Seh' ich alles genauso.
Zu 1.
Wenn es sich um konventionelles Licht (Halogenlicht) handelt, dann tauschen wenn kaputt.
Bei Leuchtstoffröhren erkennt man das Sterben an einem gelblich-schwarzen Ring an den Enden der Röhren.
Bei Kurzbogenlampen (MSD, HTI, MSR,...) erkennt man das baldige Ableben, wie schon beschrieben, an der Änderung der Farbtemperatur bzw. dass das Licht nicht mehr so aussieht wie es aussah - um es mal ganz laienhaft zu beschreiben.
Besondere Vorsicht gilt bei Xenonbrennern, da diese während der Betriebsphase unter Hochdruck stehen. Wenn so ein Brenner platz, dann ist man lieber ein paar Meter weit weg. Das Gerät ist hinterher meist Schrott. Gilt in minimierter Version auch für die anderen Kurzbogenlampen.
Sind in der Schule überhaupt andere Leuchtmittel, abweichend von Halogen, überhaupt im Einsatz? Falls nein ist das ganze wirklich easy und folgt dem erst genannten Grundsatz: Wenn kaputt, dann neu.
Bei LED gilt auch in 95% der Fälle: Wenn kaputt, dann tauschen und dann eben den kompletten Scheinwerfer. Einzelne, defekte LED's lassen sich meist nicht oder nur mit erhöhtem Aufwand tauschen. Das lohnt meist nicht, obgleich die amtlichen LED's Betriebsstunden von über 20.000 Stunden abkönnen.
Zum Wechseln selbst: Generell sollte man den Glaskolben nicht mit den blosen Händen anfassen. Zum einen brennt sich der Fettfilm von den Fingern in den Glaskolben ein und verschlechtert dadurch den Lichtstrom, zum anderen sind Handschuhe mit Splitterschutz gerade bei Xenonbrennern wegen der Unfallverhütung quasi verpflichtend, aber auch bei den anderen Kurzbogenlampen.
Vielleicht noch zur Erklärung was Raylight bedeutet. Bei PAR Scheinwerfern gibt es generell zwei Möglichkeiten der Bestückung. Entweder man nimmt Pressglaslampen, welche ich bevorzugt empfehle, oder eben die Raylight Variante. Bei der Raylightvariante wird ein Reflektor nebst Sockel (meist GY9,5) in das Scheinwerfergehäuse eingesetzt. Der Sockel selbst nimmt dann das Leuchtmittel. Dieses ist im Gegensatz zu Pressglaslampen eben nicht hinter Glas sondern direkt zugänglich. Die Lichtverteilung ist bei Raylight schlechter und ein oft angegebener schneller Wechsel der Leuchtmittel ist auch usus.
Zur Wiederbeschaffung und Entsorgung.
Ich rate dringend zu Markenleuchtmittel! GE, Osram oder Phillips. Bei mir kommt nichts anderes in die Scheinwerfer. Ich hatte schon mal einen 6er Pack Billigheimer, welche mir nacheinander um die Ohren geflogen sind.
Die Entsorgung von Halogenleuchtmitteln kann durchaus über den Hausmüll erfolgen, besser ist aber der Recyclinghof. Nicht weil die Dinger umweltgefährdend sind, sondern einfach wegen der Menge Glas, besonders bei Pressglaslampen.
Leuchtstoffröhren sowie Energiesparlampen (sind ja auch Leuchtstoffröhren) gehören definitiv auf den Sondermüll (wegen des Quecksilbers). Ebenso ist die Beschichtung, welche überhaupt das Licht generiert, nicht gerade umweltverträglich.
Bei Kurzbogenlampen Recyclinghof, denn diese Brenner enthalten Wertstoffe, wie z.B. seltene Erden.
Zu 2.
Das Baugerüst an sich ist zugelassen, doch das sagt überhaupt nichts über die weitere Verwendung bzw. Begehung aus. 6m sind nicht wenig und man landet in der Regel nach dem Energieerhaltungssatz mit v = sqrt(2gh), also mit 10,8 m/s oder annährend 40 km/h auf der Nase. Selbst eine vorhandene Absturzsicherung in Form eines Geländers hilft nichts, wenn man sich ausserhalb dieser Absturzsicherung im Rig bewegt oder sich eben mal rauslehnt.
Vor 20 Jahren wäre das im Falle eines Falles (schönes Wortspiel) noch glimpflich für den Verantwortlichen ausgegangen, heute aber... Ich möchte es mal mit den Worten eines schwäbischen Kabaretisten ausdrücken: Früher hät mer gsah do hätsch halt besser aufpassa müsse (wenn es der Abstürzende überlebt hat), heut wirsch erst mal uf elles was'd hosch verklagt und wandersch dann no dazu en da Knascht. Gerade wenn Schüler mit im Spiel sind, abgesehen davon, dass es sich ja doch um eine öffentlich Einrichtung handelt, ist eine PSA mehr als angebracht. Stell dir einfach vor einer der Schüler stürzt ab. Was meinst du, was du als verantwortliche Person dann alles Erklären darfst, insbesondere wenn die Person nicht gesichert war geschweige denn eine PSA zur Verfügung stand.
Zum anderen Aspekt, ob du bzw. die Schüler überhaupt da rauf dürfen. Das lass dir bitte sehr zeitnah durch deinen Vorgesetzten oder einem Verantwortlichen in der Stadt/Gemeinde schriftlich absegnen.
Ob du/ihr selbst an elektrotechnischen Anlagen schrauben dürft...
Generell darf jeder, sofern es sich um eine ordentliche Steckverbindung, insbesondere Schukostecker, handelt, diese ein und ausstecken und ein damit verbundenes, nach VDE geprüftes Gerät in Betrieb nehmen oder eben ausser Betrieb setzen. Das ganze hört dann auf, sobald man den Deckel des Gerätes öffnet und man damit stromführende Teile freilegt, die nun nicht mehr vor Berührung gesichert sind, z.B. beim Tausch von Leuchtmitteln. Selbst das Wechseln einer Sicherung oder das zurücksetzen eines Leistungsschutzschalters (Sicherungsautomat) ist hier nicht erlaubt.
In solchen Fällen ist es in Gewerbebetrieben und öffentlich Institutionen zwingend notwendig, dass die betreffende(n) Person(en) an einer sogenannte EUP Schulung (elektrotechnisch unterwiesene Person) teilgenommen hat, welche jährlich zu wiederholen ist, falls sie keine Ausbildung als Elektriker oder eine vergleichebare Qualifikation nachweisen kann.
Als elektrotechnisch unterwiesene Person darf ich dann Sicherungen erneuern, Leistungsschutzschalter zurücksetzen und eben auch Leuchtmittel wechseln. Mehr aber auch nicht und eben immer unter der Voraussetzung, dass alles Normgerecht ist.
Und da sind wir schon bei der nächsten Baustelle. 5 Jahre wurde nichts gemacht. Ich gehe mal davon aus, dass die Lampen und auch alles andere technische Gerät nicht jährlich geprüft wurde. Dies ist aber (die theoretische) zwingende Voraussetzung dafür, dass diese technischen Geräte überhaupt in Betrieb genommen werden dürfen. Das fängt bei der stinknormalen Schukoverlängerung an und macht auch vor dem oberamtlilchen Digitalpult nicht halt.
Das heißt, dass du als nun unterwiesene oder gar verantwortliche Person dafür sorge tragen musst, dass alle technischen Geräte einmal im Jahr durch einen Elektromeister oder einer anderweitig authorisierten Person geprüft werden. Passiert ein elektrotechnischer Unfall und hat das Gerät keine Plakette, so hast du den absolut schwarzen Peter auf der Hand.
Ich hoffe ich konnte weiter helfen.
Viele Grüße