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Werk in der GEMA Datenbank nicht gefunden - frei aufführ/coverbar?

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Jevers Finest
Jevers Finest
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Hallo Forum.


Meine Band hat nun ein Stück gecovert, welches ja recht bekannt ist (Paranoid - Black Sabbath). Nun habe ich in der GEMA Datenbank nachgeschaut, ob es dort registriert ist, allerdings keinen Eintrag gefunden. Heißt das nun, dass ich die Coverversion meiner Band frei aufführen und im Internet als Stream anbieten kann?

Gruß
 
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Hi Michael,
da hast du leider nur fehlerhaft gesucht. Wenn du als Songtitel nur Paranoid eingiebst, kommt ja eine Meldung, dass die Anzahl der Songs zu gross ist und die Suchparameter spezifiziert werden sollen. Gibst du jetzt in der 2. Suchzeile unter "Name des Beteiligten" mal Iommi ein, findest du das gesuchte Werk gelistet, sogar mit diversen Subverlegern...

Gruss
TheMystery
 
Heißt das nun, dass ich die Coverversion meiner Band frei aufführen und im Internet als Stream anbieten kann?

Vorsicht: FREI sowieso NIE (ausser natürlich Public Domain, CC, etc.), auch wenn ein Stück definitiv nicht "bei der GEMA ist". Der Urheber hat immer Anspruch auf Vergütung, egal ob er "GEMA-Mitglied" ist oder nicht. Du hast nur "Glück" wenn Du ein Stück in der GEMA-Datenbank findest, denn dann kannst Du ganz einfach bei der GEMA die Lizenz kaufen. Findest Du ein Stück nicht, heisst das, Du musst direkt mit dem Urheber bzw. Verlag in Kontakt treten, eine Nutzungsvereinbarung treffen, den Preis aushandeln, bezahlen, etc.
 
Vorsicht: FREI sowieso NIE (ausser natürlich Public Domain, CC, etc.), auch wenn ein Stück definitiv nicht "bei der GEMA ist". Der Urheber hat immer Anspruch auf Vergütung, egal ob er "GEMA-Mitglied" ist oder nicht. Du hast nur "Glück" wenn Du ein Stück in der GEMA-Datenbank findest, denn dann kannst Du ganz einfach bei der GEMA die Lizenz kaufen. Findest Du ein Stück nicht, heisst das, Du musst direkt mit dem Urheber bzw. Verlag in Kontakt treten, eine Nutzungsvereinbarung treffen, den Preis aushandeln, bezahlen, etc.
Jetzt darf ich dich wenigstens einmal ein wenig ergänzen:D!
DP oder "domaine publique" in der GEMA Datenbank bedeutet immer, dass der Titel schon gemeinfrei ist, aber eventuell eine Bearbeitung gemeldet ist. Wenn also unter "Musik" oder "Text" in er Gema Datenbank "DP" vermerkt ist, kann die Musik bzw. der Text mit ruhigem Gewissen gemeinfrei verwendet werden (denn dann ist der Originalurheber schon länger als 70 Jahre von uns gegangen). Im Falle von "Paranoid" wird das aber sicher nicht der Fall sein, da der Song selber (geschweige denn der Komponist) noch nicht allzu alt ist.
Auch nicht gefundene Songs können, sollten sie in der GEMA Datenbank nicht aufscheinen, trotzdem urheberrechtlich geschützt sein, wie UranusEXP schon richtig geschrieben hat.
 
Ja, das stimmt, es finden sich auch Public Domain Werke in der Datenbank. Dass die GEMA dass DP nennt weiss sicher auch nicht jeder.
 
Ok, super danke :)

Das würde für meine Band jetzt heißen ich muss bei der GEMA anmelden, dass wir den Song gerne streamen möchten(wie zahlt man das?) und bei liveauftritten separat abrechnen?
 
Das würde für meine Band jetzt heißen ich muss bei der GEMA anmelden, dass wir den Song gerne streamen möchten(wie zahlt man das?)
Auf der GEMA-Seite gibt es eigentlich genügend Infos über die Tarife, auch Vordrucke von entsprechenden Formularen etc.

und bei liveauftritten separat abrechnen?
Wegn der "GEMA-Vermutung" wird der Veranstalter (sofern er keine Lust hat, ärger mit der GEMA zu bekommen) euch sowieso einen GEMA-Wisch in die hand drücken, wo ihr alle gespielten Titel aufschreiben müsst. Den schickt der Veranstalter an die GEMA und zahlt dafür. Dabei wird dann festgestellt werden, dass eure Songs gar nicht bei der GEMA gemeldet sind (oderf sind sie das?) Dabei ist zunächst unerheblich, ob ihr die Stücke selbst komponiert habt oder jemand anders. Der Veranstalter lässt halt öffentlich Musik spielen, muss dafür an die GEMA zahlen, welche das dann wieder an die Urheber ausschüttet. Dadurch bekommt ihr quasi neben der Gage noch mal Geld vom Veranstalter, nämlich über den Umweg GEMA. Natürlich nur, wenn ihr da Mitglied seid. Aber dann müsst ihr übrigens auch für eure eigenen Stücke GEMA-Gebühren zahlen, wenn ihr selber die Veranstalter des Konzerts seit. Bekommt ihr dann halt abzüglich Bearbeitungsgebühr wieder ausgezahlt...
 

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