Ob ein Beitrag für die Miturheberschaft ausreicht, kommt drauf an. Nicht alles was neben der eigentlichen Melodie zum Lied beigetragen wird, ist zwangsläufig "nur" Arrangement. Es gibt beispielsweise Stücke mit relativ wenig oder gar keiner Melodie , die eigentlich nur von einem prägnanten Gitarrenriff leben. Ein Schlagzeuger müsste aber schon erheblich mehr zu dem Lied beitragen als nur einen (wen auch einen von mehreren denkbaren) Standardrhythums. Bei Drummern dürfte es in aller Regel zur Miturheberschaft wohl nicht reichen.
Ansonsten sind die beteiligten Musiker übrigens als "ausübende Künstler" nach UrhG geschützt. Diesen steht bei Aufnahmen ihrer Darbieteungen und zB auch bei Sendung in Radio oder Fernsehen ebenfalls ein Vergütungsanspruch zu, der in diesem Fall von der GVL (Gesellschaft für Leistungsschutzrechte) eingesammelt wird.