• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

wichtige frage

M
Mileda
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
13.02.07
Registriert
04.02.05
Beiträge
27
Kekse
8
wenn ein schlagzeuger "nur" sein schlagzeugspiel zu einem an sonsten fertigen lied schreibt, hat er dann das lied mitgeschrieben?

danke
 
Eigenschaft
 
Ich würde sagen Ja, da er ja seinen Part ganz alleine auf den der anderen abgestimmt hat.
Bei uns in der Band ist es oft so, das der eine Gitarrist was hat, das er in Guitar Pro schickt und ich Schlagzeug einfüge und zurückschicke. Anschließend diskutieren wir darüber was gut ist und was geändert werden kann/muss. -> Ich habe dann ja auch an der Entstehung dieses Stückes mitgewirkt.
 
Mileda schrieb:
wenn ein schlagzeuger "nur" sein schlagzeugspiel zu einem an sonsten fertigen lied schreibt, hat er dann das lied mitgeschrieben?
Ich würde sagen, dass hängt davon ab, ob das Lied wirklich schon fertig war oder ob er bei dem Entwicklungsprozess zum Lied mitgearbeitet hat.

Gruß,
Alexandra
 
Es kommt darauf an von welcher Seite du es betrachten willst. Du kannst sagen das er an dem Gesamtwerk einen nicht unerheblichen Teil beigetragen hat(Schlagzeug ist ein recht wichtiges Instrument), andererseits kannst du sagen das er an der "Idee" des Liedes nicht mitgwirkt hat.
Ich würde glaube ich sagen: Geistig hat er nichts zu dem Lied beigetragen aber ohne ihn ist das Lied eben nicht komplett also muss er ein Teil davon sein und diesen Teil hat er alleine gemacht. Ein anderer hätte das Schlagzeug ja vielleicht anders gespielt.
 
ich würde ihn eher als einen der Produzenten bezeichnen.

Es kann ja auch sein, dass einer einen Text schreibt und auch schon im groben die Musik dazu. Die eigentliche Aufnahme ist dann Sache eines Produzenten und das sind ja alle, die einen Teil dazu beitragen
 
@Mileda

1. Gib bitte Deinen Threads aussagefähige Titel. "Wichtige Fragen" haben hier nämlich alle.

2. Generell gilt eine Melodie als Komposition, der Rest ist hingegen Arrangement. Allerdings können sich die Bandmusiker intern darauf einigen, z.B. bei der Anmeldung des Songs bei der GEMA, gemeinsam Komponisten und/oder Textdichter des Songs zu sein.
 
Ob ein Beitrag für die Miturheberschaft ausreicht, kommt drauf an. Nicht alles was neben der eigentlichen Melodie zum Lied beigetragen wird, ist zwangsläufig "nur" Arrangement. Es gibt beispielsweise Stücke mit relativ wenig oder gar keiner Melodie , die eigentlich nur von einem prägnanten Gitarrenriff leben. Ein Schlagzeuger müsste aber schon erheblich mehr zu dem Lied beitragen als nur einen (wen auch einen von mehreren denkbaren) Standardrhythums. Bei Drummern dürfte es in aller Regel zur Miturheberschaft wohl nicht reichen.

Ansonsten sind die beteiligten Musiker übrigens als "ausübende Künstler" nach UrhG geschützt. Diesen steht bei Aufnahmen ihrer Darbieteungen und zB auch bei Sendung in Radio oder Fernsehen ebenfalls ein Vergütungsanspruch zu, der in diesem Fall von der GVL (Gesellschaft für Leistungsschutzrechte) eingesammelt wird.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben