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Flauchi
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Guten Abend,
ich habe da mal folgende Frage:
Nehmen wir mal an, meine Band hat demnächst einen Auftritt, dass Konzert soll jedoch privat (also nicht öffentlich) durchgeführt werden. Es sollen also nur Freunde und Bekannte der Band / des Veranstalters eingeladen werden. In der heutigen Zeit geschieht das unter Anderem ja auch über Facebook. Wie ist das jetzt, ich poste die Veranstaltung auf meine Pinnwand und zwar nur so, das dies meine "Freunde" lesen können. Reicht das, um zu sagen, die Veranstaltung ist privat oder könnte die Gema behaupten, dass ja auch Fremde das gelesen haben könnten (auf Umwegen) und dass dann die Veranstaltung einen öffentlichen Charakter hätte?
Danke für Eure Hilfe.
LG
Flauchi
ich habe da mal folgende Frage:
Nehmen wir mal an, meine Band hat demnächst einen Auftritt, dass Konzert soll jedoch privat (also nicht öffentlich) durchgeführt werden. Es sollen also nur Freunde und Bekannte der Band / des Veranstalters eingeladen werden. In der heutigen Zeit geschieht das unter Anderem ja auch über Facebook. Wie ist das jetzt, ich poste die Veranstaltung auf meine Pinnwand und zwar nur so, das dies meine "Freunde" lesen können. Reicht das, um zu sagen, die Veranstaltung ist privat oder könnte die Gema behaupten, dass ja auch Fremde das gelesen haben könnten (auf Umwegen) und dass dann die Veranstaltung einen öffentlichen Charakter hätte?
Danke für Eure Hilfe.
LG
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