritten, so müssen Maßnahmen ergriffen werden, welche den Pegel entsprechend absenken. Ob das nun heißt leiser machen oder besser Dämmen sei mal dahin gestellt. Ob nun der Betreiber die Anlage limitiert ist sein Bier. Man darf eben bei einer erneuten Messung nicht mehr über dem zulässigen Höchstwert liegen. Der Messpunkt ist immer der nächstliegende Expositionsort, also die Nachbarschaft und nicht das was in der Bar an Pegel anliegt.

Der Betreiber limitiert also freiwillig? Hatte da aber eher mal sowas wie "Auflage seitens des Amtes" gelesen... oder ist dann dann nur fällig wenn er sich nicht an die "Selbstlimitierung ohne Limiter" hält?

Wie weiß der Betreiber denn dann nun ob er zu laut und wo genau "seine" Grenze liegt? Ist doch auch wieder musikabhängig...

Irgendwie muss ja da eine Kommunikation zw. Messer und Betreiber stattfinden... während der Messung.

Oder ist hier von eine zufälligen Messung die Rede? Ohne Wissen des Betreibers?

Und wie weiß er welchen Pegel er nach 22 Uhr einhalten muss?

Nicht grob, sondern nach den geltenden Vorschriften. Die Anlage läuft dabei im Regelbetrieb. Ob das Vollgas ist sei mal dahin gestellt. Auch wird hier kein Rosa Rauschen benutzt, sondern das was im Regelbetrieb da so läuft.

Dann kann der Betreiber ja aber den "Regelbetrieb" so gestalten, dass es eben in dem Moment bei den Nachbarn leise ist. Klingt irgendwie nach Katz- und Mausspiel.

Sprich er spielt einfach bassarmen Pop, dreht am Ende noch die Bässe einfach raus und ...

Wann wird dann rosa rauschen benutzt?

Entweder dies oder man versucht durch bessere Dämmung den Pegel nach aussen hin abzusenken.

Können die Eigentümer der Vermieterwohnungen dann auch zur Eigendämmung (oder Beteiligung an den Kosten der Dämmung der Bar) verpflichtet werden?

Das was dann in der Bar an Pegel anliegt kann der Betreiber als Maß der Dinge nehmen. Besser ein bisschen drunter, damit man auf der sicheren Seite ist. Das Amt schreibt eben nur vor, dass es so am nächsten Expositionsort passt. Wie der Betreiber dies sicher einhält ist seine Sache.

Da sehe ich eben das Problem. Irgendwann schlampt man dann wieder und probiert aus wie weit man gehen kann...
 
Wieso erfolgt die Messung nicht direkt durch's Gewerbe-/Ordnungsamt?
Weil in den wenigsten dieser Ämter Personen mit Fach- und Sachkenntnis bzgl. solcher Messungen sitzen. Das erkennt man alleine schon an deren manchmal haarsträubenden Vorgaben bzgl. Pegel.

Der Betreiber limitiert also freiwillig?
Das sollte so sein, denn sonst ruft das eben die Staatsgewalt auf den Plan.

Wie weiß der Betreiber denn dann nun ob er zu laut und wo genau "seine" Grenze liegt? Ist doch auch wieder musikabhängig...
Nein, das ist von der Nachbarschaft abhängig. Wenn jemand meint, dass es zu laut ist, dann ist das Ruhestörung und dem muss nachgegangen werden. Im Zweifelsfall kappt die Polizei die Veranstaltung oder macht mal eben den Laden dicht.

Irgendwie muss ja da eine Kommunikation zw. Messer und Betreiber stattfinden... während der Messung.
Nö, warum denn. Der Ing misst und rechnet aus um wieviel reduziert werden muss. Dann erfolgt eine weitere Messung ob das dann so passt. Vor allem kommt es aber auf den Lärmempfindlichen Nachbarn an. Wenn der sagt, dass es noch zu laut ist, dann gibt es - egal wie auch die Messung aussehen mag - wieder Ärger von Amts wegen. Letztendlich landet das dann in letzter Instanz vor Gericht.

Oder ist hier von eine zufälligen Messung die Rede? Ohne Wissen des Betreibers?
Wenn sich die Anwohner beschweren, dann ja. Wurde dem Betreiber zu diesem Zeitpunkt schon etwas auferlegt und es liegt eine Vergleichsmessung vor, dann kann das teuer werden.

Und wie weiß er welchen Pegel er nach 22 Uhr einhalten muss?
Das kann man den geltenden Vorschriften entnehmen. In reinen Wohngebieten z.B. gelten ab 22:00h 35 dB(A). Nachlesen kannst du das unter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Technische_Anleitung_zum_Schutz_gegen_Lärm

Dann kann der Betreiber ja aber den "Regelbetrieb" so gestalten, dass es eben in dem Moment bei den Nachbarn leise ist. Klingt irgendwie nach Katz- und Mausspiel.

Sprich er spielt einfach bassarmen Pop, dreht am Ende noch die Bässe einfach raus und ...
Wie schon mehrfach erwähnt. Es gilt zunächst das was der Lärmempfindlcihe Nachbar so subjektiv empfindet. Wenn der Betreiber seiner Pflicht des Lärmschutzes nicht nachkommt endet dies in der Schließung des Betriebes.

Wann wird dann rosa rauschen benutzt?
Beim Vermessen von Anlagen zur Optimierung des Frequenzganges oder im Labor zur Bestimmung des Wirkungsgrades. In den seltesten Fällen wird irgendeine Art von Rauschen zur Lärmbemessung eingestzt. Da wird dann schon der Regelbetrieb herangezogen.

Können die Eigentümer der Vermieterwohnungen dann auch zur Eigendämmung (oder Beteiligung an den Kosten der Dämmung der Bar) verpflichtet werden?
Nö, warum denn auch. Sie sind ja nicht der Verursacher. So etwas obliegt dem Verursacher.

Da sehe ich eben das Problem. Irgendwann schlampt man dann wieder und probiert aus wie weit man gehen kann...
Diese Schlamperei hat dann eben ein jähes Ende. Stecker raus und gut. Feierabend.
 
Nicht durcheinanderbringen: der TE sprach von "Einpegeln" in einer Kneipe. Das ist etwas ganz anderes als Lärmimmission an einem Aufpunkt gem. TA Lärm und hat i.d. Regel arbeitsschutzrechtliche oder sonstige schutzrechtliche Gründe. Diese Werte stehen gerne mal in Konzessionen und wenn dagegen nicht innerhalb der Einspruchsfrist vorgegangen wird, sind die für alle Zeiten fix. Steht sowas in deiner Konzession, kannst du den Laden wie gesagt direkt dicht machen, da 65 db nicht machbar sind. TA Lärm ist oben gut beschrieben, verstößt du dagegen, wird ruck zuck mal die Anlage beschlagnahmt oder der Laden komplett dicht gemacht, toll bei einer Hochzeit. Hoffentlich zahlt dann die Haftpflicht den Schadensersatz.....ach nee, ist ja Vorsatz oder mindestens grob fahrlässig....
 

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