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Wer hat das Recht an einer Veröffentlichung?

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Hallo Allerseits,

folgende Frage:
Ein fiktiver Musiker hat einen Song im alleingang für seine fiktive Band geschrieben. (Bandname weder geschützt, noch bei der Gema angemeldet oder sonst etwas)
Dieser Song wurde in einem Studio aufgenommen.
Zwei Mitglieder, die an den Aufnahmen mit einen Musikinstrument beteiligt waren, haben die Band verlassen. Diese Mitglieder haben den Song nicht mit geschrieben/komponiert.
Haben diese Mitglieder das Recht, den aufgenommen Song im Internet auf allgemein zugänglichen Seiten zu veröffentlichen (mit dem alten Bandnamen als Interpreten).
Gäbe es dazu einen fiktiven Paragraphen (wenn man überhaupt danach hier Fragen darf, wenn nicht bitte den Satz löschen :) )

Vielen Dank schonmal für die Antworten.
 
Eigenschaft
 
entscheidend ist, ob der song bereits vorher veröffentlicht war oder durch diese ex-bandmitglieder erstmals veröffentlicht wurde.

  • im ersteren fall ja, siehe §42a UrhG (zumindest würde ich ihn so interpretieren), allerdings müssen urheber und alle beteiligten interpreten angemessen vergütet werden (auch für kostenlose downloads), siehe §32 UrhG
  • im zweiten fall nein, siehe §12 UrhG. das erstveröffentlichungsrecht gehört zum urheberpersönlichkeitsrecht und genießt mit den stärksten schutz aller urheberrechte.
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
 

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