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Wie bekomme ich die Rechte um ein Stück zu covern?

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juivoc
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Hallo Leute,

ich möchte Rock- und Popklassiker mit deutschen Texten versehen und anschließend veröffentlichen. Soweit der Wunsch!
Was muß ich beachten, um nicht irgendwelche Rechte zu verletzen, bzw. woher bekomme ich die Rechte? Die Texte werden nicht 1:1 übersetzt, sondern komplett neu geschrieben. Auch die Musik soll nicht 1:1 übernommen werden, sondern deutlich verändert abgemixt werden.

Habe die Suchfunktion bemüht, aber nichts gefunden was mich glücklich macht. Könnt Ihr mir Infos geben?

Gruß vom Hexxaa
 
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Moin Hexxaa,
Ich würde mich vorher mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen und einfach um die Erlaubnis zum covern bitten oder einfach loslegen und dann die fertige Nummer an den Rechteinhaber senden und auf sein OK hoffen, so schon geschehen bei Herrn Grönemeyer und Herrn Lindenberg, sie fanden das Cover gut und hatten keine Einwände.
 
Hallo Yrrlicht, danke für Deine Antwort! :)

Habe mich mit dem Subverleger von "Highway to Hell" von AC/DC in Verbindung gesetzt. Dort teilte man mir mit, das z.B. AC/DC Stücke nicht gecovert und veröffentlicht werden dürfen. Ausnahmen: Top-Acts, die schon obere Chartplatzierungen hatten und dann den Text wörtlich übersetzen. Ich werde es jetzt mal einfach direkt bei den Young Brüdern versuchen. Das Stück ist so geil geworden, das muß unter die Leute! :D:twisted:
Naja, und wenn nicht, hat es Spaß gemacht es umzubasteln. ;)

Weiß jemand, wieviel Wiedererkennungswert ein Stück haben muß, damit irgendwelche Rechte geltend gemacht werden können? Reicht es schon wenn der Refrain ähnlich klingt?

Gruß vom Hexxaa
 
Es kann sein, dass ich mich irre, aber ich bin der Meinung dass dir niemand das covern verbieten kann. Dass du die anfallenden Gebühren an den Autor abliefern musst ist klar.

Zitat aus einem anderen Strang
JEDER auf diesem Globus darf einen Text singen oder ein Werk wieder aufführen, wenn es denn einmal veröffentlicht ist!! Einmal veröffentlich heißt, dass ein Autor die neuerliche Aufführung oder Verwertung nicht mehr untersagen kann.

Wie es bei "Bearbeitungen" aussieht weiß ich nicht.
 
Der Threadstarter will aber eine deutschsprachige VErsion eines anderen Werkes veröffentlichen. Da sich kein Text eins zu eins übersetzen lässt (und dann auch noch singbar ist!!), ist eine Übersetzung (mit automatisch erforderlichen Anpassungen an die deutsche Phonetik) immer auch eine Bearbeitung UND KEINE COVERVERSION. Und für Bearbeitungen ist die Rechteeinholung unerlässlich!

lg.
 
Fragt doch mal bei der Band lautlos (http://www.lautlos.org) nach, wie die das gemacht haben. Die haben "Fleischworscht mit Pell" daraus gemacht und performen das öffentlich und auch im lokalen Fernsehen.


Topo :cool:
 
@all,

ich kann nur nochmals warnen mit dem Thema der Rechteeinholung etwas zu locker umzugehen!

Selbst J.B.O. hatten ihrem Majorlabel bei einer VÖ mal gesagt, dass bei den Rechten der verbal heftig durch die Buchstabenmühle gedrehten Coverversionen alles geklärt sei. War es aber nicht! Und als der Produktmanager damals als dem Urlaub zurück kam, haben ihn alle schon an der Tür begrüßt: "Hallo Tom, Du hast eine Einstweilige Verfügung auf dem Tisch liegen...":D

Selbst wenn man so hohe Abverkäufe hat wie J.B.O. kann und darf man dieses Thema nicht schleifen lassen. Der Markt schläft nicht und die EV eines Mitbewerbers kann ganz schön teuer werden. Im worst case kann verlangt werden, dass die gesamte Produktion eingestampft wird.
Bei J.B.O. musste damals sofort die Auslieferung der CD gestoppt werden. Später hat man sich damals aber verglichen, weil die Quersumme aus Gier und Geiz dann doch immer noch ein Scheck (sprich Tantiemenanteil einer hohen Verkaufsauflage) ist.

Ich kenne die hessische Band nicht. Aber nach dem, was der AC/DC-Musikverlag hier als Auskunft gegeben hat - wie Hexxaa das oben dokumentiert hat - ist mein Vermutungspegel gaaaanz hoch, dass sich von der Band keiner um die Rechteeinholung gekümmert hat. Frei nach dem im Clip dokumentierten Motto, wonach der Spaß über allem stünde.

Aber irgendwann kriegt das einer mit und dann brennt die Hütte!

@topo,
Letzteres solltest Du den hessischen Freaks vielleicht mal vorsichtig unterbreiten.

lg.
 
Man könnte zu dem Thema auch noch einen Punkt anmerken, ohne dass ich jetzt Leute in ihrer Begesiterung und Kreativität bremsen will: Aus der Tatsache, dass solche Remake-, Subtext-, Cover-, etc.-Ideen noch nicht veröffentlicht wurdent, schliesst man schnell, dass einfach noch Keiner drauf gekommen ist und einem nun selbst der Geniestreich geglückt ist.

Fakt ist aber: Der Großteil dieser Ideen wurden schon längst auch von anderen gedacht und produziert, dann aber vom Urheber nicht freigegeben. Spontan fällt mir als Beispiel eine Dance-Version von Eddie Van Halens "Jump" ein. Will man also solche Ideen nicht nur für sein Privatvergnügen umsetzen, sollte man am besten vorher anfragen. Im besten Falle bekommt man dann ein "Lass' erstmal hören", aber man erfährt wenigstens schonmal, ob solche Vorhaben grundsätzlich willkommen sind oder generell abgelehnt werden.
 

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